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Erscheint Mittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" u. ,Jllustrirtem Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf

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Mittwoch, den 15. Juni

1892.

Der Schutz kleiner Forderungen.

Wenn heute nach den Uisachen für die uner­quicklichen Verhältnisse im gewerblichen Mittelstände, die sich so häufig zeigen, geforscht wird, dann wird nicht selten ein Punkt zu wenig beachtet, der doch außer­ordentliche Beachtung verdient, die Frage des Kredits. Es ist ein großes Leiden, daß der gewerbliche Mittel­stand, welcher doch, da er nicht mit großen Kapitalien arbeitet, ganz naturgemäß auf die möglichst prompte Begleichung seiner Folterungen angewiesen ist, hierauf weit länger warten muß, als die Großbetriebe. Un- endlich viel ist schon dagegen gesprochen und geschrieben, aber wenn heute die kleinen Gewei betreibenden ihre Rechnungsbücher einmal offen vorlegen und aufzählen wollten, wie viele Rechnungen noch unbeglichen sind, es würden staunenerregende Ziffern zusammenkommen. Nun mag ja eingeräumt werden, daß die hauswirth- schafllichen Ausgaben im Laufe dieses Jahres doch groß genug waren, so daß manches Versäumniß in dieser Beziehung sich erklärt, aber diese Erklärung für das laufende Jahr kann nicht so verallgemeinert werden, daß man diese Verhältnisse für nicht der Besserung bedürftig erachtet. Sie lassen thatsächlich sehr viel zu wünschen übrig, und in manchem Kleinbetriebe würden die Dinge aus ganz anderen Augen schauen, wenn mit diesem Schlendrian kräftig aufgeräumt würde. Nach den Ur­sachen desselben zu forschen, ist müßig, denn damit wird nichts gebessert, man muß energisch handeln und darauf bestehen, nicht blos wünschen, daß es anders wird. Es ist der Borschlag gemacht, im Wege des Gesetzes festzu- stellcii, daß kleine Forderungen im Laufe einer gewissen Frist bezahlt werten müssen; hinzugesetzt ist, daß diese Frist keinesfalls über ein Jahr ausgedehnt werden soll. Wenn es schon ein recht starkes Verlangen ist, wenn Jemand einen Kredit übef~etn Jahr hinaus aus reiner Bequemlichkeit verlangt, so ist eine gesetzliche Begrenzung dieser Ait doch nicht zu empfehlen. Nicht nur, daß manche Kreise des Publikums sich daran stoßen könnten, würden auch die Gewerbetreibenden selbst solchen Per­sonen gegenüber in Verlegenheit kommen, denen sie aus bestimmten Ausnahmegründcn einen Ausnahmekredit ge- wahren wollen. Solche Fülle kommen im Geschäfts- [eben ziemlich häufig vor und werden auch nie aus- sterbcn. Man muß also etwas Anderes thun, solche Forderungen kleiner Gewerbetreibenden unbedingt und ein für alle Male zu schützen wissen, so daß der Schuldner sich in keiner Weise durch Hinterthüren von seinen Ver­pflichtungen befreien kann. Man kann sagen, solche Be­stimmungen möchten unter Umständen hart erscheinen! Du lieber Gott, wer einen armen Handwerker um ein paar Thaler, auf die er sich fest verläßt, prellt, handelt auch hart genug.

Man kann, ohne zu übertreiben, sage1, daß von allen kleinen Ford-rungen aus irgend welchen Gründen der zehnte Theil nicht bezahlt wird, und von den Gläu­bigern der Betrag in den Schornstein geschrieben werden muß. Es gibt böswillige Schuldner, die sich in Wohl­gefallen auflösen, wenn sie bezahlen sollen, und die dann hinterher sich auf die Verjährung berufen, es gibt Per­sonen, die kaltblütig den Manifestationseid leisten, wenn es aus Bezahlen geht, es gibt Leute, welche mit den einschlägigen Justizbcstiinmungen so genau bekannt sind, daß sie auf das Nichtbezahlen ihrer Bestellungen förmlich reisen, und immer wieder durch eine gesetzliche Hinter­thür entschlüpfen. Der kleine Gewerbetreibende kann sich in gewissen Fällen nun auch dadurch sichern, daß er vor Ablauf der Verjährungsfrist die Klage anstrengt. Aber, und nun kommt der Haken, er thut es nicht gern, weil ein Prozeß ihm oft mehr Schaden bringt, als die Sache werth war. Der verehrte Schuldner, der so lange vergebens in der höflichsten Weise um Bcgl ichung seiner Schuld gebeten 'ist, bezahlt dann, erzählt aber seinen Bekannten voller Wuth, der unverschämte Kerl habe geklagt; dem dürfe man natürlich in keinem Falle - wieder Aufträge zuwenden. Die unglaublichsten Dinge

[ passiven auf die ein Gebiete thatsächlich, da hört das

Verwundern auf. Ganz abgesehen hiervon muß man aber auch die Verhältnisse, in welchen ein kleiner Ge- j merbetrcitenber sich befindet, berücksichtigen. Beim besten Willen hat der Mann keine Zeit, fortwährend Prozesse zu führen und Termine zu vertreten. Man kann ihm auch keine besondere Neigung zur Prozessirerei und zum Studium der Gesetzeskunde zumuthen. Um so mehr

aber bedarf er für seine auf Kredit gelieferte Arbeit eines gewissen Schutzes, und da sollte man vor allen Dingen erwägen, ob es sich nicht empfehlen würde, für solche kleine Forderungen von Handwerkern und Ge werbetreibenden, die nicht in das Firmenregister einge­tragen sind, jede Verjährungsfrist aufzuheben. Man wende nicht ein, daß es sich hier um Kleinigkeiten handle, die nicht so viel Aufhebens verdienten; für die Gewerbetreibenden, welche hier in Betracht zu ziehen sind, sind zehn Mark keine Kleinigkeit mehr. Hand in Hand damit gehen sollte ein in keiner Weise einge­schränktes Vorzugsrecht bei Massenforderungen irgend welcher Art. Und endlich sollte man dem gemeingefähr­lichen Treiben von solchen Personen das Handwerk legen, die den Manifestationseid geleistet haben, und sich darauf berufen, wenn sie bezahlen sollen. Es sollte, was in Hamburg schon der Fall, allgemein eine Ver­öffentlichung der Namen solcher Personen stattfinden, es würde das eine Wohlthat für den gesummten Ge­schäftsverkehr sein.

Der allzu ausgedehnte Kredit ist im deutschen Ge- schäftslebcn schon seit Jahren ein Krebsleiden, dem gar nicht scharf genug zu Leibe gegangen werden kann. Man versucht ihn einzudämmen, aber durchzusetzen vermögen das, von einzelnen Ausnahmefällen abgesehen, nur die wirthschafllich Starken, während die wirthschaftlich Schwachen nur um so mehr leiden. In anderen Länd ru ist diese Kreditwüth gkeit auch nicht entfernt so ausgedehnt, wie bei uns, obgleich jene Länder durchaus nicht immer wohlhabender sind, als wir. Bor allem handelt es sich aber um den Schutz der Forderungen der kleinen Ge­werbetreibenden, deren Geschäftsunkosten in erheblich stärkerem Maße wachsen, als ihr Verdi nst. Daß dem so ist, kann Niemand bestreiten, der mitten im geiverb- lichen Leben steht. Mag aber auch eine andere Unsitte dieses gewerblichen Lebens, die auf Brodneid sich auf­bauende wenig honette Konkurrenz, welche das Borg­wesen so ungemein fördert, gründlich ausgerottet werden. Bei solchem Treiben hat Niemand Vortheil, das ver­zogene Publikum spannt seine Ansprüche nur so hoch, daß schließlich weder Arbeitgeber noch Arbeiter etwas verdienen können.

Deutsches Reich.

Berlin. S. M. der Kaiser, der in den letzten Tagen Besichtigungen der Berliner und Potsdamer Garnison vorgenommen hat, wird voraussichtlich schon am 24. Juni das Neue Palais verlassen, um sich zunächst zu mehr­tägigem Aufenthalt nach Kiel zu begeben, um dortselbst Flottenbesichtigunzen abzuhalten. Am 29. oder 30. Juni wird der Kaiser dann seine Nordlandsreise antreten.

10. Juni. DieKöln. Ztg." schreibt:Für die Frage, die die Franzosen die elsoß-lothringische zu nennen belieben und die für Deutschland längst gelöst ist, brauchen die Franzosen auf eine Unterstützung Seitens des Ezaren nicht mehr zu rechnen. Darüber hat die Kieler Zusammenkunft, wie wir auf Grund zuverlässigster Quellen zu versichern im Stande sind, nicht den geringsten Zweifel gelassen, daß, falls es Frankreich belieben sollte, diese Frage Deutschland gegenüber einmal praktisch auf- zurollen, der Czar nicht daran denken wird, Frankreich in seinem Vorgehen zu unterstützen. Die Erklärung, die in dieser Hinsicht der Czar abgegeben hat, ist völlig unzweideutig und ihre friedliche Tragweite ist so groß, daß sie einer etwaigen Neigung, sich in Deutschland über das Nancyger Manöver besonders aufzuregen, wohl ein Gegengewicht zu geben vermöchte, zumal jenes Manöver einen metallischen Beigeschmack hat.

Aus dem Geständniß, daS der noch nicht 18* jährige Mörder der Postschaffnerfrau Manzel, der Stuckateur Otto Wagenschütz, abgelegt hat, geht hervor, daß es sich um einen Raubmord handelt, zu dem dieser Mensch von einem gleichalterigen Freunde, der während der That Wache staub, angestiftet worden ist. Er hat die Frau, die mit seinen Eltern befreundet war, besucht, sie um ein kleines Darlehen gebeten, das sie ihm auch gab und sie, als sie sich zufällig bückte, mit einem bereit gehaltenen Messer hinterrücks erstochen. Er hat dann ungefähr 180 Mk. geraubt und sie mit seinem Genossen getheilt.

Bedeutendes Aufsehen erregt in BreSlau die Ver­haftung eines 70jährigen Arztes, welcher beschuldigt ist, in etwa 200 Fällen Frauen und Mädchen der besseren

und besten Stände in Breslau, in den Provinzen Schlesien, Posen und Westpreußen Mittel verabreicht oder ver­schrieben zu haben, deren Anwendung ein Verbrechen gegen das keimende Leben bedeutet.

Rathenow. Durch eine Kurpfuscherei ums Leben gekommen ist am Montag der 19jährige Sohn des Mühlenbesitzers Euen in Slölln. Ec litt an Rheuma­tismus, konsultierte anfänglich einen Arzt, wandte sich dann aber an eine sogenanntekluge Frau" aus Neu- werder. Diese unternahm nun folgende Kur: Der Patient mußte in ein Schwefelbad steigen, auch wurde noch Schwefel angezündet, damit das Reißentotgeschwefelt" werde. Das gelang anscheinend auch, doch hatte der junge Mann so viele giftige Schwefeldämpfe verschluckt, daß der nunmehr herbeigeholte Arzt machtlos gegen die Verheerungen, die dieselben im Inneren angerichtet, war und der junge Mann unter großen Schmerzen verschied. Diekluge Frau" ist verhaftet.

Heiligenstadt, 8. Juni. Einem hiesigen armen Ein­wohner, dem bisherigen Gänsehinen Balthasar Bank, wurde kürzlich eine große Freude zu Theil. Derselbe war in seinen jungen Jahren nach den Vereinigten Staaten von Amerika ausgewandert und hatte in den Jahren 186165 als Freiwilliger den Sesstonskrieg mitgemacht. Nun ist bekanntlich in Amerika unterm 27. Juni 1890 ein neues Pensionsgesetz erlassen, wonach denjenigen Frei­willigen, welche noch leben und obigen Krieg mitgemacht haben, gleichgültig, ob sie im In- oder Auslande leben, noch eine Alterspension gewährt werden soll, welche nach dem Tode der Pensionäre auf bereit Witwen übergeht. Diesem neuen Gesetz hat es nun der genannte Bank, welcher in ärmlichen Verhältnissen lebt und kaum sein Leben fristen kann, zn verdanken, daß ihm jetzt von den Vereinigten Staaten eine monatliche Rente von 12 Dollw; (ca. 5 1 Mk.) auf Lebenszeit zuerkannt ist, ferner ihm noch eine Nachzahlung seit seiner Meldung vor etwa 1 */a Jahren mit ca. 200 Dollars gewährt und ihm vor einigen Tagen ausgezahlt sind, wodurch der Mann eine sorgenfreie Existenz in seinen alten Tagen mit seiner Frau erlangt.

Magdeburg, 8. Juni. Bei einer Festlichkeit des Athletenklubs in Groß-Ottersleben passirte folgendes Unglück. Es wurde ein Pyramidenbau auseführt, bei dem unten ein Mitglied stand, welcher drei andere auf seinen Schultern tragen mußte. Der in der Mitte von diesen dreien stehende Turner hantirte außerdem noch einen Kugelstab. Durch die Bewegungen des Kugel­stabs kam der Untenstehende aus seiner Stellung, er stürzte vornüber, die anderen auf ihn drauf. Der erstere erlitt hierbei einen Bruch des Kreuzes und ein Zer­platzen der Netzhaut. Er ist bald darauf verstorben.

Aus dem nördlichen Thüringen, 9. Juni. In unserer Gegend nehmen zur Zeit zwei 500jährige Jubiläen die allgemeine Aufmerksamkeit in Anspruch. Das erste ist dasjenige der Schuhmacherinnung in der Salzstadt Ariern, deren Gründung durch den Grafen Bruno von Querfurt am 28. Juli 1392 erfolgte, und bereit Slift- ungsnrkunde sich noch in der Jnnnngslade befindet. Das andere ist dasjenige der 500jährigen Erhebung der Kreisstadt Cölleda zur Stadt durch den Grafen Friedrich XI. von Beichlingen. In Altern giebt eS übrigens noch mehrere Innungen hohen Alters. So die Fleischerinnung, bestätigt von Graf Protze von Querfurt im Jahre 1405, die Bäcker (1588), Tuchmacher und Leineweber (1689), Schmiede, Schlosser, Wagner und Nagelschmiede (1691), Tischler und Böttcher (1669), Seiler (1678) Zimmerleute (1680) u. s. w. Diese Verhältnisse charakterisiren wohl am besten das jahr­hundertelange Stillleben unserer thüringischen Landstädte.

Ein stark befugterDeutscher taubstummen« Kongreß" trat dieser Tage in Hannover zusammen. Die Herren Steinert-Braunschweig und Bohner-Fürth sprachen über die Stellung der Taubstummen im öffent­lichen und sozialen Leben. Sie schilderten die schw.erig- keiten, die den Taubstummen im geschäftlichen Verkehr, in der Gründung und Erhaltung einer Existenz ent­gegenstehen, und wandten sich gegen den von Heidsiek- Breelau und anderen »erfochtenen alleinigen Unterricht in der Geberde. spräche. Die Redner verlangten die Er, richtung eines Gymnasiums für die Ausbildung von Taubstummen, desgleichen Gewerbeschulen, sowie Arbeits- kolonien für Taubstumme. Nach ziemlich ausgedehnter Besprechung wurde beschlossen, die Regierung um Er-