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Samstag, den 11. Juni

1892.

Deutsches Neich.

Kiel, 7. Juni. Unter donnerndem Salut der Flotte liefen 10*/4 Uhr Hohenzollern,"Polarstern"Zarcwnä", Korniloff" undMacht" in denHafencin. 10'/a Uhr fuhren die Majestäten von Bord nach der Barbarossa- brücke und von dort in das Schloß, wo großer Empfang stattfand. Bei der Barbarosscbrücke stand eine Ehren­wache des Regiments Herzog von Holstein, im Schloßhofe eine Ehrenwache des ersten Seebataillons. Bei dem Frühstück im Schlosse saß der Zar rechts von Kaiser Wilhelm, links saß der Großfürst-Thronfolger. Beide Kaiser tranken einander herzlichst zu. Die Unterhaltung war außerordentlich lebhaft. Um 7 Uhr Abends fand ein Diner von 60 Gedecken im Schloßhose statt. Der Kaiser trank auf das Wohl des Zaren, der Zar ant­wortete mit einem Toast auf den Kaiser. Der Zar, der Kaiser, der russische Thronfolger und Prinz Heinrich nebst Gefolge besuchten heute Nachmittag den Nord- Ostsee-Kanal und fuhren mittelst einer Pinasse bis Levensau. Auf der Rückfahrt wurde die Schlensenbau- stätte bei Holtenau besichtigt. Die Rückkehr hierher er­folgte um SVa Uhr. Die Allerhöchsten Herrschaften begaben sich sofort an Bord desBevwulf" und kehrten um halb 6 Uhr auf ihre Jachten zurück. Der Zar reiste heute Abend 9'/a Uhr unter dem Salut aller Schiffe wieder ab.

Berlin, 8. Juni. Der Kaiser hat seinen Aufenthalt in Kiel bis zum Donnerstag verlängert, da der Monarch am Mittwoch einer größeren Uebung der im Reichs- kricgshagen der Ostsee versammelten Schiffe beizuwohnen wünschte. Am Vormittag ging der Kaiser an Bord des PanzerschiffesBayern" mtt der gesummten Flottille in See. Abends soll die Rückkehr erfolgen. ?G. dem Seemanöver nahmen im Ganzen 26 deutsche Schiffe Theil. Der Kaiser nahm, wie weiter berichtet wird, eine sehr eingehende Besichtigung vor und gab dann persön­lich die Kommandos für die Gefechtsbewegungen der Flottille. Nach den bisherigen Dispositionen wird Se. Majestät der Kaiser den Ende dieses Monats in Kiel ftattfinbenbcu Regatten beiwohnen und am 29. Juni von dortaus seine Nordlandsreise antreten. Allerhöchst- dersclbe wird zunächst nach Bodoe fahren und alsdann die Lofoten besuchen, um dort Walsischjagden beizuwohnen. Später gedenkt der hohe Reisende Drontheim anznlaufcn und die ihm von früher bekannten Fjords wieder auf- zusuchen. Die Rückkehr nach Wilhelmshafen ist auf Anfang August festgesetzt.

(Europas Flotten.) Nach derPol. Korr." werden die europäischen Großmächte im Jahre 1895 folgende Flottenstärke haben: England 29 Panzerschiffe erster, 37 Panzerschiffe zweiter Klasse, sowie 111 Kreuzer und 161 Torpedo's. Frankreich 18 Panzerschiffe erster, 27 Panzerschiffe zweiter Klasse, 25 Kreuzer und 174 Torpedo's. Die russische Seemacht wird sich im Jahre 1895 auf 16 Panzerschiffe erster Klasse, 19 Kreuzer und 43 Torpedo's stellen. Deutschland wird 9 Panzerschiffe erster, 21 Panzerschiffe zweiter Klasse, 36 Kreuzer und 118 Torpedo's, und Oesterreich-Ungarn 9 Panzerschiffe erster, 2 Panzerschiffe zweiter Klasse, 11 Kreuzer und 57 Torpedo's besitzen. Italiens Seemacht wird 13 Panzerschiffe erster, 11 Panzerschiffe zweiter Klasse, 15 Kreuzer und 93 Torpedo's umfassen. Die maritimen Streitkräfte des Dreibundes halten bezüglich der Panzer­schiffe das Gleichgewicht mit Frankreich und Rußland, sie sind aber diesen Staaten an Kreuzern und Torpedo's überlegen. England allein hat eine solche Anzahl von Panzerschiffen, wie jede der beiden Staatengruppen, es verfügt aber über ebenso viele Kreuzer, wie alle fünf anderen Mächte zusammen. Indeß besitzt England weniger Torpedo's als Frankreich. Im Ganzen genommen bleibt also England die erste Seemacht und es setzt über dies seine maritime Rüstung fort.

-.Von Herrn Wolff erhält das Berliner Tage­blatt" folgendes Telegramm aus Zanzibar:Nachrichten Ws englischer Quelle über Mombas bestätigen, daß Emin Pascha gestorben ist; Dr. Stuhlmann ist über Tjabora unterwegs nach Mpuapua.

Crone a. d- Bcahe, 3. Juni. Das Dominium L/ucmin mit der größten Schäferei der Gegend ist voll­ständig abgebrannt. Außer vielen anderem Vieh ver­brannten 1500 Schafe. Der Schaden ist sehr bedeutend. / In demAmts- und Verordnungsblatt für das Nürstenthum Reuß j. L." vom 1. d. M. wird von der

Staatsanwaltschaft zu Gera ein Steckbrief hinter den noch nicht dreizehnjährigen, wegen Urkundenfälschung und Diebsiahls flüchtigen Schulknaben Gustav Pitschel erlassen.

Aus Thüringen, 4. Juni. Der Kaufmännische Verein in Erfurt hat die verwandten Vereine hiesiger Gegend anfgeforbert, die Staatsregierung zu ersuchen, diejenigen Personen öffentlich bekannt zu geben, welche den Off nbarungseid abgeleistet haben.

Ansland.

Przibram, 7. Juni. Nach amtlicher Feststellung fuhren am 31. Mai Nachmittags 807 Bergleute ein. Von diesen sind 475 rechtzeitig ausgefahren. Bis heute Vormittag 10 Uhr sind 304 Leichen hcrausbcfördcrt worden. Die Verunglückten hinterlassen 292 Wittwen und 592 Kinder unter 14 Jahren.

London, 8. Juni. Eine große Anzahl Mormonen von Utha siedelt nach Mexiko über, wo sie ein ausge­dehntes und fruchtbares Gebiet erworben haben. Den Mormonen ist dort die besondere Protektion der mexika­nischen Regierung zugesichert, auch soll die Polygamie, welche in den Vereinigten Staaten thatsächlich abgeschafft war, in dem neuen Gebiete wieder eingeführt werden.

Amerika. Die Nordamerikanischen Städte Titusville und Oil-City sind Montag infolge eines Wolkenbruchs überschwemmt worden. Gleichzeitig wurden die Petroleum­raffinerien durch einen Blitzschlag in Brand gesetzt. Der Bevölkerung bemächtigte sich beim Eintreten der Kata­strophe eine unbeschreibliche Panik. Die Einwohner flüchteten nach den hochgelegenen Stellen der Umgegend. Zahlreiche Personen, darunter Frauen und Kinder, sind lyerls im Wasser, Heils in den Flammen umgekommen. Die Zahl der Todten wird auf mindestens 300 Personen angegeben. In Oil-City allein sollen bereits gegen 100 Leichen aufgefunden sein; zahlreiche Personen werden noch vermißt. Der verursachte Schaden wird auf mehrere Millionen Dollars geschätzt.

Newyork, 21. Mai. Ein viel verheiratheter und noch viel mehr Verlobter Mann ist oder war. der soeben in Cleveland, im Staate Ohio, wegen Polygamie und Diebstahls zu 7 Jahren Zuchthaus verurtheilte John Anderson, ein unstäter Sohn dieses freien Landes, der dasselbe nach allen Richtungen hin durchzog, überall eine Unzahl zarter Bande anknüpfte und nicht weniger als 22 ihm gesetzlich angetraute Frauen und etwa 120 Bräute, denen er die Ehe versprochen und deren Leicht­gläubigkeit er namentlich in Geldsachen zu seinem Vor­theile ausbeutete, besessen haben soll. Gegen diesen Don Juan ist der biedere Onkel Bräsig mit seinendrei Brauten" sicher der reine Waisenknabe.

Lokales unb Provinzielles.

Schlüchtern, 10. Juni.

* Der Stand der Saaten in unserer Gegend wird übereinstimmend als sehr gut bezeichnet. Das Korn, welches bereits blüht, steht dicht und hat die Mannesgröße überschritten. Die Aussichten für die Heuernte sind ebenfalls sehr gut, ebenso lassen die Feld­früchte in ihrem Stand nichts zu wünschen übrig.

* In Louisville, Kentucky, starb am 21. Mai abermals ein alter Schlüchterner: Herr Henry Den- h ard, im Alter von 74 Jahren. Derselbe wurde 1818 in Schlüchtern geboren, erlernte die Schuhmacherei und ging, 20 Jahre alt, nach Amerika. Zuerst lebte er in Pittsburg und ließ sich 1840 in Louisville nieder. Er betrieb eine Zeit lang eine Wirthschaft, ging dann aber wieder zum Schusterleisten zurück, welchem er bis zu seinem Ende treu blieb.

* Zur Warnung für die Bauersfrauen und zur Darnachachtung für etwa angeführt werdende Hausfrauen sei folgender Fall mitgetheilt, der vorgestern, den 7. Juni, vor dem Schöffengericht zu Hanau verhandelt worden ist. Ein Bauersfrau aus Elchen hatte im November d. J. auf dem Markte der Frau eines Hanauer Spengler­meisters 16 Eier im Werthe von Mk. 1.28 für frisch verkauft. Als letztere zu Hause von denselben Gebrauch machen wollte, fanden sich 4 Stück faul. Sie nahm sofort die anderen Eier wieder mit, suchte nach der in­zwischen verschwundenen Bauersfrau und machte der Marktpolizei Anzeige. Diese konstatirte, daß die übrigen 12 Stück ebenfalls im höchsten Grade verdächtig rochen. Die Angeklagte wird zwar wegen beabsichtigten Betrugs

freigesprochen, dagegen wegen Fcilhaltcn von ungenieß­baren L-bensmiltel mit 50 Mark oder 10 Tagen Haft bestraft.

* In der Sitzung des Reichsversicherungsamts Recurs-Abthl. für landwirthschaftl. Unfallversicherung vom k.Juni er. gelangten folgende Streitfälle zur Entschei­dung, bei welchen die Hessen-Nassauische landwirthschaftl. Bernfs-Genossenschaft als Partei betheiligt war: 1. Der Taglöhner Härtung aus Salmünster hatte sich im September 1890 beim Baumfällen den Arm verletzt. Die B.-G bewilligte ihm eine Rente von 33fig°/o. Nach einiger Zeit entzog sie durch einen neuen Bescheid die Rente wieder, weil die Folgen des Unfalls nunmehr völlig beseitigt seien. Auf die Berufung des H. verurtheilte das Schiedsgericht zu Schlüchtern die B.-G. zur Weiterzahlung der Rente, und diese beruhigte sich vorerst bei der ergangenen Entscheidung. Im November 1891 erließ sie sodann abermals einen Be- sch. ib, durch welchen die Rente auf lO°/o herabgesetzt wurde. H. legte auch dieses Mal Berufung ein und nach Vernehmung von Sachverständigen und Zeugen gab das Schiedsgericht derselben insoweit statt, als es die Rente wieder auf 25°/o erhöhte. Gegen diese Entscheidung legte die B.-G. Recurs ein, während der Kläger dieselbe unangefochten ließ. Das Reichsversicherungsamt erkannte auf Bestätigung des schieds­gerichtlichen Urtheils. 2. Der Vogelhändler Zieg ler war bei Besorgung seiner Landwirthschaft von einem Insekt in die Hand gestochen worden. Infolge des Stichs entstand eine Zellgewebsentzündung, die sodann Bewegungsstör­ungen in den Fingern zurückließ. Die B.-G. bewilligte zunächst 6O°/o Rente, setzte sie sodann aber auf 30°/» herab, da nach ärztlichem Gutachten eine Besserung eingetreten sei. Gegen diese Herabsetzung legte Z. Berufung ein; zu s caen Gunsten wurde geltend gemacht, daß sein Zu­stand sich vielmehr verschlimmert habe, da er in Geistes­krankheit zu verfallen beginne. Das Schiedsgericht zu Hünfeld nahm jedoch an, daß ein Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und der psysischen Erkrankung nicht bestehe, auch um so weniger wahrscheinlich sei, als feststehe, daß auch die Mutter des Klägers geisteskrank gewesen sei, also erbliche Anlage vorliege. Dasselbe wies daher die Berufung ab und ebenso wurde der hingegen erhobene Recurs von dem Reichsversicherungsamt verworfen. 3. Der Arbeiter Keitz ans F. war, während er auf dem Felde neben seinem Wagen stand, vom Blitze erschlagen worden. Auch die Pferde und ein anderer dabei stehender Arbeiter waren von dem Blitzschlag betäubt worden, er­holten sich aber wieder. K. dagegegeu blieb auf der Stelle todt; an seinen Kleidern war nicht die geringste Verletzung wahrnehmbar, nur in der Mütze fand sich ein kleines, rundes Loch. Das Schiedsgericht zu Hom- berg sprach den Hinterbliebenen die Beerdigungskosten und Rente mit der Begründung zu, daß durch den Aufent­halt auf freiem Felde, zumal in unmittelbarer Nähe eines Eisentheile enthaltenden und zum Theil noch mit eisernen Geräthschaften beladenen Wagens, K. in erheblich er­höhtem Maße der Blitzgefahr ausgesetzt gewesen und daher ein die Entschädigungspflicht begründender Betriebs­unfall als vorliegend anzunehmen sei. Die B.-G. legte gegen diese Entscheidung Recurs ein, der jedoch von dem Reichsversicherungsamt zurückgewiesen wurde.

* Das Reichsversicherungsamt, Abth. für Jn- validitäts- und Altersversicherung, hat sich in einem Rundschreiben dahin ausgesprochen, daß im Sinne der Bestimmung in § 22 Ziffer 5 Gesetzes vom 22. Juni 1889 als Jahresarbeitsverdienst der Lehrlinge der drei- hundertfache Betrag des ortsüblichen Tagelohns gewöhn­licher jugendlicher Arbeiter zu gelten hat.

* Im Fall einer 18jährigen Arbeiterin hat in letzter Zeit das Schiedsgericht in Unfallversicherungs­fachen den beachtenswerthen Grundsatz ausgesprochen, daß weiblichen Arbeitern bei deren mehr zur Arbeit er­forderlichen Geschicklichkeit der Verlust der rechten Hand empfindlicher sein müsse, als dies bei männlichen der Fall sei. Es erhöhte deshalb deren Unfallrente auf er­folgte Berufungsklage gegen den Bescheid der BerufS- genossenschaft, wonach der Klägerin 60 pCt. der vollen Unfallrente zugebilligt worden waren, auf 75 pCt. Die Verletzte hatte, in einer chemischen Fabrik beschäftigt, zwei Glieder des Zeige-, Mittel- und Ringsinges der rechten Hand verloren.

* Aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts. Ein Jäger, der auf fremdem Revier gejagt hatte, ohne außerdem eine Jagdkarte zu besitzen, war wegen dieses