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anf^aule, da der strömende Regen nicht aufhören wollte und dadurch manche projektirte Partie zu Wasser machte, da lachte das Herz des Landmannes, des Gärtners 2c, denn es hat, wie man zu sagen pflegtGold geregnet". Der Regen hat Feldern und Wiesen die längst herbeige- sehnte Erfrischung gegeben, alle Gattungen Feldfrüchte stehen jetzt so ausgezeichnet, wie seit Jahren nicht, und es dürfte eine sehr gute Ernte in bestimmter Aussicht stehen, nur die erste Heuernte, die jetzt im Gange sein sollte, wird zu wünschen übrig lassen, doch auch hier hat der Regen noch im letzten Augenblicke etwas nachgeholfen, man sieht das Gras wachsen und so dürfte auch diese Ernte noch eine erträgliche werden.

* Die am Sonntag stattgefnndene Feier des Jubiläums des Herrn Lehrers Schwarzschild nahm Dank der Bemühungen des Festcomittzs einen wür­digen Verlauf. Bereits vom frühen Morgen ab herrschte in dem Hause des Jubilars ein reges Leben; fremde und einheimische Besucher lösten sich in ununterbrochener Reihe ab, sie alle wollten per­sönlich ihre Glückwünsche und die zum Theil sehr werth vollen Festgeschenke überbringen. Den Glanzpunkt des Festes bildete der unter großer Betheiligung aus allen Schichten der Bevölkerung abgehaltene Festgottesdienst. In einstündiger Rede feierte Herr Provinzialrabbiner Dr. Stores aus Hanau die Verdienste des Jubilars um Gemeinde und Schule. Der berühmte Kanzelredner schloß mit einem Gebete für den Jubilar und seine Familie, für die Gemeinde und ihre Leiter, für die, die dem Feste beiwohnten und die, die sich um sein Gelingen verdient gemacht, für die Stadt Schlüchtern endlich und für das fernere gedeihliche Zusammenleben und einträchtige Zusammenwirken aller ihrer Bürger ohne Unterschied des Glaubens und des Standes zum Heil des Einzelnen und zum Heil der Gesammtheit, zum leuchtenden Vor­bild der Einigkeit. Den Reigen der Toaste bei dem Festessen eröffnete Herr Rabbiner Dr. Stores mit einem Hoch auf Sr. Majestät den deutschen Kaiser, den Freund der Jugendbildner und Förderer des Jugendunterrichts; sodann sprachen Herr Kreisvorsteher Stern im Namen der Gemeinde, Herr Lehrer Strauß-Gelnhausen im Namen des Lehrerbezirksvereins Hanau und der Vorsitzende des Festcomitäs, Herr Leo Stern im Namen der Schüler und Schülerinnen des Jubilars. In längerer Rede dankte Herr Lehrer Schwarzschild tiefergriffen für die vielen ehrenden Beweise der Anhänglichkeit und Freund­schaft, die ihm zu theil geworden und in denen er eine Aufmunterung und einen Sporn für sein zukünftiges Wirken erblicke. Ernste und launige Reden, treffliche Gesänge verschönten das Fest, das bis zum frühen Morgen währte und alle Theilnehmer aufs Vollkommenste befriedigte. Erwähnen wollen wir noch, daß Herr Geheimer Regierungsrath Roth durch ein sehr huldvolles Schreiben dem Jubilar seinen Glückwunsch überwachte. Möge es Herrn Schwarzschild vergönnt sein, noch lange Jahre seine e folgreiche Wirksamkeit im Dienste unserer Gemeinde zu bethätigen und das sünfz'gjähri.e Amtsjubiläum in gleicher Rüstigkeit und Frische in unsrer Mitte zu begchen.

* In der ersten Hälfte des Monats September d. Js. beginnt der Vaterländische Frauenverein inCissel einen neuen Kursus zur Ausbildung von Kranke!Pflege­rinnen, welche soweit ausgebildet werden, daß dieselben in dem Kreise ihrer Familie, in der Kranken- und Armen- Pflege der Vereine zum Segen der Leidenden und zur Unterstützung der Aerzte wirken können. Diese Pflege­rinnen brauchen nicht in den Schwestcrnverbavd einzu- trcten und überhaupt keine dauernden Verpflichtungen dem Vereine gegenüber einzugchen, sie werden nur aus­gebildet, um dem dringenden Bedürfnisse nach besserer Krankenpflege, namentlich auch auf dem flachen Lande, gerecht zu werden. Der Kasseler Bezirks-Verein hat allen seinen Zweigvereinen, sowie den Münner-Vereinen vom Rothen Kreuz im Regierungsbezirk Cassel anheimge­geben, Pflegerinnen zu diesem Kurse anzumelden und mögen sich alle diejenigen Damen, welche sich diese Aus­bildung aneignen wollen, an die genannten Vereine wenden. Die Dauer des Kursus ist auf 3 Monate festgesetzt und ist zu erwarten, daß namentlich in den Kreisen der Vereinsmitglieder diese Gelegenheit, sich Kenntnisse zu segensreichem, befriedigenden Wirken zu erwerben, gern benutzt wird.

* Im Publikum begegnet man noch vielfach der Ansicht, daß es genüge, irgend eine gefundene Sache durch Inserat zur Beifügung des Verlierers zu stellen und daß man dadurch seiner Pflicht genügt habe. Diese Ansicht ist eine irrige; der Finder ist vielmehr ver pstichtet, binnen drei Tagen bei Verlust der Belohnung, welcher, abg sehen von der sonst etwa verwirkten Strafe der Fundunterschlagung, eintritt, den Fund der Polizei anzuzeigen unter bestimmter Abgabe, wie und wo er zum Besitze der gefundenen Sache gelangt sei. Will der Finder die gefundene Sache nicht selbst in Ver Wahrung nehmen, so unterzieht sich die Polizei der Verwahrung gefundener Sachen. Bei der Annahme zur polizeilichen Verwahrung hat der Finder einer Erklärung abzugeben, ob er sich selbst die Fundrechte Vorbehalte oder die ihm zustehenden Rechte der Ortsarmenkasse des Fundons abtrete.

* Der in Born erscheinenden »Deutschen ReichS- zeitung" geht ein Schreiben zu, welches von allgemeinen

Interesse ist, deshalb auch unserem Leserkreise zu Kennt­niß gebracht werden soll. Das Schreiben landet:Zur Zeit berichteten Sie in Ihrer geschätzten Zeitung von einer Verlagsbuchhandlung in Lahr, deren Praxis darin besteht, an Geschäfte Kalender und anderes Geschreibsel zu schicken, ohne daß solches bestellt ist. Auch ich, resp, meine Frau wurde damals mit einem Packet bedacht. Wenn ich nicht irre, riechen Sie, man solle die Sachen ruhig bei Seite legen und ignoriren. Nachdem ich mich von dem Inhalte überzeugt, habe ich es so gemacht. Ob noch Alles schön beisammen ist, weiß ich nicht. Gestern erhielt ich nun ein Schriftstück folgenden Inhalts: Moritz Schauenburg d. Lahr 24. Mai 1892. H rr rc. Hierdurch beehre ich mich, Ihnen anzuzeigen, daß ich mir erlaubte, mein Guthaben vom 8. September 1891 mit Mk. 10,75 zuzüglich Porto für Postauftrag Mk. 0,50 zusammen Mk. 11,25 am 6. Juni zahlbar durch Postauftrag auf Sie zu entnehmen. Ich nehme Ihr Einverständniß mit meiner Abgabe an, falls ich nicht innerhalb 8 Tagen in Besitz Ihrer anderweitigen An­schaffungen (?) gelange und bitte, dieselbe bei Voikommen gest, einlösen zu wollen. Achtungsvoll M. Schauenburg." Zu einer Antwort halte ich mich nicht verpflichtet und denke das Weitere abzuwarten. Vielleicht hat diese Mittheilung allgemeines Interesse, sodatz Sie in der Zeitung etwa darauf zurückkommen wollen. Hierzu be­merkt dieDeutsche Reichszeitung": Indem wir diesen Fall zur Kenntniß bringen, wiederholen wir, daß man zur Zurücksendung solcher Sendungen nicht verpflichtet ist, sondern sie nur zur event. Rückgabe aufzubewahren braucht. Man ist außerdem berechtigt, für die Ausbe- wahrung Lagergeld zu verlangen, und kann die Rückgabe bis zur Erlegung desselben verweigern

* Eine für die Beurtheilung der rechtlichen Stellung und der Haftbarkeit der in Fabriken thätigen Werkmeister, Vorarbeiter und sonstigen Vertreter und Beauftragten der Fabrikbesitzer wichtige Entscheidung hat das königliche Oberlandesgericht zu Kassel gefällt. Der­selben lag folgender Vorfall zu Grunde: Am 8. Mai 1885 hatte der fünfzehnjährige Arbeiter Georg Schultheis in der Fabrik von C. und R. Müller in Fulda einen schweren Unfall dadurch erlitten, daß er auf Veranlassung des Arbeiters Philipp Sauer, welcher nach seinen Ver­richtungen in der Fabrik als Vorarbeiter betrachtet wurde, einen Treibriemen mit der Hand auf die im Appreturraum stehende, gerade im Gang befindliche Waschmaschine zu legen versuchte, wobei er vom Treib- I riemen erfaßt und derartig verletzt wurde, daß er dauernd arbeitsunfähig wurde. Sauer hatte hierbei dem Schult­heis die Leiter gehalten, auf welcher dieser zum Treib­riemen emporgestiegen war. Der Verletzte klagte nun gegen die Fabrikbesitzer auf Schadenersatz, und es wurde zu Recht erkannt, daß die Letzteren, obschon sie kein persönliches Verschulden an dem Unfall treffe, dem Verunglückten eine lebenslängliche Rente zu zahlen hätten, da sie für das Verschulden ihres Vorarbeiters haftbar seien. Die Verurtheilten richteten nun gegen Sauer eine Ersatzklage, und das Gewerbegericht in Fulde ver- urtheilte diesen dazu, Jenen die bereits von ihnen an den Verunglückten gezahlten, sowie die in Zukunft noch zu zahlenden Beträge zu ersetzen. Da Sauer gegen dieses Erkenntniß Berufung einlegte, so gelangte der Rechtsstreit im Instanzenwege an das Landgericht zu Hanau und zuletzt an das Oberlandesgericht zu Kassel. Dieses bestätigte das Erkenntniß des Gewerbegerichts unter Verurteilung des Sauer in sämmtliche Kosten beider Instanzen. Aus den Entscheidungsgründen dürfte von allgemeinerem Interesse sein, daß der von den Fabrikbesitzern mit dem Vorarbeiter Sauer abgeschlossene Arbeitsvertrag den Letzteren, neben allgemeiner Sorg­falt, zur Befolgung der besonderen Betriebsvorschriften verpflichtete, wozu auch die nicht allein durch §. 9 der Fabrikordnung, sondern auch mündlich wiederholt vor dem Schultheis'schen Unfall von den Fabrikherren ein­geschärfte Bestimmung gehörte, daß während des Ganges der Maschinen Treibriemen mit der Hand nicht auf­gelegt werden sollen. Einigen entgegenstehenden Schutz- behauptungen des Vorarbeiters gegenüber erkannte das Oberlandesgericht, daß dessen Haftbarkeit dieselbe bleibe, möge er nun den Verletzten im Wege des Befehls oder des bloßen Ersuchens zu der verbotenen Handlung ver­anlaßt haben, auch nicht durch die Kenntniß des Ver­letzten von dem Verbote ausgeschlossen werde, da ein eigenes Verschulden des damals erst fünfzehnjährigen Verletzten durch das Antoritätsverhältniß des Vor­arbeiters aufgehoben werde.

Bom Vsgtlsberg. In der Provinz Sberheffen, namentlich in den Kreisen Schotten (Vogelsberg) und Lauterbach (im Schlitzerland), gibt es sehr viele Haus­weber, die infolge des wachsenden Wettbewerbs von mechanischen Webereien und anderer Ursachen in recht bedrängter Lage sind. Es sind meist landwirtschaftliche Arbeiter oder selbstständige Landleute, die im Winter und auch im Sommer an rauhen und regnerischen Tagen, die bei dem Klima des Landes leider häufiger sind, als sonstwo, zu Hause am Webstuhl arbeiten, wobei meist die ganze Familie mithilft. Der tägliche Verdienst ist nur 1 Mk. bis 1,40 Mk., wobei aber die Kinder das Spulen besorgen und von früh bis spät gearbeitet werden muß; betreibt einer 2 Webstühle mit mehreren Familien Angehörigen, so kann er, wenn er von Morgens

3 Uhr bis Nachts 12 Uhr arbeitet, 16 Mk. wöchentlich verdienen. Für ein Stück Polsterleinen z. B. 1/a in breit und etwa 50 m lang, woran einer 5M bis ll/2 Tage arbeitet, beträgt der Weberlohn 1,50 Mk. Die Nahrung dieser Leute besteht aus Kartoffeln, Milch, Eiern u. s. w.; nur Sonntags wird Fleisch gekocht. Und doch waren dieselben mit ihrem Loos zufrieden; aber die gedrückte Lage, in welcher sich gegenwärtig die ganze Textil-Jndustrie befindet, und, wie schon gesagt, der Wettbewerb mit den Maschinen Webstühlen sind die Ur­sachen, daß selbst bei so billigen Löhnen die Nachfrage nach Arbeitskräften immer geringer wird. So hat sich in der Gemeinde Herchenhain im Vogelsberg, unter der Mitwirkung des Kreisraths, des Pfarrers u. s. w. ein Komite gebildet, welches bezweckt, den bedrängten Familien irgend eine andere Arbeit, etwa die Herstellung von Papierdüten. zuzuwenden ; die Unterstützung der Regierung soll hierfür erbeten werden. Die Ausführung dieses Planes wird nicht so leicht sein, denn die Preise voi Papierdüten sind jetzt ebenfalls sehr niedrig; und auch hier ist es die Fabrikation mit Maschinen, welche mit- spricht, denn man hat solche, welche in einer Stunde Tausende von Papierdüten fertig machen und noch dazu den Namen einer Firma aufdrucken. Außerdem ist die richtige kaufmännische Behandlung der Sache, welche Absatz und damit Gewinn bewirkt, recht schwierig und, die Kosten für Fracht des Rohmaterials und der fertigen Waaren müssen, da der Ort nicht an der Eisenbahn, sondern weitab von den großen Verkehrsstraßen liegt, be­deutend werden. Möchte es doch den vereinten Kräften gelingen, jenen armen Familien Arbeit und Verdienst zu verschaffen.

- t. Aus dem Kreise Hanau. Im Schweiße Deines Angesichts sollst du dein Brod verdienen. Dies ist gewiß bei den Feldarbeiterinnen, die während der Sommerzeit auf den O-konomichöfen beschäftigt sind und gewöhnlich aus der Gegend von Fulda stammen, der Fall und trotzdem ist dies stets ein munteres Völkchen, des sich nach der Feierabendstunde meistens durch Gesang die Zeit vertreibt. So hat z B. der Domainenpächter zu Wil­helmbad 12 schmucke Mädchen aus der Gegend von Schlüchtern, Schodra 2c., deren Gesang sehr hübsch am zuhören ist. In den letzten Tagen stimmten dieselben auf dem Felde bei Kesselstadt ein Lied an, ein vornehmer Herr aus Frankfurt, der vorüberfahren wollte, ließ seine Equipage halten und hörte mit Wohlgefallen zu. Er ließ sich mehrere Lieder Vorsingen, sprach dann seinen Dank für den ihm bereiteten Genuß aus und beschenkte die Mädchen mit einem Zwanzig Markstück. Die Mädchen machten sich damit einen vergnügten Tag und dachten, wenn nur recht oft ein solcher Gesangesfreund bei uns erscheinen nürde.

t. Dürnighkim. Harte Sn afe. Ein junger Mann von hier, welcher gegenwärtig seiner Militärpflicht in Mainz Genüge leistet, hat die Unvorsichtigkeit begangen, Patronen zu verkaufen. Derselbe wurde mit mehreren Jahren Festung, (in Dörnigheim spricht man von sechs Jahren) bestraft.

Frankfurt, 25. Mai. Die Verhandlung gegen den Landrichter Dr. Liebmann, welche gestern vor dem Diciplinarhose des Kammergerichts in Berlin stattfand, endete nach einer demF. I." zugehenden Draht- meidung damit, daß das Gericht auf Versetzung in ein anderes Amt von gleichem Rang und Gehalt erkannte. Die Begründung betont, daß eine strafbare Handlung des Dr. Liebmann nicht vorliege und somit seine Be­fähigung zur Bekleidung des Richteramtes nicht beein­trächtigt sei, daß ihn aber der Vorwurf der Uebereilung treffe. Das Gericht hat sonach den Fall wegen des angeblichen Falscheides ähnlich beurtheilt wie der Dis­ciplinarhof des Frankfurter Oberlandesgerichts, aber während der letztere gegenüber dem Oberstaatsanwalt, der einenVerweis" beantragte, auf die mildere Form derMahnung" erkannte, hat sich der höhere Dis­ciplinarhof für die schärfere Form der sog.Strafver­setzung" entschieden. Man glaubt, daß Landrichter Dr. Liebmann infolge dieser Entscheidung seine Ent­lassung aus dem Gerichtsdienste nehmen wird.

Kirchditmold (bei Cassel), 30. Mai. Vor Hunderten von Jahren hieß es Cassel bei Kirchditmold, nicht wie heute Kirchditmold bei Cassel. Das Dorf ist eine der ersten christlichen Niederlassungen in Deutschland und gegenwärtig besteht die christliche Kirche bereits über 1000 Jahre an diesem Orte. Dieses 1000jährige Gedenkfest sowie die Erinnerung an die vor 100 Jahren erfolgte Einweihung des jetzt bestehenden Kirchengebäudes wurde am gestrigen Sonntage in dem dicht vor den Thoren Cassels gelegenen freundlichen Dörfchen in fest­licher Weise begangen. Interessant ist noch die Thatsache, daß Cassel kirchlich und politisch unter Kirchditmold stand.

Dem Vernehmen nach soll es dem Apotheker Freyvoldt in Waldkappel gelungen sein, unser gewöhnliches Rnböl mit leichter Mühe in vollständige Geschmack- und Ge- ruchlosigkeit zu bringen und damit dasselbe an Stelle des theuern Pcovencer Oels zu setzen. Bewahrheitet sich dieses, dann könnte unsere Landwirthschaft dem in der Wfisen- chaft mit Auszeichnung genannten Herrn nicht dankbar peinig fein; der Rapsbau würde lohnender wie bisher, mehr Raps angebaut und dadurch große Strecken Landes einer guten Cutter unterzogen werden können. Unsere Nachricht stammt aus guter Quelle. Schon lange war,