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Erscheint Mittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" u. ,Jllustrirtem Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf

J£ 23. Samstag, den 19. März 1892.

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AM"Sdilüdikener Aeitung"

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Schlüchtern, im März 1892. Der Herausgeber.

Die Auswanderung.

Dem Bundesrath liegt gegenwärtig der Entwurf eines Auswanderungsgesetzes vor, der für diese Materie an Stelle der einzelnen LandeSgesetze ein einheitliches Reichsrecht schaffen soll. Nach dem, was bisher über den Inhalt des Entwurfs bekannt geworden ist, wird das Geschäft der Auswanderungsagenten eingedämmt; etwas weiteres läßt sich nicht erkennen und es fragt sich noch, ob damit die Angelegenheit, um die es sich handelt, eine umfassende Regelung findet.

Die Volkswirthschaftslehrer sind untereinander dar­über nicht einig, ob sie die Auswanderung als ein gutes oder ein schlechtes Zeichen auffassen sollen. Fürst Bismarck sagte einmal im Reichstage, sie wäre ein Zeichen dafür, daß die wirthschaftlichen Verhältnisse gute seien, denn sonst hätten die Leute das Geld nicht, um die Kosten der Auswanderung bestreiten zu können. Das klingt paradox, denn wenn die Verhältnisse den Leuten gut" dünken, dann ist ja zur Auswanderung kein Gründ vorhanden. Vielleicht liegt die Wahrheit in der Mitte, so daß man den Satz aufstellen könnte: Sind die Zeiten gut, so fehlt der Antrieb zur Auswanderung; sind sie schlecht, so fehlen die Mittel dazu. Da aber der Strom der Auswanderung in nahezu immer gleicher Stärke fließt, so kommt man auch mit dieser Erklärung nicht aus.

Seit den zwanziger Jahren dieses Säkulums hat Deutschland etwa 4 Millionen Seelen durch Auswande­rung verloren; im verflossenen Jahre allein gingen etwa 93000 Personen über das Meer. Die Landwirth schaft hat darunter schwer zu leiden, ihr gehen die besten Arbeitskräfte verloren; ein anderer Theil zieht nach den Großstädten und Jndustriebezirken und vermehrt dort in Zeiten der Geschäftsstille die Zahl der Arbeitslosen. Auf dem Lande Arbeitermangel in den Städten Arbeitsmangel! Das ist kein gesunder Zustand.

Die gegenwärtige Zeit zeigt zwar eine geschäftliche Flauheit, die aber in Betracht der stetigen Auf- und Abwärtsbewegung der Gütererzeugung nichts Unge­wöhnliches ist. Und dennoch lesen wir aus vielen grö­ßeren Städten über früher nicht gekannte Kundgebungen von Arbeitslosen. Eine Erkärung dafür dürfte vielleicht sein, daß die Bevölkerung Deutschlands nach dem Kriege ungewöhnlich stark ansteigt. Vor 1870 erreichte die Geburtsziffer (d. h. die Zahl der jährlich Geborenen auf je 1000 Einwohner) nie den Betrag von 40. Sie schwankte von etwa 33 (1885) bis stark 39 (1889). Im Kriegsjahre 1870 erhob sie sich zum erstenmale auf etwas über 40, fiel dann im folgenden Jahre (in­folge des Krieges) auf 35 und stieg dann von 41 im Jahre 1872 bis auf 42,6 im Jahre 1876. Das waren auch die geschäftlich guten Jahre; seitdem hat sich die Geburtsziffer ziemlich gleichmäßig auf etwa 38 er­halten.

Wir haben also in der jüngeren Generation, die seit 1872 geboren und nun in die bürgerlichen Berufe eingetreten ist, einen ungewöhnlich starken Nachwuchs, den die Industrie wenigstens für sich nicht völlig ab­sorbieren kann; das wird noch etwa 4 Jahre lang an­halten. Man wird sich nicht wundern dürfen, wenn infolge dieser nennen wir es einmal Ueberzählichkeit der Auswanderungsstrom in den nächsten Jahren etwas stärker fluten wird. Daß dies geschieht, trotzdem bei uns Arbeitsgelegenheit in der Landwirthschaft genug vor­handen ist, muh allerdings als ein doppeltes Uebel be­zeichnet werden. Die Landwirthschaft solle höhere Löhne zahlen, wird häufig genug gesagt; es wäre aber ^merk­würdig, daß ein großer, nach Millionen zählender Stand nicht selber auf dies Auskunftsmittel verfiele, wenn er dasselbe anzuwenden im stande wäre. Wie die Dinge^ aber liegen, rentiert sich die Landwirthschaft im allge' meinen schlecht und kann, abgesehen von besonders gir

fundierten Großgrundbesitzern, von diesem Mittel keinen! Gebrauch machen, ohne sich selbst zu ruinieren.

Man wird ebenso wenig die AuswandcrungSfreihcit aufheben, noch auch nur die Freizügigkeit wesentlich be­schränken können. Aber der Staat hat nicht nur das Interesse, sondern auch die Pflicht, seine Angehörigen am leichtsinnigen Auswandern zu hindern. Wie weit dies durch das geplante Gesetz zu erreichen ist, läßt sich jetzt noch nicht übersetzen. Man dämmt den Auswan­dererstrom am besten ein, wenn man die Gründe be­seitigt, die ihn fluten machen, wenn man den Leuten Gelegenheit gibt, sich redlich im Lande zu ernähren. Dafür sind in letzter Zeit unzähliche Rezepte aufgetaucht, deren Werth zu prüfen schwer fällt, und deren Haupt sächlichstes wohl die Seßhaftmachung der ländlichen Arbeiter und das neue Heimstättengesetz sind. Der Strom der Zeit rauscht schnell dahin und im steten Wechsel zeigen sich neue gesellschaftliche Gebilde, neue Formen der gewerblichen Existenz, die nach der Theorie der Parteien theils als grundlegende Reform gefeiert, theils als verderblich und lebensunfähig bezeichnet werden. Die Erfahrung spricht auch hier das letzte Wort und diese muß erst gemacht werden.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Kaiser muß, obschon seine Besserung bedeutend fortgeschritten, sich noch immer einige Schonung aufcrlcgcn.

Der Kaiser hat für den verstorbenen Großherzog von Hessen eine dreitägige Armeetrauer befohlen. Beim Begräbnis; hat sich der Kaiser durch den Prinzen Heinrich vertreten lassen.

* Dem Abgeordnetenhause ist ein Gesetzentwurf zugegangen, welcher bestimmt, daß die Wiederaufhebung der über das Vermögen des KönigS Georg von Hannover verhängten Beschlagnahme königlicher Verordnung vor­behalten bleibt. In der Begründung heißt es: Die gegenwärtigen Verhältnisse lassen es nunmehr als als zulässig und angezeigt erscheinen, die Wieder­aufhebung der Beschlagnahme eintreten zu lassen. Die Zustände der Provinz Hannover sind gegenwärtig so beruhigt und befestigt, daß es besonderer Mittel zur Abwehr etwaiger gegen die Zusammengehörigkeit der Provinz mit dem preußischen Staate gerichteter Agi­tationen nicht mehr bedürfen wird. Die Begründung nimmt dann Bezug auf das bereits mitgetheilte Schreiben des Herzogs von Cumberland mit der Zusicherung, daß die dem Herzoge zerfließenden oder sonst zustehenden Mittel nicht zu feindseligen Unternehmungen gegen den Kaiser oder den preußischen Staat verwendet werden sollen.

* Der preußische Kultusminister Graf Zedlitz hat die Universitätskuratoren ersucht, die akademischen Senate und Fakultäten über eventuelle Zulassung von Frauen zu den Universitätsvorlesungen zu befragen.

* Das Zuströmen fremder Arbeitskräfte nach Berlin nimmt immer noch zu trotz aller Warnungen vor dem Zuzug. Meist sind es recht bedenkliche Ele­mente, mit denen Berlinbeglückt" wird. Im Arbeits- nachweiscburcau des Fürsorgevereins für die Strafent­lassenen melden sich Tag für Tag zahlreiche, und zwar vorwiegend junge Leute, die meist erst eingewandert sind und das Recht auf Fürsorge aus dem Umstände hcrlcitcn, daß sie außerhalb Strafe verbüßt haben. Den Leuten gefällt es meist trotz der Arbeitslosigkeit in Berlin so gut, daß sie auswärtige Arbeitsstellenprinzipiell" zu- rüäweisen. Von 771 Strafentlassenen, die sich bisher in diesem Jahre bei dem Bureau gemeldet haben, sind nur 278 bereit gewesen, landwirthschaftliche Arbeit anzu- nehmen, obgleich die Nachfrage nach derartigen Arbeits­kräften eine sehr große ist und oft recht gute Löhne gezahlt werden. In sonstige Arbeitsstellen konnten noch 107 gebracht werden.

Darmstadt. Ueber die Thronfolge in Hessen erhält dieKl. Pr." folgende Mittheilungen: Mit dem Ableben Ludwig IV. ist die Regierung auf seinen einzigen Sohn Ernst Ludwig Überlegungen und hat derselbe durch Erlaß vom 13. d. M. die Succession angenommen. Maßgebend dafür sind die Bestimmungen in Art. 5 der Verfassungs- urkundc vom 17. Dezember 1820. Dort ist verfügt, daß die Regierung im Großherzoglichen Hause erblich sei nach Erstgeburt und Linealfolge vermöge Abstammung aus ebenbürtiger, mit Bewilligung des Großherzogs geschlossener Ehe. In Ermangelung eines durch Verwandtschaft zur Nachfolge berechtigten Prinzen findet die Nachfolge dann statt durch den in Folge Erbverbrüderung berechtigten Prinzen. Erst wenn kein erbverbrüderter Prinz vorhanden ist, geht die Erbfolge auf den Weiberstamm über. Vor­ausgesetzt, daß nun der jetzige Großherzog Ernst Ludwig keinen successionsfähigen Sohn hinterläßt, wäre das Grobherzogliche Haus, insoweit es auf den Landgrafen Georg zurückzuführen ist, im Mannesstamm ausgestorben, denn seine beiden Oheime Prinz Heinrich und Prinz Wilhelm haben gelegentlich ihrer Verheirathung auf die Nachfolge Verzicht geleistet. Es würde dann in der kur- fürstlich hessischen Linie die Erbfolge zu .eröffnen sein und Hessen-Rumpenheim zur Succession gelangen; es ist jedoch sehr wohl möglich, daß in den mit der Krone Preußen von dieser Linie abgeschlossenen Verträgen auf diese Erb­folgerechte verzichtet wurde. In diesem Fall kämen die mit Brandenburg (Preußen) und Sachsen bestehenden Erbverbrüderungsverträge zur Geltung, inhaltlich deren Hessen zu zwei Dritteln an Preußen und zu einem Drittel an Sachsen anfallen soll. Man mag hieraus entnehmen, daß, im Fall der jetzige Großherzog successionsfähige Nachkommen nicht hinterlassen sollte, aller Wahrscheinlich­keit nach die staatliche Selbstständigkeit des Landes erheb­lich gefährdet erscheint. Die Proklamation des neuen Großherzogs Ernst Ludwig ist bereits erschienen. Nach der Einteilung und Verkündigung des Todesfalles heißt es:Wir ertheilen den Ständen, den Beamten und den Landesangehörigen die Versicherung, daß wir uns die Handhabung von Recht und Gerechtigkeit angelegen sein lassen, die Verfassung hochhalten, dem Kaiser und Reiche die von unseren Vorfahren erwiesene Treue bewahren werden." In einem zweiten Erlasse wird eine zwölf- wöchige Hoftrauer angeordnet. Nach einem soeben erschienenen Ausschreiben des Groß. Ministeriums an sämmtliche Kreisämter des Landes tollen anläßlich des Ablebens des Großherzogs alle Schaustellungen, Musik- aufführungen 2C. auf die Dauer von 14 Tagen untersagt sein. Die feierliche Aufbahrung findet Montag von 46 Uhr, Dienstag von 101 und 46 Uhr statt. Die Beisetzung ist vorläufig auf Donnerstag früh 11 Uhr festgesetzt.

Stuttgart, 14. März. In Hutensbach wurde gestern ein in seinem Bette schlafender Geschäftsmann Namens Häuser meuchlings ermordet und beraubt. Der mD^annte Thäter war durchs Fenster eingedrungen und hat darauf dem Schlafenden den Schädel em- geschlagen.

Einem Eierhändler in Cannstatt sind von seinen ein­gemachten Eiern 40,000 Stück zu Grunde gegangen. Der dazu verwendete Kalk war zu stark angemacht, sodaß die Eier davon angegriffen wurden.

Kaiserslautern, 12. März. Hier wurden ein Wirth und seine Frau, die den Gästen Sudelbier (Tröpfelbier) vorgesetzt, zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt.

Aus Thüringen. Ein Schwe n hatte dieser Tage ein Geraer von einem Bauer aus Oberröpisch gekauft. Als er dasselbe schlachten ließ, fand er im Magen des Thieres ein Zwanzigmarkstück, sowie etliche kleine Münzen. Vermuthlich hatte das Schwein ein ganzes Porte­monnaie gefunden und gefressen. Ein eigenartiges