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Erscheint Mittwoch u. Samstag — Preis mit „Kreisblatt" u. .Jllustrirtem Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf
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Samstag, den 6. Februar
1892.
Deutsches Reich.
Berlin, 3. Februar. Gestern Abend fand beim Reichskanzler v. Caprivi ein Diner statt, wozu der Kaiser sich eingeladen hatte. — Bei dem Kaiser fand Dienstag Abend ein Herrenabend statt, zu welchen: die Staatsminister v. Botticher und Frhr. v. Berlcpsch, der Viceadmiral Hollmann, der Präsident des Reichsversicherungsamtes Dr. Bödiker und die Geheimen Commerzienräthe Freiherr v. Stunmi-Halberg, Krupp und Schlutom geladen waren. Die Unterhaltung wurde vornehmlich vom Kaiser geführt. Die Versammlung dauerte bis 12 ’/a Uhr. — 35,000 Rosen hatte, wie die „Potsd. Ztg." mitthcilt, Prinz Friedrich Leopolds zur Taufe seines Sohnes am letzten Sonntag aus Frankreich bezogen, das Hundert zu 12 Mk.
— Der Kaiser wird den diesjährigen großen Korps- manövern, des Württembergischen gegen das badische und der rheinischen gegen das reichsländische, beiwohnen.
— 2. Februar. Dem Herrenhause ging ein für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Hessen- Nassau und die Hohenzollern'schen Lande bestimmter Gesetzentwurf zu, dessen einziger Paragraph die Oberpräsidenten und Regierungs Präsidenten ermächtigt, auf Grund des Gesetzes über die allgemeine LandeS-Ver- waltung Polizei-Verordnungen über die Sonntagsheiligung zu erlassen, mit deren Inkrafttreten die darüber in den bestehenden Gesetzen, landesherrlichen und sonstigen Verordnungen enthaltenen Vorschriften außer Kraft treten. Die Begründung weist auf die vorjährige Gewerbe- ordnungs Novelle hin, deren Bestimmungen mit den landesgesetzlichen Vorschriften über die Sonntagsruhe in Einklang zu bringen sind, wozu es in den drei neuen Provinzen eines besonderen Gesetzes bedarf.
* - • Dem Herrenhause ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung älterer in der Provinz Hessen-Nassau geltender gesetzlicher Bestimmungen über die Untersuchung des Schlachtviehs und die Ausstellung von Vieh-Gesundheitsscheinen zugegangen.
* — Der sozialdemokratische „Vorwärts" veröffentlicht „zu den bevorstehenden Reichstagsverhandlungen über den Militär-Etat" eine Verfügung des kommandierenden Generals des XII. kgl. sächsischen Armeekorps, des Prinzen Georg von Sachsen, die eine wahrhaft unglaubliche Schilderung von Soldaten-Mißhandlungen durch Unteroffiziere enthält. Liegt hier eine Fälschung vor, so muß dieselbe umgehend von Dresden aus berichtet werden, leider aber ist nicht anzunehmen, daß das sozialdemokratische Blatt zu einer derartigen Veröffentlichung sich vorher seiner Sache nicht vollkommen vergewissert^ haben sollte. Dazu bemerkt der „Vorwärts:" „Die Echtheit des Aktenstückes steht absolut fest. Ehe wir zur Veröffentlichung schritten, stellten wir sorgfältige Nachforschungen an, welche jeden Zweifel an der Echtheit ausschlossen und die Richtigkeit der mitgetheilten Thatsachen ergaben. Das Schreiben des Oberbefehlshabers der sächsischen Armee ist von den: menschenfreundlichsten Geiste durchhaucht, und wir wissen auch, daß dieses Schreiben kein vereinzelter Akt war, und daß Instruktionen genau in demselben Geiste von „höchster Stelle" auch für die preußische und baierische Armee ergangen sind. Diese Instruktionen sind schon in der ersten Hälfte des vorigen Jahres erlassen worden, und das von uns veröffentlichte Aktenstück trägt das Datum des 8. Juni 1891. In diesen sieben oder 8 Monaten hätte sich eine Wirkung zeigen müssen. Es hat sich jedoch, wie wir bestimmt sagen können, keine Wirkung gezeigt." Sache der Militärbehörden wird es sein, durch strenge Maßregeln gegen die Soldatenmiß- Handlungen dafür zu sorgen, daß man künftig nicht mehr sagen kann, die menschenfreundlichen Bemühungen der obersten Militärbehörden blieben ohne Erfolg.
— 2. Febr. Wetzel, der Mörder des Kaufmanns Hirschfeld in Spandau, ist heute vom Schwurgericht zum Tode verurtheilt worden,
Bremen, 3. Febr. Der norddeutsche Lloyddampfer „Eider" strandete am Sonntag Abend um 10 Uhr auf der Fahrt von New-York nach Bremen während eines dicken Nebels bei den Atherfield-Felsen, etwa 8 Merten von Ventnor. Wahrscheinlich bemerkte der Dampfer nicht das Needle Leuchtfeuer und fuhr infolge dessen den Kanal statt den Solent hinauf. Die in der Nähe stationirten Küstenwächter entdeckten den Unfall sofort und sandten unverzüglich ein Rettungsboot nach
dem bedrohten Schiff ab. Sämmtliche Passagiere, über 200, wurden mit Rettungsböten vom Schiff geholt und an's Land geschafft. Ebenso wurden am Dienstag Morgen, als es sich herausstellte, daß des starken Sturmes halber das Schiff nicht mehr flott zu bringen sei, die Mannschaft, 150 Mann, vom Schiff geholt, eine Arbeit, die des starken Wogenschwalls wegen, sehr gefährlich war. Das neue schöne Schiff, welches 4 Millionen Mark gekostet hat, ist allem Anschein nach völlig verloren. Die Postsäcke rc. wurden noch geborgen.
Bremen, 3. -^Februar. Ein Telegramm des „Norddeutschen Lloyd" aus Southampton von heute früh 6 Uhr bestätigt, daß sämmtliche Passagiere wohlbehalten gelandet sind und in Newport übernachteten. — Nach einem Telegramm aus Ventnor ist die Lage der „Eider" in Folge des starken Südwestwindes, welcher von gestern Abend 10 Uhr bis heute früh 6 Uhr herrschte, verschlimmert. Die gesammte Mannschaft ist in Sicherheit. Das Hintertheil des Schiffes ist ziemlich stark gesunken, das Vordertheil liegt entsprechend höher. Die Treib- schraube ist fortgeschwemmt, das Schiff nur durch Ausladen wieder flott zu machen. Der Wind hat, obwohl er noch stark weht, nachgelassen.
Die neue Selbsteinschätzung in Preußen scheint ganz ungeahnte Resultate zu ergeben; so wird z. B. aus Dusseldorf gemeldet, daß dort, wo bisher nur fünf Millionäre als solche Steuern bezahlten, nach der Selbsteinschätzung sich nicht weniger als Hundertfünf Millionäre, darunter sechsundvierzig Thaler-Millionäre, ergeben haben.
Ein anonymer Schmähbricfschreiber erhielt von der Strafkammer in Dortmund seine verdiente Strafe. Seit Jahren bekamen Beamte des Hochofenwerkes Union oder deren Familien-Augehörige Briefe ohne Unterschrift, die von den gemeinsten Verdächtigungen und von den häßlichsten Anspielungen strotzten. Jemand, der die Briefe sah, kannte zufällig die ziemlich charakteristische Handschrift. „Das hat Wilhelm Pott geschrieben," äußerte er. Pott der auch auf der Union beschäftigt ist, wurde trotz hartnäckigen Leugnens über» führt, zu einem Jahr Gefängniß verurtheilt und so gleich verhaftet.
Rudolstadt, 31. Jan. Der hiesige Landrath hat verordnet. daß die sog. Spinnstuben nur im Hause der Eltern, Pflegeeltern oder der Dienstherrschaft eines der Theilnehmer stattsinden dürfen. Der Haushaltungsvorstand hat der „Spinnstube" beizuwohnen und muß vorher von der Abhaltung dem Gemeindevorstand Anzeige machen. Der Besuch der Spinnstube ist Personen männlichen Geschlechts unter 20 Jahren und Personen weiblichen Geschlechts unter 17 Jahren verboten. Um 10 Uhr müssen die Spinnstuben ihr Ende erreichen. Auch im Saalfelder Kreis besteht eine ähnliche Verordnung.____
Ausland
Portugal. Die Gläubiger des portugiesischen Staates können sich jetzt den Mund wischen: Den Kordes in Lissabon ist jetzt die Vorlage zugegangen, durch welche die Zinsen der auch in Deutschland ziemlich weit verbreiteten portugiesischen Staatsschuld herabgesetzt werden, resp, wird die Zinsenzahlung einstweilen sistirt. Das deutsche Publikum wird nach den Erfahrungen, die es mit den „Argentiniern" und nun mit den „Portugiesen" gemacht hat, gut thun, alle Anf- forderungen von Bankhäusern, fremde Papiere zu kaufen, in das Feuer zu werfen. Nach diesen Erfahrungen kann man den Emissionsbanken nicht mehr die nöthige Einsicht in fremde Verhältnisfe zutrauen, daß das deutsche Publikum ihnen Vertrauen schenken könnte.
Lokales und Provinzielles.
Schlächtern, den 5. Februar 1892.
* — Penf ionirt: der Oberbauaufseher Seipel in Steinau und der Gerichtsdiener B e i n i g bei dem Amtsgericht in Salmünster.
— * Da Verwechslungen von Morphium mitCalomel in den Apotheken während der letzten Jahre häufiger geworden sind (in der Zeit von 1889 bis 1891 sind fünf derartige Fälle in preußischen Apotheken vorgekommen) und da wiederholt Todesfälle dadurch veranlaßt worden sind, hat sich die preußische Regierung veranlaßt gesehen, besondere Anordnungen über die Aufbewahrung dieser Mittel zu treffen. Morphium und Morphiumzubereitungen sind in Zukunft in einem eigenen, ledig- lich diesem Zweck dienenden Schränk und in besonders
gekennzeichneten Standgefäßen aufzubewahren; es ist ferner verboten, abgetheilte Pulver von Morphium und von Calomel oder Verreibungen des letzteren mit Zucker u. s. w. vorräthig zu halten.
* — Ueber die starke Vermehrung der Todesfälle durch Influenza machte am Dienstag in der außerordentlichen General-Versammlung der Gresham Lebens-Ver- sicherungs-Gesellschaft in London bereit ärztlicher Hauptrathgeber Dr. Smee interessante Mittheilungen. Die Gesellschaft habe 52,700 Lstr. gezahlt für Todesfälle, welche birect durch Influenza hervorgerufen worden seien, welche der Gesellschaft in zwei Jahren zweieinhalb Mal so große Verluste verursacht habe, als die Cholera in 43 Jahren. Letztere werde den Schlechtgenährten und Leichtfertigen gefährlich, erstere den Gutgenährten und den mit dem Kopfe Arbeitenden. Er glaube, daß die Influenza während der letzten drei Monate mehr Personen vernichtet habe, deren Leben für ihre Länder werthvoll waren, als die Cholera in den letzten 50 Jahren. Nach dem Berichte des Statistischen Bureaus tommen auf 100 Todesfälle solche an Influenza l4pCt. im Alter bis 20 Jahren, 25 pCt. zwischen 20 bis 40, 36 pCt. zwischen 40 bis 60, 22 pCt. zwischen 60 und 80 und 3 pCt. von 80 und mehr Jahren. Die Gesellschaft habe keine Erfahrung in Betreff von Personen unter 20 Jahren, aber nach ihren Aufzeichnungen kommen anf 100 Todesfälle solche an Influenza 13 pCt. zwischen 20 bis 40 Jahren, 53 pCt. zwischen 40 bis 60, 31 pCt. zwischen 60 bis 80 und 3 pCt. von 80 und mehr Jahren. Die Influenza sei aber am gefährlichsten für Leute in den mittleren Jahren, für Frauen weniger als für Männer, sofern die Todesfälle in Betracht kommen, nämlich wie 4 zu 2. Was die Nachwirkungen der Influenza anbetresfe, so glaube er, daß dieselb" bei Personen unter 40 Jahren nicht schlimm wären, aber bei solchen zwischen 40 bis 65 eine Verminderung der Lebensdauer von 15 bis 50 pCt. hervorbrächten. Der tödtliche Zusammenbruch, welcher so häufig der Influenza folge, sei eine bemerkenSwerthe Erscheinung der Krankheit und er habe deshalb bei neuen oder bei Erneuerung abgelaufener Versicherungen Personen, welche'die Influenza gehabt hatten, um 6 Monate zurückgestellt, 12 Monate wäre vielleicht richtiger. Im April vorigen Jahres wurden die Mitglieder des Unterhauses von der Influenza ergriffen und die Zahl der Sterbefälle sei in jenem Jahre doppelt so groß gewesen, als in je vier Jahren vorher. Ein großer Theil der Todesfälle erfolgte, nachdem die Krankheit aus dem Hause verschwunden war.
— Frühere Einjährig-Freiwillige, die über ihr 23. Lebensjahr hinaus Ausstand für ihren Eintritt in das Heer erhallen haben, sollen nach den „Berliner Politischen Nachrichten" auf Grund einer Entscheidung der Kriegsministeriums auch über das 32. Lebensjahr hinaus so lange übungspflichtig bleiben, wie die Zeit des ihnen über das 23. Lebensjahr hinaus bewilligten Ausstandes beträgt. Die Entscheidung soll sich auf eine Bestimmung der Wehrordnung stützen, wonach die über das 32. Lebensjahr hinaus währende Uebungspflicht für biejmigen Platz greift, welche infolge eigenen Verschuldens verspätet in den aktiven Dienst getreten sind. Diese Auslegung muß allgemein befremden, da doch das Gesetz den zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten ausdrücklich gestattet, sich bis zum 25. Lebensjahr zurückstellen zu lassen. Von einem eigenen Verschulden kann nicht die Rede sein, da das Verhalten ein vollkommen gesetzmäßiges ist.
* — Zur Geheimhaltung der Selbsteinschätzung wird ein interessanter Beitrag aus Göttingen geliefert. Ein Mitglied des dortigen Magistrats ist nämlich Vorsitzender der Voreinschätzungs-Kommission und hat mit dieser mit besonderem Fleiße und vortrefflicher Personalkunde in 14tägiger Arbeit die ganze schwierige Arbeit bewältigt. Darauf erhob er bei dem Vorsitzenden der Veranlagungskommission, Oberbürgermeister Merkel, den Anspruch auf Einsicht der eingangenen Deklarationen. Dieser aber lehnte die Bitte ab und erklärte, nicht befugt zu fein, Jemanden eine solche Einsicht zu gestatten, verwies den Vorsitzenden der Voreinschätzungskommission aber an die Berufungskommission in Hildesheim als an die höhere Instanz. Letztere hat durch ihren Vorsitzenden folgenden Bescheid ertheilt: „Ew. Wohlgeboren erwidere ich auf die gefällige Eingabe ergebenst,