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SchWemerMung

Erscheint Mittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" u. »Jllustrirtem Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

Jf 5. Samstag, den 16. Januar . - 1892.

welches für ihre Berufung zur ersten etatsmäßigen Anstellung inbetracht kommt, die Zeit, welche sie während ihrer Ausbildungs- oder Vorbereitungszeit in Erfüllung der aktiven Dienstpflicht im stehenden Heer oder in der Marine gedient haben, bis zum Höchstbetrag eines Jahres insoweit in Anrechnung gebracht, als sie infolge der Erfüllung der Dienstpflicht die Befähigung zur Be­kleidung des betreffenden Amtes später erlangt haben. 3) Die in den Subalterndienst übernommenen Militär- anwärter sollen bei Feststellung ihrer Anciennetät um ein Jahr oder, wenn die Invalidität vor Ablauf eines Jahres eingetreten ist, um die thatsächlich abgelcistcte aktive Dienstzeit zurückdatiert werden, sobald sie eine etatsmäßige Anstellung erhalten. 4) Anderen als den in Nr. 1 und 2 bezeichneten Beamten, welche nicht zu den Unterbeamten gehören, kann die Zeit, welche sie in Erfüllung der aktiven Dienstpflicht im stehenden Heer- oder in der Marine gedient haben, in entsprechender Anwendung in Nr. 1 von dem Ressortchef bei Be­stimmung des Dienstalters in Anrechnung gebracht werden.

Der Verwaltungsdirektor der Pensionskasse für die Musikmeister des kgl. preußischen Herres, H. Rohde, hat sich am 4. d. erschossen. Derselbe hat 80,000 Mk. Pensionsgelder für sich verbraucht.

* Im neuen preußischen Einkommensteuer-Gesetz ist, wie bekannt, eine Entschädigung der ehemaligen Reichsunmittetbaren für die in Zukunft in Wegfall kommende Befreiung von der Einkommensteuer vorge­sehen , die für den Fall, daß keine vertragsmäßige Einigung mit den privilegierten Familien erfolgen würbe, durch Gesetz festgestellt werden soll. Allem Anschein nach wird nun, wie dieNational-Zeitung" mittheilt, die Einbringung einer bezüglichen Vorlage in der bevorstehenden Landtagssession erfolgen, da eine Verständigung mit den betreffenden Familien über die Höhe der Entschädigung bisher nicht erzielt worden ist.

* Ueber die sogenannten Postfachschulen, oder, wie sie sich neuerdings nennen: Vorbildungsschulen für Post- und Bahndienst, für den Kaufmannsstand u. s. w. sind im Publikum vielfach so irrthümliche Ansichten ver­breitet, daß uns zur Beseitigung derartiger Anschauungen von competenter Seite Folgendes geschrieben wird: Die Anforderungen, welche für den Eintritt in den Reichs- Postdienst als Gehilfe hinsichtlich der Schulbildung ge­stellt werden, sind so bemessen, daß ihnen von jungen Leuten, welche den Unterricht einer tüchtigen Volksschule genossen haben, ohne Vorbereitung in besonderen Anstalten genügt werden kann. Ein Bedürfniß für das Bestehen derartiger Vorbereitungsanstalten, die durch ihre Bezeich­nung als Postfachschulc rc. bei Unkundigen leicht die irrthümliche Meinung erwecken, als sei ihr Besuch für die den Eintritt in den Postdicnst erstrebenden jungen Leute vortheilhaft oder gar erforderlich, kann seitens der Reichs-Postvcrwaltung in keiner Weise anerkannt werden. Erfahrungsmäßig vermögen auf solchen Anstalten in verhältnißmäßig kurzer Zeit mehr äußerlich cingeprägte als innerlich ungeeignete Kenntnisse nicht die gleichmäßig in sich abgeschlossene Vorbildung zu ersetzen, wie sie die Schüler einer mehrklassigen Elementarschule oder einer Mittelschule in dem staatlich geordneten Unterricht durch berufene Kräfte empfangen. Demzufolge hat sich wieder­holt herausgestellt, daß Zöglinge derartiger Vorbereitungs­anstalten auf die Dauer den Anforderungen, welche postdienstlich an sie gestellt werden müssen, nicht zu ge­nügen vermögen, und es sind Vorkehrungen getroffen worden, um die Aufnahme mangelhaft und einseitig vorgebildeter junger Leute in den Postdienst zu verhindern.

Die Influenza tritt jetzt recht bedenklich auch unter den Pferde auf. Die Krankheit beginnt mit An­schwellen der Augen, die Freßlust verliert sich und die Beine verdicken sich zu wahrhaft unförmigen Massen. Bei sofortigem ärztlichen Eingreifen und nöthiger Schonung verläuft die Krankheit meist gutartig, wo die Thiere aber noch nach Eintritt de.r Krankheit angestrengt werden, tritt häufig in Folge von Herzlähmung der Tod ein.

Hamburg, 13. Januar. Der Hamburger Dampfer Lissabon" mußte wegen zahlreicher Erkrankungen am gelben Fieber, insbesondere aller Maschinisten, die Fahrt nach Hamburg aufgeben und nach Santos zurück­kehren.

Aus Essen berichtet die Voss. Ztg., daß das Straß verfahren gegen den Commerzienrath Barre eröffnet worden ist. Die gerichtliche Verhandlung dürfte nicht

i^ftnhH^ti °U' dieSchlüchterner Zeitung" uiliiyj i» werden noch fortwährend von allen '"""- ^ 1 1 " Postanstallen und Landbriefträgern owie von der Expedition entgegen genommen.

Deutsches Reich.

Berlin, 13. Januar. Se. Majestät der Kaiser ist Nachmittags mittels Sonderzugs über Stendal und Hannover nach Bückeburg abgereist.

* Am Dienstag Abend fand im Opernhause eine Galavorstellung statt, die vom gcsammtcn Hofe stark besucht war. Am Mittwoch Nachmittag fuhr der Kaiser zur Hofjagd nach Bückeburg, wo er Abends ein- traf und feierlich empfangen wurde. Donnerstag und Freitag Vormittag finden dort Jagden statt, worauf die Rückreise nach Berlin erfolgt.

Die Aufgaben des Reichstages sind diesmal sehr umfangreich. Der Bundesrath beräth augenblicklich das Trunksuchlsgesetz in der Fassung, welche ihm die Aus­schüsse gegeben haben, ist aber damit noch nicht fertig geworden. Der Entwurf begegnet nach wie vor auch im Bundesrath einem großen Widerstand. Wie weit die Ausarbeitung des Weingesetzes vorgeschritten, ist nicht bekannt, die Fertigstellung dürfte aber nicht so bald zu erwarten sein und der Reichskag sich erst spät damit beschäftigen. Auch über die neue Strafgesetz- Novelle gegen daS Zuhällerwesen verlautet wenig. Im Justizausschusse des Bundesraths befindet sich dagegen der Antrag auf Ausdehnung der Strafbestimmungen Wider die Verbreitung unsittlicher Schriften. Der Reichs­tag hat ferner zu erledigen die dritte Berathung des Krankenkassengesetzes, den Handelsvertrag mit der Schweiz und das Marken- und Musterschutz Uebereinkommen mit Oesterreich, das wichtige Telegraphengesetz, die Entwürfe wegen Begrenzung der Immunität der Abgeordneten, wegen Bestrafung der Sklavenhändler, die Börsen Anträge und überhaupt eine fast unübersehbare Anzahl von Initiativ-Anträgen, unter welchen sich auch derjenige wegen Aufhebung des Jesuitengesetzes befindet. Einzelnes befindet sich noch in Commissionsbcrathung, u. a. auch der Etat mit den neuen Heeres- und Marine-Forder­ungen. Ob es gelingen wird, diesen ganzen Arbeitsstoff bis Ostern zu bewältigen, muß dahingestellt bleiben.

* Zur Arbeiterbewegung. Ueber den Einfluß der umfangreichen Arbeiterausstände, die gegenwärtig im Gange sind, auf die beabsichtigten Lohnbewegungen in anderen Gewerben, gibt folgende Notiz desVor­wärts" bemerkenswerthen Aufschluß: Durch Unter- stütznngsgesuche ist die deutsche Arbeiterschaft gegenwärtig sehr stark in Anspruch genommen. Neben den Buch­druckern stehen bekanntlich noch die Weißgerber, Hand­schuhmacher und Brauer im Ausstand. Diese Strikes erfordern Summen, die es nothwendig machen, darauf hinzuweisen, daß etwa in einzelneu Berufen geplante Lohnbewegungen für die nächste Zeit keine Aussicht auf den Sieg haben, sofern dazu die finanzielle Unter­stützungskraft der deutschen Arbeiter in besonderem Maaße in Rechnung gezogen werden müßte. Die Ar­beiterschaft muß jetzt schon allwöchentlich große Summen für die ausständigen Arbeiter der oben erwähuteu Ge­werbe aufbringen; mehr zu thun ist sie vor der Hand, soweit sich das überblicken läßt, außer Stande.

Am Sonntag ist die Schwester des General­feldmarschalls Grafen v. Molik:, die Witwe des evange­lischen Probstes Bröker in Uetersen in Holstein gestorben. Es war dies die in den Briefen Moltkes an seine Braut oft genannte LieblingsschwesterLene".

* Die neuen Bestimmungen betr. die Anrechnung der Militärdienstzeit auf das Dienstalter der Zivilbe­amten finden, wie schon mitgettzeilt, vom 1. Januar 1892 ab Anwendung. Aus denselben ist Folgendes hervorzuheben: 1) Den höheren Beamten, bei denen die Fähigkeit zur Bekleidung ihres Amtes von dem Bestehen einer Prüfung abhängt, wird die Bestimmung des Dienstalters, sofern dieselbe gemäß dem Zeitpunkt des Bestehens der Prüfung zu erfolgen hat, die Zeit, welche sie während ihrer Studienzeit oder ihres Vorbe­reitungsdienstes in Erfüllung der aktiven Dienstpflicht iM stehenden Heer oder in der Marine gedient haben, insoweit in Anrechnung gebracht, als infolge der Er­füllung der aktiven Dienstpflicht die Ablegung der bc- zeichneten Prüfung später stattgefunden hat. 2) Den Subalternbeamten wird bei Feststellung des Dienstalters,

vor Ende Januar stattfinden. Da außerdem noch etwa 40 andere Personen angeklagt sind und sich die Ladung von mehr als 100 Zeugen nöthig machen wird, so darf man sich auf sehr langwierige Verhandlungen gefaßt machen.

Dresden, 12. Januar. Für die zerrütteten Ver­mögensverhältnisse zahlreicher bäuerlicher Grundbesitzer der Meißener Gegend fand man mit Hilfe eine» ge­wiegten hiesigen Kriminalbeamten vor einiger Zeit die Erklärung in dem leidenschaftlichen Hazardspiel, da» von vielen Besitzern seit Jahren betrieben wurde. Einzelne dieser "Bauern" verlorenbeim Tantchen" Summen von 20,000 bis 60,000 Mark. Einem gewerbsmäßigen Hazardspieler brächte das Spiel, da er seinGetreide- geschäft" nur nebenbei betrieb, jährlich etwa 56000 Mark ein. Dieser, einGetreidehändler" Müller aus Cölln bei Meißen, kam sehr gnädig mit drei Monaten Gefängniß und 500 Mark Geldstrafe davon, ein anderer Spieler, der Holzhändler Leckscheidt aus Cölln, erhielt zwei Wochen Haft. Einige Wirthe, die da» Spiel ge­duldet hatten, müssen Geldstrafe zahlen.

München, 13. Jan. Eine Verfügung des Krieg»- ministeriums, die dieser Tage ergangen ist, regelt da» Verfahren von Offizieren bei Zerwürfnissen mit Studen­ten und anderen Civilpersonen, die zum AuStrage durch Duelle führen können. Die Duelle sollen überhaupt ein- für allemal allgemein verboten werden.

Gotha, 11. Januar. Heute ist die tausendste Aeuer- bestattung an einer Leiche auS München im hiesigen Verbrennungsofen vor sich gegangen.

$tM, 8. Januar. Eine Weihnacht»bescheeruttg eigener Art ward dem Hausvater in Tautenhain zu Theil. Er hatte dem Köter eines zum Besuch einge­troffenen Verwandten einen Verschlag auf dem Boden als Nachtquartier angewiesen. Am anderen Morgen zeigte der Hund eine auffallende Wohlbeleibtheit und Appetitlosigkeit, nach deren Ursache man alsbald nach- forschte und schließlich entdeckte, daß Karo von seiner Kabine aus in die benachbarte Räucherkammer gesprungen war und alldazum heiligen Christ' 12 Leberwürste und eine Speckseite verzehrt hatte. Prosit die Mahlzeit allerseits!

Danzig, 8. Jan. Furchtbare Schneestürme haben in den letzten Tagen in der Kassubischen Schweiz ge­wüthet. Seit Menschengedenken sind daselbst nicht so großartige Schneemassen gefallen. Die Chausseen sind meist unpassirbar, die Landwege gänzlich verschneit und der Eisenbahnverkehr ist auf der Strecke PraustLappin unterbrochen. Auf manchen Stellen lagert der Schnee 45 Meter hoch, viele Gehöfte und Dörfer sind einge- schncit und die Bewohner von jedem Verkehr abgeschnitten. Auch auf der See raste ein orkanartiger Sturm, Dampfer und Segelschiffe liefen in den Hafen von Neufahrwasser. Zahlreiche aus Land geschwemmte Schiffstrümmer kündeten an, daß der Sturm auch Opfer gefordert hat.

Ratibor, 10. Januar. Ein Scheusal von Weib ist in der Person der Magd Durynek aus Antonienhütte entdeckt worden. Nachdem dieselbe vor einigen Tagen im Kochlowitzer Walde bei Kattowitz ein Kind au»ge- setzt, welches sie unehelich geboren, wurde nunmehr festgestellt, daß sie bereits im Jahre 1888, als sie in Borbek diente, ein Kind dadurch aus der Welt schaffte, daß sie es auf die glühende Schlackenhalde legte, bei lebendigem Leibe also röstete und die Leiche alsdann im sogenannten Schwarzwalde vergrub. Eines dritten Kindes entledigte sie sich durch Aussetzung im August 1891. Die unnatürliche Mutter befindet sich in Haft. Bom Rhein. EinlangwierigerKonkurSversprichtdervor einigen Jahren über das Vermögen deS Fürsten zu Salm-Kyrberg zu Schloß Renneberg bei Linz am Rhein eröffnet zu werden. Nachdem bisher zwei- oder dreimal eine Abschlagszahlung von einem Prozent an die Gläubiger geleistet worden ist, soll ihnen jetzt eine weitere Ab- chlagszahlung von zwei Prozent zu Theil werden. Die sei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen betragen 1478615 Mark. Die Besitzungen des Fürsten, der aus seiner Erbprinzenzeit her eine in der Sport- und Lebewelt sehr bekannte Person ist, können nicht veräußert werden, weil sie eine Fideikommiß bilden. Von einigen Gläubigern ist kürzlich der Antrag gestellt worden, daß das Leben des Fürsten auf Kosten der Masse versichert werde, damit ihnen im Falle des Todes desselben noch eine größere Summe zu Gute komme.