Erscheint Mittwoch u. Samstag — Preis mit „Kreisblatt" u. .Jllustrirtem Familieufreund" vierteljührl. 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf
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1892.
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Mittwoch, den 6. Januar
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owie von der Expedition entgegen genommen.
Deutsche- Reich.
Die Neujahrsfeier am kaiserlichen Hof in Berlin ist in gewohnter Weise verlaufen. Um 10 Uhr hat am Freitag früh ein Gottesdienst in der Kapelle des kgl. Schlosses stattgefunden, dem der Kaiser und der gesammle Hof beigewohnt haben. Hofprediger D. Dryander hat dabei die Predigt gehalten. Nach Beendigung des Gottesdienstes begab sich der Hof nach dem Weißen Saal, wo dann die große Kour stattge- sunden hat, die vom Reichskanzler Grafen Caprivi eröffnet worden ist. Zur Kour waren auch die sämtlichen kommandierenden Generäle bis auf den Prinzen Leopold von Bayern erschienen, der sich durch den Generallieutenant v. Orsf, Kommandeur der zweiten Division, hat vertreten lassen.
* — Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht das end- giltige Ergebniß der Volkszählung vom 1. Dezember v. Js. für das deutsche Reich. Die Gesamtbevölkerung des Reiches, einschließlich der inzwischen eir.vcrleibten Insel Helgoland mit ihren 2086 Einwohnern, beträgt 49 428 470 Seelen. Auf Preußen kommen davon 29957367, auf Bayern 5594 982, auf Sachsen 3 502 684, auf Württemberg 2 036 522, auf Baden 1657 867, auf Hessen 992,883, auf Elsaß-Lothringen 1603 506. Die weibliche Bevölkerung überragt mit 25197 658 Köpfen die männliche um 966 806. Helgoland zählt 2086 Seeltn, 954 männliche und 1132 weibliche.
Berlin, 2. Januar. Die Schuhmacher haben beschlossen, im Frühjahr in die Lohnbewegung einzutreten und eventuell einen Generalstrike anzuregen.
* — Zur Kennzeichnung der Lage im Geschäftsleben wird der Berliner „Bolkszeitung" geschrieben, was folgt: „Ein Verkaufsgeschäft in der Leipzigerstraße, der eigentlichen City von Berlin, hatte in den beiden ersten Dezemberwochen des Vorjahres eine tägliche Lösung von nicht unter 145 und nicht über 290 Mk., in diesem Jahr Tage mit 6,20, 25, 33 Mk. und nicht über 95 Alk. Und weiter: Zwei Barbiergeschäfte in der Friedrichstadt, also der besten Geschäftsgegend, denen jeder reguläre Sonntag nicht unter 20 und nicht über 26 Mk. Tageseinnahmen bringt, hatten an den beiden letzten Sonntagen vor Weihnachten 4,90, 5,20 Mk., bezw. 9,10 und 8,90 Mk. Und weiter: Ein Kaffeegeschäft in der Friedrichstadt, dessen tägliche Gäste für Kaffee, Thee, Chokolade, Milch u. s w. Handwerksgesellen, Hausdiener, Droschkenkutscher u. s. w sind, und dessen Inhaber 2500 Mk. Jahrcsmiete zu zahlen hat, ist in seiner täglichen Einnahme um rund 45 Prozent heruntergegangen, obgleich es sich hier doch nur um Bedürfnisse des täglichen Lebens, und zwar um solche von den billigsten Preisen handelt. Und weiter: zwei Tischlermeister, von denen der eine 18, der andere 11 Gesellen beschäftigt, und die nur gute, sog. bestellte Arbeit liefern, sind schon seit Monaten ohne jede größere Bestellung und lassen in Erwartung besserer Zeiten auf Vorrat arbeiten. Kommen diese besseren Zeiten aber nicht bald, dann sind ihre Existenzen ebenso gefährdet, wie die von Tausenden anderer selbstständiger Handwerker und Geschäftsinhaber, die schon jetzt kämpfen, wie ein Ertrinkender im Wasser um den Strohhalm. Und diese Verhältnisse sind nicht Berliner Alleingut. Wenn man die Kanonen-, Panzerplatten-, Torpedo- und Gewehrfabrikanten aus- schließt und ihnen vielleicht die Patronenhülsenfabrikanten zurechnet, dann wird der Weihnachtsmann überall im ganzen Land dieselbe Missre gefunden haben."
* — Man schüttelt in ganz Deutschland verwundert den Kopf dazu, daß der Maschinenmeister der Druckerei in Berlin, in der der „Kladderadatsch" gedruckt wird, als Mitschuldiger in einem Preßprozeß des bekannten Witzplatzes in Untersuchung gezogen worden ist. Es ist ein Seitenstück zu dem Fall des Korrektors der „National- Zeitung", der vor einiger Zeit dasselbe Schicksal gehabt hat. Ein ehemaliger Reichstags-Abgeordneter, der Mitglied der Reichs-Preßgesetz-Kommission gewesen ist, schreibt dem „Schwäbischen Mercur", es fei keinem Mitglied der Kommission, die unter dem Vorsitz des Abgeordneten Volk getagt und bedeutende Juristen, wie Schwarze, Marquardsen, Hullmann und Andere in ihrer Mitte gezählt habe, auch nur entfernt in den Sinn gekommen, daß einst eine solche
Auslegung sich hervorwagen könnte. Für die deutsche Presse sei es hohe Zeit, sich gegen ein Praxis zu wehren, die nach und nach das gesummte Hilfspersonal der Druckerei einer Zeitung mit Hereinziehung in die etwaigen Verfehlungen des Verfassers oder Redakteurs bedrohe. Es widerspreche den Anforderungen des Lebens wie der Gerechtigkeit, wenn man einseitig vom juristischen Standpunkt aus den Begriff der Beihülfe auf Verhältnisse anwenden wolle, auf welche derselbe nach der ganzen Gestaltung des Preßgewerbes nicht paßt. Eine solche Anwendung würde, wenn sie Regel werden sollte, zerstörend auf dieses Gewerbe wirken. Der stärkste Verbreiter eines Preßer- zeuguisses, in der Regel ehe die Strafbarkeit ausgesprochen ist, sei die Reichspost! Folgerichtig wäre nach jener neuen Auslegung dieser gefährlichste aller Verbreiter ein Mitschuldiger; so könnte selbst noch der General-Postmeister ein Gehülfe im Preßprozeß sein. So ungereimt dies wäre, gerade so ungereimt sei die Heranziehung der Hilfspersonen einer Druckerei zum Prozeß des Verfassers oder Redakteurs. Es handle sich natürlich nicht um die wohl höchst seltenen Fälle, daß irgend Jemand aus dem Hilfspersonal in bewußter Weise dem Verfasser oder Redakteur in Abfassung eines strafbaren Artikels Beihilfe leiste, also wirklich als Mitschuldiger erscheine, sondern vielmehr darum, daß das Hilfspersonal einer Druckerei lediglich wegen der ordnungsmäßigen Ausübung seines Berufes nach dieser neuen Auslegung in einen Preßprozeß mitverwickelt werde. Gerade beim Hilfspersonal im Preß- gewerbe träfen die Merkmale der Beihilfe zu einer strafbaren Handlung am allerwenigsten zu.
* — Die Sozialdemokratie hat auch im vergangeuen Jahre bedenkliche Fortschritte gemacht. Man begreift es nicht, so schreibt die „Kreuz-Ztg." in einer Neujahrsbetrachtung, wie so viele sich fangen lassen von dieser Partei, deren Thorheit und Verwerflichkeck doch ersichtlich genug ist. Wenn die Sozialdemokratie uns ehrlich ihren Zukunftsstaat darstellen wollte, gewiß, es würden viele vor diesem Bilde zurückschrecken. Nicht Freiheit würde dieser sozialistische Staat uns geben, sondern die vollkommenste Sklaverei, nicht allgemeinen Wohlstand, sondern allgemeine Zerrüttung; nicht Kulturfortschritt, sondern der traurigste Rückschritt würde eintreten, wenn diese Ideen den Sieg erringen würden. Das^ Blatt meint, dagegen helfe nur das Christenthum und die Kirche. Wir sollten durch die Sozialdemokratie uns auf manche Schäden unseres Volks- und Staatslebens Hinweisen lassen; solche abnorme Erscheinungen weisen ja immer auf einen inneren, tieferen Schaden hin." Dieser Schaden ist aber keineswegs allein durch Kirche und Christenthum zu beheben. Eine zielbewußte, soziale Gesetzgebung, kein Experimentiren, legt hier in erster Linie die Axt an das schädliche Wucherkraut, und so wollen wir hoffen, daß auch das neue Jahr neue Fortschritte auf jenem Gebiete zeitigen wird.
* — Signale mit der Bahnsteigglocke werden auf Knotenpunkten mit lebhaftem Personenverkehr vom 1. Januar 1892 ab nicht mehr gegeben. Die bevorstehende Abfahrt eines Zuges wird nur noch in den zum Aufenthalt des Publikums dienenden Räumen durch einen Beamten abgerufen, indem derselbe nach zweimaligem Läuten mit einer Handglocke zum Einsteigen in den nach der Richtung zu bezeichnenden Zug ausfordert. Die Reisenden, welche sich in den Warteräumen aufhalten oder unterwegs vorübergehend aussteigen, werden deshalb mit erhöhter Aufmerksamkeit auf das Abrufen der Züge achten müssen.
Oldenburg, 29. Dezember. Das plötzliche Ver- schwinden des Pastors M. zu Goldenstedt, im südlichen Oldenburg, erregt hier zu Lande ungeheures Aufsehen. Es stellt sich jetzt heraus, daß derselbe wegen Wechsel- fälschungen, welche er sich bis zu der Höhe von 120,000 Mk. soll zu Schulden kommen gelassen haben, flüchtig geworden sei. So soll der ungetreue Seelenhirte bei der oldenburgischen Bodenkredit-Anstalt ca. 25,000 Mk. und bei der oldenburgischen LandeSbank 37,000 Mk. auf falsche Wechsel ausgenommen haben. Die Untersuchung ist bereits eingeleitet.
Gotha, 29. Um eine Abnahme der Hamsterplage zu erzielen, hat der hiesige ökonomische Verein auch in diesem Jahr wieder energische Maßregeln ergriffen und damit sichtbare Erfolge erzi lt. Die Zahl der ausschließlich in der städtischen Flur gefangenen und abgelieferten Hamster hat 9513 Stück, gegen 34 000 Stück
im Vorjahr, betragen. Die Kosten haben sich, einschließlich der Zahlungen für 1500 Hamstcrpatronen, Fallen, Gift und dergl., zusammen auf 1296 Mk., gegen 2481 Mk. im Vorjahr, belaufen. Der ökonomische Verein wird übrigens seine Bemühungen um Ausrottung der Hamster noch viele Jahre lang fortsetzen müssen, denn trotz des zahlreichen Wegfanges bevölkern noch Abertausende von Hamstern die Flur.
Würzen, 30. Dezember. Ein Tagelöhner in einem benachbarten Dorfe mußte dieser Tage seine einzige alte Kuh schlachten, die seit 14 Tagen nicht mehr recht fressen wollte. Da die Fleischer für das Thier nur 60 Mk. geben wollten, schlachtete er es selber. Im Magen der Kuh fand man außer einer großen Anzahl Nägel 7 Stück 20-Markstücke und 3 Stück 10-Markstücke, außerdem verschiedene Markstücke und zwei kleine Schlüssel. Möglicher Weise hat die Kuh einen Beutel mit dem Inhalt gefressen.
In Mainz wurden vom Landgericht drei junge Leute, weil sie des Abends einen harmlos nach House gehenden Maun ohne jede Veranlassung geschlagen hatten, zn einer mehrmonatlichen Gefängnißstrafe verurtheilt. Der Vorsitzende des Gerichts bemerkte bei der Urtheilsverkündigung, daß „Angesichts der zunehmenden Rohheit" auf eine höhere Gefängnißstrafe erkannt worden sei und es werde das Gericht auch für die Folge für solche Ausschreitungen ein höheres Strafmaß als seither in Anwendung bringen.
UlM, 2. Januar. Ein niederträchtiger VergiftungS- versuch, der anläßlich des Weihnachtsfestes von hier aus begangen war, bildet gegenwärtig das Tagesgespräch. Von Neu-Ulm aus ward an eine Familie in Oberbettingen a/Jller eine Geschenkkiste mit Kinderspielwaaren, Cognac und Törtchen gesandt. Nach dem Genuß der Eßwaaren erkrankte die Familie unter den Erscheinungen einer Vergiftung und die Frau liegt noch krank darnieder. Es ist ermittelt worden, daß die Geschenke hier und in Neu- Ulm von einem Manne gekauft worden sind. Ein Verwandter der Familie, ein älterer Mann von Oberdet- tingen selbst wurde festgenommen und den Verkäufern vorgeführt, es konnte aber noch nicht festgestellt werden, ob er der Thäter ist. Wie es heißt, sollen die Eßwaaren mit Strychniu versetzt gewesen sein.
Ausland.
Rom, 30. Dezember. Die Influenza fordert in ganz Italien erschreckend zahlreiche Opfer. In Mailand und Turin mußte das Personal der Krankenpfleger verstärkt werden. Die Ausländer verlassen zahlreich die Kurorte.
Wie aus Moskau berichtet wird, steheu die Deutschen in Rußland in Gefahr, von den verzweifelnden Volks- maffen für den Nothstand verantwortlich gemacht zu werden. In verschiedenen nothleidenden Gouvernements soll eine große Erbitterung gegen die Deutschen herrschen, welche in Flugschriften als die Urheber der Hungersnoth bezeichnet werden. In dem im östlichen Rußland liegenden Gouvernement Pensa sollen mehrere Deutsche ermordet worden sein.
Antwerpen, 30. Dezember. Etwa 40,000 Einwohner sind an der Influenza erkrankt, der Charakter der Krank- heil ist ernst. Täglich sind 70-80 Todesfälle zu verzeichnen. Dir Krankheit trat ebenso drohend in Gent auf, wo allein im Hospitz von 100 Pensionären 16 innerhalb drei Tagen starken. Alle Hospitäler sind überfüllt.
Lokale- «ud Provinzielle-.
Schlächtern, 5. Jan.
* — Bezüglich der Verweigerung der Ueber stunden von Seiten der Arbeitnehmer hat das Amtsgericht zu Marklissa eine auch für weitere Kreise wichtige Ent- cheidung getroffen. Nach derselben kann die Verweige- mug der Ueberstunden zur sofortigen Entlassung der der Gesellen oder Gehilfen führen, selbst in dem Falle, wenn eine 14tägige Kündigung vereinbart worden ist. An einen Modelleur-Gehilfen war das Verlangen gestellt worden, auch nach Feierabend zu arbeiten. Dieses An- nchen wurde jedoch von dem Gehilfen abgelehnt, worauf »essen Entlassung erfolgte. Der Gehilfe beschritt den Klageweg und forderte von seinem Arbeitgeber den Lohn 'ür 14 Tage. Das Urtheil fiel zu Ungunsten des Klägers aus und zwar mit der Begründung, daß nach