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Erscheint Mittwoch u. Samstag — Preis mit „Kreisblatt" u. .Jllustrirtem Familiensreund" virrteljährl. 1 Mk. — Anzeige« kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf
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Jf 103. Mittwoch, den 30. Dezember 1891.
Bestellungen auf das 1. Quartal 1892 (Januar, Februar, März) der
0SF* „Schlüchterner Zeitung" ^WU
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Schlächtern, im Dezember 1891. Der HerSXs-kber.
Deutsches Reich.
Berlin, 26. Dezember. Die Feier der Weihnachtsabends in der Kaiserlichen Familie begann um 4 Uhr im Neuen Palais zu Potsdam mit einer Festtafel, zu welcher die Majestäten mit den Damen und Herren des engeren Hofes vereint waren. — Nach beendeter Tafel geleiteten die Majestäten alsdann die Anwesenden nach dem Muschelsaal des Neuen Palais zur Weihnachtsbe- scheerung. Zu derselben war auch der Prinz Alexander von Preußen von Berlin nach Potsdam gekommen. — Nach der Bescheerung verabschiedeten sich die Erbprinzlich Sachsen - Meininzenschen Herrschaften nebst Prinzessin Tochter, Feodora. sowie der Prinz Alexander. Die Majestäten verblieben darauf während des Weihnachtsabends im engeren Familienkreise.
* — Die „Kreuzzeitung" regt eine Interpellation im Reichstage an behufs Unterstützung der aus Rußland ausgewiesenen Deutschen. In den nächsten Wochen oder Monaten sollen MassenauSweisungen bevorstehen.
* — In Berlin soll in Kürze ein neuer großes konservativer Blatt erscheinen, dessen Richtung „entschieden regierungSfteudltch" sein soll. Wie es heißt, werde das neue Blatt mit bedeutenden Mitteln. aus den Kreisen der hohen Finanz ausgestattet sein.
* — Um das Gleichgewicht zwischen Au»gabenund Einnahmen im preußischen Staatshaushalt herzustellen, ohne eine Anleihe ^u machen, soll der Finanzminister Dr. Miguel, wie die „Kölnische Zeitung" meldet, entschlossen sein, die nötigen Kürzungen der Ausgaben vorzunehmen.
Berlin, 23. Dezember. Ueber den Inhalt des im Reichsamt des Innern in Ausarbeitung begriffenen Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Unterstützungs- wohnsitzgtsetzes, wird Folgende» mitgetheilt: Die Erlaubniß deS Zuzugs in einen anderen Wohnort soll davon abhängig gemacht werden, daß der Zuziehende hier den Besitz einer nach den Normen der Gesundheitslehre genügenden Wohnung für sich und seine Familie nachweisen kann. Bringt er diesen Nachweis nicht, oder vermag er in der Zeit vor der Erwerbung des UnterstützungS- wohnsitzes in dem neuen Wohnort den Besitz einer solchen genügenden Wohnung nicht zu behaupten, so wird er an seinen UnterstützungSwohnsitz zurückbefördert. Dem Verarmten ist für die Dauer seiner Arbeitslosigkeit auf Kosten der Gemeinde seine» UnterstützungswohnsitzcS eine Normal- Wohnung zu beschaffen; er hat jedoch einen bestimmten Prozentsatz seines etwaigen Verdienstes hierfür an die Gemeinde abzuführen. — Von einem solchen Gesetz wird eine Beschränkung der Einwanderung deS Proletariats in die großen Städte und eine Abhülfe deS Arbeitermangels auf dem Lande erwartet.
* — Der „Reich-anzeiger" veröffentlicht eine kgl. vom Gesamt-Ministerium gegengezeichnete Bekanntmachung über da» BerechtigungSwesen an den höheren preußischen Lehranstalten. Darnach sind die Reifezeugnisse der Oberrealschulen ausreichend für das Studium der Mathematik unb Naturwissenschaften auf der Universität und für die Zulassungen zu den Staatsprüfungen im Hochbau-, Bauingenieur- und Maschienenbau-Fach, für das Studium auf den Forstakademien und die Zulassung zur Prüfung im Forst Verwaltungsdienst, endlich für das Studium des Bergfach». Die Reifezeugnisse der höheren Bügcrschulen bezw. Lehranstalten mit sechsjährigem Lehrgang berechtigen für alle Zweige des Subalterndienste», für die Super- «umerarien, der indirekten Steuerverwaltung, Landmesser, Markscheidefach und die höhere Abteilung der Gärtner- lehranstalt Potsdam. Im Uebrigen bleiben die bestehenden Vorschriften im Wesentlichen unverändert. Auch soll der preußische Kultusminister nunmehr dem Staatsministerium einen Entwurf betr. die Gleichstellung der Lehrer der städtische» höheren Schulen mit den staatlichen vorgelegt haben.
* — Die Absperrung der Bahnhöfe soll vom nächsten Etatsjahr ab allmählich auf allen Stationen der preußischen Mastßbahnen tin-eführt werden. Diese Einrichtung wird
die Bahnhöfe von dem unbehinderten Verkehr neugieriger und schaulustiger Besucher, der für Reisende und Beamte einen mitunter recht lästigen Umfang angenommen hatte, voraussichtlich erheblich entlasten, da die Erlaubniß zum Betreten der Bahnhöfe von Nichtreisenden für die Folge nur gegen Erlegung eines Nickels erkauft werden kann.
* — Fast sämmtliche Blätter beschäftigen sich mit der Thatsache, daß eine Anklage, die gegen den Redakteur deS „Kladderadatsch" wegen eines Artikels und Bildes erhoben worden ist, auch auf den Maschienenmeister ausgedehnt worden ist, der die Satzplatte in die Maschiene gegeben hat, und erheben gegen diese Auslegung des PreßgesetzeS Protest.
Ostkrodt, 20. Dezember. Ein Unglücksfall, der wohl in den Wintermonaten zu den höchsten Seltenheiten gehören dürfte, ereignete sich vor einigen Tagen während eines Gewitters in der Nähe von Gilgenburg. Dortselbst wuide der Sohn des Fäbereibesitzers Behrensdorf auf dem seinen Eltern gehörigen Acker, wo er Nachmittags beim Pflügen beschäftigt war, mit sammt den beiden Pferden vom Blitz erschlagen.
AuS Ttzuriugeu. In F. in Thüringen hat es seit ein paar Tagen stark geschneit. Der Herr Bürgermeister verordnet nun, daß jeder Hausherr den Schnee vor seinem Haus entfernen lassen muß. Da aber die Arbeit auf einmal etwas groß erscheint, so läßt er im „Amtsblatt" verkünden: „Der neue Schnee kaun vorläufig noch liegen bleiben, der alte aber muß spätestens bis mittags zwölf Uhr fortgcschafft sein!" — Mit Frachtbrief eines Geschäftshauses in Erfurt sind dieser Tage, für einen Gastwirt bestimmt, 50 neue Glasflaschen mit Patentverschluß, in einem Sack verpackt, dafür aber auch in kleineren und größeren Stücken, deren Annahme der Adressat natürlich verweigert hat, in Zillach eingetroffen. — Auf dem Friedrich - Wilhelmsplatz zu Erfurt ist am Freitag Nachmittag ein wild gewordenes Pferd, über das der jugendliche Führer die Herrschaft verloren hatte, mitten in die Verkaufsbuden des Christ markteS hineingerannt und hat in drei Verkaufsständen, die gerade nichts als Porzellan enthielten, große Verwüstungen angerichtet.
Leipzig, 20. Dez. (Eine Frau in Festungshaft) Am Nachmittage des 9. Juli standen Angehörige der studentischen Verbindungen „Normannia" und „Grimmensia" in einer Privatwohnung auf der Mensur mit geschliffenen Schlägern. Nachdem zwei Contrahagen und eine Bc- stimmungSmensur ausgefochten waren und sechs blutige Köpfe Zeugniß für den Ernst der Situation ablegten, wurde ein Schutzmann durch da» Klappern der Schläger aufmerksam, und alsbald waren die Studios „geklappt". Wegen Zweikampfes angeklagt, wurden heute sechs Theil- nehmer zu je 3 Monaten Festung verurtheilt; die Wirthin aber wird ihnen wegen Beihülfe für einen Monat auf Königstein Gesellschaft leisten.
Tilz (Oberbayern), 14. Dezbr. Wie dem „Bayer. Vaterland" gemeldet wird, ist man hier einem großen Schwindel auf die Spur gekommen. Die im Mai 1890 „entdeckte" Kaiserquelle, die „stärkste Jodquelle der Erde", hat sich nämlich als ein raffinirter Betrug entpuppt. „Ingenieur" Bertsch, der Entdecker, hat, wie eine gerichtliche Untersuchung ergab, die neu entdeckte Quelle selbst mit Hülfe eines sumpfigen Büchleins, das er durch einen mit Chemikalien gefüllten Mischkeffel leitete, eigenhändig fabrizirt. Sofort hat sich seiner Zeit eine Gesellschaft gebildet, die sich unter der Firma „Kaiserquelle Jod-Bad Tölz, M. Schall, K. Bertsch u. Cie." als Kommanditgesellschaft konstituirte. Die Analysen der Quelle waren geradezu staunenerregend durch den großen Gehalt von Natron, Bicarbon, Kochsalz, Jodnatrium und Bromnatrium. Viel Tausend Bäder zu je 2 Mark, eben so viele Flaschen Mineralwasser, Jodsoole und Jodseife wurden in der letzten Saison verkauft. Im „Tölzer Kurier" macht der StaatSanwalt beim Landgericht München JL bekannt, daß gegen den
Kreidebruchbesitzer Karl Bertsch daselbst wegen Betrugs die Beschlagnahme diS Vermögen» verfügt worden ist. In demselben Blatte wird vom Amtsgerichte Tölz bot Konkursverfahren gegen eben denselben eröffnet. Bertsch ist flüchtig.
Manuhek«, 29. Nov. Der Metzgermeister Friedrich Hölzer aus Heidelberg wurde wegen Verwendung verdorbenen Fleisches zur Wurstfabrikation zu vier Monaten Gefängniß verurtheilt.
In Offenbach a. M. ist nach langen Bemühungen ein Ofen für Leichenverbrennung fertig gestellt worden. Nun hat die hessische Regierung die Benutzung desselben auf's Strengste verboten und den dortigen Bürgermeister angewiesen, eine Verwendung des Ofens mit allen Mitteln, selbst mit Polizeigewalt, zu verhindern. Der Offenbacher Bürgermeister, Herr Brink, ist aber nicht nur der oberste Polizeibeamte, sondern auch der Vorsitzende des dortigen Vereins für Leichenverbrinnung; er befindet sich also in einer recht mißlichen Lage.
In Mainz bat ein Weinhändlrr einen recht empfindlichen Verlust dadurch erlitten, daß ihm angeblich durch Lerstich 41 im Zollkeller lagernde Halbstückt italienischer Rothweine sauer wurden. Der unbrauchbar gewordene Wein wurde von einer Essigfabrik erworben.
Die „K. V'Ztg." meldet aus Itahrart, daß auf den boutgeH rheinischen Stahlwerken ein mtt glühender, flüssiger Schlacke gefüllter Behälter umkippte, wodurch vier Maurer getödtet, einer schwer und mehrere leicht verletzt wurden.
Ausland.
Peter-burß, 24. Dezember. Acht Soldaten der berittenen Garde wurden wegen Ermordung und Beraubung mehrerer Bürger zum Tode durch Erschieße» verurtheilt.
Italien. Schon vor längerer Zeit drangen bekanntlich Mitthe.lungen über schwere finanzielle Verluste, die der Peterspfennig erlitten, in die Oeffentlichkeit. In den römischen Meldungen hierüber wurde hervor- gehoben, daß der Papst den Vizecamerlengo Folchi für diese Verluste verantwortlich macht. Folchi hat ohne Wissen der Papstes Darlehensgeschäfte für den Peters- pfennig entrirt, indem er dem Fürsten Borghese und anderen Personen Gelder vorstreckte und Werthpapiere dafür in Pfand nahm. Jetzt aber stellte sich heraus, daß ein großer Theil dieser Werthpapiere „nonvaleurs“ waren, viele auch brasilianischen und südamerikanischen Ursprungs und in Folge der obwaltenden Finanzkrise nahezu werthlos. Man beziffert den Verlust des Peters« pfennigS auf viele Millionen. Nunmehr wurde — nach einer aus Rom batikten Meldung deS „Matin" — der Vizecamerlengo Folchi wegen Amtsmißbrauch», begangen durch leichtfertige Verwaltung bei Peterspfennig», vom päpstlichen Tribunal verurtheilt und sämmtlicher Würde» enthoben.
Lokale« «ud Provinzielle«.
Schlächtern, 29. Dezember-
* — Noch Beschluß des Bezirksausschusses zu Kassel ist der Schluß der Jagd auf Hafen, Auer-, Birk- unb Fasanen-Henneu, Haselwild und Wachteln auf den 18. Januar 1892 Abends festgesetzt.
* — Nach § 108 deS Jnvaliditäts- Und Alterver- sicherungs - Gesetzes ist eS dem Arbeitgeber sowie Dritten bei Strafe untersagt, die Quittungskarte nach Linktebun, >er Marken wider den Willen des Inhabers zurückzu« behalten. Wenn nun aber auch der B-rsicherte, wie dies natürlich oft der Fall ist, mit der Aufbewahrung der Karte Seitens des Arbeitgebers einverstanden ist, so muß doch der Letztere bei Auflösung des Arbeitsverhältnisse» auch unaufgefordert die Quittungskarte dem Versicherten, welcher Eigenthümer der Karte ist, zurückzeben, und nicht etwa, wie dies zuweilen vorkommt, die Karte, deren Ab- forderung au» Versehen unterblieben ist, der Pollrei- behörde abliefern.