IchlüchternerMtung
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^ 95. Samstag, den 28. November 1891.
Die Selbsteinschätzung.
Nur wenige Wochen trennen uns von dem Tage, wo zum ersten Male den preußischen Steuerzahlern die Aufforderung in's Haus geschickt wird, sich zur Einkommensteuer einzuschätzen. Der 4. Januar 1892 ist für den ganzen Umfang der Monarchie hierfür bestimmt. Schon sind die Behörden mit Vorbereitungen beschäftigt, welche hier und da bereits zur vorläufigen Aufnahme geführt haben. Der Kreis der SelbsteinschätzungsPflichtigen wird weit gezogen. Nach dem Gesetze gehört auch ohne ausdrückliche Aufforderung jeder dazu, der bisher mit mehr als 3000 Mk. veranschlagt war. Aber die Behörden werden von ihrem Rechte, tiefer herabzusteigen, Gebrauch machen. Alle die bisher in der 11. oder 12. Stufe - der Klassensteuer (und also nur mit einem Einkommen zwischen 2400 und 3000 Mk.) eingeschatzt waren, werden ausnahmelos zur Selbsteinschätzung aufgefordert werden, vielleicht auch mancher andere.
Es ist nicht zu verkennen, daß in manchen Kreisen der Bevölkerung die Selbsteinschätzung als eine schwere Last empfunden wird. Man befürchtet von ihr eine Erhöhung der Steuerlast und scheut sich auch vor einer Offenlegung persönlicher Verhältnisse, welche man bisher geheim halten konnte. — Wir glauben, daß diese Befürchtungen sich als unberechtigt erweisen werden. Wenn (wie man allgemein annimmt) die Selbsteinschätzungen ein viel größeres Einkommen in Preußen ergeben werden, als die bisherigen behördlichen Einschätzungen, so wird die Folge davon eine Ermäßigung, namentlich der Kommunalsteuern und vor Allem eine gerechtere Vertheilung derselben sein. Und was die Furcht vor einer Veröffentlichung persönlicher Verhältnisse betrifft, so ist durch strenge Strafbestimmungen für genügende Verschwiegenheit der Beamten und Kommissionsmitglieder gesorgt.
Die Selbsteinschätzung ist eine staatliche Pflicht wie jede andere.
Wir glauben, daß der Gerechtigkeit besser gedient ist, wenn in den Gerichten nicht blos Beamte, sondern auch Männer aus dem Volke, Schöffen und Geschworene, Richterdienste thun. Wir glauben, daß unser Land besser vertheidigt ist, wenn nicht geworbene Söldner, sondern die Bürger selbst im Heere die Waffen führen. Und so glauben wir auch, daß die Finanzen unseres Staates besser stehen, wenn nicht blos Beamte, sondern die Bürger selbst bei der Einschätzung mitwirken. Die „Selbsteinschützung" ist eben ein Glied der „Selbstverwaltung", wie sie in der neueren preußischen Gesetzgebung auch auf anderen Gebieten durchgeführt ist. Wie jede Selbstverwaltung, so muß und wird auch diese, soweit es erforderlich ist, unter staatlicher Controlle stehen.
Die Selbsteinschätzung ist aber nicht blos eine Pflicht, sie ist auch ein Recht des Bürgers. Nicht Alles, was Einnahme ist, gehört zum steuerpflichtigen Einkommen. Das Gesetz macht einen Unterschied zwischen Roheinnahme und Reineinnahme und legt die Entscheidung zunächst in die Hand des steuerpflichtigen Bürgers selbst.
Die preußische Einkommensteuer ist ferner nicht eine Abgabe, welche mechanisch blos nach der zahlenmäßigen Höhe des Einkommens ausgerechnet wird. Das Gesetz macht einen Unterschied zwischen dem Kinderlosen und dem Familienvater, zwischen dem Verschuldeten und dem Schuldenfreien; es stellt demjenigen, welcher durch eine Lebensversicherung für die Zukunft von Weib und Kind gesorgt hat, günstiger, als den, der diese Sorge vernachläss gt. Aber alle diese Rücksichten kann die einschätzende Behörde nur dann nehmen, wenn vorher im Wege der Selbsteinschätzung der Bürger daraus aufmerksam gemacht hat.
Je sorgsamer Jemand seine Wirthschaft geführt hat, desto sachgemäßer wird er seine Selbsteinschätzung machen können, desto genauer wird er auch wissen, was er vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen darf. So enthält die Selbsteinschätzung allerdings eine Bevorzugung der guten und sorgsamen Wirthe vor den nachlässigen. Und wir glauben, daß die neue Einrichtung im Laufe der Zeit nach dieser Richtung hin einen erziehlichen Einfluß auf unser Volk üben wird.
Aber noch eine andere Bevorzugung findet bei der Selbsteinschätzung statt. Wer das neue Gesetz kennt, ist besser daran, als der, der es nicht kennt. Und
darum glauben wir, daß auch nach dieser Seite hin der erziehliche Einfluß ein günstiger sein wird. Das Volk wird sich mit den Steuergesetzen mehr beschäftigen als früher. Es wird sie kennen lernen und so den Einrichtungen, denen es bisher fremd gegenüber stand, näher treten. In Preußen ist die Kenntniß der Gesetze im Volke weit weniger verbreitet, als in den Mittel- und Kleinstaaten. Jede Einrichtung, welche den Bürger nöthigt, sich mit den Gesetzen seines Vaterlandes zu beschäftigen, ist als ein Fortschritt zu betrachten, welcher ohne Unterschied der politischen Partei gleich freudig zu begrüßen und anzuerkennen ist.
Deutsches Reich.
Berlin, 25. November. Kaiser Wilhelm traf auf seiner Reise nach Torgau am Mittwoch Vormittag gleich nach 10 Uhr in Wittenberg ein, begab sich zur dortigen Schloßkirche, nahm dann die Parade des 30. Regiments ab, besuchte die Lutherstube und Lutherhalle und setzte dann seine Reise nach Torgau fort, woselbst ihm ein überaus festlicher Empfang bereitet wurde. Vorher hatte der Kaiser den auf der Durchreise nach Rußland Montag Abend in Berlin eingetroffenen russischen Minister des Auswärtigen v. Giers empfangen. — Donnerstag wird der Kaiser an den im Gräfenberger Reviere stattfindeden Jagden theilnehmen und am 28. d. M. nach dem Neuen Palais zurückkehren.
* — Nach der „Allg. Reichscorr." bemerkte der Kaiser in der Ansprache bei der Vereidigung der Rekruten, welche unmittelbar nach der Giers gewährten Audienz stattfand: „Ihr werdet voraussichtlich nur im Frieden Gelegenheit haben, Tapferkeit und Muth zu zeigen."
* — Zwischen den Regierungen Deutschlands und der Vereinigten Staaten von Nordamerka haben, wie
mitgetheilt wird, Verhandlungen wegen Ausdehnung
des
! jetzt bestehenden Auslieferungsvertrages namentlich auf i diejenigen Eigenthumsvergehen begonnen, welche bisher nur dann unter den Auslieferungsvertrag fielen, wenn durch sie Behörden geschädigt waren. Es wird beabsichtigt, künftig Flüchtlinge auch dann auszuliefern, wenn durch ihre Strafthat Private geschädigt worden sind. In den Grundzügen ist eine Verständigung bereits erzielt worden.
* — Verbot des Privathandels mit Staatslotterie- loosen. Nachdem die letzten Afrikalovse durch Privat- Händler vertrieben worden sind, publizirt die „Preußische Gesetzsammlung" das schon am 18. August unterzeichnete Gesetz betreffend das Verbot des Privathandels mit Staatslotterieloosen. Dieses aus der Initiative der Konservativen des Abgeordnetenhauses hervorgegangene Gesetz bedroht bekanntlich denjenigen mit Geldstrafe von 100 bis 500 Mk., welcher ohne staatliche Ermächtigung gewerbsmäßig Loose oder Loosabschnitte der Königlich preußischen Staatslotterie oder Urkunden, durch welche Antheile an solchen Loosen oder Loosabschnitten zum Eigenthum oder zum Gewinnbezug übertragen werden, feilbietet oder veräußert oder zeitweise an einen Andern überläßt. Dieselbe Strafe trifft denjenigen, welcher ein solches Geschäft als Mittelsperson befördert.
* — Von einer großen Anzahl von Inhabern des Eisernen Kreuzes von 1870/71 ist dem Reichstage eine Petition nebst Begründung zugegangen, dahin gehend, den Inhabern des Eisernen Kreuzes von 1870/71 vom Feldwebel aufwärts eine Ehrenzulage, und zwar den Inhabern des Eisernen Kreuzes 1. Klasse eine solche von jährlich 450 Mk., denjenigen 2. Klasse eine solche von jährlich IbOMk., gewähren und die erforderlichen Mittel hierzu in den Reichshaushalts-Etat einstellen zu wollen.
Danzig. Eine strenge Strafe verhängte das Schöffengericht zu Danzig über einen Marktbetrug. Die Schmiedegesellenfrau Ordowski in Danzig hatte von dem Fleischermeister K. aus dessen auf dem Holzmarkt stehender Verkaufsstelle 4'/a Pfund Fleisch gekauft und sogleich
bezahlt, vor, sie Weniger die „D. Monaten
Der Käuferin kam die Fleischmenge sehr gering ließ das Fleisch nachwiegen und ergab sich ein von 1 Pfv. Der Gerichtshof verurtheilte, wie A. Z." mittheilt, den Angeklagten zu sechs Gefängniß und einjährigem Ehrverlust, indem
er sich die Motive des staatlichen Anklägers aneignete, daß zumal in Zeiten der Theuerung eine so brutale Ueber vortheilung einer den ärmeren Ständen angehörigen Frau an Niedrigkeit der Gesinnung ihres Gleichen suche.
Eine fast unglaubliche Albernheit hat in Neuruppin zur lebensgefährlichen Erkrankung eines Schlächterlehr
lings geführt. Es war dort ein Schwein geschlachtet worden, das als trichinös befunden wurde. Der Lehrling und der Geselle der Schlächtermeisters Glogau glaubten nicht an die Existenz der Trichinen und wollten es einmal probiren. Sie wußten sich auf irgend eine Weise ein Stück von dem trichinösen Schweinefleisch zu verschaffen und aßen es. Wie es dem Gesellen bekommen ist weiß man nicht, denn er hat kurz darauf Neu- Ruppin verlassen. Der Lehrling aber erkrankte alsbald und liegt, wie der Allgemeinen Fleischerzeitung berichtet wurde, hoffnungslos darnieder.
Bei dem Brande des Postwagens der sich am Sonnabend F üh in der Nähe von Apolda ereignet hat, sind 900 Packete verbrannt bezw. angekohlt, außerdem habeu die Flammen eine größere Zahl von Briefen, Geldsendungen und Zeitungen vernichtet. Der Schaden an Postgut soll gefeit 400,000 M. betragen.
Erfurt. Zur allgemeinen geschäftlichen Nothlage wird dem „Erf. Tagbl." mitgetheilt, daß ein dortiges Manufakturwaaren - Geschäft im verflossenen Monat 2400 Mark weniger umgffetzt hat, wie im vorigen Jahre in demselben Monat. In gleicher Weise hat ein Kolonialwaaren-Händler, der ein gut gehendes Geschäft an bevorzugter Lage besitzt, versichert, daß er im Oktober d. I. einen um 600 Mark niedrigen Umsatz wie im Vorjahre in demselben Monat gehabt habe.
Eisenach, 23. November. Der Zutrieb ausländischer Schweine nach Eisenach hat in der letzter Zeit in großem Maßstab stattgefunden. Im Hotel „zum Schwan" befindet sich die Ausstellung und Verkaufsstelle. Gestern sind über 40 Stück dänischer Schweine daselbst zum Verkaufe ausgestellt worden, wovon viele Exemplare 5 bis 6 Centner Gewicht repräsentiren.
In Oberhausen sind 5000 Kilo amerikanischen Specks verbrannt worden, nachdem sich herausgestellt hatte, daß der Speck mit Trichinen durchsetzt war,
Düsseldorf. Der frühere Schutzmann Hrch. Rüping aus M. Gladbach hatte einen jungen Mann ohne jede Veranlassung angerempelt, zu Boden geworfen, mißhandelt und bann verhaftet. Die Strafkammer erwog, daß den Sicherheits - Beamten nach jeder Richtung hin der weitestgehende Schutz zu gewähren sei, daß aber auf der andern Seite Ausschreitungen, wie die erwähnte, rücksichtslos geahndet werden müßten, und verurtheilte daher den R. zu einem Jahr Gefängniß und verordnete auch die sofortige Verhaftung.
Mainz, 18 November. Vorgestern Abend brachten zwei Soldaten des 32. Infanterie-Regiments von Mei- ningen einen Deserteur des 27. nassauischen Feld-Artillerie- Regiments hierher. Als er in die Kaserne abgeliefert werden sollte, gab er einem von der Begleitungsmannschaft einen Stoß und war im Nu in der bereits eingetretenen Dunkelheit verschwunden; mehrere Schüsse wurden von der Begleitungsmannschaft auf den Entsprungenen abzefeuert, aber ohne Erfolg.
Mannheim, 19. November. Verschiedene Orte des badischen Oberlandes wurden gestern von einem heftigen Erdbeben heimgesucht. Die Häuser erzitterten so stark, daß die Bewohner angstvoll auf die Straße flüchteten.
Ulm Eine eigenartige Ueberraschung, die auch den Vorzug der Neuheit, wurde Dienstag Abend einer Familie in Ulm bereitet. Ein ganz unbekanntes Dienstmädchen öffnete die Thür, ließ sich schleunigst und ohne Kompliment
auf dem Sopha nieder und genas Kindleins! Die Mutter wurde Spital gebracht.
daselbst bald eines mit dem Kinde ins
Jn einem Orte bei Bayreuth hatte ein Oeconom in vergangener Woche ein eigenthümliches G.ück. Er erhielt Montags ein Söhnchen, Dienstags ein Ochsenkalb, Mittwochs ein Kuhkalb, Donnerstaas 11 und Freitags 13 Ferkel.
Ausland.
In Prag wurde bei einem „armen Bettler" gelegentlich einer gerichtlichen Untersuchung ein Vermögen von einer halben Million Gulden in Werthpapieren gefunden.
Ntw-Vt>rk, 23. Nov. Die Einwanderungsbehörde ordnet eine strengere Handhabung der Einwanderungsgesetze an, um alten und schwachen Unbemittelten die Einwanderung noch mehr zu erschweren. Ein heftiger Orkan, verbunden mit starken Regengüssen, der sich bis zur Küste des atlantischen Ozeans erstreckte, hat gestern die Städte iWffhington und Baltimore besonders schwer heimgesucht.