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Erscheint Mittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" u.Jllustrirtem Familiensreund" vierteljährl. 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pf.

M 75. Samstag, den 19. September 1891.

Bestellungen auf das 4. Quartal 1891 (Oktober, November, December) der

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Deutsche- Reich.

Berlin, 16. September. Der Kaiser begab sich heute nach Mühlhausen und wohnt in den nächsten Tagen den Manövern des 4. und des 11. Armeekorps bei, worauf er sich nach Wilhelmshöhe bei Kassel begiebt, woselbst die ganze kaiserliche Familie vereinigt sein wird, denn die Kaiserin reist morgen von Erfurt, die kaiserlichen Prinzen von Potsdam dorthin. Am 21. d. M. begiebt sich der Kaiser über Berlin nach Stettin zur Grundsteinlegung der neuen Kirche und zum Stapellauf auf der Vulkanwerft und schließlich von Stettin zur Abhaltung mehrtägiger Jagden nach Theerbude in Ostpreußen.

Erfurt. Der Kaiser hielt Vormittags bei Gam- stedt an der Straße ErfurtGotha die Parade über das 4. Armeecorps ab, welcher Nachmittags ein größeres Paradediner im Erfurter Rathhause folgte. Aveuds fand großer Zapfenstreich sämmtlicher Musikkorps statt. Morgen wohnt der Kaiser den Korpsmanövern des 4. Armeekorps bei. Abends findet im Erfurter Rath­hause für die Provinz eine größere Festtafel statt, während welcher dem Kaiser von den Gesangvereinen eine Serenade gebracht wird.

Posen, 15. Septbr. Gestern Nachmittag explodirte zwischen Montwy und Juowrazlaw ein auf einem Wagen liegendes Fäßchen Schießpulver. Der Kutscher wurde in Stücke gerissen und der Sohn des Kaufmanns Davrd- sohn, welchem der Wagen gehörte, erlitt lebensgefähr­liche Verletzungen. Ein Landwirth in Sturmiaich bei Borex hat im Verlaufe eines Streites seinen «Lohn erstochen.

Kattowitz, 15. Sept. Auf dem hiesigen Bahnhof stieß eine Lokomotive mit einem Personenzuge zusammen. Mehrere Wagen sind beschädigt, eine Anzahl Passagiere mehr oder minder schwer verletzt.

Würzburg, 15. Sept. Vom hiesigen Schöffengericht wurde eine ldjährige Heizerstochter mit einem Tag Haft bestraft, weil dieselbe, obwohl noch sonntagsschulpflichtig, eine öffentliche Tanzmusik besucht hatte.

Ausland.

London, 15. Sept. Die von französischen Blättern verbreitete Meldung von einer angeblichen Besetzung der Insel Sigri (im Acgäischen Meer, nahe der Insel Mytilene) durch England, von der in amtlichen Kreisen nicht das Mindeste bekannt ist, wird von derTimes" und demDaily Telegraph", als eine völlig haltlose Erfindung bezeichnet.

Madrid, 15. Septbr. Die ostandalusische Küsten- provinz Almeria wurde von einer Ueberschwemmung heimgesucht. Die Anzahl der Getödteten ist noch un­bekannt. Mehr als 500 Gebäude wurden zerstört. Nach weiteren Meldungen aus Consuegra sind die dort angerichteten Ueberschwemmungsschäden noch größer, als angenommen wurde. Gegen 2000 Personen sind that­sächlich um's Leben gekommen, zwei Drittel der Stadt zerstört, die noch stehenden Gebäude stark beschädigt, zahlreiche Leichname noch unbeerdigt, so daß der Aus­bruch einer Epidemie befürchtet wird. Die Bevölkerung beginnt wegen Huugersnoth zu plündern.

New-Aork, 15. Sept. Nach einem Telegramm des Herold" aus Valparaiso vom 14. d. Mts. hielt sich Balmaceda in Valparaiso verborgen. Er ersuchte gestern den amerikanischen Admiral um Schutz gegen seine Feinde. Der Admiral erleichterte Balmaceda die Mittel, um die Tracht eines amerikanischen Matrosen anzulegen. Balmaceda stellte sich trunken und wurde in einer Schaluppe an Bord des amerikanischen Admiral­schiffs gebracht, das Abends nach Callao abging. (Callao ist ein Seehafen in Peru.) Der Expräsident, welcher von der Junta unfehlbar erschossen worden wäre, ist somit in Sicherheit. _______ ______

Lokale- und Provinzielles.

* Schlüchtern, 18. September.

* Dem Förster Strott zu Heubach wurde Pas Allgemeine Ehrenzeichen verliehen.

* Aus dem Bericht der Generalbrandkasse für das Jahr 1890 entnehmen wir folgende Daten über die Vrandfälle im Kreise Schlüchtern im Jahre 1890. Es bräunte 12 Mal, wofür 20,050 M. 40 Pfg. Entschädigung gezahlt wurden. Es brannte in Schlüchtern am 5. März bei Schneider Feuerstein und am 21. Oktober bei Kaufmann Jean Kaiser; in Steinau am 5. Juni bei Müller Traudt; in Soden am 17. Januar bei Kaufmann N. Zehner; in Ulmbach am 7. Februar bei Gastwirth A. Jobst, am 15. Febr. bei Gastwirth L. Heil und am .18. Okt. auf dem Elisabethenhof; in H l n t e r st e i n a u am 26. Juni bei J. Strott und am 12. August bei W. Koch; in A h l am 12. Dezbr. bei Justizrath Scheuch; in Rebsdorf am 7. August und auf Hof Linden- b erg am 12. November. Den größten Schaden von allen in 1890 im Bezirk der Generalbrandkasse stattgehabten Bränden hatte der große Brand in Rückers, Kreis Fulda, am 12. Mai 1890 verursacht; es wurden für denselben 68,177 M. 97 Pf. Entschädigung gezahlt. Die Gesammtsumme der Brandsteuer pro 1890 be­trug 1,586,822 M. 98 Pf.

* Aus der Sitzung der Hanauer Strafkammer vom 14. Sept. Ein Bauernsohn von Hütten hatte auf der Dorfstraße daselbst einem jungen Menschen seinen Messerstich in die linke Brust beigebracht. Mit Rücksicht auf seine Jugend wurde derselbe zu 4 Wochen Gefängniß und in die Kosten verurtheilt. Ein Bauer von Soden war am 16. Mai von einem Förster ange­halten worden, als er im Begriffe stand im Sodener Stadtwalde gefrevelte Eichenstämmchen nach Hause zu fahren. Hierbei wurde vom Förster eine Säge und eine Axt confiskirt. Bei dieser Gelegenheit hatte der Angeklagte geäußert:Bringen Sie mich doch nicht so hoch zur Anzeige, ich will Ihnen Land zur Benutzung geben, so lange Sie in Soden sind." Wegen Bestechung wurde er auf Grund der eidlichen Aussage des Försters zu 14 Tagen Gefängniß und in die Kosten verurtheilt.

( -) Zossa, 15. Sept. Die offizielle Probefahrt auf der Sekundärbahn BrückenauJossa findet bereits am 22. d. M. und die Eröffnung der Bahn bestimmt am 1. Oktober statt.

Kassel. Sein Urtheil über das XL Armeecorps hat der Kaiser, abgesehen natürlich davon, was er bei der Kritik nach der Parade gesagt hat, auch in seinem Trink- spruch beim Paradediner im Residenzschloß zu Kassel durchklingen lassen. Dieser Trinkspruch hat, wie folgt, gelautet: Ich statte den sämmtlichen Führern des XI. Armeecorps meinen Dank ab und erwarte, daß das Korps, den guten Traditionen getreu, seine stets bewiesene Tapferkeit dermaleinst, wenn die Pflicht ruft, ebenso zu meiner Zufriedenheit auf dem Schlachtfeld zeigen wird, wie es dies in den Kriegen bereits gethan hat. Und so leere ich mein Glas auf das Wohl des XL Armee­corps und seiner bewährten Führer. Gleich darauf hat der Kaiser ein Hoch auf den Großherzog von Hessen ausgebracht.

Marburg. Die beim Pflastern der Renthofstraße ge­fundenen Schädel stammen, wie man hört, aus der Zeit des siebenjährigen Krieges, in dem bekanntlich der Besitz Marburgs viermal zwischen Franzosen und Alliierten wechselte. Auch in den Ochsenius'schen Gärten traf man beim Graben auf reihenweise beerdigte Leichenreste von meist jungen Leuten, deren Schädeln noch keiner der oberen Vorderzähne fehlte. Wahrscheinlich waren es die im August 1759 Gefallenen, welche bei den erfolgreichen Kämpfen um das Schloß ihr Leben gegen den Erbfeind verloren. Mögen diese beredten Zeugen der Vergangen­heit uns in das Gedächtniß rufen, was wir zu erwarten haben, wenn die unruhigen Gallier uns abermals über­fallen und siegreich werden sollten!

Zum neuen Einkommensteuergesetz.

Da jetzt in hiesiger Stadt die Fragebogen zur neuen Einkommensteuer vertheilt worden sind, so ist es wohl

für die Leser von Interesse, einige der allgemeinen Hauptpunkte über deren Ausfüllung zu erfahren. Der § 30 des neuen Steuergesetzes schreibt vor:

Wer die ihm obliegende Steuererklärung nicht inner­halb der vorgeschriebenen Frist abgibt, verliert die ge­setzlichen Rechtsmittel gegen seine Einschätzung für das betreffende Steuerjahr, insofern nicht Umstände dargethan werden, welche die Versäumniß entschuldbar machen.

Wer die Steuererklärung, zu deren Einreichung er gesetzlich verpflichtet ist, nicht längstens innerhalb 4 Wochen nach einer nochmaligen an ihn zu richtenden besonderen Aufforderung, welche auch nach geschehener Veranlagung ergehen kann, abgibt, hat neben der ver­anlagten Steuer einen Zuschlag von 25 pCt. zu der­selben zu zahlen und außerdem die durch seine Unter­lassung dem Staate entzogene Steuer zu entrichten."

In Betreff der Ausfüllung des fraglichen Formulars gelten folgende Bestimmungen:

Einkommen aus Grundvermögen.

Das Einkommen aus Grundvermögen umfaßt die Erträge sämmtlicher Grundstücke, welche dem Steuer­pflichtigen eigenthümlich gehören oder aus denen ihm in Folge von Berechtigungen irgend welcher Art, z. B. aus dem Nießbrauchsrechte, ein Einkommen zufließt.

Einkommen aus nicht verpachteten landwirthschaftlich benutzten Besitzungen.

Bei Ermittelung des Einkommens aus nicht ver­pachteten Besitzungen ist der durch die eigene Bewirth- schaftung erzielte Reinertrag nach dem dreijährigen für 1892/93 nach dem zweijährigen Durchschnitte (Art. 5 Nr. 2) zu Grunde zu legen.

Als Reinertrag gilt die gesammte Roheinnahme der maßgebenden Wirthschaftsperiode nach Abzug der Be- wirthschaftungskosten und unter Berücksichtigung des bei Beginn und am Schlüsse der Periode vorhandenen Be­standes an Vorräthen.

I. In Einnahme sind zu stellen:

1. der erzielte Preis für alle gegen Baarzahlung oder auf Kredit veräußerten Erzeugnisse aus allen Wirthschaftszweigen, sowie für die Verleihung von Zugkraft und anderen Wirthschaftsmitteln;

2. der Geldwerth aller Erzeugnisse, welche zur Be­streitung des Haushalts des Besitzers, zum Unter­halte seiner Angehörigen, sowie der nicht zum Wirthschaftsbetriebe gehaltenen Hausgenossen ver- braucht oder sonst zu ihrem Nutzen oder ihrer Annehmlichkeit verwendet sind; hierher gehört namentlich auch der Aufwand an Naturalien für die Beköstigung des zur persönlichen Bedienung gehaltenen Gesindes, für die Unterhaltung von Luxuspferden und dergleichen;

3. der Micthswerth der von dem Eigenthümer und seinen Angehörigen selbst bewohnten oder zur Führung des Haushaltes benutzten Gebäude (Art. 161.);

4. der Geldwerth des am Schlüsse der Periode vor­handenen Bestandes an Wirthschaftserzeugnissen, soweit dieselben zur Verwerthung durch Verkauf oder zum Verbrauch im Haushalte bestimmt sind (vergl. II. Nr. 9);

5. der Geldwerth der Nutzung von etwaigen Gerecht­samen gegen andere Grundstücke und andere Zu- behörungen.

II. Von der Einnahme sind als Bewirthschaftungs- kosten in Abzug zu bringen die Ausgaben:

1. für die Unterhaltung nicht auch für die Er­weiterung oder den Neubau der Wirthschafts­gebäude, Tagelöhuerwohnungen und der übrigen dem Wirthschaftsbetriebe dienenden oder denselben sichernden baulichen Anlagen (Deiche, Mauern, Zäune, Wege, Brücken, Brunnen, Wasserleitungen, Schleusen, Entwässerungsanlagen);

2. für die Erhaltung und Ergänzung nicht auch für die Verbesserung und Vermehrung des lebenden und todten Wirthschastsinventars^