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Jf 70. Mittwoch, den 2. September 1891.
Deutsche- Reich.
Berlin. Hinsichtlich der allgemeinen politischen Lage tritt allmählich eine gewisse Beunruhigung ein. England hat sich beeilt, durch die Aufnahme, die es dem aus Rußland zurückgekehrten französischen Geschwader in Ports mouth bereitete, die Annahme zu zerstören, als ab es sich in irgend welcher Form dem Dreibünde angeschlossen und dieser nun ein drohendes Uebergewicht gewonnen habe. Der französisch-russische Verbrüderungszauber gilt mehr und mehr als bloße Demonstration, welche dem Dreibünde zeigen sollte, was er unter Umständen zu erwarten habe. Ueberflüssig war diese Demonstration freilich, einmal sowohl mit Rücksicht auf die Tendenz des Dreibundes, zum Andern mit Rücksicht auf die Thatsachen, daß man sich über die Möglichkeit eines Zusammenwirkens zwischen Rußland und Frankreich schon längst vor den Kronstadter Besuche ein klares Bild gemacht hatte. Maßgebend für die Signatur der Lage sind die Worte, die der Kaiser bei dem Ständediner in Merseburg gesprochen: „Wir alle hoffen, daß der Friede erhalten bleibe. Käme es jedoch einmal anders, so sei es nicht unsere Schuld."
— Der Gesetz-Entwurf betr. die Bekämpfung des Mißbrauchs geistiger Getränke bestimmt im Wesentlichen, was folgt: „Wer Gastwirthschast, Schankwirthschaft oder Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus betreiben will, bedarf dazu der Erlaubniß, die von dem Nachweis des Bedürfnisses abhängig ist. Sie kann außerdem versagt werden im Fall der Annahme des Mißbrauchs des Gewerbes zur Förderung der Völlerei, verbotenen Spiels, der Hehlerei, Unsittlichkeit oder wenn die Beschaffenheit und die Lage des Lokals den polizeilichen Anfo,derungen nicht genügt. Als Kleinhandel gilt der Handel mit Branntwein und Spiritus in Gefäßen unter 50 Liter Inhalt und Branntwein in Flaschen unter 20 Liter. Dem Kleinhandel ist verboten, Branntwein oder Spiritus unter >/- Liter abzugeben. Die Er- theilung der Erlaubniß an Orten unter mehr als 5000 Einwohnern ist an die Bedingung gebunden, daß das Gewerbe nicht in Verbindung mit Kleinhandel anderer Art betrieben wird. Jede Gastwiithschaft hat vor- zuforgen, den Gästen auch andere als geistige Getränke, sowie Speisen zu reichen. Die Gast- und Schankwirthe find verpflichtet, selbst oder durch geeignete Personen für Aufrechterhaltung der Ordnung in ihren Räumen zu sorgen und Alles zu verhindern, wodurch der Mißbrauch geistiger Getränke gefördert wird. Den Wirthen ist verboten, Personen unter 16 Jahren ohne Aufsicht Großjähriger geistige Getränke zu verabreichen. Das Verbot findet bei Erfrischungen auf Reisen, Ausflügen rc. keine Anwendung. Den Wirthen und Kleinhändlern ist verboten, sichtlich betrunkenen, sowie solchen Personen, von denen sie wissen, daß sie innerhalb der letzten drei Jahre wegen ärgernißerregender Trunkenheit als gewohnheitsmäßige Trinker rechtskräftig verurtheilt worden sind, geistige Getränke zu verabreichen. Sie dürfen einen Betrunkenen, dem sie Getränke verabreicht haben, nur dann hinausweisen, wenn Sorge dafür getragen ist, daß er nach Hause oder zur Polizeistelle geschafft wird. Wirthe dürfen geistige Getränke nicht auf Borg verabreichen. Wer in Folge von Trunksucht seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag und die Familie der Gefahr des Nothstandes aussetzt oder die Sicherheit Anderer gefährdet, kann entmündigt werden." Die Strafbestimmungen des Entwurfs drohen den. zuwider- Handelnden Wirthen und Kleinhändlern Geldstrafen bis zu 100 Mark oder Haft bis zu 4 Wochen an. Den Strafbestimmungen gegen Gewohnheitstrinker zufolge werden zur Haft Verurtheilte in einer Trinkerheilanstalt untergebracht. Ebendahin werden auch die auf Grund des § 361 des Strafgesetzbuchs verurtheilten Gewohnheitstrinker verbracht.
— Die Getreidepreise gehen rückwärts! Das ist bei der enormen Einfuhr zu erwarten gewesen und wird voraussichtlich noch weiter erfolgen. Trotzdem haben in vielen Städten Deutschlands und Italiens die Bäcker gerade in den letzten Tagen eine Erhöhung der Brodpreise beschlossen, wozu jetzt in der That keine Veranlassung vorliegt. Die offiziöse „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" bespricht heute den Vorschlag, daß die Regierung ermächtigt werden solle, Roggen und Weizen zollfrei einzuführen und das eingeführte Getreide dem inländischen Konsum zum Selbstkostenpreis zur Verfügung Zu stellen, bezeichnet jedoch den Vorschlag aus ent
scheidenden innern und rechtlichen Gründen für undurchführbar und hebt hervor, die Verwirklichung des Vorschlages würde ohne den erhofften Nutzen eine schwere Schädigung unserer wirthschaftlichen Verhältnisse zur Folge haben.
— Die Getreidezufuhr aus Rußland ist auf allen Stationen unserer Ostgrenze auch am letzten Tag vor Eintritt der Sperre noch eine sehr große gewesen, sodaß die Anstrengungen zur Bewältigung derselben noch haben erhöht werden müssen. Bei Eydtkuhnen allein haben am Montag Abend mehr als 300 Waggons mit Roggen gestanden, die der Umladung nach Deutschland harrten, während noch 800 Waggons telegraphisch angemeldet waren. Aehnlich ist es auf allen anderen Grenzstationen gewesen; übrigens werden Roggensendungen, über die die Begleitpapiere bis zum 26. d. M. Nachts 12 Uhr durch die russische Steuerbehörde zollpflichtig abgestempelt worden sind, auch noch nach dem 27. August über die Grenze gebracht. Die Provinz Livland, wo mehr als 2 Millionen Pud Roggen liegen, soll der russischen Regierung eine Million davon als Darlehen an die nothleidenden russischen Gouvernements angeboten haben; der Umstand, daß Livland die einzige russische Provinz ist, die die nothleidenden anderen Theile, ohne sich selbst zu schädigen, unterstützen könne, wird in St,.Petersburg lebhaft erörtert und wahrscheinlich zu einer weiteren schlechten Behandlung der Livländer führen! Aus Warschau wird galizischen Blättern über eine massenhafte Auswanderung aus Mitteirußland berichtet. Die zunehmende Norhlage und die Furcht vor Hungersnoth und Epidemien habe eine bedenkliche Bewegung hervorgerufen, die die Regierung nicht einzudämmen vermöge. Aus dem Bezirk Lomza allein seien in der letzten Woche 500 Männer unter Zurücklassung ihrer Frauen und 'Kinder ausgewandert.
— Wie der „N. A. Z." aus Warschau berichtet wird, wurden vom 11. bis 26. August über 60,000 Tonnen Roggen aus dem Königreich Polen nach Preußen mittelst der Bahnen abgeladen.
— Von einer raffinierten Zollumgehung weiß die „Posener Zeitung" aus Podsamtsche zu melden. Die dortigen Händler kaufen das Korn am Halm in Rußland auf, lassen es über die Grenze nach Deutschland transportieren, dreschen es aus und schicken das Stroh dann wieder nach Rußland zurück. Damit ersparen sie den deutschen Getreidezoll, da Korn im Halm nicht verzollt zu werden braucht. Um Podsamtsche herum sieht man daher große Roggenschober aufgestellt, da täglich mehr als 20 Fuhren ungedroschenen Roggens eingeführt werden.
Berlin, 26. August. Von Seiten der preußischen Unterrichtsverwaltung ist kürzlich eine Uebersicht für die im Jahr 1890 abgehaltenen Kurse zur Unterweisung von Lehrern in der Obstbaukunde veröffentlicht worden, aus der he'vorgeht, daß jetzt in allen Provinzen Preußens, mit Ausnahme von Ostpreußen, das für den Obstbau wenig in Betracht kommt, an einer größeren Zahl von Orten solche Kurse abgehalten werden. Im Jahr 1890 nahmen 15 Seminarlehrer, 628 Volksschul- lehrer und 168 andere Personen Theil. Die Bedeutung solcher Kurse zur Unterweisung im Obstbau für die Volksschule und ihre Schüler und damit für die Förderung des Obstbaues liegt auf der Hand, da die in den Kursen ausgebildeten Lehrer die ihnen anvertrauten Knaben theoretisch und praktisch mit der Pflege der Obstbäume bekannt machen.
MarienburA. Einem Händler wurde ein Pferd gestohlen. Der That verdächtig schien ein Mann aus Willenberg und die Polizei hielt auch in dessen Wohnung Nachforschungen ab. Diese blieben indessen ergebnißlos. Trotzdem nahmen die Polizeibeamten nach einigen Tagen auf's Neue eine Haussuchung bei dem Verdächtigen vor. Nachdem Haus, Hof und Stallungen vergebens durchstöbert waren, verfügte man sich in die Wohnstube, wo der vermeintliche Thäter nochmals zur Rede gestellt wurde. Dieser verharrte nach wie vor in hartnäckigem Leugnen. Da öffneten sich plötzlich die Gardinen des im Zimmer stehenden „Himmelbettes" und mit lautem Wiehern begrüßte der langgesuchte „Fuchs" seine staunenden Befreier. Der Dieb hatte den Boden aus der Bettstelle entfernt, die Erde mit einer Sandschicht bedeckt und dem Pferde das Himmelbett als provisorischen Stall angewiesen.
Glogvu, 27. August. Die „Silesia" berichtet;
Vor einigen Tagen ereignete sich in einem unserer Ge- birgsdörfer ein Fall, der wieder einmal zeigt, wie viel Einfalt beim Landvolk zn finden ist. In Tyrra starb nämlich dem Inwohner Johann Kaizar ein sechzehnjähriger Sohn. Als der Sarg gebracht wurde, zeigte es sich, daß dieser zu kurz war. Was thut nun der Vater? Er nimmt eine Säge und schneidet dem Leichnam seines Sohnes entsprechend lange Stücke der beiden Beine ab und legt sie zu den übrigen sterblichen Ueberresten in den Todtenschrein. Der überpraktische Alte wird gewiß nicht hie mindeste Ahnung gehabt haben, daß er mit dieser That ein Verbrechen beging.
Ueber die in Mühlrädlitz (Schlesien) und Umgegend ausgebrochene Trichinosis, welcher der herrschaftliche Förster Mende und seine Frau in Dittersbach erlegen find, wird berichtet: Die Zahl der in Mühlrädlitz erkrankten resp, in ärztlicher Behandlung befindlichen Personen beträgt 23; außerdem sind 5 Personen in Dittersbach und eine Person (ein Mädchen) in Groß- Reichen erkrankt. Die erkrankten Personen haben vor etwa vierzehn Tagen bis drei Wochen Wurst genossen, die von dem in Mühlrädlitz ansässigen Fleischer verkauft ist, der im Uebrigen selbst mit zu den erkrankten Personen gehört. Von dieser Wurst konnten, nachdem die Krankheit als Trichinosis festgestellt worden, noch einige Stücke mit Beschlag belegt werden. Die durch den hiesigen Kreisphysikus Dr. Leo vorgenommene Untersuchung hat ergeben, daß die von der Wurst zu Untersuchungszwecken entnommenen Proben stark mit Trichinen durchsetzt waren. Anfang voriger Woche ertheilte eine miterkrankte Dame obengenanntem Herrn die Erlaubniß, ihr aus dem zweiköpfigen Muskel des rechten Oberarmes ein Stückchen Fleisch in der Größe einer Erbse zu entnehmen. Die Untersuchung ergab in diesem kleinen Söckchen das Vorhandensein von dreizehn . Trichinen in freiem und auf der Wanderung begriffenem Zustand. Donnerstag früh entnahm Kreisphysikus Dr. Leo der Leiche des Herrn Mende sowohl aus dem oben genannten Muskel, wie aus dem graben Schenkelmuskel ebenfalls Fleischproben, die sich bei der Untersuchung gleichfalls als besonders stark mit Trichinen durchsetzt erwiesen. Trichinen waren in denselben massenhaft vorhanden; ein einziges Präparat wies deren 17 auf. Die Trichinen waren theils noch frei und auf der Wanderschaft, theils bereils eingekapselt. Von den erkrankten Personen befindet sich leider noch eine Anzahl (man spricht von fünf bis sechs) in direkler Lebensgefahr. Unter dem Publikum, namentlich unter den Eingesessenen jener Ortschaften, herrscht große Erregung, und dies um so mehr, als mau bisher nicht einmal weiß, wer der Schuldige au dem Unglück ist, ob der Fleischer, indem derselbe etwa Fleisch nicht auf Trichinen untersuchen ließ, oder der Fleischbeschauer, indem derselbe vielleicht die Untersuchung mangelhaft ausführte. Jedenfalls aber wirb das Vorkommniß die Königliche Staatsanwaltschaft beschäftigen.
* Daß mit dem „schwersten Gewicht" trotz der theueren Getreidepreise auch noch eine „Zulage" verbunden sein kann, diese Erfahrung mußte dieser Tage ein Bäckermeister in Naumburg machen, nur mit dem Unterschied, daß er nicht die Zulage gab, sondern bekam. Er wurde nämlich eines Nachts aus dem Bett geklingelt und, als er vor die Thür kam, von zwei „Unbekannten" regelrecht geknetet, weil er sich hatte beifallen lassen, die Konkurrenz durch schwere Waare zu überbieten!
In einer Ruhlaer Zeitung macht ein Spaßvogel den Vorschlag, das „historische Schurz-ell des Schmiedes von Ruhla" öffentlich auszustellen, um aus den Erträgen eine neue Straße, eine Zahnradbahn, eine neue Laterne und zwei Sitzplätze für die 4. Klasse der Ruhlaer Eisenbahn zu stiften.
In dem Dorf Klein-Süßen in Schwaben scheinen durstige Seelen ihr Dasein zu fristen. Der Ort hat nämlich 32 Bürger und besitzt nichtweniger denn fünf Wirtschaften; trotzdem fanden die dortigen hochwohl- weisen Gemeindcräte, daß dem Bedürfnis an Wirtshäusern noch nicht voll und ganz Rechnung getragen sei, denn sie beschlossen, ein Gesuch des Brudes des Schultheißen um Gewährung der Konzession zur sechsten Wirtschaft zu befürworten! Ob wohl das Oberamt seinen Segen dazu geben wird?
Der Kanonenkönig Krupp in Essen hatte im vergangenen Jahre eine Arbeiterarmee von 23,000 Mmm, die mit ihren Angehörigen einHeervvn80,000Köpfenbilden,