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> JS 67. Sanistag, den 22. August 1891.

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Wider de» Trunk.

Zur Heilung des Uebels. So lange unsere Schank- gesetzgebung noch nicht die dringend nöthige Verschärfung erhalten hat und eine strengere Ueberwachung des Schank- gewerbes durch die Polizeiorgane stattfindet, wird gegen das Tlinkverderben nicht wirksam eingeschritten werden können, denn der Hauptwiderstand gegen alle Mäßigkeits­bestrebungen geht von Interessenten aus. Wirthschaft- liche Interessen können aber doch unmöglich entscheiden, wo es sich um eine Lebensfrage der großen Mehrheit der Nation handelt. Zu sittlichem Lebenswandel darf allerdings der Staat Keinen nöthigen wollen, zweifellos aber darf und soll er Jeden nach Möglichkeit abhalten, außer der eigenen zugleich die Wohlfahrt Anderer zu schädigen. Bei der Ertheilung der Schank- Konzession ist auf die Unbescholtenheit, Gewissenhaftigkeit und sitt­liche Zuverlässigkeit des Wirthes das größte Gewicht zu legen. Es ist dies bisher bei uns so gut wie nicht beachtet worden, denn wenn der Bewerber nicht geradezu wegen ehrenrühriger Verbrechen bestraft ist, so wird die Konzession kaum je versagt. Die Folge ist, daß die Vertheilung eines so gefährlichen Stoffs, wie der Alkohol einer ist, größtentheils in den Händen von Leuten liegt, welche nach ihren sittlichen Eigenschaften hierzu sehr wenig geeignet sind.

Von zweifellosem Nutzen gegen die Unmäßigkeit sind ferner Vorschriften, durch welche die Zeit des Ans- schankes von Spirituosen beschränkt wird. Es handelt sich hier zunächst um die sogenannte Polizeistunde, welche bei strenger Durchführung der Unmäßigkeit ganz erheb­lich Abbruch zu thun vermag.

Von einschneidender Bedeutung ist ferner die Be­schränkung des Ausschanks von Spirituosen an Sonn- und Festtagen. Nicht nur der Schutz der Sonntags­ruhe erfordert solche Bestimmungen, sondern auch die allgemeine Erfahrung, daß gerade die Sonntagsvöllerei in sehr erheblicher Weise zur Vermehrung der Verbrechen beiträgt.

Da die giftige Wirkung der berauschenden Getränke wesentlich von ihrem Gehalt an schweren Alkoholarten abhängt, so ist die staatliche Beaufsichtigung über die Bereitung derselben eine unerläßliche Forderung. Die Massenreraiftung dürfte immerhin beschränkt werden, wenn die Gesundheitspolizei auf die Beschaffenheit und Stärke des für Getränke bestimmten und ausgeschänkten Branntweins ein wachsames Auge hätte, und darauf hielte, daß er nicht über 40 pCt. Alkohol enthielte.

Um eine geflissentliche Beförderung der Unmäßigkeit durch die Schankwirthschasten zu verhindern, muß den Wirthen bei Strafe verboten werden, Betrunkene in ihrem Lokale zu dulden, und an notorische Trunkenbolde, Angetrunkene oder Minderjährige geistige Getränke zu verabreichen. Dieses Verbot muß auch für Kleinhand- hingen mit Schnaps gelten.

Sehr heilsam wäre es auch, wenn die Klagbarkeit der Trinkschulden gesetzlich au gehoben würde. Dadurch verhinderte man den Ausschank auf Borg, der den Ar­beiter ganz der Hand gewissenloser Wirthe überliefert und viel dazu beiträgt, ihn zu ruiniren. Zwar ist in Preußen eine Ministerialverfügung ergangen, welche das Ausschänken von Schnaps auf Borg mit Konzessions- entzichung bedroht, ein Gesetz aber leider noch nicht.

Neben Strafbestimmungen gegen die Wirthe sind solche gegen die Trinker selbst nicht zu entbehren. Es ist von größtem Belang, daß der Staat die öffentliche und selbstverschuldete Trunkenheit für strafbar erklärt, weil dieselbe eine unsittliche Handlung ist, welche als Schaustellung des Lasters die öffentliche Ordnung stört, und weil sie nicht nur den Trinker selbst, sondern noch vielmehr die Sicherheit der Mitbürger gefährdet. Man muß den Staat geradezu für verpflichtet erachten, ein Laster zu strafen, welches in so augenfälliger Weise, wie die Trunksucht, die Verbrechen gegen die Person vermehrt.

Die (Strafbarfett der in der Trunkenheit begangenen Gesetzesüberschreitungen muß ausdrücklich ausgesprochen und die Strafe unnachsichtlich vollzogen werden, während das neue Strafgesetzbuch bei Zumessung der Strafe den Rausch als Milderungsgrund gelten läßt, oder es dem Richter anheimstellt, inwieweit er Trunkenheit als Grund der Straflosigkeit oder Strafminderung annehmen will. Ein Mensch, der im Rausche Gesetzlosigkeiten begeht, hat sicherlich schon früher diese gefährliche Anlage an sich bemerkt und dennoch sie gewähren lassen; mithin

erscheint er strafbar wie jeder andere Uebelthäter, wie dies auch vom Miiitärstrafgesehbnch ausdrücklich aner­kannt wird.

Bei Bestrafung der Trunksucht ist auf die Gewohn- heitstnnker noch besonders Rücksicht zu nehmen. Alle vorgeschlagenen gesetzgeberischen Maßregeln werden aus­gemachten Trunkenbolden gegenüber, welche nicht blos sich selbst, sondern auch ihre Familie augenfällig zu Grunde richten, unzulänglich bleiben, so lange nicht für die rechtzeitige Entmündigung derselben das Gesetz eine Handhabe bietet. Das Strafgesetz verhängt Haft und Zulässigkeit der Ueberweisung an die Polizeibehörde über einen, der sich dem Spiel, Trunk oder Müßiggang der­gestalt hingibt, daß er außer Stande ist, für seinen und der Seinigen Unterhalt zu sorgen, sodaß die Armen­behörde angerufen werden muß. Erst wenn dies der Fall ist, tritt das Gesetz ein, nicht aber zum Schutz der unschuldigen Opfer der Trunksucht, sondern lediglich der Gemeindekasse. Unabsehbares häusliches Elend und Schädigung des Gemeinwohls ist die sichere Folge. Jetzt kann z. B. ein wohlhabender Bauer oder Hand­werker ungestört Haus und Hof vertrinken, Frau und Kinder mißhandeln, sie hungern lassen und zuBettelei treiben.

Sogar dann ist dem Verderben noch immer kein Ziel gesetzt, wenn etwa Verwandte und Freunde verhindern, daß die Familie der öffentlichen Armenpflege anheim- fällt. Wären nun aber auch sämmtliche Bedingungen zum Einschreiten erfüllt, wie sühnt dann schließlich das Gesetz alles angerichtete Unheil? Einsperrung auf höchstens 6 Wochen, wenn auch durch Zwangsarbeit verschärft, kann, abgesehen davon, daß sie viel zu spät kommt, fürwahr keine Sühne bieten, noch kann diese Strafandrohung genügend abschrecken.

Zum Schlüsse endlich sei der sogenanntenge­schlossenen Gesellschaften" oderVereine" gedacht, welche mit ihrem Uebermaß von Festlichkeiten, öffentlichen Lust­barkeiten, Tanzvergnügungen rc. fast allerorten fruchtbare Pflanzstätten der Völlerei darstellen und darum ganz besonders überwacht und in Schranken gehalten werden müssen.

Deutsches Reich.

Berlin Der Kaiser wird am Freitag Abend wieder in Berlin eintreffen, um Sonnabend Vormittag über die Truppen des Ga dekorps auf dem Tempelhofer Felde die große Herbstparade persönlich abzuhalten. Der Parade folgt alsdann, wie alljährlich, ein größeres Paradediner, zu dem die Einladungen bereits ergangen sind. Die Ankunft des Kaisers in München dürfte am 7. September Abends zu erwarten sein.

* Von Seiten der Donau-Dampfschiffahrt Gesell­schaft sind für rumänische Rechnung 400 große Schlepper nach den Donauhäfen Galatz und Braila zur Verschiffung von Getreide nach Süddeutschland beordert worden. Der angekündigte Ausnahmetarif für Getreide- und Mühlenfabrikate auf den deutschen Bahn n tritt am 1. September in Kraft. Die Bundesstaaten, welche Staats- bahnen besitzen, sind vom Reichkanzler aufgeforbert worden, einen gleichen Tarif einzuführen.

* DemHamburgischen Korrespondenten" wird aus Berlin geschrieben, die Seitens der Regierung in Aussicht genommene Maßregel, zur Versorgung der Armee mit Brod Weizen heranzuziehen, sei ein bedeut­samer Schritt auf den von der Regierung zielbewußt eingeschlagenen Wegen, Deutschland vom wirthschaftlichen Standpunkte aus unabhängiger als bisher vom Auslande zu machen.

* Die Abschaffung der Eisenbahn-Coupee's erster Klasse wird in Ei enbahn-Fachkreisen jetzt lebhaft er­örtert. Man könne sich der Wahrnehmung nicht ver­schließen, daß die Benutzung dieser Wagenklasse Seitens der zahlenden Passagiere von Jahr zu Jahr abnehme und immer mehr ein Reservatrecht der gratis beförderten höheren Eisenbahnbeamten geblieben sei. In Ländern, in welchen die vierte Wagenklasse fehlt, wie in Italien, Frankreich rc., helfe die erste Wagenklasse noch einem gewissen Bedürfniß ab, in Deutschland sei sie den Ein­sichtigen schon längst überflüssig erschienen. In England geht man in dem Bestreben, die Gegensätze der Passagiere zu verwischen, noch viel weiter; dort hat kürzlich die Direktion einer der bedeutendsten Eisenbahngesellschaflen, die der Manchester Sheffield Linkolnshire-Bahn, auf allen ihren Linien die zweite Wagenklasse abgeschafft, und andere Bahngesellschaften wollen ihrem Beispiel folgen,

weil es statistisch sestgestellt ist, daß die Verkehrsziffern für die beiden oberen Wagenklassen in England durch­gängig herabgehen.

Berlin. Etwa 270 russische Bauern, die vor einem Monat nach Brasilien auswandern wollten, aber nicht expedirt werden konnten, weil die dortige Regierung Zahlung für sie verweigerte, kamen damals per Schub von Bremen nach Berlin, bildeten eine Last für unsere Behörden, die sie nicht weiter nach Osten befördern konnten, weil sie an der russischen Grenze wieder zuriA gewiesen worden wären. Man hatte sie schlief »y,,^ weilen im städtischen Asyl für Obdachlose u. .er gemacht. Da die Erhaltung dieser kräftigen, theilweise auch auf den Bettel ausgehenden Leute aber sehr viel Geld kostete, so beschloß die Stadt ff» zu Arbeiten Hcran- zuziehen. Das aber verw^ " auf das Ent­schiedenste, und als man ihnen am Sonnabend energische Vorstellungen machte, gingen sie mit Knütteln und Steinen auf die Beamten los. Sie konnten nur da­durch gebändigt werden, daß man die Hydranten öffnete und sie mit kaltem Wasser überschüttete. Das wirkte für den Augenblick. Aber die Weigerung, zu arbeiten, wurde fortgesetzt. Nun sind sechs Rädelsführer ver­haftet und der Rest wird in's Arbeitshaus nach Rummels- bürg gebracht werden, soweit die Leute es nicht vor­ziehen, Berlin zu verlassen. Denn Plötzlich haben sich bei 36 von ihnen doch die Mittel zur Weiterreise ge­funden, die sie am Sonntag früh antraten. Die Leute sollen von fanatischem Haß gegen Deutschland erfüllt kein und kein Hehl daraus machen.

Spandau. Etwa 200 von Amerika zurückkehrende Auswanderer lagerten am Sonntag Nachmittag auf dem Lehrter Bahnhöfe in Spandau. Aller Baarmittel entblößt, konnten sie die Rückfahrt nach der Heimalh nicht mehr fortsetzen. Es waren Tagelöhner und kleine ländliche Besitzer aus Ostpreußen, die vor wenigen Monaten erst nach Amerika ausgewandert waren. Drüben" scheinen die Lente wenig Glück gehabt zu haben, denn sie wurden alsmittellos" nach Deutschland zurückbefördert. Bis Spandau reichte noch das Geld für die Rückfahrt, nun werden sie umsonst nach ihrer Heimath Ostpreußen zurückbefördert werden; um so trauriger sieht es aber mit der Zukunft dieser Leute aus, die Alles, was sie besaßen, verkauft haben.

Posen. Die Kohlengrube Milowice, welche sich im Besitz der deutschen Firma S. Kuznitzky u. Co. befindet, eine der größten Gruben des Montanbezirks an der polnisch-deutschen Grenze, wurde von Grundwasser voll­ständig überfluthet. Die Ueberfluthung ist so groß, daß mehrere Wochen vergehen dürften, ehe die Arbeiten in den oberen Schichten wieder ausgenommen werden können, während von Hebung der Kohlen aus den unteren Schächten vor einem halben Jahre nicht die Rede sein kann. Glücklicherweise sind keine Menschen bei der Katastrophe umgekommen. Der Schaden ist enorm.

Leipzig, 16. August. In Folge des theueren Roggenmchls tritt die Wahrscheinlichkeit hervor, daß auch bet uns ein größerer Verbrauch des Weizenmehls stattfinden und der Genuß von Weizenbrot sich mehr einbürgern wird. In hiesigen Fachkreisen wird borge« schlagen, vorerst mit der Herstellung einer Art Schrot­brot den Versuch zu machen, weil dieses kräftiger schmeckt und überdies sich auch billiger herstellen läßt als Weizenbrot, zu dem schrotfreies Weizenmehl ver­wendet wird.

Halle a. Ä, 18. August. Die Erben des Grafen Mansfeld und der gräflich Colloredoschen Adelsfamilie in Prag und Wien haben wider den preußischen Staat behufs Rechnungslegung über das 1780 separirte Ver­mögen beim hiesigen Landgericht die Klage angestellt. Der Beklagte bestritt die Legitimation der Kläger. Ein neuer Termin findet am 4. November statt, wobei die Akten der Regierung in Merseburg aus den Jabren 1780/1789 vorrelegt werden solle r.

Coburg, 17. August. Ueber das Vermögen der Firma Josef Simons Söhne hrerselbst ist heute Morgen 9'/- Uhr der Konkurs eröffnet worden. Die Ueber- schuldung soll eine außerordentlich hohe 'ein. man spricht von ein und einer halben Million Mark. Da viele hiesige Geschäftsleute und Privatpersonen mit größeren und kleineren Beträgen, viele mit ihrem letzten Noth­pfennig betheiligt sind, so ist die Aufregung, ja eine theilweise Erbitterung, in unserer Stadt eine große; wohl kaum mit Unrecht.