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Erscheint Mittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" u.Jllustrirtem Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

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M 52. Mittwoch, den 1. Juli 1891.

N-stsll litten ai,f dieSchlüchterner Zeitung" K^tläkss^ll^t»» werden noch fortwährend von allen

> Postanstalten und Landbrieftrügern sowie von der Expedition entgegen genommen.

Deutsches Reich.

* Ueber den am Mittwoch in Berlin unter Vor­sitz des Kaisers abgehaltenen Kronrath verlautet alles Mögliche, nur nichts Bestimmtes. DieNational­liberale Korrespondenz" berichtet: man habe u. a. die Genehmigung zu einer Lotterie im Betrag von 8 Millionen Mark für Zwecke der Bekämpfung der Sklaverei beschlossen. Für Gewinne sollen 6 Millionen Mark, der Rest von 2 Millionen für den angegebenen Zweck verwendet werden, darunter 400 000 Mk. für den Wißmann'schen Dampfer, dessen Kosten damit voll­ständig gedeckt wären. Der Plan geht von einem rheinischen Verein zur Bekämpfung der Sklaverei aus und soll sich des besonderen Beifalls des Kaisers er- srev'n.

Potsdam. Glück muß der Mensch haben. Vor einiger Zeit fanden auf einem Spaziergange drei Pots­damer Geschäftsleute einen Thaler. Sie beschlossen, dafür ein Loos einer der zahlreichen Geldlotterien zu kaufen, an welchem sie gemeinsam partizipirleu. J-tzt ist dies Loos mit einem größeren Gewinn herausge­kommen, so daß auf jeden Theilnehmer ca. 8000 Thaler als Gewinn entfallen. Wie steht es aber mit oer Fundunterschlagung?

Danzig, 27. Juni. Die PanzerfregatteDeutsch­land" kam gestern leicht auf den Grund, ward aber gleich wieder flott. Dagegen hat sich die Panzerfregatte Kaiser" an derselben Stelle festgefahren und konnte bis jetzt trotz aller Anstrengungen und Erleichterungen Nicht wieder abgebracht werden. Das Adrmraneyiff Baden", beide Avisos, die Dampfer und Prähme der hiesigen Werft leisten Hilfe. Erhebliche Beschädigungen werden befürchtet. Der Unfall erscheint räthfelhaft, da der Meeresgrund an der betreffenden Stelle wohlbe­kannt ist. Vermuthlich wird eine gänzliche Abrüstung des Schiffes, um es zu erleichtern, nothwendig sein.

Neumünster (Holstein), 21. Juni. Eine gefährliche Luftreise machte dieser Tage ein Maler, der auf einer Windmühle bei Neumünster mit Malerarbeiten beschäftigt war. Während der Arbeit war das Getriebe abgestellt, allein der Maler löste durch eine verhängnißvollc Be­wegung die Befestigung; sofort setzten sich bei dem herrschenden starken Winde die Mühlcnflügcl in Be­wegung. Von Schrecken und Angst erfaßt, griff der Maler nach einem Mühlenflügel, der ihn sofort in die Lüfte entführte, während seine Farbentöpfe und seine Pinsel im weiten Bogen fortgeschleudert wurden. End­lich bemerkte der Mühlenbesitzer den in hoher Luft schwebenden Maler und stürzte eiligst in die Mühle, um das Getriebe abzustellen. Inzwischen hatte der Maler schon verschiedene Umdrehungen der Mühlen­flügel milgemacht, und seine Kräfte waren fast völlig erschöpft, als die Mühle zum Stehen gebracht wurde. Da der Flügel, an welchen er sich angeklammert, senk­recht nach oben zu stehen kam, rutschte der Maler vor­sichtig an demselben bis zur Welle hinab und wurde dann durch den Müller und seine Angestellten glücklich in die Mühle Hineinbugsirt. Merkwürdiger Weise hatte der Maler bei dieser Luftreise fast gar keine Ver­letzungen erlitten. Auf die Frage, ob er sich beschädigt habe, gab er zur Antwort:Nee, awer mien schöne Piep is dorbi entwee gahn."

Bräunschweig, 27. Juni. Die ehrwürdige historische Linde am Dom, unter welcher, der Ueberlieferung zu­folge, schon Heinrich der Löwe Gericht gehalten haben soll, ist dem Untergänge anheimgefallen. Um weiteres Morschwerden des beinahe tausendjährigen Baumes zu verhüten, wurde schon vor Jahren der hohle Stamm mit Lehm ausgefüllt. Heute nun ist der Stamm von oben bis unten geborsten und die Füllung herausgefallen. Mit dieser Linde verschwindet ein Wahrzeichen unserer Stadt, das aufzusuchen so leicht kein Fremder je versäumt hat.

Köln. Ein Geheimmittelprozeß beschäftigte kürzlich in Köln die Strafkammer. Angeklagt war der Heil­gehülfe Franz Schumacher und der Arbeiter Jakob Gehlen. In ungefähr 1000 Z-itungen, Kalendern p. s. w. empfahl Schumacher eine BroschüreKranken­

trost" zum Preise von 50 Pfg. In dieser Broschüre wurden Heilmittel für die verschiedensten Krankheiten empfohlen, welche sämmtlich durch den Angeklagten zu beziehen waren. Dieser wohnte im vorigen Jahre in Arnheim ; in Emmerich hatte er eine Scheune gemiethet, in welcher der Arbeiter Gehlen die Medicamente her- stellte. Ende vorigen Jahres wurde die Giftbude nach Köln verlegt. In der Broschüre wurden u. A. em­pfohlen: einMittel gegen Trunksucht" die Flasche zu 3 Mk., dasselbe bestand aus Wasser und Brechweinstein, sein Werth stellte sich auf wenige Pfennige;Nerven- Elixir" die Flasche zu 9 Mk., dieses kostete nach dem Gutachten des Sachverständigen wenige Groschen; St. Jakobstropfen", einMittel gegen Wassersucht", gleich theuer und wie jene ebenso werthlos. Ein von dem Angeklagten vertriebenerAugenbalsam", der 6 M. die Dose kostete, bestand hauptsächlich aus ranzigem Schweinefett. Schumacher war ferner angeklagt des Betruges zum Nachtheile der Verleger von ungefähr 1000 in- und ausländischen Zeitungen, Zeitschriften und Kalendern. Im März versandte Schumacher, der früher pünktlich bezahlt hatte, an die betreffenden Zeitungs- Expeditionen ein Circular, in welchem er mittheilte, er sei in Folge größerer Verlust? zurückgegangen und könne seine Schulden nur mit 50 Prozent bezahlen. Mit wenigen Ausnahmen begnügten die Verleger sich mit dem Angebotenen. In der Verhandlung wurde fest­gestellt , daß Schumacher zu der Zeit, als er das An­gebot machte, noch größere Ausstände hatte, aus dem Verkauf des Dietricher Sprudels standen ihm noch 50,000 Mk. zu. Als dieArzneifabrik" in Köln auf­gehoben wurde, fand die Polizei in derselben nicht weniger als 153 verschiedene Arzneimittel, darunter scharfwirkende Gifte, die vielfach ohne nähere Bezeich­nung unter harmlosen Mitteln standen, wodurch eine Verwechselung leicht möglich war. Früher hatte Schu­macher , der sich seine sämmtlichen Kenntnisse als Lazarethgehilfe beim Militär erworben, auch den Doktor­titel geführt, bis er deswegen in München bestraft wurde. Der Vorsitzende wies darauf hin, wie bedenklich es sei, daß viele der werthlosen Präparate des An­geklagten auch durch Apotheken vertrieben worden seien. Der Staatsanwalt ließ die Anklage auf Betrug zum Nachtheil der Verleger fallen, da die Verhandlung in dieser Beziehung keine genügende Aufklärung gegeben habe; im klebrigen beantragte er gegen Schumacher 2>/a Jahre Zuchthaus, 3000 Mk. und 600 Fr. Geld­buße; gegen Gehlen 2 Monate Gefängniß und 115 M. Geldbuße. Der Vertreter der Staatsbehörde gab seiner Auffassung Ausdruck, daß die Apotheker (551), welche die Präparate Schumachers vertrieben haben, sich der Beihilfe zu dem von diesem verübten Betrüge schuldig gemacht hätten. Das Urtheil lautete auf 2 J/a Jahre Zuchthaus, 600 Mk. Geldbuße und 5 Jahre Ehrverlust, gegen Gehlen auf 3 Monate Gefängniß.

Trier. In derDeutschen Warte" lenkt ein Leser die Aufmerksamkeit auf die gesundheitlichen Nachteile, die die Ausstellung des heiligen Rocks in Trier im Gefolge haben kann.In dem Schreiben des Bischofs" so schreibt er,werden alle die Wunder, die der Rock gethan haben soll, neu bekannt gegeben, was gleichsam eine Anregung für alle Kranke ist, nach Trier zu wallfahrten, um dort Genesung von ihren Leiden zu suchen. Werden die Kranken diese auch wirklich finden? fragt man sich da. Ja, Gott wird helfen, sagt man wohl, hier aber soll einRock" helfen. Es ist ja schon um den wahren Christenglauben, aber daß dem­selben durch Vorschub zum Aberglauben nur Schaden zugefügt wird, kann keinem rechten Christen zweifelhaft sein. Daß der arme, kranke Mann, der vielleicht die sauer ersparten Groschen anwendet, um mit Aufbietung seiner letzten Lebenskräfte eine beschwerliche Reise zu machen, durch letztere geschwächt wird, und deshalb eher ins Grab sinkt, ist ein bedeutsamer Punkt. Ein anderer, nicht minder bedeutsamer, ist: Wird durch das Zu- sammenströmen vieler Tausende, mit allen möglichen Uebeln behafteter Kranken die Gefahr für die Gesunden nicht ebenfalls eine große? Also schon vom gesundheit­lichen Standpunkt ist diese Ausstellung bedenklich, abge­sehen von dem Schaden, den die Religiosität der Massen dadurch erleidet."

Bonn, 24. Juni. Gestern Vormittag nahm in Bonn in dem Eisenbahnzuge nach Koblenz ein junges, sauberes Mädchen Platz, das seinen Mitreisenden gegen­

über äußerte, sie fahre nach Guts an der Mosel und sei Ladenmädchen. In Koblenz stieg die Schöne um und fuhr mit der Moselbahu weiter. Einem Schaffner Dieses Zuges fiel es nun auf, daß die Ladnerin so merkwürdige große und plumpe Schuhe trug. Bei genauerem Zusehen ei kannte er, daß die betreffenden Schuhe aufs Haar denen glichen, welche die Sträflinge in Köln tragen. Er sah sich jetzt das Fräulein mit kritischem Auge an und sehr bald kam er zu der Ueber­zeugung, daß die Ladnerin ein verkleideter Mann sei. Man telegraphiere nach Köln und erhielt die Antwort, daß in der That vergangene Nacht ein Sträfling aus dem dortigen Zuchthaufe ausgebrochen sei. Das Laden­fräulein wurde darum in Cochem verhaftet und entpuppte sich als der entsprungene Zuchthäusler.

München, 22. Juni. Von fachmänn ^ " Seite wird geschrieben: Im Ebersderger Parke tji m soge­nannte Wipfeln (Zusammenzichen der Raupen an den Endtrieben der Bäume) der Nonnenraupen im ausge­dehntesten Maße vor sich gegangen, so daß der Fraß als beendigt angesehen werden kann und die Waldungen als gerettet betrachtet werden können, wenn auch noch da und dort einzelne Bäume absterben werden. Es hat, wie bei allen früheren Kalamitäten, die Natur das Vernichtungswerk übernommen. Was den Erfolg der Leimringe anbelangt, so sind die Ansichten zwar sehr getheilt, jedoch steht jetzt schon so viel fest, daß sie den Kahlfraß nicht verhindert hätten; ebenso steht fest, daß die an den Park angrenzenden nicht geleimten Privat- waldungen nicht stärker befressen sind, als die geleimten Staatswaldungen.

Aus der Pfalz, 25. Juni. Wegen TodtschlagS, verübt an seinem eingenen Schwiegervater, wurde vom pfälzischen Schwurgericht in Zweibrücken der 26 Jahre alte Tüncher und Metzger Daniel Schönewald von Weltersitach zu einer Zuchthausstrafe von 12 Jahren und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Die Dauer von 10 Jahren verurtheilt. Der Angeklagte lebte mit seiner Ehefrau, geb. Eva Christmann, von Weltersbach, sowie mit deren Vater dem Daniel Christ­mann, auf beständigem Kriegsfuße, in Folge dessen die Ehefrau des Angeklagten sich von diesem scheiden lassen wollte. Hierüber gerieth der Angeklagte in furchtbaren Zorn, welcher sich namentlich gegen seinen Schwieger­vater richtete, weil er vermuthete, daß dieser die Ein- reichung der Ehescheidungsklage veranlaßt habe. Am 5. Mai traf nun Angeklagter seinen Schwiegervater auf dem Felde, wo er sich auf ihn stürzte und ihn erstach.

Fraukenthal, 12. Juni. In einem hiesigen Gast­haus wurde eine Anzahl junger Kaufleute, die daselbst im Abonnement ihre Mahlzeit einnehmen, beim ersten Gang von dem Gerichtsvollzieher mit einer Zustellung überrascht, daß das Abonnementgeld vom ersten ab nicht an den Wirth, sondern an ihn (den Gerichtsvollzieher) zu entrichten sei, indem alle Ausstände des Wirths mit Arrest belegt seien. Am meisten dupirt waren nun bei der Sache die jungen Kaufleute, indem der Wirth, nachdem er sah, daß ihm nichts mehr bezahlt wird, auch außer dem ersten Gang (Suppe) nichts mehr folgen ließ. Mit knurrendem Magen mußten dir jungen Herren von bannen ziehen.

Heidelberg, 24. Juni. Eine alte studentische V« Erklärung der hiesigen Studenten dürfte in nächster Zeit aufgehoben werden. Anno 1849 zogen eine An­zahl von Musensöhnen nach dem Nachbarstädtchen Laden- burg , kneipten hiermächtig", vollführten einen mächtigen Radau", und schließlich kam es in Folg« des Auftretens mit den Ladenburger Bürgern zu einer Schlägerei. Das war den Musensöhnen allerdings zu viel; der studentische Ausschuß beschloß ohne Rücksicht darauf, daß sie selbst den Anlaß zu den Vorgängen gegeben, die Stadt Ladenburg mit einer V= (Verruf -) Erklärung zu bestrafen. So geschah es: die Stadt Ladenburg wurde für hundert Jahre in der V erklärt. Vier Jahrzehnte lang ist das Verbot getreulich ge­halten worden, kein Musensohn hat sich je wieder in dem Lupodunum der Römer am Neckar und seinen Lokalen sehen lassen, wodurch den Ladenburgern ein immerhin zu beachtender Ausfall erwachsen ist und der Wunsch zur Aussöhnung laut wurde. In einer Ver­sammlung soll dieselbe demnächst feierlich gewährt werden, wenn die Ladenburger Bürger Abbitte leisten dafür, daß sie die Musensöhne seiner Zeit wegen ihre- Betragens zur Ruhe verwiesen haben.