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SchluchtemerMtung

Erscheint Mittwoch u. Samstag Preis mitKreisblatt" u. ,Jllustrirtem Familieufreuud" vierteljährl. 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg.

/ M 51. Samstag, den 27. Juni 1891.

Bestellungen auf das 3. Quartal 1891 (Juli, August, September) der

S ch l ii ch t c r n c r Z e i t u n g" bitten wir durch die Post (auch Landbrieftrager) oder Boten gefälligst machen zu wollen und zwar möglichst bald, da Nachlieferung bereits erschienener Nummern nicht immer möglich ist. Neu zutretende Abonnenten erhalten das Blatt vom Tage der Bestellung an bis Ende d. Mts. gratis.

S ch l ü ch t e r n, im Juni 1891. Der Herausgeber.

Das Einkommensteuergesetz.

Durch das neue von Herrenhaus und Abgeordneten­haus angenommene Einkommensteuergesetz wird die Ein­kommensteuer zum Hauptträger der direkten Staatsbc- st uerung. Was die Hauptänderungspunkte im Vergleich mit der bisherigen Besteuerung angeht, so ist in erster Linie hervorzuheben, daß nach dem neuen Gesetz Alle, welche schon bisher mit einem Einkommen von 3000 Mark zur Einkommensteuer herangezogen waren, auf die jährlich durch öffentliche Bekanntmachung ergehende Aufforderung verpflichtet sind, dem Vorsitzenden der Veranlagungskommission über ihr Einkommen unter der Versicherung besten Wissens und Gewissens genaue Angabe zu machen; andere Steuerpflichtige, die bisher niedriger besteuert waren, haben auf eine besondere Aufforderung des Vorsitzenden der VeranlagungSkommission die gleiche Erklärung abzugeben. Geschieht dies nach einer aber­maligen Aufforderung nicht, so ist nicht nur ein Zu­schlag von 25 pCt. neben der veranlagten Steuer, sondern auch für das Steuerjahr das Recht der Be­rufung und der Beschwerde verwirkt, d. h. dir Veran- lagungSkommission kann dann die Höhe der Steuer fest- ; setzen, ohne daß der Eingeschätzte etwas dagegen ein- wenden darf.

Fortan fällt der Unterschied zwischen Klassen- und Einkommensteuer fort. Die Steu-rpflicht beginnt, wie bisher, bei einem Einkommen von mehr als 900 2?arL Aber der Zivijchenraum zwischen den einzelnen Steuer­stufen ist gegen bisher kleiner und zugleich auch der Steuersatz wenigstens für die kleineren und mittleren Einkommen ermäßigt worden. Es wird dies am besten an einem praktischen Beispiel klar.

Zur drillen Einkommensteuerstufe gehörten bisher Einkommen zwischen 4200 und 4800 M., der Steuer­satz betrug hierfür 126 M. Wer also 4200 M. Ein­kommen hatte, wurde mit 3 pl5l. besteuert. Dieser Stufe entspricht in dem neuen Gesetz die 15., welche aber von 4200 nur bis 4500 M. reicht, während die folgende Stufe Einkommen von 4500 bis 5000 M. umfaßt. In der soeben genannten 15. Stufe beträgt die Steuer fortan nur 104 M., d. h. die niedrigste Position 4200, die bisher mit 3 pCt. besteuert war, ist fortan nur mit 2,47 pCt. besteuert. Die Sprocentige Besteuerung tritt nach dem neuen Gesetz erst bei einem Einkommen von circa 9000 M. ein; ferner steigt die Sprocentige Besteuerung von 29,500 bis 100,000 M. allmälig bis zu 4 pCt.; die Bcsteueiung der hohen Einkommen ist also im Vergleich zu jetzt erhöht woiden. Für die kleinen und mittleren Einkommen sind ferner noch verschiedene Erleichterungen vorgesehen. Bei Ein­kommen unter 3000 M. kann für jedes unter 14 Jahre alte Familienglied der Betrag von 50 M. abgezogen, bei Einkommen bis zu 9500 M. in der W.ife eine Erleichterung gewährt werden, daß in Folge von wirth- schaftlichen Verhältnissen, welche die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen beeinträchtigen, eine Herabsetzung bis um drei Stufen eintreten kann.

Für die Veranlagung ist eine umfassende Organi­sation hergestellt worden: es bestehen Voreinschätzungs- kommissionen für den Bezirk einer G.meinde, Veran- lagungskommissionen für den Bezuk eines Kieises, für jeden Regierungsbezirk eine Berufungskommission, und als oberste Beschwerdeinstanz fungirt das Ober­verwaltungsgericht. Die Kommissionen sind so zusammen­gesetzt, daß eine möglichst unparteiische und gerechte Veranlagung gesichert ist und Jeder zu seinem Rechte ^ kommen kann. Auf der anderen Seite sind da, wo dem Staate sein Recht zu verkürzen versucht wird, ent­sprechende Strafen vorgesehen.

Soweit die Bestimmungen, welche jeden einzelnen Steuerzahler angehen. Weiter aber ist, um eine richtige Kenntniß von dem neuen Gesetz zu geben, heroorzuheben, daß, während bisher die Steuerpflicht nur auf Physische Personen beschränkt war, fortan auch Aktiengesellschaften, eingetragene Genossenschaften, deren Geschäftsbetrieb

über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgeht, Konsum­vereine, welche die Rechte einer juristischen Person und einen offenen Laden haben, sowie ferner auch, nachdem erst die Frage der Entschädigung geregelt sein wird, die Reichsunmiltelbaren zur Steuer herangezogen werden. Von der Besteuerung de Aktiengesellschaften, Genossen­schaften und Konsumvereine wird eine Mehreinnahme von zwei Millionen Mark erwartet.

Niemand weiß zu sagen, ob und welche Mehr­einnahmen im Ganzen aus dem neuen Gesetz erzielt werden. Deshalb ist die Bestimmung getroffen, daß, wenn diese die Summe von 80 Millionen Mark über­steigen, der Ueberschuß zur Durchführung der Beseitig­ung der Grund- und Gebäudesteuern als Staatssteuer, und zur Ueberweisung von Grund- und Gebäudesteuer an kommunale Verbände verwandt werden soll; und für den Fall, daß eine gesetzliche Regelung hierüber nicht bis zum 1. April 1894 zu Stande kommt, soll ein entsprechender Betrag der Einkommensteuer erlassen werden.

Das neue Gesetz bringt durch Einführung des Dek- larationszwangs den Grundsatz zur Geltung, daß der Staat den Theil der Einkommensteuer, auf den er zur Erfüllung seiner Aufgaben Anspruch hat, auch wirklich erhält; es ermäßigt die Steuer für die kleineren und mittleren Einkommen unter stärkerer Heranziehung der hohen, indem es zugleich etwaige Mehreinnahmen wieder den Steuerzahlern zu Gute komme« läßt.

Deutsche- Reich.

Berlin. Der Kaiser wird gelegentlich seiner Nacht­fahrt nach Norwegen, welche er von England aus übernimmt, auch dem Walfischfang in den dortigen Ge­wässern beiwohnen. Der ehemalige Kriegsminister General Bronsart von Schellendorf ist in Königsberg gestorben.

Seit Wochen ist schon bestimmt gewesen, daß der Minister der öffentlichen Arbeiten v. Mayoach nach Schluß des preußischen Landtags aus seiner Stellung scheiden werde. In den parlamentarischen Köperschaften sind ihm von Rednern aller Parteien Worte der Aner­kennung gewidmet worden. D.rReichsanzeiger" meldet jetzt die Entlassung des Ministers aus dem Amt und bringt zugleich den Wortlaut eines bei dieser Gelegenheit vom Kaiser an den Minister gerichteten Handschreibens. In derselben Nummer desReichsan­zeigers" wird die Ernennung des Eisenbahn-Direktions- Präsidenten Thielen in Hannover zum Staatsminister und Minister der öffentlichen Arbeiten bekannt gegeben.

Den Generalsuperintendenten der alten und neuen Provinzen sind Kreuze zugegangen, welche der Kaiser als Abzeichen ihrer Würde gestiftet hat. Von diesen Kreuzen sind 27 Stück zur Vertheilung gelangt; dieselben sind einfache goldene Kreuze in altgothischer Form. Das erste solcher Kreuze wurde bekanntlich vor einigen Jahren dem evangelischen Feldprobste, der den Generalsuperintendenten als gleichgestellt betrachtet wird, von der Kaiserin Augusta gestiftet. Später erhielt der Feldprobst noch bei den Manövern in der Provinz Hannover vom Kaiser ein silbernes Kreuz an silberner Kette. Später wurde auf Befragen die Bestimmung getroffen, daß beide Kreuze abwechselnd zu tragen seien.

Das Reichsversicherungsamt hat auf eine an dasselbe gerichtete Frage folgenden nicht unwichtigen Bescheid ergehen lassen:Die Frage, ob die in den Genuß der Altersrente tretenden Versicherten verpflichtet sind, auf Grund des Jnvaliditäts- und Altersversicher- ungsgesetzes Beiträge weiter zu entrichten, hat das Reichs-Versicherungsamt auf ergangene Anfrage unter dem 26. Mai 1891 für den Fall bejaht, daß diese Rentenempfänger gemäß § 1 a. a. O. noch weiter gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden. Sie bleiben in diesem Falle versicherungspflichlig trotz des Bezuges der Altersrente, welche von der Erwerbs­

unfähigkeit unabhängig ist und nur einen Zuschuß zu dem Arbeitsverdienste des Renntenempfängers darstellt."

Das Königliche Amtsgericht München I veröffentlicht folgende Bekanntmachung:Durch Beschluß vom 5. d. Mts. wurde Prinz Maximilian zu Usenburg und Büdingen-Wächlersbach, zweitgeborener Sohn Seiner Durchlaucht des Fürsten Ferdinand Maximilian zu Usenburg und Büdingen- Wächtersbach für einen Ver­schwender erklärt."

Rendsburg, 18. Juni. Im Moor versunken und erstickt. Auf dem Bauplatze des Nord-Ostseekanals am Salissee ereignete sich folgender Unglücksfall. Beim Umkippen eines ErdwagenS stürzte, derKiel. Ztg." zufolge, einer der Lowries von dem hohen Damm hinunter und riß einen Kanalarbeiter mit sich, der sofort in das durch den Druck des Dammes hochzetriebene Moor versank und zwar so tief, daß die Leiche trotz angestrengten Suchens nicht aufzufinden war. Mehrere andere Arbeiter, welche durch das Herabstürzen eines leeren Wagens ebenfalls verschüttet wurden, konnten gerettet werden. Der Verunglückte war ein junger Mann auS Baiern, der seit Beginn der Arbeiten am Nord Ostfeekanal dort mit seinem Vater beschäftigt war.

Aus Thüringen, 22. Juni. Daß im Monar Juni der Schulunterricht wegen zu großer Hitze ausfällt, ist nichts Außergewöhnliches, daß dies aber wegen der Kälte geschieht, dürfte nicht allzu oft vorkommen. In W.: a mußte in einigen Classen der Unterricht ausge­setzt werden, da die Temperatur eine zu empfindlich kalte war und es am nöthigen Heizmaterial fehlte.

Ausland.

Schweiz. Ein kaum glaubliches Stück haben die Schweizer Behörden nach dem Eisenbahnunfall von Mönchenstein geleistet: Gegen Zahlung von Entree wurde dem Publikum gestattet, die Unglücksstätte zu besichtigen. Die Folge davon ist gewesen, daß man heute noch nicht mit den Aufräumungsarbeiten fertig ist. Selbst die Leichen der Verunglückten konnten gegen Zahlung dieses Entrecs besichtigt werden. Die Liste Der Vermißten ist bis auf drei Namen erledigt. Alle übrigen Personen haben sich als lebend gefunden. Die Zahl der Todten beträgt also 68.

Lokale- und Provinzielles.

* Schlüchtern, 26. Juni. Heute Mittag rückte, vom Griesheimer Schießplatz kommend, die 1. Batterie des 11. Artillerie-Regiments hier ein und bezog Quartiere in der Obergasse und Untergasse. Morgen früh marschiert Dieselbe weiter nach Fulda und von da nach ihrer Garnison Kassel.

* Das Reichsversicherungsamt hat entschieden, daß der Tod der Arbeiter bet Feldarbeit durch Blitz als Betriebsunfall anzusehen ist, daß also die Genossen­schaft zur Entschädigung der Hinterbliebenen ver­pflichtet ist.

* Auf der Post in Frankfurt wurden in letzter Zit viele Reklamationen wegen nicht angekommener Briefe laut. Die Reklamationen erwiesen sich als be­rechtigt. Den Nachforschungen der Postverwaltung gelang es, den Briefmarder in der Person eines 21jährigen Briefträgers zu ermitteln, der zur Haft gebracht wurde. Die Unterschlagungen sind ganz erhebliche, was die Zahl der Briefe anlangt.

* Das Schiedsgericht der Bau-Unfallvcrsicheruug für den Regierungs-Bezirk Kassel ist wie folgt zu­sammengesetzt: Vorsitzender: Meyer, Kgl. RegierungS- Rath. Stellvertretender Vorsitzender: von Hartem, Kgl. Rcgieruugs-Ass ssor. Beisitzer: 1) Udet, LandeS-Bauin- sp.klor. 2) Hasselbach, Landes-Bauinspeklor, sämmtlich in Kassel. 3) R^quard, Wilhelm in Rinteln. 4; Meister Heinrich, in Fulda. Erste stellvertretende Beisitzer: 1) Georg, Landes-Bauinsp.ktor in Fritzlar. 2) Lamb- recht, Landes-BauinspMor in Hofgeismar. 3) Plag, Johannes, in Treyfa. 4) Steinbrecher, Johannes, in