ZchlüchterMZeitung
Erscheint Mittwoch u. Samstag — Preis mit „Kreisblatt" u. ,Jllustrirtem Familienfreund" vierteljährl. 1 Mk. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg,
M 37.
Samstag, den 9. Mai
1891.
Die Ungilligkeit der Ehe wegen Formmangel — eine Ungeheuerlichkeit.
Durch die Presse läuft gegenwärtig eine Mittheilung der „Heinsberger Volkszeitung" über ein „wohl noch nie dagewesenes" Kariosum auf dem Gebiete der zivil- ehelichen Praxis. Einer Anzahl junger Ehemänner aus dem Orte Unterbruch im Regierungsbezirk Aachen ist von staatsanwaltlicher Seite empfohlen worden, den Eheschließungsakt sobald als möglich zu wiederholen, weil ihre Ehen als von einem nicht zuständigen Beamten geschlossen, nicht als giltig anzusehen sein dürften. Daß es sich bei dieser Angelegenheit weder um etwas noch nie Dagewesenes, noch um ein bloßes Kuriosum, vielmehr um eine höchst ernste Sache handelt, ist aus einer im vorigen Jahre erschienenen, leider bisher zu wenig beachteten Schrift des Breslauer Professors der Rechte, Dr. O. Fischer: „Die Ungiltigkeit der Ehe und ihre Folgen, insbesondere bei Formmängeln" zu ersehen. Professor Fischer hat in dieser Schrift eine ganze Reihe von Fällen aus den verschiedensten Gegenden Deutschlands zusammengestellt, in denen Brautleute in gutem Glauben Ehen eingegangen waren, die sich nachträglich wegen Formmävgel, zumeist wegen der den Brautleuten nicht bekannten Nichtzuständigkeit der als Standesbeamter fungirenden Persönlichkeit, als ungiltig herausstellten. Welche Folgen aus derartigen behördlichen Versehen für die Betroffenen und deren etwaige Kinder erwachsen können, wird von Fischer eingehend nachgewiesen. Nach bürgerlichem Recht ist beim Vorliegen solcher Formmängel die Ehe völlig ungiltig. Es muß eine neue Eheschließung vorgenommen werden, die aber keine rückwirkende Kraft hat. Die vor dieser neuen Eheschließung etwa geborenen Kinder gelten als unehelich und werden lediglich in der Weise legitimirt, wie dies bei gewöhnlichen unehelichen Kindern per subsequens matrimonium geschieht; wenn sie etwa vor der Wiederholung der Eheschließung gestorben sind, werden sie, wenigstens in Preußen, erbrechtlich als unehelich behandelt. Ist einer der vermeintlichen Gatten vor der Entdeckung des Irrthums gestorben, dann bleiben die vorhandenen Kinder bis an ihr Lebensende unehelich mit allen erb- und sonstigen zivilrechtlichen Folgen der Unehelichkeit, ebenso wenn etwa der eine Theil gewissenloser Weise den nachträglich bekannt gewordenen Irrthum benutzt, die ihm inzwischen lästig gewordene Fessel abzustreifen, da eine rechtliche Verpflichtung zur Wiederholung der Ehe nicht vorhanden ist. Ein Mann kann sich in einem solchen Falle seinen Kindern und deren Mutter gegenüber auf diejenigen Verpflichtungen zurückziehen, die er einem von ihm verführten Mädchen und dessen Kindern gegenüber haben würde; weder Mutter noch Kinder würden auch nur auf den Namen des Mannes Anspruch haben. Angesichts derartigen aus behördlichen Versehen ohne Verschulden der betroffenen Privatpersonen erwachsender Rechtsfolgen ist es mehr als auffallend, daß der Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuches, anstatt die in dieser Beziehung vorhandenen Härten nach Möglichkeit zu beseitigen, sie noch verschärfen will, indem er den Standpunkt, daß die aus einer wegen Formmängeln ungiltigen Ehe entsprossenen Kinder als uneheliche zu behandeln seien, auf das Rigoroseste durchführt; in Folge dessen würde die bisher wenigstens noch streitige Frage, ob in solchen Fällen ein sogenanntes Matrimonium putativum anzunehmen sei, verneinend entschieden sein. Uebrigens sollte man meinen, jene harten und noch dazu völlig unverschuldeten Rechtsfolgen seien derartig, daß man das noch im weiten Felde stehende Fertigwerden des bürgerlichen Gesetzbuches nicht abwarten, sondern so bald wie möglich durch ein Sondergesetz Adhülfe schaffen sollte. Ein klerikales Blatt, das im Hinblick auf den Fall in Unterbruch die Geistlichen auffordert, ihrerseits im Interesse ihrer Pfarrkinder möglichst auf die Korrektheit der bürgerlichen Eheschließung zu achten, hat sich damit ein unleugbares Verdienst erworben.
Deutsches Reich.
Düsseldorf, 4. Mai. Bei dem Fest der Provinzial- landstände brächte Fürst von Wied nach der Begrüßungsansprache auf den Kaiser ein Hoch aus. Der Kaiser erwiderte in längerer Rede, er gedachte seiner Studienjahre in Bonn, seines Großvaters, Vaters und seiner xigenr» Beziehungen zur Rheinprovinz. Die von dem
Fürsten v. Wied erwähnten Friedensbeziehungen seien die Pflicht seiner Stellung, er werde sich freuen, wenn er von des Himmels Gnade unterstützt, den europäischen Frieden in der Hand hielte, er wollte dann dafür sorgen, daß er nie gestört würde; er werde jedenfalls nichts unversucht lassen, daß die Segnungen des Friedens erhalten blieben. Auch im Innern gestaltete sich die Verhältnisse allmählich fester, ihm sei ter Mühe zu groß, dafür zu sorgen, daß die Industrie zu ihrem Rechte komme und zwar sowohl Arbeitgebe 7'ie Arbeitnehmer. Er könne mittheilen, daß gestern .er österreichisch-deutsche Handelsvertrag vollzogen worden sei, woraus für das Land großer Nutzen ersprießen werde. Der Kaiser ist fest überzeugt, daß das Heil im Zusammenwirken liege. Schließlich trank der Kaiser auf das Wohl der Provinz.
Bremen, 5. Mai. Die egyptische Augenkrankheit grassirt hier in bedenklichem Maße, 2000 Schulkinder sind erkrankt und fünf Volksschulen auf Anordnung der Medizinalbehörde geschlossen.
München, 2. Mai. Die Abholzung des von der Nonnenraupe verwüsteten Ebersberger Forstes, mit der seit Monaten etwa 3000 Arbeiter beschäftigt sind, wird gegen Mitte des Sommers vollendet sein. Eine eigens zum Zwecke der Holzabfuhr erbaute Bahn von 18 Kilometer Schienenlänge wird täglich von 3 bis 4 mit Holz beladenen Zügen benutzt. Handelt es sich doch um die Abfuhr von fast einer Million Kubikmeter Holz aus hundertjährigen und theilweise sogar noch älteren Beständen. Zum überwiegenden Theil ist es naturgemäß Nutzholz und blos etwa zu einem Drittel Brennholz. Sämmtliche Stämme werden an Ort und Stelle ent- schält und die Rinde wird verbrannt. Alle dem Urche„ entronnenen Bäume, unter denen sich aber gar keine Nadelholzbäume befinden, sind bereits mit Rücksicht auf das bevorstehende Auskriechen der jungen Raupen durch einen doppelten Leimring geschützt. Auch sind in großer Anzahl Brutkasten für raupenfressende Vögel angebracht. Während sich in Folge kalter Witterung das Auskriechen der Räupchen verzögert hatte, wird das seit einigen Tagen eingetretene warme Frühlingswetter wahrscheinlich die Wirkung ausüben, daß wir schon bald wieder mehr als genug von der Nonnenraupe zu hören bekommen.
Magdeburg, 2. Mai. Der frühere Bürgermeister von Osterwieck ist von der hiesigen Strafkammer zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis verurtheilt worden, weil er Zigeunerfamilien und umherziehenden Künstlern pflichwidrig Reisepässe, Führungs- und Abzugsatteste gegen Bezahlung ausgestellt hatte. Der Bürgermeister, der früher Schneider gewesen ist, halte ein Einkommen von 3000 Mk.
Aus Thüringen. Bei der Abnahme des Thurm- nopfes der Sr. Aegiedienkirche in Erfurt, eines der ältesten Bauwerke Erfurts, hat sich aus den im Innern des Knopfes Vorgefundenen Dokumenten ergeben, daß der Turm nahezu 1000 Jahre alt ist. Auch ein gut erhaltenes Bild Luthers wurde vorgefunden. — In Eisen b erg ist man bei Erdarbeiten auf ein gut erhaltenes menschliches Skelett gestoßen, dessen Halswirbelsäule merkwürdigerweise von einem eisernen Ring umschlossen war. — Vor einigen Tagen stürzte der Landwirt Johann Knauer in H o r b durch das „Balkenloch" seiner Scheune herab auf die Tenne und verletzte sich dabei so schwer, daß er gleich darauf seinen Geist aufgab. Leider war der Verunglückte nicht bei der land- und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert. Hütte derselbe die 20 Pfg. nicht gescheut, die er als Jahresprämie zu zahlen gehabt haben würde, so bekamen seine Hinterbliebenen jetzt jährlich mehrere hundert Mark. — Vor einigen Tagen geriethen zwei Männer aus dem Suhler „Oberland" in ein spaßhaftes Wortgefecht, wobei der eine, mit einer Axt bewehrt, zu dem andern scherzhaft meinte: „Soll ich Dir eine mit der Axt auf den Kopf geben?" Da der also Befragte spaßhaft erwiderte: „Das kannst Du", so hat er ohne Weiteres von seinem Gegner einen derben Schlag mit dem Axtrücken auf das Haupt bekommen, daß er betäubt uiebirgeftürgt ist. Hätte nicht der steife Hut des Getroffenen die Wucht des Hiebes etwas gemindert, so wäre sicherlich die Schädeldecke zertrümmert worden.
In der Nähe Ronneburgs gibt es noch heute zwei reichsunmittelbare Hausbesitzer. Das Königreich Sachsen besitzt nämlich zwei kleine Enklaven, Grobsdorf und
Rückertsdorf, die zur Hälfte nach Sachsen gehören und in Bezug auf ihre inneren Angelegenheiten manche Merkwürdigkeiten bieten. Das merkwürdigste aber sind — zwei Häuser, die überhaupt keinem Verbände angehören, deren Besitzer infolgedessen keine Steuern zahlen u. s. w., da, wie der Versuch ergeben hat, die Bezirkssteuereinnehmer die Annahme der Steuern verweigern.
Eisenberg, 4. Mai. Daß die Stadt Eisenberg, eine rein protestantische Stadt, ein katholisches Fest feiert, dürfte nicht überall bekannt sein. Am Montag nach Cantate ziehen früh 8 Uhr die Knaben, um 10 Uhr die Mädchen, geistliche Lieder singend, durch die Straßen. Dieser Umzug findet zu Ehren des Papstes Gregor L, der sich um die Verbesserung des Kirchen- gesangs verdient gemacht hat, statt. Gegen die Abschaffung des Festes sträuben sich die Eisenberger Geschäftsleute, die an diesem Tag gute Geschäfte machen. Jedes Kind bekommt eine Gregoriusbrezel und viele Eltern kaufen auch zu diesem Fest ihren Kindern neue Kleider.
Eine Geschäftsfrau in Lübben, die besondere« Wohlgefallen an blanken Goldstücken hatte, war neulich, wie schon öfter, damit beschäftigt, ihre Schätze auf den Tisch zu zählen und sich an ihrem Anblick zu erfreuen. Bei dieser angenehmen Beschäftigung wurde sie jedoch plötzlich gestört. Schnell raffte sie die Goldstücke zusammen, that sie in ihren Beutel und versteckte diesen unter die Kohlen im Kohlenkasten, vergaß nachher aber unglücklicherweise, den Beutel wieder an sich zu nehmen. Bald darauf schaufelt die Magd, ohne eine Ahnung von K£ verborgenen Schatze zu haben, neu? Kohlen in den brennenden Ofen und ist am ander» Morgen nicht wenig erstaunt, in der Asche des Ofens einen kleinen Goldklumpen vorzufinden. Als sie ihren Fund der Hausfrau zeigte, bekam diese einen solchen Schrecken, daß sie in Ohnmacht fiel.
Laurahütte, Oberschlesien, 1. Mai. Als ein hiesiger Fleischbeschauer einen ihm auffälligen Stein in der Nähe des Wachsmann'schen Steinbruchs auf russischem Boden aus dem Wege räumte, fand er zu seinem nicht geringen Erstaunen ein Fäßchen mit Geldstücken im Gesammtbetrage von 21,000 Rubeln. Einige Grenz- kosaken eilten mit gefälltem Bajonnet herbei, vertrieben den Finder und nahmen den Fund an sich. Wie sich herausgestellt hat, hat dort im Jahre 1863, als die polnischen Unruhen wiederholt ausbrachen, Der Bürgermeister von Czeladz unter dem bezeichneten Stein die Gemeindekasse in Höhe von 21,000 Rubeln in einem Fäßchen vergraben. Da das fürsorgliche Stadtoberhaupt während der Unruhen gefangen genommen und nach Sibirien geschickt wurde, so blieb der Schatz 28 Jahre lang vergraben, bis ihn ein Zufall an’» Tageslicht brächte. Der Steinbruch ist seit Jahren nicht mehr im Betrieb, sonst hätte das Geld eher gefunden werden müssen.
In Memel ist kürzlich ein Mann eingetroffen, dessen Ankunft Daselbst erklärliches Aufsehen erregte. Dieser angekommene Passagier ist der Fleischermeister Gustav Gerhardt, gegen den vor ungefähr vierzig Jahren eine Anklage wegen Doppelmordes erhoben war. Auf Grund schwerwiegender Beweise wurde Gebhard trotz seines Leugnens zum Tode verurtheilt. Als Alles zu der Exekution vorbereitet war und der Delinquent zur Richtstätte geführt werden sollte, fanden die Gehilfen des Henkers die Zelle leer — der Gefangene war entflohen und blieb verschwunden. Nach mehreren Jahren machte ein angesehener Bürger, auf den kein Verdacht an dem Morde gefallen war, auf seinem Sterbebette dem herbeigerufenen Seelsorger die Mittheilung, daß er der Mörder und der entflohene Fleischermeister Geb- Hardt also unschuldig sei. Jetzt wurde letzterer in allen großen Zeitungen des In- und Auslandes unter Klarlegung seiner Unschuld gesucht uud zur Rückkehr nach Memel aufgefordert, allein nirgends fand man eine Spur. Darum erregt jetzt die Ankunft des verurtheilt gewesenen Fleischermeisters allgemeine Aufmerksamkeit, besonders bei den älteren Leuten in Memel. Was aber dieser Mann in der Fremde gelitten haben muß, davon zeugt seine gebeugte Gestalt und sein schneeweißes Haar. Durch seine Flucht hat er die Gerichte vor einen Justiz. Mord bewahrt, aber die in der Verbannung verlebte» Jahrzehnte wiegen wahrlich auch schwer genug.