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WillMimMmig

Erscheint Mittwoch u. Samstag Px eis mitKreisblatt" u. .Gemeinnützige Blätter" vierteljährl. 1 Mk. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfg

^ 21.

Samstag, den 14. März

1891.

Deutsches Reich.

Berlin. Der Führer der Centrumspartei, Abge­ordneter Dr. Windthorst, welcher an einer Lungen­entzündung erkrankt ist, liegt, Berliner Blättern zufolge, im Sterben.

Zum Nachfolger des Kultusministers v. Goßler ist der Oberpräsident v. Z dlitz-Trützschler ernannt worden.

* München, H März. Der Prinzregent von Bayern Luitpold feierte heute seinen 70jährigen Geburts­tag unter großartiger Theilnahme der Bevölkerung gauz Bayerns.

Darmstadt. Wie demMzr. Tagebl." mitgetheilt wird, hatte die Direktion der Hess. Ludwigsbahn vor einiger Zeit beim Bundesrathe ein Gesuch dahingehend eingereicht, ihre Beamten von der Atters- und Ju- validitätSversicherung zu entbinden, da die Gesellschaft dieselbe Garantie für die Pensionsverhältnisse ihrer Beamten biete, wie die Communal-Verbände, deren An­gestellten ebenfalls von der Versicherungspflicht befreit sind. Der BundeSrath hat nun gemäß von Darmstadt in Mainz eingegangener Nachricht entschieden, daß daS angestellte Personal von dem weiteren Be­zahlen der Beiträge entbunden ist und daß die bereits gezahlten zurückvcrgütet werden sollen. Zu diesem Zwecke sind sämmtliche Quiltungskarten nach Darm­stadt einzuschicken und es wird alsdann von dieser Stelle der Ausgleich bewirkt. In den Kreisen der Beamten gibt man sich hierüber getheilter Empfindung hin; wohl die Mehrzahl derselben freut sich, von dem Zahlen der Beiträge entbunden zu sein, während Andere wieder ungern auf die Wohlthaten des GesetzeS verzichte». Per Gesellschaft aber wird hierdurch eine Mehrausgabe von über 30,000 Mark jährlich erspart. Die Pfälzer Bahnen wurden ebenfalls von der Ver­sicherungspflicht befreit.

Obernhaustn, 6. März. Vorgestern traf hier ein württembergischer Eisenbahnbeamter ein, um bei den hiesigen Zechen Kohlen für seine Behörde anzukaufen. Zur schnelleren Beförderung halte er einen Zug von 50 leeren Wagen aus der Himat mitgebracht. Wie man berichtet, sollen seine Bemühungen hier vergeblich gewesen sein, weshalb er sich heute weiter in das Ruhr­kohlengebiet hineinbegab.

Schleswig, 10. März. Furchtbarer, orkanartiger Schneesturm tobt seit mehreren Stunden in ganz Nord- schleswig, mächtige Schneewehen verursachen bedeutende Verkehrsstörungen. Aus den Ostseehäfen wird Hoch­wasser gemeldet.

richtig d stillen, als es nicht wie infolge Satzfehlers zu lesen:^21. Januar, sondern 2 1. März d. I. heißen soll.

* Alle diejenigen über 70 Jahren alten Personen, welche einen Antrag auf Gewährung von Altersrente gestellt haben. müssen, wenn sie in ihrer bisherigen Versicherungspflichtigen Beschäftigung verbleiben, weiter versichert werden; diese Versicherung bleibt auch dann noch fortbestchen, wenn die Altersrente bewilligt wird und Auszahlung der Rente erfolgt. Da aber dem Antrag auf Altersrente die Quittungskarte der Be­treffenden beizufügen ist, so muß bei dem zuständigen Polizeirevier die Ausstellung einer neuen Quittungs- Karte von den Belheiligten beantragt werden. Die Ausstellung dieser neuen Quittungskarte erfolgt seitens der Polizeireviere gegen Vorlegung einer Bescheinigung über die erfolgte Einreichung der ersten Quitlungskarte.

* Umschwung auf dem deutschen Eisenmarkte. Auf dem Eisenmarkte ist ein ganz gewaltiger Preis­rückgang eingetreten, allem Anschein nach in Folge der Bestellungen der staatlichen Verwaltungen, denen die inländischen Preise zu hoch waren, bei ausländischen Eisen­werken. Während noch vor wenigen Monaten mindestens 138 Mk. proTonne von deutschen Werken gefordert wurden, ist jetzt die Tonne mit 125 Mk. angeboten. Seit einem Jahre- ist der Preis pro Tonne um über 40 Mk. gesunken.

* Ein Handwerker, welcher neben seinem Hand­werk einen gewerbsmäßigen Handel mit fremden Fabri­katen seines Handwerks in unbedeutendem Umfange be­treibt, sodaß dieser Handel als ein dem Handwerksbe­triebe sich nebensächlich anschließender, nach Befinden lediglich zur besseren Förderung desselben dienender Gewerbebetrieb erscheint, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 3. Strafsenats, vom 24. November 1890, nicht ohne weiteres als Vollkaufmann zu erachten; er ist nicht zur Führung von Handelsbüchern verpflichtet und kann nach eingetretener Zahlungseinstellung in Folge der Nichtführung von Handelsbüchern nicht wegen Bankerotts bestraft werden.

* Den Offizieren des Beurlaubtenstandes ist nach einer neueren Bestimmung des Kriegsministeriums ge- stattet,Znicht nur bei den Feiern von vaterländischen Festen der Kriegervereine, sondern auch bei allen sonstigen Feierlichkeiten letzerer in voller Uniform zu erscheinen. Dagegen dürfen die Offiziere den gewöhnlichen Ver­sammlungen der Kriegervereine nicht in Uniform bei­wohnen.

* Wie aus dem Jnscratentheil ersichtlich, findet ant Montag den 16. d. Mts. in Gemünden a./Main der 2. diesjährige Rindvieh- und Schweinemarkt mit Prämiirung von Rindvieh statt, worauf Interessenten besonders aufmerksam gemacht werden.

* Besitzer von Landescreditkassen-Schuldverschreib- ungen werden darauf aufmerksam gemacht, daß zur Rückzahlung für den 1. September 1891 gekündigt sind: 21 Stück zu je 3000 Mark, 122 Stück zu je 1500 Mark, 266 Stück zu je Mk. 600 und 315 Stück zu je 300 Mark, zusammen 724 Schuldverschreib­ungen der Serie 14 im Nennwerthe von überhaupt 500100 Mark.

* Reichsgerichtliche Entscheidung. Letzten Sommer hatte ein junger Mann in derSächsischen Schweiz" einen Wegweiser abgerissen und denselben an dem dazu gehörenden Pfahle so wieder angebracht, daß der Pfeil nach dem Erdboden zeigte. Der junge Mann wurde als der Thäter ermittelt und von dem zuständigen Gerichte mit acht Tagen Gefängniß wegen Sachbe­schädigung bestraft, obgleich die Vertheidigung die Sache als groben Unfug hinzustellen bemüht war. Der An­geklagte legte Revision ein und beantragte auch eventuelle Umwandlung der Gefängnißstrafe in eine Geldstrafe. DaS Reichsgericht in Leipzig als letzte Instanz hat nun­mehr eine Entscheidung dahin getroffen, daß das Ver­gehen nicht als grober Unfug, sondern als Sachbe­schädigung aufzufassen sei und eS bei dem ersten Urtheile verbleiben müsse. Eine Umwandlung der Gefängniß­strafe in eine Geldstrafe sei in einem solchen Falle unzulässig.

* DerReichsanzeiger" enthält einen längeren Aufsatz über die von den deutschen Eisenbahnverwal- tUngen geplante Reform des Personentarifs. Es wird der Nachweis unternommen, daß das Publikum im Großen und Ganzen bei Anwendung der neuen Tarife eine Ersparniß machen würde. Es wird mitgetheilt,

Lokales und Provinzielles.

* Schlüchtern, 14. März.

* Auch in dieser Zeitung ist die merkwürdige Geschichte mitgetheilt worden, wonach ein Gothaischer evang. Geistlicher vom Schöffengericht zu Ohrdruf zu 30 Mk. Strafe und zu sämmtlichen Kosten verurtheilt worden ist, weil er sein Amt als Seelsorger ausger'chtet und einem unfriedlichen Ehemann seiner Gemeinde ge­sagt hat, er könne seine Kinder nicht christlich erziehen, und zwar ist das Urtheil damit begründet worden, ein Geistlicher dürfe nur da Seelsorge auS- üben, wo es gewünscht werde. Sollte man so etwas für möglich halten! Damit wäre ja dem Pfarrer jede Einwirkung auf schlechte Gemeindeglieder unmöglich gemacht. Seelsorge üben nur da, wo sie gewünscht wird?! Da sind Trunkenbolde in der Gemeinde, oder offenbare Ehebrecher, oder unfriedliche Eheleute, oder zanksüchtige Nachbarn, der Pfarrer hat sich um um diese Alle nicht zu kümmern, sondern hat hübsch zu roarten,- bis die Herren Säufer u. s. w. zu ihm kommen und um seelsorgerliche Behandlung freundlichst ersuchen. Läßt er aber ein Gemeindeglied zu sich kommen und macht ihm unter vier Augen Vor- halt über seinen unchristlichen, lasterhaften Lebenswandel und weist den Betreffenden darauf hin, daß er durch sein böse- Beispiel seine Kinder nicht christlich erziehen könne, so wird er wegen Beleidigung bestraft! Sapienti sat! d. h.das geht doch über das Bohnen- lied!" ~- Jener Geistliche beruhigt sich hoffentlich bei diesem Urtheil des Schöffengerichts nicht, und könnte wohl die Gothaische Kirchenbehörde dazu schweigen? Schreiber dieser Zeilen glaubt, daß bei uns in Hessen ein solches Urtheil unmöglich wäre.

* Die in letzter Nr. enthaltene Localnotiz bett, dir nächste Sitzung des Kreistags, haben wir dahin

daß der Preis der Gepäckbeförderung herabgesetzt m? für die bisher in der 4. Klasse mitgeführten Traglasten im Marktverkehr besondere Bestimmungen erlassen werden sollen. Zum Schluß wird die Verbesserungsfähigkeit des Reformplanes anerkannt und darauf aufmerksam gemacht, daß es sich noch nicht um endgiltige Ent­schließungen handle.

*Aufs Land" so nennt der bekannte Land­gerichtsrath Büff seine Aufsätze, die er imSonnlags- boten aus Kurhessen" jetzt veröffentlicht, um unseren Bürgern und Bauern über die Ziele und Wege der Sozialdemokraten die Augen zu öffnen, die jetzt das Land mit ihren Flugblätten überschwemmen. Es wird zu einer Pflicht für jeden Volksfreund, solche guten Blätter wie demSonntagboten," die den Kampf gegen die Umstürzler aufnehmen, verbreiten zu helfen. Der Verleger desSoantagsboten" liefert das Blatt in Partien bezogen zu dem sehr billigen Satze von 3 Pfg. die Nummer und sendet Probenummcrn kostenfrei in beliebiger Anzahl. Die Adresse ist: Ernst Röttzer'S Buchhandlung in Kassel.

Marburg, 5. März. Wie vorsichtig Bahnbeamte bei Anzeigen von Uebertretungen der Bahnpolizeiordnung sein müssen, zeigt ein heute vor dem hiesigen Schöffen­gericht verhandelter Fall. Eine Anzahl Studenten machte am 30. November v. I. einen Ausflug nach Wetter. Abends gegen 7 Uhr wollten dieselben zurück­kehren und stiegen auf dem dortigen Bahnhof in den bereitstehenden Zug ein. Da der Zug noch nicht gleich abfuhr, so machte einer der Studenten das Fenster auf und fragte den Schaffner, wann der Zug abfahre, er­hielt jedoch auf seine Frage die barsche Antwort, daS Fenster zuzumachen. Der Student sagte darauf, er dürfe doch nachfragen, wenn der Zug abgehe, worauf nochmals die energische Antwort erfolgte, das Fenster zuzumachen. Der Student machte hierauf das Fenster zu und alsbald trat auch der Schaffner in den Wagen, um sich zu überzeugen, ob das Fenster zu sei. Da derselbe nun sah, daß das Fenster zu war, stieß er die Drohung aus, daß es ein Glück für den Studenten sei, daß er es zugemacht habe, sonst hätte er mal sehen sollen, was passirt wäre. Als beim Nachsehen der Fahrkarten der Schaffner den Wagen wieder betrat, fragte einer der Studenten den ersteren Studenten, ob das der grobe Schaffner sei, worauf der Schaffner sich in einen Disput mit vier Studenten einließ, welcher damit endete, daß dieselben auf Anzeige des Schaffners in Sarnau ausgesetzt wurden. Die übrigen Studenten wollten ihre Genossen nicht allein lassen und stiegen mit aus. In das Beschwerdebuch der Station Sarnau trugen drei von den ausgesetzten Studenten und ein vierter Student als Unbeteiligter den Sachverhalt ein. Es erhielten nun alle vier Strafbefehle in Höhe von 5 Mk., wogegen dieselben richterliche Entscheidung be­antragten. Der Schaffner hob nun Heutr hervor, daß sich die Mitreisenden über das offene Fenster beschwert und die Studenten seinen Anordnungen überhaupt keine Folge geleistet hätten. Das Urtheil des Gerichts lautete auf Freisprechung der Studenten und Verurtheilung des Schaffners in die Kosten, da das Gericht annahm, der Schaffner habe die Anzeige wider besseres Wissen gemacht, denn wenn sich die Mitreisenden beschwert, so sei es seine Pflicht gewesen, deren Personalien festzu­stellen und als Zeugen vorzuschlagen.

Hanau, 9. März. Zu bedauerlichen Ausschreitungen kam es gestern in unserem Nachbarort Windecken in Folge einer von dem Antisemiten Böckel und Genossen anberaumten Volksversammlung. Dieselbe war auf 4 Uhr Nachmittags angesetzt und hatten sich Tausende van Menschen dazu eingefunden, Bauern aus der Um­gegend, die Sozialdemokraten von Frankfurt, Offenbach und Hanau und Andere, alles wogte bunt durcheinander. Böckel mit seinem Heerbann gelang es kaum in den Saal zu kommen, dann aber entstand ein solches Ge- woge und Gedränge, selbst durch die Saalfenster stiegen Anhänger der verschiedenen Parteien mittelst Leitern ein, daß der Vicebürgermeister Hochstadt die Versamm­lung auflöste, welcher Anordnung auch Folge gegeben wurde. Wie wir hören, hatten dann mit dem 6 Uhr- Zug die Sozialdemokraten von Frankfurt, Hanau u. s. w. das Städtchen verlassen. Später aber kam eS zu Raufereien, denen schließlich die Wächter der öffent­lichen Sicherheit sich nicht mehr gewachsen fühlten. Um halb 9 Uhr Abends wurde die Hanauer Garnison