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M 2.Mittwoch, den 7. Januar
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einzigen Insassen aber konzentrirte sich dir ganze Fürsorge des Schaffnerpersonals, das sie wie ein theures Gut behütete.
Kempten, 23. Dezember. Ein Unikum von einem Milchfälscher wurde in der Person des verhciratheten, wohlhabenden Oekonomen Josef Kiechle in Unterhub ermittelt. Er lieferte schon seit einigen Jahren gewässerte Milch in die Sennküche, und es wird angenommen, daß er den innerhalb drei Jahren gelieferten etwa 31000 Litern reiner Milch nahezu über 7000 Liter Wasser zusetzte.
Aus der Pfalz, 4. Jan. In Schauernheim kam ein halbjähriges Bübchen auf schreckliche Weise um sein Leben. Eine junge Frau saß mit dem Kinde auf dem Schooß vor dem warmen Ofen. Der Mann nahm den überlaufenden irdenen Kaffectopf aus dem Ofen und in demselben Moment, als er den Topf über Frau und Kind hielt, brach der Boden desselben durch und der kochende Inhalt überströmte das Kind derart, daß dasselbe nach qualvollen Schmerzen seinem Leiden erlegen ist.
Freiburg i. B. Eine Eigenthümlichkeit besitzt die hiesige Stadt, die sicherlich allein dastehen dürfte: wie Wiesbaden und Baden-Baden Lieblingswohnsitze verabschiedeter Officicre sind, so ist Freiburg die größte Apo- tbekerstadt Deutschlands, da nicht weniger als fünfund- sechszig reichgewordene Apotheker, darunter kaum 40« jährige Männer, als Rentner in Freiburg leben und wirken.
Deutsches Reich.
Berlin, 3. Januar. Die Kaiserin befindet sich Dost- kommen wohl, ebenso erfreut sich der neugeborene Prinz des besten Wohlseins. Dem Vernehmen nach wird Ihre Majestät bereits in den nächsten Tagen das Zimmer wieder verlassen dürfen. Heute statteten die Kaiserin Friedrich und die Frau Prinzessin Friedrich Leopold der Kaiserin Besuche ab. — Aus zuverlässiger Quelle wird der „Deutschen Warte" gemeldet, daß der Prinzregent Luitpold von Baiern Pathenstelle beim sechsten kaiserlichen Prinzen übernehmen wird.
* — Die Kommission des preußischen Abgeordnetenhauses zur Berathung des Gesetzentwurfs über Wildschadenersatz hat seiner Zeit beschlossen, die Provinz Hannover und das vormalige Kurhessen von dem Geltungsbereich des neuen Gesetzes auszuschließen, weil in beiden Ländern schon jetzt auch der durch Kleinwild verursachte Schaden ersetzt wird, welcher nach dem Entwurf des Abgeordneten Conrad (Centr.) nicht vergütet werden soll. Man soll sich in der Kommission auf einige Stimmen aus dem Regierungsbezirk Kassel berufen haben, nach welchem die hessische Bevölkerung mit dem geplanten Gesetz über Wildschaden nicht beglückt werden will, da die aus früherer Zeit stammenden gesetzlichen Bestimmungen besser seien als der neue Entwurf. Nach unserer Anschauung, so wird aus dem Regierungsbezirk Kassel geschrieben, würde die Mehrzahl der Einwohner des ehemaligen Kurhessens auf das Ausnahmegesetz gern zu Gunsten eines auf die gestimmte Monarchie sich erstreckenden Wildschadengesetzes verzichten. Sonst dürfte sich die Verwirrung, welche das Bestehenbleiben des hessischen Jagdgesetzes vom 7. September 1865 bereits hervorgerufen hat, noch vermehren. So laufen z. B. die auf den im Regierungsbezirk Kassel giftigen Jagdscheinen abgedruckten Bestimmungen über gesetzliche Schuß- und Schonzeiten dem hessischen Gesetz zum Theil schnurstracks zuwider.
Troppa», 4. Jan. Die Ursache der Explosion in dem Dreifaltigkeitsschachte in Polnisch-Ostrau ist noch nicht ermittelt; doch steht fest, daß massenhafter Kohlenstaub die Explosion verschärfte. Bisher sind 57 Todte zu Tage gefördert worden. Einige dürften sich noch unter dem Schütte befinden.
Aus Thüringen, 2. Jan. Einer unserer größten Industriellen, der Kunst« und Handelsgärtner Heinr. Schmidt, unter dem Namen „Blumen-Schmidt" weltbekannt, ist plötzlich, fern vom heimathlichen Boden, aus diesem Leben abgeschieden. Auf seiner Erholungsreise nach dem Süden wurde er zu Santa Cruz auf der Insel Teneriffa vom Tode überrascht.
Eisenach, 30. Dezember. Ein langer Personenzug, der an einem d.r ersten Feiertage auf einer sieben Fahr- stunden langen Strecke nur zwei Passagiere befördert, dürfte als eine Seltenheit zu bezeichnen sein. Zwei Herren aus der hiesigen Gegend — Vater und Sohn — fuhren am ersten WeihnachtStage von hier nach Frankfurt a. M. und waren während dieser ganzen, von 5 Uhr 10 Minuten Nachmittags bis 11’/* Uhr Nachts dauernden Fahrt die einzigen Passagiere des, angesichts deS Weihnachtstages, eine endlose Reihe Wagen zählenden Zuges. Die Abfertigung des Zuges auf den einzelnen Zwischenstationen erfolgte, da weder Passagiere zum Aus-, noch zum Etnsteigen vorhanden waren, ungewöhnlich schnell: die Kouputhüren des Zuges wurden selbstverständlich gar nicht erst geöffnet; von dem leeren Perron erschallte alsbald der Ruf „Fertig!" die drei Glockenschläge ertönten und der Zug fuhr weiter. So ging es bis nach Frankfurt. Dieses auffällige Borkommniß erklärt sich dadurch, daß der von Berlin abgelassene Zug mit einer Verspätung von mehr als 100 Minuten in Eisenach eintraf. Fahrplanmäßig hätte er die Hiel'ge Station um 3 Uhr 15 Minuten verlassen müssen; er fuhr aber erst 5 Uhr 10 Minuten ab und fand nun, da alle Passagiere, welche diesen Personenzug benutzen wollten, nach der Ankündigung der Verspätung es vorzogen, den 3 Uhr 37 Minuten von Eisenach fahrenden Schnellzug zu benutzen, auf kelner Station mehr Passagier? vor- Auf die beiden
Lokales und Provinzielles.
* Schluchtern, 6. Jan.
* — Im Interesse des Publikums von Stadt und Land verweisen wir an dieser Stelle auf eine Bekanntmachung des Herrn LandeS-Rentmeister Krück dahier rm Auzetgentheil der heutigen Nummer. Dieselbe betrifft die Erhebung der Brandsteuer. Außerdem wird mitge theilt, daß das Kassenlokal der Landesrenterei sich im Hause des Schreinermeisters G. Pauli (am Graben) befindet und an den Werktagen von Morgens 8 Uhr bis Mittags 1 Uhr und für besondere Eilfälle jedoch auch Nachmittags 3—4 Uhr für das Publikum geöffnet ist.
* — Eine der merkwürdigsten Stunden dieses Jahrhunderts war die von 10 bis 11 Uhr in der Nacht vom vorletzten Dienstag (30. Dezember). Es war nämlich die vorletzte Stunde des vorletzten Tages des vorletzten Jahres des vorletzten Dccenniums des vorletzten SäkulumS zum zweiten Jahrtausend!
* — Nach dem hundertjährigen Kalender wird das kommende Jahr 1891 der Sonne zugeschrieben und soll zumeist trocken, nur wenig feucht und mittelmäßig warm sein. Der Frühling soll gemäßigt und nur anfangs feucht sein, besonders im April. Der Sommer soll bisweilen große Dürre mit sich führen, wird aber mit ungestümen Wettern endigen. Der Herbst soll angenehm, schön und trocken sein, doch soll es zeitig frieren mit mäßiger Kälte. Der Winter soll im Allgemeinen nicht zu kalt sein, gegen Ende des Jahres aber stärkeren Frost bringen.
* — Die Jnvaliditäts- und Altersversicherung wird schöne Konfusionen und Strafen zur Folge haben! Trotz aller Belehrung kennen sich die wenigsten recht aus. Viele kleben Briefmarken statt der vorschriftsmäßigen Marken ein. Im bayr. Wald kann man mit dem neuen Namen noch nicht recht zurechtkommen und nennt die Jnvaliditätskarten — der größeren Kürze und Deutlichkeit halber! — „Veteranakart'n". Die b-tr. Beamten sollen auch den Namen gelten lassen. Mit sonderbaren Gefühlen werden wohl unsere Dienstmädchen die Quittungskarte studiren, in welcher auch eine Rubrik enthalten ist über die „Dauer der militärischen Dienstleistungen". Wenn auch nicht hier, so wird doch in mancher Garnisonstadt wohl der Fall vorkommen, daß eine Küchenfee pflichtgetreu die „Dauer ihrer Dienstleistungen" beim „Militär" einträgt.
* — Ueber die Altersversicherung der Arbeiter ist von verschiedenen Seiten noch absprechcnder geurtheilt worden, als über die Jnvalidilätsbersicherung. Ein Arbeiter würde überhaupt nicht siebzig Jahre alt, konnte man oft genug hören. Jetzt wird aus dem Berliner Vorort Rixdorf mit 35.000 Einwohnern gemeldet, daß die Zahl der dort ansässigen, über siebzig Jahre alten Arbeiter und Arbeiterinnen, wUche sofort zum Bezug der Altersrente berechtigt sind, zwischen 170 und M
beträgt und hierfür im Jahre 1891 20—24,000 Mark erforderlich sind. Das ist doch wahrhaftig eine Wohl- that, die den Spott nicht herausfordern kann.
* — Nach der „Kolonialwaarenztg." soll der Reichskanzler die Bundesregierungen um Aeußerungen darüber ersucht haben, ob für einen Gesetzentwurf bezüglich des Verbotes des „Detailreisens," mit dem zugleich daS Hausirgewerbe einer Neuregelung unterzogen werden könne, ein Bedürfniß bestehe; zugleich wäre das diesen Gegenstand betreffende statistische und anderweitige Material eingefordert.
* — Ueber die großen Anstrengungen, welche die deutsche Gesetzgebung auf sozialem Gebiete macht, darf auch das große Publikum die Erfüllung jener sozialen Pflichten nicht vergessen, welche leicht zu erfüllen sind und eigentlich auch ganz selbstverständlich erfüllt werden sollten, aber gern auf die lange Bank geschoben werden. Für die Erfüllung einer solchen Pflicht möchten wir jetzt beim Jahreswechsel eintreten, wir hoffen zuversichtlich, daß es pur dieser Anregung bedarf, um zu thun, was recht ist. Wir haben die Zahlung der Jahres- Rechnungen der kleinen Geschäftsleute und Handwerker im Auge, es ist dies ein Punkt, der von bedeutender sozialer Wichtigkeit ist. Es ist schon reichlich viel ver- langt, wenn von einem kleinen Gewerbetreibenden, der mit mäßigem Kapital arbeitet, ein Jahres-Kredit beansprucht wird, ein halbes Jahr sollte das Allermeiste, ein viertel Jahr die Regel sein, aber zu tadeln ist es, wenn die Bezahlung der zu Neujahr erhaltenen Handwerker-Rechnungen nun noch hinausgeschoben wird, in der Meinung, die Sache habe ja keine Eile. So kommt es häufig, daß zuerst die Rechnungen bei großen Firmen bezahlt werden, was an und für sich ja löblich ist, während uer Handwerker warten kann, und das ist nicht ganz löblich. Solche Fälle .mögen ja nicht allzu häufig vorkommen, aber selten sind sie auch nicht, man braucht da nur Handwerker-Kreise zu hören. Abgesehen davon, daß der kleine Geschäftsmann durch das Nichtzahlen wirklich in Verlegenheit kommt, seine Lieferanten und Gesellen warten lassen muß, verletzt eine solche Nichtachtung — wir nennen die Dinge gerade so, wie sie sind, sein Ehrgefühl. Was soll der Mann denken und sagen, wenn er wieder und immer wieder auf das Geld, was ihm rechtmäßig zukommt, warten, wohl noch gar unpassende Worte hören muß? Das verletzt ihn, und wenn er darum auch kein Sozialdemokrat wird, so hat er doch auch keine Lust, seinen Gesellen im gelegentlichen Gespräch zu versichern, daß heute Alles gut und schön sei. Was sollen vor Allem auch Handwerksgesellen sagen und denken, wenn sie mit ihrem Lohn vertröstet werden, weil dem Meister berechtigte Forderungen nicht gezahlt sind ? Das stärkt auch bei ihnen, die doch künftig Stützen des Handwerkerstandes sein sollen, die Achtung vor dem Handwerk nicht. Unser Handwerk kann die vollste Unterstützung des einsichtigen Publikums verlangen, es ist der beste Schutz gegen die übertriebene „Fabriklauferei"; aber man muß ihm dann auch das Leben nicht noch saurer machen, als es schon ist, alle billigen Ansprüche vielmehr gern erfüllen. Mögen diese Zeilen eine freundliche Beachtung finden; was sie empfehlen, ist eine geringe Kleinigkeit. Was dadurch erreicht werden kann, ist etwas Großes, eine Kräftigung unseres bewährten Handwerks.
* — Nach dem Gesetz vom 13. Februar 1875 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ist der Betrag der für die Natural-Verpflegung zu gewährenden Vergütung alljährlich im Voraus durch den Reichskanzler festzustellen. Für 1891 ist die Feststellung dieser sogenannten MarschverpflegungS-Vergütung durch Verfügung vom 20. Dezember 1890 erfolgt. Es sind danach unter Berücksichtigung der Erhöhung der Lebensmittelpreise die Vergütungen etwas hinaufgesetzt worden. Es sollen nämlich gewährt werden für die volle Tageskost mit Brod 85 Pf. (1890 85 Pf.), ohne Brod 70 (1860 65 Pf.), für die Mittagskost mit Brod 43 (40), ohne Brod 38 (35) Pf, für die Abendkost mit Brod 26 (25), ohne Brod 21 (20) Pf. und für die Morgenkost mit Brod 16 (15), ohne Brod 11 (10) Pf.
— Personen über 70 Jahre, welche noch in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältniß stehen, können sofort eine Altersrente erhalten, wenn sie zwei Bedingungen erfüllen können. Einmal müssen sie eine Quittungskarte beibringen, auf welcher eine Beitrags- msrkk emgJlebt ist, und sodann müssen sie den Nach-