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2. jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatanstalt, mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem der Zögling das 12. Lebensjahr zurück- legt, sofern er nicht nach ärztlichen Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern Überstunden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist, der Schutzpockenimpfung unterzogen werden.

Zur Ausführung dieser gesetzlichen Bestimmungen haben nach §. 8 des Reglements vom 4. März 1875 (Amtsblatt Seite 118/20) zunächst

1. die Standesbeamten vollständige und genaue Listen der in der Zeit oom 1. Januar bis ult. Dezember des vorhergehenden Kalenderjahres geborenen und noch am Leben befindlichen Kinder für jede Gemeinde ihres Bezirks besonders auf- zustcllen;

2. die Herren Lehrer resp. Sckulvorstände der oben sup. 2 bezeichneten Uaternchisanstalten Listen über diejenigen Kinder anzusertigen, welche im laufenden Jahre das 12. Lebensjahr zurücklegen, sowie 4 Wochen vor Schluß d<s Schuljahres ein Verzeichnis über diejenigen Schüler, für welche der Nachweis der Impfung nicht erbracht ist, und endlich:

3. die Herren Bürgermeister eine Uebersicht der­jenigen Kinder aufzusteUen, welche aus anderen Bezirken oder sonstwie zugezogen sind, und an mich einzureichen cv. Vocatanzeize zu erstatten.

Die HerrenBürgermeister des Kreises werden hiermit veranlaßt, die diese Bekanntmachung enthaltende Kreis- blattsnummer den Herren Lehrern resp. Leitern der oben sub. 2 gedachten Unterrichtsanstalten, sowie den­jenigen Herren Standesbeamten, welche nicht Bürger­meister sind, mit dem Ersuchen vorzulegen, für An­fertigung und Einsendung der sub. 1 und 2 gedachten Listen, zu welchen in Kürze Formularpapier übersandt werden wird, ungesäumt Sorge zu tragen.

Die Herren Bürgermeister dagegen haben die oben unter 3 erwähnte Uebersicht event, eine Vacatanzeige innerhalb 8 Tagen hierher einzureichen.

Schlüchtern, den 10. März 1891.

Der Königliche Landrath : i. V.: G o e r z.

Nr. 1774. Den Herren Bürgermeistern werden in diesen Tagen He Duplikate der von der Königlichen Regierung festgesetzten Klassensteuer-Rollen für das Etatsjahr 1891/92 zugehen.

Die Rollen sind in Gemäßheit des §. 13 des Klassensteuergesetzes nach Empfang zu Jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen, und zwar dergestalt, daß die Offenlegungsfrist, welche für die Städte auf 8 Tage und für die Landgemeinden auf 3 Tage bestimmt wird, mindestens einen oder zwei Werktage des Monats April d. Js. einschließt. Vor der Offenlegung ist in ortsüblicher Weise zur Kenntniß zu bringen, daß, wo und während welcher Zeit die Klassensteuer-Rolle aus­gelegt ist.

Nach Ablauf der Offenlegungsfrist, jedenfalls aber bis zum 10. April d. Js, ist über die erfolgte Offen­legung eine Bescheinigung nach dem unten stehenden Muster auszustellen und ungesäumt einzureichen.

Die Duplicat-Rollen bleiben in den Händen der Herren Bürgermeister und sind sorgfältig aufzubewahren.

Die Steuerzettel, welche die Königlichen Steuer- kassen demnächst mittheilen werden, sind ungesäumt zu behändigen.

Schlüchtern, den 11. März 1891.

Der Königliche Landrath:

i. B. Goerz.

Daß die Klassensteuer-Rolle der hiesigen Gemeinde pro 1891/92 nach vorheriger ortüblicher Bekanntmachung vom . . . . ten März bis . . . tcn April er. im Geschäftslocale des Unterzeichneten zur Einsicht­nahme der Steuerpflichtigen offen gelegen hat, bescheinigt.

.......den ... ten April 1891.

Der Bürgermeister.

(Siegel)

Nr. 1766. Für den am 23. April 1870 zu Jngol- stadt geborenen Bäcker Johann Baptist Wagner, Sohn des Bahnwärters Baptist Wagner zu Dbersinn ist um Ertheilung eines Passes zwecks Reise nach Amerika nach­gesucht worden.

Schlüchtern den 11. März 1891.

Der Königliche Landrath:

i. V. G oerz.

Nr. 1898. Für den am 20. April 1874 zu RomS- thal geborenen Küfer Theodor Ernst Noll, Sohn der Landwirths nnd Bürgermeisters Johann Roll, ist um Entlassung aus dem diesseitigen Unterthanenverbande zwecks Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden. Schlüchtern, den 16. März 1891.

Der Königliche Landrath: i. V. Goerz.

Nr. 1909. Es wird hiermit zur öffentlichen Kennt­niß gebracht, daß unter den Schafen zu Uttrichshauseu die Räude festgestellt worden ist.

Schlüchtern, den 17. März 1891.

Der Königliche Landrath: i. B.: Goerz.

Nr. 1894. 1895. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in der Stallung des Oekonomen Anton Hübner in Lohr und der Wittwe Christine Försch in Heßdorf die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen ist. Schlüchtern, den 16. März 1891.

Der Königliche Landrath: i. B. Goerz.

Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrollversammlungen finden im Kreise Schlüchtern für nachstehende Ort­schaften wie folgt statt:

1. in Sterbfritz:

Donnerstag den S. April b. Js., Bor» mittags 113M Uhr für die Ortschaften: Alten- gronau, Breunings, Jossa, Mottgers, Neuengronau, Oberzell, Sannerz, Schwarzenfels, Sterbfritz, Weicher«, bach, Weiperz und Züntersbach.

2* in Schlüchtern:

Freitag den 10* April v. Js., BormittazS 8 Uhr für die Ortschaften: AhlerSbach, Breitenbach,