Dr. 1
891.
Samstag, den 10. Januar
Bekanntmachung der JnvaliditäLs- und AltersverfichernngsanftalL Hessen - Nassau.
Verzeichnis
der Preise und des Gewichtes der Backwaaren für
den Monat Januar 1891.
Namen der Bäcker bezw. Backwaaren- Handler.
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St-rdt Schlichtern
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19
Mg.
W
i.
Adam Freund, Bäcker
40
3
—
28
—
2.
Ferdinand Rüffer, Bäcker
50
3
—
—
28
—
3.
Ph. Weitzel, Bäcker
40
3
—
—
—
—
4.
H. Bolender, „
30
3
—
—
40
—
5.
Georg Weitzel „
50
3
—
—
—
28
«.
Leonh. Barst, „
59
3
—
—
28
24
7.
Johs. Weitzel, „
50
8
—
—
--
28
9.
Johannes Denhard
4')
3
—
—
—
28
10.
W. Urbach, „
40
3
—
—
—
28
11.
12.
Ludw. Bolender, Bäcker
50
o
—
28
28
Benedict Strauß „
.5 '
o
—
—-
36
27
13.
Philipp Nüffer
150
| e
—
28
14.
Margr. Gcrlach Bäckerei
30, 3
-
—
1-
«♦ Stadt Steinn».
1.
W.Euler, am Bellingerth.
40
3 45
3
—
26
2.
W. Euler, Georgs Sohn
40
3
—
—
—
25
3.
Friedr Euler
40
3
—-
—
25
4.
Johs. Weitzel, Johs. Sohn
40
3
—
—
25
5.
Johs. Weitzel, W. Sohn
40
3
— ■
—
—
6
Friedrich Buß
40
3
—
—
—
7.
Konrad Euler
40
3
—
-
—
25
8.
Konrad Buß
35
3 40
3
30
—
9.
Veter Stuf
40
3
--
—
26
10.
Karl Fuchs 1
35
3 40
3
30
—
11.
Dietrich Müller > Händler
35
3
-
_-
—
273 5
12.
Bernhard Fink 1
35
3
—
—
273 c
13.
Nikolaus Amend Wiw.
|35
3140
3
30
—
s. Stadt Satmnnfter,
Simon Wolf
30
3
40
3
—
28
2.
Chr. Hinkelbein
80
6
5
3
—
24
Th. Weber, Bäcker
8o
6,
50
3
24
4.
Joh. Georn Roll
90
6|
50
3
—
26
5.
H. Harnischfeger
_
_
-
—
25
4« Stadt Soden.
i.
Eduard Betz, Bäcker
40
3
50
3
24
2.
lUbm Betz, „
40
3
50
. 3
—
24
3.
Jobannes Hild, „
33
43
8
—
22
4.
Martin Kirchners^, DominikusHild sH^b!»
—
—
—
25
5.
3t)
N
3
—
24
5.
komsttzal.
1.
Karl Fink
40
3
50
3
25 5
—
2.
Joseph Roll
40
3
50
3
27=7
—
3.
Karl Roll, Händler
40
S
50
3
25^7
■—
4.
Georg Ritz l
40
3
0|
6
—
—
Schlüchtern, den 1. Januar
1891.
Der Königliche Landrath: Roth.
Nach 8- 22 des Neichsgesetzes vom 22. Juni 1889, betr. die Jnvaliditäts- und Altersversicherung, sind zum Zwecke der Bemessung der Beiträge und Renten nach der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes folgende vier Lohnklassen der Versicherten gebildet und nach §. 96 für die erste Beitragsperiode, d. h. für die Zeit vom 1. Januar 1891 bis 31. Dezember 1900 vorbehaltlich anderweitiger Festsetzung gemäß §. 96 die nachstehenden Wschent^ lichen Beiträge zu leisten:
Klasse I bis zu 350 ^ einschließlich Bestrag von 14 ^ Klasse II von mehr als 350 ^
bis zu 550 J6 „ „ 20 „
Klasse III von mehr als 550 M
bis zu 850 ^ „ „ 24 „
Klasse IV von mehr als 850 M. „ „ 30 „
Hiernach kommen im Kreise SchkuLterrt für die nach dem genannten Reichsgesetze versicherten vcrsiche- rungspfiichtigen Personen, sofern nicht Arbeitgeber und Berficherter darüber einverstanden sind, daß ein höherer Betrag als Jahresarbeitsverdienst zu Grunde gelegt wird, die nachbtzeichneten Lohnklassen und Wochen- beiträge zur Anwendung, welche letztere von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je znr Hälfte zu leisten sind:
1. Bau den in der Land- und Forstwirthschaft beschäftigten Personen, soweit dieselben nicht Mitglieder einer Orts-, Betriebs- (Fabrik), Bau- oder Jnnungskraukenkasse oder Beiriebsbeamie sind, werden die männlichen in Klasse H. die weiblichen in Klasse I versichert und ist für die männlichen ein wöchentlicher Beitrag von 20 Pfennig, für vw weiblichen ein solcher von 14 Pfennig zu leisten.
2. Die in der Land- und Forskwirthschaft beschäftigten BetriebSbeamten (deren Jahresarbeitsverdienst 2000 Mark nicht übersteigt) sind in derjenigen Klasse versichert, in welche ihr wirklicher JahreSarbeits- Verdienst fällt und sind für dieselben die entsprechenden Beiträge zu leisten. Soweit sich der Jahresarbeits- Verdienst der land- und forstwiribschaftlicheu Betriebsbeamten nicht aus mindestens wochenweise flirten Beträgen zusammengesetzt, gilt als Jahres- arbeitsverdienst das dreihnndertfache des durchschnittlichen täglichen Verdienstes an Gehalt oder Lohn.
3. Die Mitglieder der folgenden Kuappschaftskasse und Krankenkasse sind in den nachstehenden Klassen versichert und sind für dieselben folgende Beiträge zu leisten.