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Dr. 1

891.

Samstag, den 10. Januar

Bekanntmachung der JnvaliditäLs- und AltersverfichernngsanftalL Hessen - Nassau.

Verzeichnis

der Preise und des Gewichtes der Backwaaren für

den Monat Januar 1891.

Namen der Bäcker bezw. Backwaaren- Handler.

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St-rdt Schlichtern

gr

P!

gr

19

Mg.

W

i.

Adam Freund, Bäcker

40

3

—

28

—

2.

Ferdinand Rüffer, Bäcker

50

3

—

—

28

—

3.

Ph. Weitzel, Bäcker

40

3

—

—

—

—

4.

H. Bolender, „

30

3

—

—

40

—

5.

Georg Weitzel „

50

3

—

—

—

28

«.

Leonh. Barst, „

59

3

—

—

28

24

7.

Johs. Weitzel, „

50

8

—

—

--

28

9.

Johannes Denhard

4')

3

—

—

—

28

10.

W. Urbach, „

40

3

—

—

—

28

11.

12.

Ludw. Bolender, Bäcker

50

o

—

28

28

Benedict Strauß „

.5 '

o

—

—-

36

27

13.

Philipp Nüffer

150

| e

—

28

14.

Margr. Gcrlach Bäckerei

30, 3

-

—

1-

«♦ Stadt Steinn».

1.

W.Euler, am Bellingerth.

40

3 45

3

—

26

2.

W. Euler, Georgs Sohn

40

3

—

—

—

25

3.

Friedr Euler

40

3

—-

—

25

4.

Johs. Weitzel, Johs. Sohn

40

3

—

—

25

5.

Johs. Weitzel, W. Sohn

40

3

— ■

—

—

6

Friedrich Buß

40

3

—

—

—

7.

Konrad Euler

40

3

—

-

—

25

8.

Konrad Buß

35

3 40

3

30

—

9.

Veter Stuf

40

3

--

—

26

10.

Karl Fuchs 1

35

3 40

3

30

—

11.

Dietrich Müller > Händler

35

3

-

_-

—

273 5

12.

Bernhard Fink 1

35

3

—

—

273 c

13.

Nikolaus Amend Wiw.

|35

3140

3

30

—

s. Stadt Satmnnfter,

Simon Wolf

30

3

40

3

—

28

2.

Chr. Hinkelbein

80

6

5

3

—

24

Th. Weber, Bäcker

8o

6,

50

3

24

4.

Joh. Georn Roll

90

6|

50

3

—

26

5.

H. Harnischfeger

_

_

-

—

25

4« Stadt Soden.

i.

Eduard Betz, Bäcker

40

3

50

3

24

2.

lUbm Betz, „

40

3

50

. 3

—

24

3.

Jobannes Hild, „

33

43

8

—

22

4.

Martin Kirchners^, DominikusHild sH^b!»

—

—

—

25

5.

3t)

N

3

—

24

5.

komsttzal.

1.

Karl Fink

40

3

50

3

25 5

—

2.

Joseph Roll

40

3

50

3

27=7

—

3.

Karl Roll, Händler

40

S

50

3

25^7

■—

4.

Georg Ritz l

40

3

0|

6

—

—

Schlüchtern, den 1. Januar

1891.

Der Königliche Landrath: Roth.

Nach 8- 22 des Neichsgesetzes vom 22. Juni 1889, betr. die Jnvaliditäts- und Altersversicherung, sind zum Zwecke der Bemessung der Beiträge und Renten nach der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes folgende vier Lohnklassen der Versicherten gebildet und nach §. 96 für die erste Bei­tragsperiode, d. h. für die Zeit vom 1. Januar 1891 bis 31. Dezember 1900 vorbehaltlich anderweitiger Fest­setzung gemäß §. 96 die nachstehenden Wschent^ lichen Beiträge zu leisten:

Klasse I bis zu 350 ^ einschließlich Bestrag von 14 ^ Klasse II von mehr als 350 ^

bis zu 550 J6 „ „ 20 „

Klasse III von mehr als 550 M

bis zu 850 ^ „ „ 24 „

Klasse IV von mehr als 850 M. „ „ 30 „

Hiernach kommen im Kreise SchkuLterrt für die nach dem genannten Reichsgesetze versicherten vcrsiche- rungspfiichtigen Personen, sofern nicht Arbeitgeber und Berficherter darüber einverstanden sind, daß ein höherer Betrag als Jahresarbeitsverdienst zu Grunde gelegt wird, die nachbtzeichneten Lohnklassen und Wochen- beiträge zur Anwendung, welche letztere von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je znr Hälfte zu leisten sind:

1. Bau den in der Land- und Forstwirthschaft be­schäftigten Personen, soweit dieselben nicht Mit­glieder einer Orts-, Betriebs- (Fabrik), Bau- oder Jnnungskraukenkasse oder Beiriebsbeamie sind, werden die männlichen in Klasse H. die weiblichen in Klasse I versichert und ist für die männlichen ein wöchentlicher Beitrag von 20 Pfennig, für vw weiblichen ein solcher von 14 Pfennig zu leisten.

2. Die in der Land- und Forskwirthschaft beschäf­tigten BetriebSbeamten (deren Jahresarbeitsverdienst 2000 Mark nicht übersteigt) sind in derjenigen Klasse versichert, in welche ihr wirklicher JahreSarbeits- Verdienst fällt und sind für dieselben die entsprechenden Beiträge zu leisten. Soweit sich der Jahresarbeits- Verdienst der land- und forstwiribschaftlicheu Be­triebsbeamten nicht aus mindestens wochenweise flirten Beträgen zusammengesetzt, gilt als Jahres- arbeitsverdienst das dreihnndertfache des durchschnitt­lichen täglichen Verdienstes an Gehalt oder Lohn.

3. Die Mitglieder der folgenden Kuappschaftskasse und Krankenkasse sind in den nachstehenden Klassen versichert und sind für dieselben folgende Beiträge zu leisten.