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Samstag, den 15. November
1890.
Alters- und InvalidilKts-Bersichernng.
Die Bergische Handelskammer zu Lennep hat in dankenswerther Weise in Form von Frage und Antwort die wichtigsten Bestimmungen genannten Ges tzes in klarer, gemeinverständlicher Weise also zusammengestellt:
1. Invalidit ä ts- V erficheruug.
1. Was bedeutet Jnvaliditäts - Versicherung? Es bedeutet, daß in Zukm fl pb.r Arbeiter (und jede Arbeiterin), welcher aibeitsunfähig wird, ohne von einem Betriebsunfall betroffen zu sein, für den er so wie so schon eine Entschädigung oder dauernde Rente von der Unfallversicherung erhält — eine Invalidenrente b.kommt.
2. Was wird unter „Arbeitsunfähigkeit" verstanden? Wenn der Arbeiter nicht mehr im Stande ist, den dritten Theil seines bisherigen Lohnes zu verdienen."
3. Wie viel bekommt der Arbeiterinvalide jährlich? Das richtet sich nach der Höhe des Lohnes, den der Arbeiter bisher verdient hat. I. War der Jahresverdienst bis zu Mk. 350, so erhält er M. 117,40 jährlich; II. war der JahreSverdienst M. 350 bis 550, so erhält er M. 1 24,1'0 jährlich; III. war der JahreSverdienst M. 650 bis 850, so erhält er Mark 131,15 jährlich; IV. war der Jahresverdienst über M. 850, so erhält er M. 140,55 jährlich. Er kann aber auch mehr erhalten, wenn er längere Z°it seine Beiträge entrichtet hat. Hat er z. B. fünfzig Jahre seine Beiträge entrichtet, so erhält er in Lohnktasse I statt M. 114,70, M. 157, in Lohnktasse II. statt M. 124,10, M. 251, in Loh ikWse III. statt Mark 131,15, M. 321, in Lohnklasse IV. statt M. 140,55, M. 413.
4. Der Arbeiter muß also für die Versicherung bezahlen? Ja, und zwar für die Alters- und Jn- validitä-Sversich.iung zusammen: wöchentlich in Lohnklasse I. 7 Pf., in Lohnklaffe II. 10 Ps., in Lohn- klaffe III. 12 Pf., in Lohnktasse IV. 15 Pf. Die gleichen Wochenbeträge muß der Arbeitgeber für seine Arbeiter entrichten.
5. Bekommt jeder, der nach dem 1. Januar 1891 arbeitsunfähig wird, ohne Weiteres eine Jnvaliden- Pension? N in, er muß 1. wenigstens 47 Wochen vorher seine Beiträge bezahlt haben und muß 2. nach- w isen, daß er 5 Kalenderjahre vorher, ehe er Invalide wurde, in regelmäßiger Arbeit gestanden hat. Wer vor 1891 Invalide geworden, hat keinen Anspruch auf eine Rente.
6. Muß er denn in den 6 Kalenderjahren ununterbrochen gearbeitet haben? Nnn, es genügt, wenn er im Ganzen 235 Wochen gearbeitet hat. Wenn er in dieser Z-it zu militänschen Hebungen ei-gezogen wurde, oder durch unverschuldete Krankreit arbeitsunfähig gewesen ist, oder eine Z it lang — aber nicht über vier Monate — ohne Arbeit war, weil sein Arbeitgeber für ihn vorübergehend Line B-schäfügung hatte, so wird ihm dies gleichwohl als Aimüszeit ungerechnet.
7. Wenn der Shbeikr mindestens 47 Wochen seine Beiträge hat zahlen müssen, kann er baun vor Herbst 1891 pensionSberechtigt werden ? Nein, vor Herbst 1891 kann kein Arbeit.r einen Anspruch aus Juvalidenpension erheben.
3. A l t erS-Pers ich crun g.
1. Was bedeut.t die Ältcrs-Vlrstcheruiig? Es bedeutet, daß j der Arbeiter (und j de Arbeiterin) gleich- viel, ob er noch arbeitsfähig oder nicht, vom 1. Febr- 1891 ab, der Z itpunkt ist iud.ß noch nicht genau bestimmt, wenn er 70 Jahre alt ist, eine Altersrente b.kommt.
2. Wie hoch ist diese Rente? Das richtet sich nach der Höhe des Lohnes, b.n der Arbeiter bisher verdien! hat. L War der JahreSverdienst 350 M., so erhält er M. 106,40 jährlich; 2. war d r JahreSverdienst 350 bis 550 M , so erhält er 134,60 M. jährlich; 3. war der JahreSverdienst 550 bis 850 M., so erhält er M. 162,80 jährlich; 4.» 8 d.r Jahr.soerdienst übrr 850 M., so erhält.er M. 191 jährlich.
3. Bekommt jed.r Arbeiter, der nach dem 1. Jan. 1891 das 70. Lebensjahr vollendet hat, eine Jahres- rente? Ja, er muß aber nachweisen, daß er drei Jahre vorher, also vom 1. Febrnar ab, mindestens 141 Wochen hindurch in Arbeit gestanden hat.
4. Wenn er nun dazwischen krank war oder seine Arbeit aussetzen mußte, weil sein Arbeitgeber für ihn nichts zu thun hatte? War er in dieser Zeit ohne
eigenes Verschulden länger krank, oder hat sein Arbeitgeber (aber nicht über 4 Monate) keine Arbeit für ihn, so wird dies gerechnet, als ob er gea.beikt hätie.
5. Wie ist es denn mit den Arbeitern, welche schon vor 1891 das 70. Lebensjahr erreicht haben? Sie bekommen vom 1. Februar 1891 an ohne Weiteres die Altersrente, müssen aber denselben Nachweis erbringen.
6. Hat der Arbeitgeber für die Altersrente nichts zu zahlen? Wenn er schon 70 Jahre alt ist, nicht, sonst muß er noch bis dahin wöchentlich die bereits genannten B-iträge bezahlen.
7. W nn nun der Arbeiter, der seine Beiträge gezahlt hat, vor Vollendung des 70. Jahres stirbt? So bekommen seine Frau und seine Kinder die Hälfte der gezählten Beiträge zurück; der Verstorbene muß aber bereits mindestens während 5 Blitragsjahren bezahlt haben.
8. Was geschieht, wenn eine Arbeiterin heirathet? Sie kann gleichfalls verlangen, daß ihr die Hälfte der gezahlten Beiträge znrückgegeben wird.
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser hat sein lebhaftes Interesse an den Arbeiterschutzbestrebungen von Neuem bekundet durch seine Theilnahme an den gestrigen Berathungen des LandeSökonomie - Kollegiums über Schutzmaßregeln bei den landwirthschaftlichen Maschinen. "Der Kaiser fand sich zu dies. M Zwecke gestern Nachmittag 5 Uhr ein im landwirthschaftlichen Ministerium, wo die Verhandlungen stattfanden. Der Vorsitzende und der Unter- staaissekretär des landwirthschaftlichen Ministeriums Dr. v. Marcard, dankte dem Kaiser für die hohe Ehre; seit dem fünfzigjährigen Bestehen des Landesökonomie- Kollegiums sei es das erste Mal, daß der Herrscher an den Berathungen desselben theilnehme. Nach längerer Debatte ergriff der Kaiser NsMM, um auf verschiedene in der Debatte vorgekommene Punkte näher einzugehen: „Aus den ihm regelmäßig vorgelegten Rapporten habe er zu seinem Befremden ersehen, daß eine größere Anzahl zumal weiblicher Bediensteter im landwirthschaftlichen Betriebe verunglücke, und es sei deßhalb nothwendig, auf die Vermeidung solcher Unglücksfälle eine verschärfte Achtsamkeit zu veiwendm. Wie er schon im vorigen Jahre int landwirthschaftlichen Verein habe mittheilen lassm, sei er nicht geneigt, bei der Bestrafung der für solche Unglücksfälle haftbaren Unternehmer irgendwie Gnade eintreten zu lassen, wo eine strafbare Fahrlässigkeit vorliege. Von den meist ungebildeten landwirthschaftlichen Arbeiter könne man nicht verlangen, daß er seine eigenen Interessen und die Sicherung seiner Existenz ohne Rücksicht auf seine eigene Bequemlichkeit bei der Ausführung seiner A weiten wahrn.hme. Dem Leichtsinn und der Unachtsamkeit dieser Arbeiter müsse durch eine strenge Aufsicht der verantwortlichen Arbeitgeber gesteuert werden; in dieser Buchung erwarte er von den Beschlüssen d. s Kollegiums die besten Folgen; im klebrigen sei es ihm eine Freude gewesen, den Berathungen des Kollegiums beigewohnt zu haben." Die Entschiedenheit, mit der der Monarch die Verantwortlichkeit und b'e Verpflichtungen der Arbeitgeber in den Voidergruud stellte, trat in einen sehr merklichen Gegensatz zu d.r Auffassung Dieter Unternehmer, der gestern auch In Müglud der Land.sökouomiekoll'giums bezeichnenden Ausdruck gegeben hatte.
— Am Mittwoch fand im Weißen Saale des Berliner Schlosses die Landtagseröffnung statt.
— Am Donnerstag b-gab sich der Kaise zur Jagd nach Letzlinger.
Berlin. Um den Kaiser zu sprechen, kommen fast jede Woche Personen, oft von weit her, nach Potsdam. M ist sind es L-ute, die mit ihren Bittgesuchen rc. in allen Instanzen abgewiesen sind und nun eine Audienz beim Kaiser zu erlangen suchen, um diesem ihr Anliegen persönlich vortragen. Wenn ihnen dies nicht gelingt, so reisen sie enttäuscht wieder nach Hause. — Bei dieser Gelegenheit sei gleich bemerkt, das Jmmediat-Gesuche an den Kaiser, wenn sie Erfolg haben sollen, in der vorgeschriebenen Form abgesagt sein müssen. Im Kontext darf keine Abkürzung Vorkommen, wie etwa „Ew. Majestät" (statt „Euere Kaiserliche und Königliche Majestät"). Gesuche, die irgend welchen Formfehler enthalten, sendet das Geheime Zivil-Kabinet ohne Weiteres an die Absender zurück, wie dies neuer-
j dings vielfach vorgekommen ist. Ebenso müssen Gesuche an die Königlichen Prinzen und Prinzessinnen, wenn sie Ei folg haben sollen, der Etiquette entsprechen.
— Dem Bundesrath ist ein Gesetzentwurf betreffend die Unterstützung von Familien der zu Friedensübungen eiuberufenen Mannschaften zugegangen. Die Unterstützungen, je nach dem einzelnen Fall 10, 20, 30 Pf. pro Tag, sollen wöchentlich an Bedürftige vorausbezahlt werden. Mau meint die zur allgemeinen Unterstützung erforderlichen Summen sind auf etwa 450,000 Mark oder falls die Unterstützung auf die Fälle der Bedürftigkeit beschränkt wird auf etwa 320,000 M. jährlich zu veranschlagen.
— Wie groß ist Deutsch-Ostafrika? Diese zeitgemäße Frage findet im ersten Hefte der neuen Monatsschrift „Afrikanische Nachrichten", das in Kurzem vom Geographischen Institut zu Weimar ausgegeben wird, eingehende Beantwortung. Das Ergebniß der in jenem Hefte enthaltenen Untersuchung ist in Kurzem folgendes: Peutsch-Ostafrika ca. 939100 qkm., der deutsche BesH in Südwestafrika ca. 832 600 qkm, Kamerun-Land circa 319500 qkm, Togo-Land ca. 61 000 qkm, Zusammen in runder Summe etwas über 2 152 000 qkm. Erreicht jedoch Kamerun-Land seine natürliche Ausdehnung durch Ausdehnung des deutschen Einflusses über das geographische Hinterland unserer dortigen Kolonie, also über Adamaua, Bagirmi, Wadai, Dar Nunga und die Länder an den Quellflüssen des Schari, so wächst der Umfang des Kamerunlandes noch um rund 1200 000 qkm. — Die „Afrikanischen Nachrichten" stellen bei dieser Gelegenheit einen Vergleich mit geläufigeren heimischen Größenverhältnissen an. Deutsch-Ostafrika ist fast doppelt so groß wie das deutsche Reich: Kamerun (ohne die erwähnten Hinterländer).. elr as kleiner als das Königreich Preußen, Südwest-Äfrika nur um ein G.ringes kleiner als Italien und das deutsche Reich zusammengenommen; Togo Land (dessen Arealberechnung auf der FranynS' scheu Karte in 1 : 2 225 000 beruht) erreicht noch immer fast den Flächeninhalt Bayer, s.
Dortmund. Eine eigenthümliche Angelegenheit beschäftigte jüngst das hiesige Schöffengericht. Ein Ba'er bestrafte eines Tages seinen widerspenstigen Sohn nachdrücklich. Der Knabe erhob bei der Züchtigung ein großes Geschrei, welches durch das Rufen der Mutter, w lche glaubte, der Schlingel könne zu viel bekommen, verstärkt wurde. Der Mann hat nun wegen Verüb ung luhestörenden Lärms fünf Mark zu zahlen.
Reicheuberg. Aus Reichnberg in Böhmen meldet das Berliner Tageblatt: „Seit dem Frühjahre treibt bekanntlich eine weitverzweigte Falschmünzerbande zwischen Böhmen und Sachsen, hauptsächlich aber in Nordwcst- und Nordböhmen ihr Unwesen. Es fanden diesbezüglich wohl zahlreiche Verhaftungen statt, doch konnte bisher nur lückenhaftes Beweismaterial gegen die Verhafteten erbracht werden. Unstreitig aber circulieren seit den letzten Manaten sowohl falsche Silbergulden, theils auch Scheidemünzen in Silber, ebenso Ein- und Zweimarkstücke, deren Legierung sowie allerdings matte Prägung immerhin Leute von Fach (Bronce- oder Metallarbeiter) als Verfertigen anerkennen läßt. Dem hi sigen Gensdarmeri posten-Kommando stellte sich nun ein gewisser Ferdinand Müller, Gelbgießer und Graveur, selbst, ndem er angab, durch Noth und fortwährende Verfolgungen hierzu g zwangen zu sein. Er gestand auch zu, in der letzten Zeit nur mit einem Komplicen falsche künden geprägt zu haben. Müller, welcher sich in einen Aussagen sehr reservirt z-igt, weiß wahrscheinlich mehr von der ganzen Organisation der Falschmünzer- vande, welche besonders in letzter Zeit ganz ungenirl auftrat und mit ihren Falsifikaten den ganzen Grenz- bezirk überschwemmte. Jetzt gehen ihr die Sicherheits- behörden endlich scharf zu Leibe.
Waltershausen, 9. Nov. Bei einem gerichtlichen lichen Verkauf ist dieser Tage hier ein Pferd sammt Geschirr für 4.25 Mk. erstanden worden. Das erste Gebot hatte gar nur 1 Mk. 70 Pfg. betragen. Das arme Thier wird wohl aussehen, als hätte es lauter Faßreifen gefressen.
Ansland.
Wien, 11. Nov. In Bistritz in Ungarn wollten gestern 70 Personen auf einer Fähre über den Waag-