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Jf 91. Mittwoch, den 12. November 1890.
___ Die Pflichten eines Hausvaters bei dem Inkrafttreten des Jnvaliditäls- und AlterS- Versicherungsgesetzes am 1. Januar 1891, über die bei aü: i denjenigen Hansvorsta ioen, die nicht zu den großen ÄH eitge^ern gehören, noch nicht allzuviel Klar- h il herrschen dürfte, wollen wir im Nachstehenden versuchen, etwas klarzulegen.
Versicherungspflichlig sind bekanntlich alle Personen, welche als Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten gegen Lohn od.r Gehalt beschäftigt werden und das 16. Lebensjahr überschritten haben. Also nicht nur alle Dienstmädchen, sKöchinnen, Knechte müssen versichert werden, sondern auch alle Bonnen, Kindcrgäilnerrnnen, ferner die Aus- befferi«, die Plätterin, die Wäscherin und die Reiu- machcrin, sobald das Entgelt für die Dienstleistungen aller dieser Personen nicht nur in freier Station besteht. Versichert wird mit Hilfe von „Quitlungskarten" und /Beitragsmarken"; man klebt eine Beitragsmarke auf die Quittungskarte auf und wenn die letztere gefüllt . ist, liefert man dieselbe ab. Zu allererst hat also jeder Hausvater dafür zu sorgen, daß jeder, der in feinem Hausstand versicherungspflichttg ist, eine Quittungskarte nhält. Man schickt, wenn möglich, schon vor dem 1. Januar 1891 zu dem Bürgermeister oder Guisvor- steher, in deren Bezirk der Versicherungspflichtige arbeitet oder wohnt, und sagt dem Dienstboten, er solle sich eine Quittungskarte geben lassen. Dabei wird man gut thun, ihm irgend etwas Amtliches, das Dienstbuch uad dergleichen Mitzug'b.m, woraus der Geburtstag zu er- sehen ist. Der Dienstbote oder Arbeitsmann erhält dann eine zweiblättrige Karte aus gelbem Cartonpapier, um M geringe größer, als die Doppel-Psst^-M Aus der elften Seite st.hcn der Stempel der Behörde und die Personalien der Person, für welche die Karle eingestellt ist. Die zweite und dritte Seite enthalten 52 numerirte Felder für die Marken. Die vierte Seite . trägt den Abdruck dreier, bei der Erwerbung der Quittungskarten bcsondeis zu beachtende Bestimmungen. Für die Ausstellung solcher Quitlungskarten hat der Versicherungspflichtige nichts zu zahlen: sollte ein Arbeiter oder Dienstbote in der Beschaffung solcher Karte säumig seiu, so hat der Hausherr für ihn eine zu besorgen, woraus etwa 5 oder 10 Pfennig Kosten entstehen werden, welche b.im Lohn abgezogen werden können. Auf die zweite und dritte Seite der Karte muß nun der Hausvater (Arbeitgeber) für sein Personal die Beitragsmarken auskleben, und zwar jedesmal bei bei Lohnzahlung. Daraus folgt, daß manJeöcn, der Lohn fordert, fragt: Haben Sie Ihre Quittungskarle da? Wenn nicht — so besorgen Sie dieselbe! Ist sie glücklich zur Stelle, je kann das Aufkleben be- ginuen— vorausgesetzt, daß man die „Beitragsmarken" hat. Mit solchen muß sich also der Hausherr oder die Hausfrau vor der Lohnzahlung ausrusten. Diese Beitragsmarken, welche in vier Abstufungen zu 14, 20, 24 und 30 Pfennigen zu haben sind, werden von den PostanstaUen seilgehalleu. Diese Marken enthalten u. A. auch den Namen der Versicherungsanstalt, von welch r sie ausg-geben werden, und jede Popanstall hält die Marken nur derjenigen Versicherungsanstalt zum Verkauf, in bereu Bezirk sie liegt. Der Hausvater darf nur die Ma k n derjenigen Versicherungsanstalt, berwlNücu, in deren B zuk sKu HauSwepn sich besuchet, also für den Kreis Schluchten» nur Marken mit dem Aufdruck: Hessen-Nassau. D-r Hausvater wird nun aber im Zweifel sein, welche der vier Sorten von Marken er zu kaufen hat. Das häigt
von der „Lohi.ktasse" ab, in welche Der, Dienstbote oder der Arbeiter gehört. Nach dem G.s tze gibt es nämlich 4 Lohnklassen, in welche die Berstchrrten nach der Höhe ihres Arbeitsverdienstes vertheilt sind. Zur Lohnklasse 1 gehören die Personen mit einem Jahresarbeitsverdienst bis zu 350 M-, zur Lohrcklasse IL diejenigen von 351—550 Nk., wer jährlich 550 bis 850 M. verdient, gehört gur III., wessen Verdienst über 850 M. hinausgeht, zur IV. Lohnklasse. Um dies zu berechnen, ist nun folgendes nöthig: hat man Arbeitei, die einer Krankenkasse angi hören, so nimmt man den Tagesbetrag des Lohnes, von welchem die Krankenkassenbriträge berechnet werden, inultiphcirt ihn mit 300 und hat die Lohnklasse. Bei den übrigen, tasbesondere bei Dienstboten und den auf einzelne ^.agc ün Hause beschäftigten Personen kommt es nur daraus
an, wie hoch der thatsächliche Tages-oder Jahres- arbeitsverdienst ist. Für die in der Land- und Forst- wirthschaft beschäftigten Personen des Kreises Schlüchtern ist der Jahresarbeitsverdienst festgesetzt auf 450 Mk. für männliche, auf 310 Mk. für weibliche Personen. Für die I. Lohnkloffe braucht man eine Marke von 14 Pfg., für Lohnklasse II. eine solche von 20 Pfg., für Loh.klaffe II [. eine solche von 24 Pfg. und für Lohnklasse IV. eine Marke von 30 Pfg. Für jede Woche der Beschäftigung ist eine Marke einzukleben und zwar bei der Lohnzahlung. Bekommt Jemand für einen langen Zeitraum Lohn, so sind bei der Lohnzahlung so viele Marken auf die Karten zu kleben, als er Wochen gearbeitet hat. Wir wollen zum Schlüsse noch darauf aufmerksam machen, daß im Kreise Schlücy- tern Ausstellu ig, Umtausch und Erneuerung der Quit- tungskartcn, sowie die Eutwerthung von Marken erfolgt durch die Bürgermeister und Gutsoorsteher in deren Amtsräumei, und bitten die Leser unseres öla ltes, sich Mit dem Inhalte unserer heutigen Beilage mögli chst bekannt zu machen und dieselbe weiter zu verbreiten.
Flamuien hüllten den Zug ein. Durch den Anprall war derselbe für den Moment zurückgestoßen, der Maschinist hatte noch die Güstesgegenwart, den Zug zum Stehen zu bringen, der denn auch kurz hinter der Un» faüstelle hielt. Bei der Explosion geriethen der Maschinist ;unb der Heizer vollständig in Brand, die Flammen schlugen in die Kuppces und versenkten eine große Anzahl von Personen mehr oder minder gefährlich. Maschinist und Heizer löschten ihre brennenden Kleider, indem sie von der Maschine sprangen und sich in das GraS der benachbarten Wiese warfen. Dann wurde der Zug nach Schee zurückgesetzt, und hier übernahmen es der Zugführer, sowie der Bahnhofsinspektor u ub dessen Frau, den Verbrannten die erste Hilfe zu leisten. Im Ganzen sollen zehn Personen durch das Feuer verletzt worden sein; Maschinist und Heizer huben die gefährlichsten Verletzungen erlitten, sie sind an Gesicht und Händen furchtbar verbrannt. Einer Wittwe, Mutter von 7 Kindern, wurden beide Hände verbrannt, einem jungen Mädchen schlug die Flamme in den Mund, ein Arbeiter von hier trug am Gesicht und der rechten Hand schwere Brandwunden davon rc. Der Pulvertransportwagen wurde völlig zertrümmert, von den drei Pferden soll eins getödtet, die beiden anderen schwer verletzt sein, mit Schweif und Mähne in Flammen sprengte das Vorspannpferd davon. Auch der Fuhrmann hat schwere Brandwunden erlitten; nachdem er von dem Stationsvorsteher vernommen worden, hat er sich entfernt. Ob der Maschinist das bei dem Sckundärbahnbetrieb vorschriftsmäßige Signal durch Läuttn gegeben, ist noch nicht festgestellt.
Eine empfindliche Strafe ist zwei Frauen in Kiiln zu Theil geworden. Das Kind einer derselben war von süner . Lehrerin bestraft worden, worüber die Mutter derart erbost war, daß sie während des Unterrichts mit ihrer Freundin in das Classenzimmer ein- drang und die erfdjreifte Lehrerin mit den gemeinsten Schimpfworten im Beisein der Kinder überhäufte, wobei die Freundin sie kräftig unterstützte. Beide wurden zu je drei Monaten Gefängniß verurtheilt.
Erfurt, 6. Nov. In einer hiesigen Schuhfabrik ist von Seiten der Aufzwicker die Arbeit deßhalb nieber« gelegt worden, weil einem Arbeiter, der 4 Wochen in Der betreffenden Fabrik gearbeitet hatte, gekündigt worden ist. Die Arbeiter erklärten sich mit dem entlassenen Arbeiter solidarisch, weil ihrer Ansicht nach kein Arbeitgeber das Recht habe, ohne Zustimmung seiner Arbeiter einen ..organisirten* Arbeiter zu entlassen! Da die vereinigten Schuhfabrikanten sich , diese Zumuthung nicht gefallen lassen können und wollen, haben sie beschlossen, ihre Betriebe an einem Tage einzustellen.
Darmstadt, 5. Nov. Der Großherzog hatte in der vergangenen Woche eine Abordnung der israelitischen Gemeinden der Provinzial-Hauptstädte empfangen. Mit Bezug darauf veröffentlicht heute die „Darmst. Ztg." das folgende Schreiben des Staatsministe!s Finger; „Auf die von den Deputirten dir israelitischen Gemeinden von Darmstadt, Gießen und Mainz mündlich und schriftlich an Se. Königliche Hoheit den Großherzog gerichtete Vorstellung betreffs der antisemitischen Bewegung im Großherzogthum habe ich Ew. Wohlgeboren im allwhöchsten Auftrage das Nachstehende zu eröffnen. Von den seit einiger Zeit in mehreren Theilen deS Großh.rzogthums ftabfinbenben, von Außen hereingetragenen gchässigen Aufeindungen allerhöchst Ihrer israelitischen Unterthanen haben Se. Königl. Hoheit mit Bedauern Kenntniß genommen. Se. Königl.Hoheit mißbilligen dieselben auf das ernstlichste und erwarten von d.m sonst gesunden und christlichen Sinn der be» heiligten Kreise ein baldiges Aufhören jener gehässigen Angriffe, wozu übrigens wesentlich mit beitragen wird, we in der sittlich höher stehende Theil der israelitischen Bevölkerung es sich nach Kräften angelegen sein läßt, den Uisachin zu Klagen über die Handlungsweise mancher seiner Glaubensgenossen nachzuforschen und mit den geeigneten Mitteln abzuhelfen. In den ihnen verfassungsmäßig und g f^lid) zustehenden Rechten werden nach dem Willen Sr Königl. Hoheit allerhöchst deren israelitische Unterthanen ebenso geschützt werden, wie diejenigen anderer Bekenntnisse." Die Lektion ist deutlich, nach beiden Seiten. Dem hessischen Untisimi- tismus kann man den Na'enstüber gönnen; denn gegen Herrn Böck.l und Genossen sind die gewöhnlichen Ans tisemilen harmlose Waisenknaben- Aber auch die he»
Deutsches Reich.
Berliu. Die Heilung der Schwindsucht nach dem Verfahren Kochs hat sich bereits in mehr als hundert Füllen bewährt. Mitte Dezember soll die V ecöffent- lichung erfolgen. Leider ist das Heilverfahren vorläufig noch mit außerordentlichen Kosten verknüpft und dabei recht a igre feud.
— Die „Kreuzzeitung" bestätigst heute, daß in Folge der Berufung des Consiftorialraths Dryander zum Schloßpfarrer an Stelle des für lange Z it beurlaubten Hof- predigers Kögel sowohl Herr Stöcker wltH-rr Schröder dem Könige ihre Entlassung als Hof» und Domprediger ungebeten haben. Wie ferner Die „Köln. Ztg." erleutcrnb hinzuzufngen weiß, scheint es, daß Stöcker und Schröder ein förmliches Eatlaffungsgesuch nicht eingereicht, sondern nur ungefragt haben, ob sie nach der Berufung Dryanderch noch das Vertrauen des Kaisers hätten. Die Berufung des Hcrin Dryinder in seine jetzige Stellung entspringt der eigensten Initiative des Kaisers, der mit der Kaiserin wiederholt in den letzten Jahren dem Gottesdienst in der Dreisaltigk itskirche beigewohnt hat, so oft Herr Dryander predigte. Zur augenscheinlichen Ungnade Syöcker's hat offenbar auch jene Rolle mit beigetragen, wechc er in der jüngsten braudenburgischen Provinzial- Sinode spielte. Stöcker brächte dort einen Antrag ein, der für Die geistlichen Behörden das Recht beanspruchte, bei der Ernennung theologischer Universitätslehrer mit» befragt zu werden. Dieser Antrag mußte an hoher Stelle peinlich berühren, weil die fetnergeitige Berufung des g mäßigt liberalen Professors Harnack uad) Berlin gegen die Wünsche der orthodoxen Geistlichkeit, aoer aus Wunsch des Kaisers erfolgte.
Leipzig. R.ichsgerichtspräsident v. Simson feiert am 10. c. seinen 80. Geburtstag. Das Leben dieses Mannes ist mit allen wichtigeren Phasen unserer neueren nationalen Entwickelung verflochten. Er war 1848 Präsident der Frakfurter Nationalversammlung und erschien in dieser Eigenschaft als Sprecher der D.putation, die dem König Friedrich Wilhelm IV. — vergebens - Die deutsche Kaiserkrone anbot. Lange wirkte er dann als Päsioent des preuß. Aogeorönelenhauses, des nordd.utschen und deulichen Reichstages; wieder war er eS, der dem König Wilhelm I. 1870 zu Vcr- sailes die Beglückwü-ischung des Reichstages zur W eder- aufrichtung Der Kaiserkrone üverbrachic. S ir der Errichtung des Reichsgerichts in Leipzig (1879) führt er das Präsidium d.eses obersten deutschen Genchlshofes. Kaiser Fridrich zeichnete ihn bei seiner Thronbesteigung durch Verleihung des Schwarzen Adler-Ordens aus. Mit Beginn des nächsten Jahres gedenkt Simson seine au Thaten und Ehren so reiche öffentliche Laufbahn abzuschließen und sich in den wohlverdienten Ruhestand zurückzuziehen.
Barmen, 6. Nov. Eine schwere Eisenbahnkatastrophe ereignete sich gestern Abend um 5 Uhr aus der Strecke Barmen-Hattingen, indem, wie man der Barmcr Ztg. meldet, der Personenzug von Barmen kurz nach dem Auslaufen von Schee auf der Herzkamper Chaussee in einen mit drei Pferden bespannten Pulvertransportwagen, welcher die Stelle gerade passictc, hmeinrannte. DaS Pulver explsdirte mit dumpfem Knall, und die