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Was haben Diejenigen von der Jnvaliditäts- «nd AlterSverficherung, deren Berficherungs Pflicht durch Tod oder aus anderen Gründen vor Erlangung von Renten erlischt'?
Hier und da wird es Leute geben, denen die Nöthigung, Versicherungsbeiträge zu zahlen, unwillkommen ist. Mancher Arbeiter denkt vielleicht: „Wer weiß, ob Du siebzig Jahre alt wirst oder ob Du nicht einmal schnell wegstirbst, was hast Du, was haben Deine Angehörigen dann davon, daß Dir der Arbeitgeber oder Dienstherr Jihre lang Abzüge von Deinem Lohn machen durfte?' Ein solcher Standpunkt wäre von Grund aus verkehrt. weil er das Wesen der Versicherung verkennt. Wenn Jemand seine feste und fahrende Habe gegen Feuersgefahr versichert, so geschieht es in der Hoffnung, daß er vom Brandunglück verschont bleiben möge, und in der vorsorglichen Absicht, für den Fall, daß daS B fürchtete doch eintreten sollte, sich möglichst schadlos zu machen. Brennt er ab und ist nicht versichert, so ist das Unglück groß. Brennt er aber nicht ab und ist versichert, so hat er seine Beiträge keineswegs umsonst g zahlt. da er unter allen Umständen den Vortheil genossen hat, versichert zu sein. Er wird sich in letzterem Falle immer noch glücklicher schätzen müssen als sein Nachbar, w lcher abbrannte, einerlei ob der Nachbar seinen Schaden vergütet erhält oder nicht. Der Glückliche, der nicht in die Lage kommt, die Wohlthaten der Versicherung in Anspruch zu nehmen, kann sich sagen, daß er mittelbar durch seine Beiträge daS Loos der Krüppel, Siechen und Alten unter seinen Genossen mildern und ein Werk ausgleichender Gerechtigkeit vollbringen hilft.
Nun hat aber noch der gegen Gebrechlichkeit und Alter Versicherte im Vergleich mit dem gegen Feuer Versicherten durch das Wohlwollen des Gesetzgebers eine Reihe von Vortheilen voraus. Zunächst hat er nicht die ganzen Kosten der Versicherung aufzubringen, vielmehr tragen ein Drittel das Reich, ein Drittel die Arbeitgeber und ein Drittel die Versicherten. Ferner aber sind die Beiträge eines Mannes, der in seines Daseins Blüthe weggerafft wird, ohne vorher Invalide geworden zu sein, keineswegs verloren. Nur wenn er Junggeselle ober kinderloser Wittwer war, hat es bei den geleisteten Beiträgen sein Verwenden. Hinterläßt er aber eine Wittwe oder Kinder unter 15 Jahren, so erben diese die gezahlten Beiträge. Ebenso vererbt eine versicherte Frau, wenn ihr Tod vor der Erlangung der Alters- oder Invalidenrente eintritt, die gezahlten Beiträge auf ihre noch nicht fünfzehnjährigen Kinder.
Das Gesetz mußte auch Vorsorge für den Fall treffen, daß die Versicherungspflichtigkeit einer Per son bei Lebzeiten derselben erlischt. Ein La idarbeiter, ein Geselle, erwirbt durch Fleiß und Spärsamkeit oder durch Erbschaft rc. soviel, daß er sich eine eigene Wirthschaft, eine eigene Werkstatt einrichten kann. Dann hört die VwsihcrungSpft cht für ihn auf. Er bekommt nichts zmückgezahlt, kann sich aber freiwillig weiteroersichcrn. S-lbstständig muß er nun, wenn er die Versicherung fortsetzt, den Theil, den bisher sein Arbeitgeber beitrug, selber steuern, und zum Ausgleich für den Zuschuß, den das Reich gibt, ist er zu einem Zusatzbeitrag von 8 Pfg. Wöchentlich verpflichtet. Kleine Handwerker, kleine Land- wirthe, die in der Regel nur 1 Lohnarbeiter beschäftigen Und noch zur Zeit ihrer zwangsweisen Versicherung mindestens 5 Beitragsjahre abgemacht haben, sind von diesem Zusatzbeitrag befreit. Noch voriheilhafter gestaltet sich die Sache für versicherte Arbeiterinnen, deren Ber- sicherungspflicht dadurch erlischt, daß sie heirathen und die Beschäftigung gegen Lohn oder Gehalt aufgeben. Ein Dienstmädchen, das in eine Wirthschaft heirathet, eine Schneiderin, welche einen Beamten zum Mann bekommt und fortan nur in ihrem Hausstand thätig ist rc. hat die Wahl, die geleisteten Beiträge zurückzuerhalten oder die Versicherung fortzusetzen. Hier wirkt also wie bei dem verheiratheten Mann, der vorzeitig stirbt, die Versicherung wie eine Sparkasse — ein Umstand, der volle Würdigung verdient.
Samstag, den 25. Oktober
Deutsches Reich.
Berlin, 22. Okt. Am kaiserlich n Hose wurde heute der Geburtstag der Kaiserin Augusta Victoria festlich begangen. Zahlreiche Glückwunschschreiben und Telegramme gingen im Laufe des heutigen Tages in Potsdam ein. In Berlin wie in Potsdam prangten die öffentlichen und viele Privatgebäude im Flaggenschmuck. Abends fand zu Ehren des T ges bei den Majestäten eine giößere Familientaf l statt.
— Der Kaiser hat befohlen, daß an Moltke's 90. Geburtstage Vormittags sämmtlich' Fahnen und Standarten der gesummten Garnison Berlin in die Wohnung Moltke's, in das Generalstabs-Gedände, gebracht werden, eine Ehrenbez-ugung,' wie sie vordem noch keinem Unterthan eines preußischen Königs zu Theil geworden.
— Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht heute eine kaiserliche L rordnung, laut welcher die beiden Häuser des Landtag s, das Herrenhaus und das Abgeordnetenhaus, auf den 12. November zusammenberufen werden.
Belzig, 16. Okt. In Folge von Blutvergiftung verstarb auf dem Dominium Wiesenburg bei Belzig ein Schafknecht, welcher einem verendeten Ochsen, um wenigstens etwas von demselben zu retten, die Haut abgezogen und sich dabei am Finger verletzt hatte. Ein anderer A bester hatte von dem Fleisch des Ochsen etwas verzehrt, er wurde in Folg: dessen krank und verstarb ebenfalls unter großen Ihmwzeii. B.i dem Schafmeister, welcher bei dem Abziehen des Felles mitgewirkt hatte, traten massenhafte Geschwüre an den Händen auf. Einige Hunde, die von dem Fleisch des Ochsen gefressen, wurden ebenfalls krank, so daß man nunmehr die thierärztliche Untersuchung beS gefallenen Ochsen angeordnet hat.
In Oberhanseil (Rhnnprovinz) bräunte dieser Tage ein Wohnhaus nieder. Bei den R tiungsarbeiten wurde von der Feuerwehr eine Kiste auf die Straße geworfen, welche durch den Aufprall zerbrach. Der Inhalt der Kiste bestand aus einer Masse verschlossener Briefe, deren Empfänger in Oberhausen wohnen. Die Untersuchung ergab, daß die Kiste einem wegen Schulden entlassenen Briefträger gehörte, welcher die Briefe unbestellt ließ und in seiner Wohnung aufsamm lte. Durch diese unverzeihliche Handlungsweise sind zahlreiche Personen in die furchtbarsten Verlegenh iten gerathen. Der gewissenlose Mensch befindet sich j tzt in Untersuchungshaft.
Straßburg. Ein sehr rklatanter Fall von Verur- theilung eines Unschuldigen wird aus W a ss e l n h e i m gemeldet. Im Jahre 1882 waren dem M tzgermcister Kreutz 80 Hopfenstöcke von böswilliger Hand abg-schnitten worden. Der That verdächtigt wurde der Taglöhner David Fischer. Der Bauwart und zwei andere Zeugen hatten den Fischer in der Nähe des HopfenstückiS gesehen; außerdem paßten die Fußspuren zu seinen Schuhen. Vergebens betheuerte er seine Unschuld und erklärte er seine Anwes nheit in der Nähe des Hopfenstückes damit, daß er in einem kleinen ihm gehörigen Klecacker Sinne aufgelesen hatte. Er wurde zu sechs Monaten Gffäng- niß, 350 Mk. Schadenersatz und zu den Prozeßkosten verurtheilt. Um alles zu zahlen, mußte er sein Häuschen und seine kleinen Feldstücke verkaufen. Dann wanderte er ins G fä igniß, und nach Verlauf von 6 Monaten verließ er dasselbe als ein gebrochener, ganz verarmter Diann, dem recht bald nur noch der schlimme Trost des Trinkens übrig blieb. Und siehe da, acht Jahre spät-r, als der nunmehr 60 Jahre alte und damals unschuldig verurtheilte Fischer beinahe ganz am Verderben war, kam seine Unschuld ans Tageslicht. Vor seinem Tod: hat nämlich der vor etwa 3 Monaten Hingerichtete Raubmörder Michael EmS aus freien Stücken das Bekenntniß abgelegt, daß er damals die Hopfenstöcke abgeschnitten habe. Nach Kassation der früheren Entscheidung kam die Sache dieser Tage zur nochmaligen Behandlung vor das Amtsgericht Wasselnheim. Die Unschuld des Fischer wurde gerichtlich erkannt und es wurde die Rückerstattung seiner damaligen Auslagen nel st Zinsen verfügt. Wir haben hier wieder einen der Fälle, die beweisen, wie dringend nothwendig die gesetzliche Entschädigung unschuldig Verurtheilter ist.
Ausland.
Amerika. Ü ber eine furchtbare Brandkatastrophe in Syrakuse (Nordamerika), werden geradezu grauenhafte
1890.
Details berichtet: Das Leland- Hotel in Syracuse ist das größte der Stadt; es bildet ein Rechteck, steht vollständig insolirt und ist sechs Stockwerke hoch. In der Nacht vom 15. auf den 16. d. war man in der Küche beschäftigt, Schmalz zu gewinnen, und standen auf den Herden riesige K.ssel, in denen es siedete und prasselte. Durch eine Ungeschicklichkeit eines Hotel-Bediensteten fi i ein K.ssel um, das siedende Schmalz richtete eine förmliche Überschwemmung in der Küche an, die Leute eilten davon, um nicht verbrüht zu werden, und alsbald schlugen auch Flammen aus dem Herde heraus, steckten das Schmälz in Brand und in einer Secunde wälzte sich ein Feuerstrom durch die Küche. Die Flammen leckten im nächsten Momente an dem Gebäude, das im Verlaufe von kaum einer Viertelstunde in Flammen stand. Das Hotel war in jener Nacht von vierhundert Gästen besetzt, die sich sämmtlich im tiefsten Schlaf befanden und nicht mehr geweckt werden konnten. Als die Unglückselig m erwachten, da war es der grelle Feuerschein, der erstickende Rauch oder der Lärm in der Umgebung, der sie aus der Ruhe gescheucht. Es spielten sich nun Scenen ab, die zu den grauenhaftesten gehören, die man sich nur denken kann. Halb angekleidet, mit laut.m Geschrei rannten die Leute in den Gängen herum und suchten die Stiege zu gewinnen, doch dieselbe war aus Holz und war bereits krachend zusammengebrochen. Der Wind ging h ftig, und wenn er den Flammenmantel, in den das Riesengebäude gehüllt war, auseinandertrieb, zeigten sich an den Fenster Gestalten, die mit schreck- verzehrten Mienen händeringend um Hilfe fl hten. Die Feuerwehr that ihr Möglichstes, aber ihre RettungsApparate reichten für eine solche Brandkatastrophe leider nicht aus. Die Insassen der ersten Stockwerke bahnten sich .^.h den W:g in's Freie. Die Bewohner der obersten Stockwercke wurden teilweise mit Rettungsseilen in's Freie gebracht. Einige jedoch sprangen, um dem Verbrennungstode zu entgehen, von den Fenstern auf die Straße hinab, wo sie mit zerschmetterten Gliedern todt liegen blieben. Einige haben durch den Sturz derartige Verletzungen erlitten, daß sie sterbend in's Hospital gebracht werden mußten. Als der Morgen heranbrach, war das Leland Hotel vollständig zerstört, nur einige rauchende Hauptmauern ragten in die Lüfte. Unter dem Schütte und den Trümmern liegen zahlreiche Leichen begraben. Man schätzt die Zahl der Todten auf fünfundzwanzig, doch ist diese Z-sfer keineswegs feststehend, es dürften viel mehr Leute zu Grunde gegangen sein. Auch einige Feuerwehrmänner haben schwere Verletzungen erlitten.
Der große Streik in Australien ist noch immer nicht endgiltg beigelegt; es sind zwar alle Streitpunkte zwischen Arbeitern und Arbeitgebern bis auf einen erledigt, aber auf diesen einen Punkt hat sich jetzt der von beiden Seiten mit großer Hartnäckigkeit geführte Kampf konzentrirt. Es handelt sich darum, ob es Nichtunionisteu gestattet sein soll, mit Unionisten zu arbeiten. Bekanntlich sind Streiks wegen dieser Frage vereinzelt, namentlich in England, zahlreich vorgekommen. Aber in ganz Australien ist jetzt in fast allen Arbeitszweigen her allgemeine Streit proklamirt und vortrefflich organifirt, einzig und allein, um die freie Arbeit zu unterdrücken. Es ist eine g waltige Kraftprobe, die da unternomm n ist. Glücklicher Weise scheint die Lage für die Streikenden in Australien keineswegs günstig, und man darf hoffen, daß sie eine vollständige Niederlage erleiden. Der Sieg der Unionisten würde für den fünften Erdtheil den Grundsatz schaffen, daß eS den Brodherren nicht mehr gestattet ist, ihre eigenen Geschäfte zu führen. Ein Ausschuß der Arbeiter würde beschließen, wer arbeiten soll, wann die Arbeit beginnen und wie lange sie dauern soll; der Ausschluß würde auch den Lohnsatz feststellen und den Arbeitgebern das Recht nehmen, Arbeiter anzustellen, oder solche, die sich frech betragen oder deren Leistungen ungenügend sind, zu entlassen. Es würden also ganz unsinnige, auf die Dauer unhaltbare Zustände geschaffen werden.
Lokales uud Provinzielles.
* Schlächtern, 24. Oct.
* — Verliehen: dem Amtswundarzt Ludwig Koch zu Schlächtern der Königliche Kronen-Orden IV. Klasse. Ernannt wurde der Pfarramts Candidat Lambert, bisher in S einau, zum Gehülfen des Pfarrers Köhler in Rüdigheim.