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Fragen und Antworten in Bezug auf die Juvaliditäts und Altersversicherung.
Sind Bauernsöhneund Bauerntöchter, welche in der elterlichen Wirthschaft thätig sind, Versicherungspflicht ig?
Wir können die Frage verallgemeinern und sie auf Hauskinder Merhaupt erstrecken. Was für den Bauern- sohn gilt, das gilt natürlich auch für den Sohn des Handwerkers, Krämers, Gärtners rc. und der Bauern- tochter muß die Schenkin in der elterlichen Gastwirthschaft, die Verkäuferin im elterlichen Laden rc. gleich- stehen. Das Gesetz spricht an keiner Stelle von den Haustindern, welche bei den Eltern beschäftigt werden. Im §. 3 des Gesetzes heißt es aber: „Eine Beschäftigung, für welche als Entgelt nur freier Unterhalt gewährt wird, gilt im Sinne deS Gesetzes nicht als eine die VersicherunSpslicht begründende Beschäftigung." Man kann zweifelhaft sein, ob der Gesetzgeber, der im Ucbrigen einen möglichst weiten Kreis von Personen für die Wohlthaten der Versicherung im Auge hatte, hierbei nicht bloß an die Lehrlinge in Gewerbe und Landwirthschaft und dergleichen Personen dachte, die nur Kost, Wohnung rc. aber keinen Geldlohn beziehen. Indessen hat sich die Mehrheit der Eonferenz, welche kürzlich auf Einladung des Reichs-Versicherungsamts im Reichstags- gelände tagte, dahin ausgesprochen, daß der Wortlaut jener Bestimmung in §. 3 die Hauskinder, die keinen Lohn von ihren Eltern b.ziehen, von der V.rsicherunr ausschließ-. Auch das übliche Taschengeld, das die Söhne und Töchter von Bauern rc. erhalten, änbert hieran nichts, weil es ein Geschenk ist, nicht aber ein Entgelt für die in der elterlichen Wirthschaft geseift ten Dienste. Die Eltern haben es aber in der Hand, ihre Kinder zu versichern, wenn sie nämlich ihren erwerbs thätigen Kindern einen rechtlichen Anspruch auf baaren Lohn oder Gehalt gewähren. Natürlich ist ein Bauern- kind sofort vei sicher ungspflichtig, wenn es den Hausstand der Eltern verläßt und in fremde Arbeit und fremden Lohn tritt.
Sind Waschfrauen, überhaupt sogenannte freie Arbeiter, die heute da, morgen dort arbeiten, vers icher ungsp flichtig?
Das ist eine schwierige Frage. Das Entscheidende ist, ob die Eigenschaft eines Arbeiters oder die eines selbstständigen Gewerbetreibenden vorliegt. Aber das ist eben häufig nur nach Art des besonderen Falles zu entscheiden. Zweifellos versicherungspflichtig sind die freien Landarbeiter (Tagelöhner aller Art), ferner Hafen- und Wegcarbeiter, und auch die Wäscherinnen, die von Haus zu HauS gehen, sollen nach deu Beschlüssen der erwähnten Conf renz dem Bersicherungszwange unterliegen. Näherinnen, Schneiderinnen, Friseusen, welche auf Bestellung in Familien arbeiten, werden wohl in den m isten Fällen als selbstständige Gewerbetreibende anzusprcchen sein.
Wie ist eS aber mit der Erhebung der Beiträge für versicherungspflichtige unständige Arbiter, welche den Arbeitgeber tagewciS wechseln und seltener eine ganze Kalenderwoche hindurch bei ein- und demselben Arbeitgeber beschäftigt sind? DaS Gesetz setzt wöchentliche Beitragsleistung fest, für jede Arbeitswoche ist vom Arbeitgeber eine Marke in die Quittungskarte cinzu- kleben. Währt die Beschäftigung nicht die ganze Woche hindurch, so soll derjenige Arbeitgeber, welcher den Versicherten zuerst beschäftigt, den ganzen Wochenbeitrag entrichten.
Sind P o st h i l sS stcllc n P o st a n st alten im Sinne des Gesetzes?
Von allem Postanftallen sind Beitragsmarken zu beziehen. Die Postanstalten zahlen auch die Renten aus. Posthilfsstellen sind keine Postanstalten im Sinne des G.s tzes. Jedoch wird die Postverwaltung wohl Vorsorge treffen, daß die Posthilfsstellen zum Markenverkauf herangezogen werden und daß die Landdrief- stäger stets kleinere Beiträge von Marken zum Verkauf ba sich führen, was für die Arbeitgeber auf dem platten Lande eine große Bequemlichkeit wäre. Die Arbeitgeber — nicht die B rstcherten — haben bekanntlich für
Mittwoch, den 22. Oktober
die Einkledung der Marken in die Quittungskarte zu sorgen.
Deutsches Reich.
Berlin. Der Kaiser ist nun wiederum in seiner Heimath eingetroffen. Die Reisen in's Ausland, die aufreibenden Besichtigungen der Truppen haben ihr Ende erreicht. Nur von Ausflügen, die dem edlen Waidwerk gewidmet sein sollen, werden jetzt die Sorgen für das Volkswohl unterbrochen werden. Daß sich der Monarch den Staars-Geschäften mit seiner ganzen Kraft hingibt, das wissen wir. Mit den Ministern hat der Herrscher einen Kronrath gehalten, in dem über die pmlamcn- tarischen Arbeiten und die Einberufung des Landtages Beschluß gefaßt ist. Die Steuerreform-Gesetzentwürfe sind vom Finanzmiuister Miqael fertig gestellt und dem Staatsministerfum unterbreitet worden. Sie werden dem Landtage, dessen Zusammentritt zur Herbstsrssiou nicht mehr lange auf sich warten lassen wird, zugehe i. — Die kaiserliche Familie war am 18. d. Mts., dem Geburtstage des verstorbenen Kaisers Friedrich, zu einer ernsten, weihevollen Feier im neuen Mausol um an der Friedeiiskirche bei Potsdam versammelt. Zwei Tage zuvor waren dorthin die Särge des Kaisers Friedrich und seiner beiden ihm im Tode vorangegangenen Söhne Prinzen Waldemar und Sigismund übergeführt worden. — Die Berliner Hoffestlichkeiten werden im kommenden Winter auf das Nothwendigste beschränkt werden. Es hat dies seinen Grund in dem am kaiserlichen Hof bevorstehenden Familienereigniß, welches bereits im Januar erwartet wird.
— Ein furchtbares Verbrechen, dem bereits ein Menschenleben zum Opfer gefallen ist und an d ffen HM«r wahrscheinlich noch fünf weitere zu GrU-de gehen werden, ist in der Nacht zum Freitag in Berlin verübt worden. Eine Frau und ihre fünf Kinder sind mit einem Beil nahezu erschlagen worden, allem Anschein nach von dem eigenen Vater, dem Zimmermeister Wil Helm Scharf, der in der Verzweiflung über stier Bermögensv-rfall und den dadurch her beigeführten Haus lichen Unfrieden zu der ents tzlichen That g kommen ist. Das jüngste Kind wurde todt in der Wiege gefunden, die vier anderen sowie die Mutter waren so schwer verwundet, daß sie nach der Charitc gebracht werden mußten, wo sie hoffnungslos darniederliegen. Der Vater ist seit Freitag Morgen spurlos verschwunden und hat nod) nicht ermittelt werden können. Man vermuthet, daß der Mann, nachdem er das HauS verlassen, S-lbstmord begangen hat
— In Folge der Erhöhung der FriedenSpräsenz- stärke um 18,574 Mann erhöht sich die laufende Ausgabe für das Heer auf 385, bezw. 392 Millionen, wozu dann noch 38 Mill. für die Marine, 63 Millionen für Pensionen und 340 Millionen für einmalige Ausgaben kommen. Im Jahre 1872 hatte das Ordinarium noch 250 Millionen |ür das Heer, 12 Mill. für die Marine, 47 Mill. für Pensionen und 244 Mill. für einmalige Ausgaben betragen. In der kurzen Zeit von 1872 bis 1890 wurden für das Militär ausgegeben: 10,015 Millionen (10 Milliarden), also das 21/sfad)e der ganzen französischen Kriegsentschädigr Ng. — Und es langt immer noch nicht!! — ---
Stettin, 10. Ort. Seit Jahren fiel es auf, daß sich die im Magazin des hiesigen PaShofes untergebrachten Waaren in auffälliger Weise verminderten, obwohl die Bewachung durch das Steueramt eins überaus strenge und außerbem noch eine Abtheilung Feuerwehr im Packhof stationirt war, welche sich gleichfalls an der Aufsicht betheiligte. Die Kaufmannschaft beschwerte sich wiederholt bei der Steuerbehörde wegen verschwundener Waaren, besonders fehlten anhaltend größere Posten Kaffee und Zucker. Erst j.tzt gelang es der Criminal- pol;jei, eine weitverzweigte Diebs- und Hchlerbandc aufzugreifen, von denen seit Jahren in unverschämtester Weise die Waaren im Pack;ofe geplündert sind. Das Haupt dieser Bande war ein Feuerwehrmann, der im Packhof stationirt war, er hatte sich zu den Thüren der Waarenräume Nachschlüssel anfertigen lassen und konnte so alle Räume untersuchen, da er selbst Vertrauen genoß. Schließlich ging seine Keckheit so weit, daß er dircct am Bahnhof die gestohlenen Waaren ballenweise auf den Dampfer verlud. Ihm zur Seite stand ein ganzes H.er von Hehlern, die fast ausschließlich außerhalb
1890.
Stettins ihren Wohnsitz hatten; so wurden in Posen, in Schwedt a. d. O. und Gm.tz Vorräthe von den gestohlenen Waaren aufgefunden, und in all diesen Städten sowie in der Umgegend von Stettin sind Hehler zur Haft gebracht worden. Der Werth der gestohlenen Waaren belauft sich auf viele Tausende, doch wird es schwer halten, denselben genau festzustellen, da die Dieb- stähle bereits seit länger als 10 Jahren fortgesetzt sind.
Rössel, 14. Okt. Ein Lehrer aus der Rösseler Gegend hatte bei der Regierung in Königsberg i. Pr. um Genehmigung zur Ausübung der Jagd pctitionirt. Der Bescheid lautete nach „K. H. Z.": „Zur Herstellung Ihrer Gesundheit ist der Abschuß eines Jagdgewehres nicht erforderlich."
Kattowitz, 13, Oktober. Ein kurioses Pärchen werden, wie oberschlesische Blätter erzählen, in den nächsten Tagen die verwittwete Häuslersfrau P. und der Arbeiter R-, beide aus Zahlenzerhalde, abgeben; sie ist 70 und er nur 29 Jahre alt. Als einige Nachbarsfrauen die P. fragten, weshalb sie noch einmal heirathe, gab sie zur Antwort: „Das Dach meines Hauses ist schadhaft, und zum Ausbessern desselben brauche ich einen Mann!" Allerdings ein sehr triftiger Grund!
Wesel. Vor • einigen Tagen wurde die Polizeibehörde zu Hülfe gerufen, weil die Insassin eines Hauses seit zwei Tagen nicht mehr gesehen und die Hausthür verschlossen gefunden wurde. Nachdem die Thür geöffnet. faud man die Eigenthümerin, ein Bild des Elends, fast verhungert und in total verkommenem Zustande im Bette liegen. Man brächte sie in's Krankenhaus, woselbst sie, nachdem sie gereinigt uudüästig verpflegt, nach zwei Tagen verstarb. Nicht infolge Armuth, sondern in purem Geiz und Habsucht ist die für ihre Verhält- mffe wohl hab ud zu nennende, .unverheirathet gewesene 40 jährige Person ohne direkte Verwandte zu hinterlassen aus der Welt geschieden. Geschwister ihrer Eltern und beziehungsweise deren Kinder sind die lachenden Erben. Der Mobiliarnachlaß ist verkauft; darunter ganz verschimmelter Sp ck von einem im Jahi 1869 vom Vater der Gestorbenen geschlachteten Schweine. Als man mit dem zu verkaufenden Nachlaß aufräumte, fand man, wie die „Cref. Ztg." meldet, an drei verschiedenen Stellen, in Lumpen eii g hüllt, 2400 Mk. baar Geld. Zum Nachlaß g hören noch drei Häuser.
Jserlshn, 13. Okt. Dieser Tage machten in einer hiesigen Wirthschaft mehrere auswärtige Arbeiter sich das Vergnügen, eine unsinnige Wette darüber cinzu- gehen, w.r in fünf Minuten ein Bierglas voll Schnaps teeren könne. Ein Arbeiter trank wirklich ein Glas voll aus und geriet^ sofort in einen derartigen Zustand von Raserei, daß er nur mit Mühe gebändigt werden konnte; jetzt liegt der Mann an Alkoholvergiftung schwer krank darnieder.
Nürnberg, 9. Oktober. Am 27. September kam im Walde bei Herrenhütte eine Vergiftung von 5 Kindern im Alter von 7-12 Jahren durch den Genuß von Tollkirschen vor, die auf die ruchlose That eines Elenden zurückzuführen ist. Die Kinder sammelten im Walde an der HeroldSburger Straße Reisig. Ein Bauer, der mit zwei Frauenzimmern von Nürnberg herkam, lockte die Kinder aus dem Walde, indem er ihnen zurief, es habe Jemand auf der Straße einen halben Sack voll Rosinen und Weinbeeren verschüttet. Die Kinder lasen die Beeren auf, die in der That getrockneten Weinbeeren ähnlich sahen, und aßen von den sehr süßlichen Früchten i gch He z-nslust, worauf bald Bergiftungserscheinungen, wie Schlingbeschwerden, Brennen im Hals und Ohnmacht eintraten. Dir eifrigen Recherchen der Gendarmerie haben nun, wie d r „Fr. K." mittheilt, ergeben, daß ein Bauer aus einem Dorfe bei Giäfei berg Blätter und getrocknete Früchte des Tollkirschenstrauches zum Verkäufe nach Nürnberg trug,- Für die Beeren fand er keine Abnahme und streute' dieselben auf dem Heimwege hinter H.rrcnhülte auf den Weg,. wobei er noch die Kinder zum Genusse d.r giftigen Fi üchte anlockte. Raine und Weh ort des Bun-ffenden sind ermittelt, und so wird bei selbe der verdienten Strafe nicht entgehen, die um so schwerer aussellen wird, als eines der unglücklich n Kinder der Vergifkur g erlegen ist.
Aus Hessen, 15. Oclober. Am l tzten Sedan- tage hat sich ein Bewohner des Orüs W., Kikis Oppenheim, geweigert, seinen schu Pflichtigen Sohn den Schulet-Spazirrgang mitmachen zu lassen. Aus