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Mittwoch, den 15. Oktober
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» ■ -..... . ' Postanstalten undLandbriefträgern sowie von der Expedition entgegen genommen.
Was hat der Landarbeiter schon jetzt zu thun, um die Vortheile der Invaliditäts-
«nd Altersversicherung zu erlangen?
In Blättern, welche nicht wollen, daß das Invalidität-- undAUersversicherungsgesctz schon am 1. Januar 1891 in voll: Kraft gesetzt werde, liest man die Behauptung: das Gesetz und namentlich die Uebergangs- bestimmungen seien so schwer verständlich, daß sich viele Versicherungspflichtige nicht darin zurecht finden könnten und Mancher nicht wisse, was er zu thun habe. Namentlich soll das für die kleinen Wirthe, für die Taglöhner und das Gesinde auf dem Lande gelten. Ist denn die Sache wicklich so schwierig, daß sie der einfache Mann nicht verstehen kann? Wir denken, das Folgende wird klar und deutlich sein.
Versichert werden muß j der Dienstbote, jeder Tag- löhner, überhaupt jeder Landarbeiter über 16 Jahre, der Lohn in Geld bezicht. Wer nur Naturalien und keinen Geldlohn bezieht, ist nicht versicherungspflichtig. Grundsätzlich werden Alters- und Invalidenrenten erst nach Zurücklegung einer Wartezeit gewährt und muß Jemand, der auf Invalidenrenten Anspruch erhebt, mindestens 5 Jahre und Jemand, der in den Genuß der Altersrente treten will, mindestens 30 Jahre Beiträge gezahlt haben. Hiernach würden diejenigen Personen, welche noch vor den ersten 5 Jahren der Versicherung, also innerhalb der Zeit bis 1896, invalide
werden oder die dem 70. Lebensjahre jetzt schon nahe
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den Wohlthaten des Gesetzes ausgeschloff--« j Abends bei Glatteis auf der Dorfstraß- Hinschlägt und
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fein. Um daS zu verhindern und die Altersrente sofort, die Invalidenrente schon nach einem Versicherungsjahre (zu 47 Beitragswochen gerechnet) zahlbar zu machen, sind besondere Uebergangsbestimmungen getroffen worden. Diese besag-n: Wer schon vor dem 1. Januar 1891 in einer Beschäftigung stand, in der er Beiträge halte entrichten müssen, w un das Gesetz schon gegolten hatte, soll geradeso behandelt werden, als hätte er die Beiträge wirklich gezahlt. Aber natürlich muß er über die Beschäftigung vor dem Inkrafttreten des Gesetzes Nachweise liefern, welche sich auf die Dauer der Beschäftigung und die Dauer der Arbeitsunterbrechungen feit dem 1. Januar 1886 erstrecken. Arbeiter, welche schon im 60. Lebensjahre stehen, müssen auß rdem die Höhe des Lohnes nachweisen, den sie feit 1. Januar 1888 bezogen haben, weil das bei der Berechnung über die Höhe der Altersrente von Wichtigkeit sein kann.
Diese Nachweise soll sich j der über 16 Jahre alte Landarbeiter, jeder Knecht, jede Magd rc. noch vor dem 1. Januar 1891 verschaffen. Wie macht er das? Er geht zur unteren V rwaltungs- behörde (Gemeinde- bezw. GutSvorsteher) und läßt sich die Dauer seiner Beschäftigung seit dem 1. Januar 1886 bescheinigen. Die Bescheinigung kann auch der Dienstherr ausstellen, dessen Unterschrift dann aber vom Gemeinde- bezw. Gutsvorsteher beglaubigt werden muß. Für die Bescheinigungen bestehen Formulare, die überall aus Druckereien, Buchhandlungen leicht bezogen werden können. Hat der Arb-itcr während der Z'it, über die er Nachweise beibringen will, nur bei einem Arbeitgeber oder nur bei wenigen Arbeitgebern in Beschäftigung gestanden, so läßt er sich von diesem einen oder diesen wenigen die erforderliche Bescheinigung unter Beglaubigung der Unterschriften ausst-llen. Hat her Arbeiter aber seine Stelle häufig gewechselt, so ist eS einfacher, er legt die Bescheinigungen seiner sämmtlichen bisherigen Arbeitgeber dem Ortsvorsteher vor, der dann einen neuen Schein über alle Arbeits- Verhältnisse auffteßt. Militärische Dienstleistungen werden olS Arbeits-(Beitrags )Zeit gerechnet, die Nachweise hierüber liefern die Mlitärpapiere. Krankheiten be- scheinigt der Krankenkassenvorstand oder wenn der Erkrankte keiner Kasse angehört, der Gemeindevorstand.
diese Bescheinigungen und Beglaubigungen geschehen stempel- und gebührenfrei,
. Die Nachweise muß jeder Dersicherungs- Pslichtigr sorgfältig aufbewahreN/ weil
er nur durch sie beim Eintritt der sonstigen! gesetzlichen Voraussetzungen Rentenempfänger werden kann.
Ein Beispiel: Der Knecht Gottfried Schulze, 21 Jahre alt, hat am Jobanni 1886 bis Johanni 1888 bet dem Kossäthen Henschke in Marienburg in Lohn gestanden, seitdem steht er bei dem Bauer Iahn im benachbarten Hohendois in Lohn. Im November 1890 geht er zu Henschke und bittet ihn, Anfang und Ende seines ersten Dienstverhältnisses zu bescheinigen. Henschke füllt ein Formular aus, g-ht damit zum Gemeindevorsteher in Marienburg und setzt vor diesem seine Unterschrift unter die Bescheinigung. Der Gemeindevorsteher beglaubigt die Unterschrift und das ausgesüllte, unterschriebene und beglaubigte Formular erhält nun Gottfried Schulze eingehändigt. Eine gleiche Bescheinigung verschafft sich Schulze durch seinen gegenwärtigen Dienstherrn Iahn in Hohendorf. Beide Scheine hebt Schulze sorgfältig auf. Vom 1. Januar 1891 an ist er nach Maßgabe seines Verdienstes, der unter Anrechnung der Naturalien (Kost, Wohnung rc.) weniger als 350 Mk. beträgt, in der ersten Lohnklasse versichert. Iahn, der Dienstherr, hat allwöchentlich in dieOuittungs- karte des Schulze eine Marke im Werthe von 14 Ps. einzukleben. Die Marke liefert die nächste Postanstalk. Iahn, der wie jeder Arbeitgeber nur zur Tragung der Hälfte der Versicherungskosten verpflichtet ist, kann bei der nächsten Lohnzahlung an Schulze die Hälfte der in Gestalt der eingeklebken Marken gezahlten Versicherungsbeiträge in Abzug bringen. Am 28. November 1891, also nach 47 B.'itragswoch'N, verunglückte Schulze, nicht im Betriebe seines Dienstherrn — da
bekäme er 'zunächst Unfaßrente —, sondern indem er
mit der Hand unter die Räder eines fremden, mit
Stroh beladenen Wagens geräth. Die zerquetschte Hand muß ihm abgenommen werden, er wird erwerbsunfähig. Zum Glück kann er durch seine beiden wohlverwahrten Scheine nachweisen, daß er feit fünf Jahren in Arbeit und Lohn gestanden hat. An Versicherungsbeiträgen sind auf seinen Theil 47 x 7 Pfg. = 3,29 Mk. gefallen. Dafür bezieht er hinfort eine jährliche Invalidenrente von 115 Mk. 14 Pfg. Diesen Gewinn hätte Schulze auf§ Spiel gesetzt, wenn er nicht für rechtzeitige Beschaffung der Nachweise und gute Verwahrung derselben gesorgt hätte.
Was hier für den Landarbeiter dargelegt ist, gilt in ganz gleicher Weise für alle übrigen Versicherungs- pflichtigen, für die Fabrikarbeiter, Handwerksgesellen, Dienstboten aller Art.
Deutsches Reich.
Berlin. Finanzminister M-quel hat sich Berliner In- dustriellen gegenüber, wie der „Konf." mittheilt, über die geplante neue Einkommensteuer, wie folgt, ausgesprochen: Der Einzuschätzende soll verpflichtet sein, dem Vorsitzenden der Einschätzungsbehörde oder deren Mitgliedern bestimmte Auskunft zu ertheilen. Im Ber- weigerungsfolle findet die Abschätzung nach dem Er- |messen der Verwaltungsbehörde statt. Besonderer Werth 'soll darauf gelegt werden, daß die Vorsitzenden der EinschätzungSkommission aus Staatsbeamten bestehen, die eine vollständige Sach- und Fachkcnntnig der ihnen unterstellten B zirke besitzen.
— Von Seiten des Reichs war bekanntlich eine dreiprozentige Anleihe in Höhe von 170 Milk. Mk. ausgeschrieben. Die gesammte Summe ist mehr als doppelt gezeichnet worden.
Bonn, 8. October. Ein schauerliches Ehebruchsdrama hat sich in dem benachbarten Bornheim zugetragen. Ein dort wohnhafter Ehemann, Datei von fünf Kindern, war, wie die Frf. Z. mittheilt, zu einer jungen Witwe in nähere Beziehungen getreten. Da dieses Verhältniß nicht ohne Folgen geblieben war, kam der bisher Unbescholtene auf den fürchterlichen Gedanken, die Witwe zu ermorden. Zu diesem Zwecke lockte er sie AbendS ins Freie und fiel mit einem Messer über sie. Es entstand ein entsetzliches Ringen; obgleich der 23 jährigen kräftigen Frau mehrere Sehnen sowie die Kehle halb durchschnitten wurden, wehrte sie sich gewaltig, worauf der Verbrecher das Messer fahren ließ, einen Revolver zog und seinem Opfer noch drei Kugeln in den Leib jagte. Der Mörder wurde alsbald verhaftet.
Schwerte, 7. Oktober. In der vergangenen Woche fiel eine auf dem westfälischen Nickelwalzwerke hierselbst beschäftigte Arbeiterin, die mit Fallsucht behaftet war, in Krämpfe. Der Anblick muß schrecklich gewesen sein; denn durch die Aufregung wurden am nämlichen Tage, wie die „Schwerter Ztg." meldet, noch 15 Arbeiterinnen von dieser schrecklichen Krankheit ergriffen, eine derselben so schlimm, daß sie ins Krankenhaus gebracht werden mußte.
Worms, 7. Oktober. In der Nähe des Ortes Eich ereignete sich während eines Gewitters, das in voriger Woche niederging, ein seltener Unglücksfall. Drei Handwerksburschen suchten, von dem Unwetter plötzlich überrascht, in einer in dem Hoffmanschen Packe stehenden Hütte Schutz. Kaum hatten sie den Zaun durchschlüpft, so wurden sie von einem Hirsch Überfällen. Während zwei sich durch die Flucht retteten, wurde der dritte, ein junger Mensch aus Sagan, Namens August Klauberg, dermaßen von dem wüthenden Thiere zugerichtet, daß an seinem Aufkommen gezweifelt wird.
Lokales und Provinzielles.
61 Schlächtern, 10. Oct. Die Postfachschule wurde heute mit einer verhältnißmäßig erheblichen Zahl Schüler eröffnet. Zu dem Zwecke war der Herr Direktor Schaacke von der großen Hauptlehranstalt in Hannover hierhergekommen. Mit einer inhaltreichen Ansprache übergab er die Leitung der Lehranstalt den erprobten Händen des Herrn R klors Steinmetz, welcher versprach, sie im Geiste der Mutteranstalt in Hannover zu führen. Wünschen wir der Postfachschule in Schlüchtern ein frohes Gedeihen.
* — Am Samstag wurden von einigen Kindern in dem diesigen Walde reife und sogar noch blühende Erdbeeren gefunden. Gewiß eine Seltenheit in dieser Jahreszeit!
* — Während der Jagdzeit 1889/90 sind allein im Königreich Preußen in runder Summe 2,380,000 Hasen erlegt worden; rechnet man das Stück nach Abzug des Balges und des Aufbruchs nur zu 6 Pfund, so ergibt dieser Jagdertrag an Hasen 142,800 Ctr. Fleisch.
* — Ueber die Ernte im Regierungsbezirk Kassel meldet der Reichsanzeiger: Die Ernte ist im Allgemeinen nicht so gut ausgefallen, wie man nach der ersten Entwickelung der Saaten erwarten konnte. Die Halmfrüchte lieferten eine gute Mittelernte. Der Ertrag an Körnern entspricht zwar theilweise nicht den gehegten Erwartungen, dafür ist aber der Ertrag an Stroh sehr reichlich. Die Hülsenfrüchte haben durchschnittlich eine gute Ernte ergeben, während Oclsaat weniger gut ausgefallen ist. Heu und Futterkräuter haben einen reichen Ertrag geliefert, konnten aber wegen ungünstiger Witterung weniger gut eingebracht werden. Grummet ist gut ausgefallen. Die Kartoffelernte ist nur auf trockenem Boden befriedigend, im Uebrigen kaum mittelmäßig und namentlich auf feuchtem und schwerem Boden schlecht, da hier die Kartoffeln meist angefault und krank sind.
Fulda, 13. Oct. Nächsten Montag den 20. Oct., Vormittags halb 10 Uhr, wird die landwirthschaftliche Winterschule, zu welcher sich 16 Zöglinge gemeldet haben, feierlich eröffnet. — An der Spitze der Anstalt steht Herr Direktor Heinrich Fuest aus Germete in Westfalen und die Unterrichtsgegenstände erstrecken sich auf: Religion, Deutsch, Geographie,Zeichnen, Geschichte, Rechnen, Naturgeschichte, allgemeinen und sprießen Pflanzenbau, Thierheilkunde, Betriebslehre, Thierzucht, Feldmessen, Buchführung, Physik und Chemie.
Schmalkalden, 8. Oct. Der Preis für die Kartoffeln ist in den letzten Tagen etwas zurückgegangen. Der Centner wurde bereits mit 2 Mk. verkauft.
Eschwege, 8. Oct. Ein unvorsichtiger Schütze hat einen arbeitsamen Mann aus dem Dorfe Hitzerode an den Rand deS Todes gebracht. Der Betreffende ging deS Morgens in aller Frühe, als es noch dunkelte, von Hitzerode nach hier zur Arbeit und benutzte den ordentlichen Weg. Zwischen hier und Albungen wurde er im Walde von einem überciligen Jäger für ein Stück Wild gehalten und ihm die ganze Schrotladung auf den Leib geschossen. Kopf, Brust und Arm sind schwer verletzt und mußte der Unglückliche ins Krankenhaus trans- portirt werden.
Vicveshein», 10, Oct. Dir über 70 Jahre All#