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„Dein Vater ist wohl nicht daheim?" fragte er ihr entg gen.

„Nein, Herr, er wollte den Pfarrer hören und harte aller!.i zu schaffen."

„Wo warst Du denn?"

„Ich hatte einzukaufen, wozu in der Woche keine Zeit ist. Was habt Ihr mir zu sagen?"

„Wir sind heraufgekommen, uns umzuschauen, sagte Rudolf, und dir Dame hier, meine Muhme, ist müde und durstig geworden."

(Fortsetzung folgt.)

Geschichte der Stadt Schluchtern.

Entworfen von J. Null mann, Dr. theol., weiland Pfarrer in Kesselstadt.

(Fortsetzung.)

Es gab in den Zeiten, in denen sich Schlüchtern zu einem Dorfe entwickelt hatte, ein eigenes Gericht dieses Namens, auch nach der früheren Schutzherrschaft das „von Trimberg'sche Gericht" genannt. Dieses Gericht bestand aus den Ortschaften Schlüchtern, Breiten- bach, Ni-derzell, Hohenzell, Marjoß, Bellings, Kressen- dach, Wallroth, Hintersternau, Klesberg, Urzell und Reinhards, und den Klosterhöfen Alersbach, Lindenberg, Reith, Drasenberg und Gumberts mit Rührig. Daneben gab es noch bis in die neuere Zeit ein besonderes Ge­richt nach der alten Burg Brandenstein benannt, welches die Ortschaften Elm, Gundhelm, Hütten und Oberkal­bach umfaßte. In Schlüchtern und den meisten anderen Ortschaften, in denen das Kloster großen Grundbesitz hatte, und aus denen es viele Einkünfte bezog, waren stets zwei Schultheißen, von denen der eine von der Schutzherrschaft, der andere durch den Abt des Klosters ernannt wurde. Welcherlei Art die besonderen Ob­liegenheiten des Orlsschultheißen waren, darüber finden sich keine Nachweise; aber die Instruktion des klöster­lichen Schultheißen und sein Diensteinkommen findet sich aus den Zeiten des Abtes Lotich vor und ist der Schluß wohl gerechtfertigt, daß solche auch in den vergangenen Zeiten ähnlich gelautet haben werde. Ich schreibe nur Folgendes daraus ab: „Zum ersten soll er unsers Klosters Gericht und Freiheit, Herrlichkeit und aptliche Gerechtigkeit zum besten Handhaben und wie es ihm befohlen ist und war alters Herkommen, nach seinem vermögen verwahren und vertreten.

Item soll auch neben diesem sonderlich unser Person, Leib, leben und gudt, desgleichen unsere Zugehörigen gehorsamen Conventualcn Priestern allewege getreulich meinen helfen, vertheidigen, küren urd fördern und sich in Allem und iglich-m seinen Dienstgeschäften wissen zu halten, wie einem getreuen, verständigen Biedermann zusteht."

Den Schultheißen standen in jedem Dorfe zwei Schöffen zur Seite, welche von den Gemeinden ge­wählt wurden und die dann zusammen den Ortsvorstand bildeten. Da Gegentheiliges nicht vorliegt, so ist wohl anzunehmen, daß demselben die ganze Verwaltung des Gemeindeeigenthums werde obgelegen haben, sammt der freiwilligen Gerichtbarkeit für die Gemarkung des Dorfes. Für die Entscheidungen des Ortsgerichtes bildete daS Landgericht die Appellations - Instanz. Die Verhandlungen waren öffentlich und mündlich. Das Landgericht, welches jährlich nach Bedürfniß zwei bis viermal gehalten wurde, trat in den Schöffen aus jedem Orte nach Ladung durch den Vorsitzenden in Schluchtern zusammen und hatte über gemeine Vergehen zu ent­

scheiden, namentlich solche, welche Hand und Hals an- gingen. Wie oft Landgerichte g halten wurden, laßt sich aus den Klvsterkcllerei - Rechnungen, durch Jahr- hunderte hindurch, beweisen, indem ein Theil der U i- kosten, wozu namentlich eine Mahlzeit gehörte, aus dem Kloster bestritten werden mußte. Am zweiten Gerichts­tage, „wo die Frevel gethätigt wurden," fand wieder eine Mahlzeit statt und die beiden Schultheißen, späteren Bürgermeister b.kamen noch außerdem „nach altem Her­kommen ein jeder zwei Gulden aus der Klosterkasse." War ein Dorf versetzt oder verpfändet, so mußten die Schöffen von da doch bei jedem Gerichtstage in Schlüchtern erscheinen, duiften aber „nicht fürbringen" was ihr Dorf betraf, so lange die Versetzung dauerte.

Den Vorsitz beim Landgerichte hatte der Amtmann von Steinau, als Vertreter der Landesherrschaft; diese erwählte denselben auf Lebenszeit und zwar gewöhnlich aus den umwohnenden Adilsgeschlechtern einen solchen Mann, der das gerichtsgebräuchliche Herkommen kannte und darin Erfahrung hatte. Es waren somit die Landgerichte nichts anderes, als periodische Gerichts­tage, die mit im Laufe der Zeiten veränderter Organi­sation und Machtbesugviß bis zu Anfang dcrzwanzigcr Jahre unseres Jahrhunderts fortdauerten, wo die Ver­waltung von der Rechtspflege getrennt und ein eigenes Justizamt Schluchtern gegründet wurde, das heute noch besteht.

Die Rechtsprechung ist zu allen Zeiten und in allen Ländern k ine unentgeltliche gewesen; immer hat der eine Theil sein Recht suchen und durch allerhand Un­kosten bezahlen müssen und der unterliegende Theil mußte sein Unrecht büßen, d. h. durch G fängniß, körperliche Züchtigung oder durch Geldausgteichen. Die erkannten Geldbußen bildeten einen wesentlichen Theil der Baareinnahmen für die Landesherrschaft. Für die Dauer waren sie aber, trotz der einfachen Verhältnisse jener Zeiten, f. in ausreichendes Deckungsmittel mehr für die, durch die Landesverwaltung entstehenden Un­kosten. Da man damals von Grund- und Einkommen­steuern noch nichts wußte, so nahm man, um baares Geld zu bekommen, seine Zuflucht zum Zoll, womit man recht eigentlich Handel und Wandel bestrafte und zu Verbrauchssteuern, Angeld genannt, wodurch man Speise und Trank vertheu.rte. Die directen Abgaben und ständigen Leistungen für die Landes- und für die Grundherrschast, sowie für Gemeindezwecke, bestanden ausschließlich in Naturalleistungen und in Hand- und Spanndiensten, auch Frohnden genannt, d. h. Herren- dienste, weil Frohn im Altdeutschen gleich bedeutend mit Herr ist. Das baare Geld konnte man aber da­mals so wenig wie heutiges Tages entbehren und es waren daher der Zoll und das Angeld in einer Weise im Schwange, von der man jetzt, in der Z it der Handels- und Gewerbcfreihcit, keine Vorstellung mehr hat. ___________________(Fortsetzung folgt.) _________

Vermischtes

Ein großes Geschäft hat kürzlich ein wackerer Nieder- bayer mit Aufgebot vielen Scharfsinnes zu Wege gebracht. Ein Hutmacher in Eggenfelden, der auch zugleich Wild- prcthandel treibt, ließ bekannt geben, daß derjenige Jäger welch r nach «öffnetet SHußznt ihm den ersten Reh­bock bringe, einen feschen Schützenhut erhalten solle. Der Meßner vom Wald, so erzählt der „Rotth. Bote" der schon längst einen „feschen Schützenhut" sich wünschte, geht schnell besonnen zum Förster von Schönau, der wegen Umzuges seinen lebenden selbst erzogenen Rehbock

I zu verkaufen beabsichtigt, und feilscht um denselben. Für 20 Mk. erhält unser Nimrod den Bock; siegesfroh will er ihn an einen Strick „anmachen", da er aber auf diese Weise nicht folgte, trägt er ihn in einer soge­nannten „Kirm" heim. Zwischen 12 und 1 Uhr nachts kracht im Vorgang des Meßners ein Schuß und der Bock ist zu seinen Ahnen versammelt worden. Während der Morgendämmerung wird er nach Eggenfelden „ver- schubt", allwo sich der verwegene Schütze sofort zum Hutmacher begibt, um zu erfahren, daß bereits zwei Böcke aufliegen. Er verkauft das Opfer seiner „Morihat" um 14 Mk. 49 Pfg. und kauft sich einen Schützenhut!

— Eine eigenthümliche Art des Selbstmordes hat dies-r Tage ein Maurer, Namens Johann Pracherstorfer, in Nußbach bei Wien gewählt. Er stieg in den Keller hinab, entkleidete sich dort und sprang in ein großes Faß voll Essig, nachdem er vorher auf dasselbe mit Kreide drei Kreuze nnb die Anfangsbuchstaben seines Namens „J.P." gezeichnet hatte. Andern Tages wurde er von dem Hausmeister, der über den seltsamen Mxied Pickles nicht wenig erschrocken sein soll, todt aus dem Fasse gezogen.

— Lockvogel. Sie: „Aber, Mann, was willst Du Dir einen so großen Kassenschrank anschaffen? So viel Geld haben wir doch nicht!" — Er: „Allerdings! Allerd ings! Aber wir bekommen viele Besuche von Junggesellen und haben drei heiratsfähige Töchter !"

— Die Fremdwörter. Was kaufst Du denn dies mal für eine Torte zu Mama' s Geburtstag, Papa?" — Eine schöne Baiser-Torte. „Ach nein, Papa, keine Bcseh-Torte, sondern eine zum Essen!"

— Unter allen Umständen. Krämer Schläule sieht den Bauern Huber, seinen Schuldner, an seinen Laden vorüber gehen; zu seinem Kommis: Fritz, schreiben Se mal ins Hauptbuch: Huber, an mir vorübergegangen und nichts gekauft 1 Mk. 50 Pf."

Markt- und Handelsnachrichten.

Fulda, 12. Juli. Der heutige Schweinemarkt war mit 70 Läufern und 100 Ferkeln betrieben. Der Durchschnittspreir stellte sich bei Läufer auf 25 M., bei Ferkel auf 13 M. per Stück.

Frankfurt, 14. Juli. Der heutige Viehmarkt war mit 454 Ochsen, 19 Bullen, 361 Kühen, Rindern und Stieren, 218 Kälbern, 69 Hämmeln, 280 Schweinen befahren. Die Preise stellten sich wie folgt: Ochsen 1. Qual. Mark 69-72, 2. Qual. 63 6 , Bullen 1. Qual. 54 - 56, 2. Qual. 50 52 Kühe, Rinder und Stiere 1. Qual. 64 63, 2. Qual. 53—58. Aller per 10) Pfd. Schlachtgewicht. Kälber 1. Qual. 63 - 68 Psg., 2. Qual. u3—58, Hämmel t. Qual. 64 — 66, 2. Qual. 46—48, Schweine 1. Qual. 65—66, 2. Qual. 62—64 Pfg. Alle- per 1 Pfv. Schlachtgewicht.

Entgegnung

zu ber Notiz: Neuengronau, 10. Juli, in Nr. 56 d. B

Die Dienst.instellung ist als Böswilligkeit des Schäfers hingestellt, während doch die Schuld einzig und allein in dem Mangel an genügendem Hütcareal lag. Gelogen ist, daß es in der Gemeinde einen großen Kravall ge­geben habe, der ganze Vorfall verlief in ruhigster Weise und wurde mit dem Ersatzmann in gütlichem Einver­nehmen das Lohnverhältniß geregelt. Wegen dem in Aussicht gestellten Frieden- und Freudenfest hege ich jedoch gelinde Bedenken, denn die Einwohner von Neuengronau sind zu vernünftig, ihrem Geldbeutel Opfer aufzuerlegen und geben sich mit ihren habenden Ausgaben zufrieden und ob der Herr Einsender der Streikenotiz aus seiner Börse ein Festessen gibt, kann als wahrscheinlich nichtangenommenu werden. Kehre jeder vor seiner Thüre! Johannes Spähn, Schäfer.

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