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Samstag, den 15. Februar

1890

Deutsches Reich.

Berlin. Ueber einen beklagenswerthen Unfall auf dem deutschen Panzergeschwader wird türkischen Blättern aus Sm y r n a Folgendes berichtet: . Während der letzten Tage, in denen das deutsche Panzergeschwader (Kaiser", Friedrich der Große",Preußen" undDeutschland") vor Smyrna manövrirte, ereignete sich auf einem dieser Panzerschiffe ein schwerer Unfall. Als das Panzerschiff einige Salutschüsse abgab, zerplatzte ein Kanonenrohr, wodurch ein deutscher Matrose getödtet und zwei andere schwer verletzt wurden.

Köln, 4. Febr. Einem Münzverbrechen ist gestern die Kriminalpolizei auf die Spur gekommen. Ein jüngst aus Siegen hierher verzogener Buckdruckereibesitzer Namens Tounellier zahlte seit etwa 4 Wochen sein Personal mit Kupons der Siegener Eisenwerk - Aktien- Gesellschaft aus und hatte auch in der Umgegend seiner Wohnung eine Anzahl dieser Kupons von je 11,ÖO Mark Werth, bei Wirthen und Geschäftsleuten in Zahlung gegeben. Bei Letzteren hatte er gebeten, die Kupons nicht in Weiterzahlung zu geben, da er sie bald wieder einlösen werde. Bereits vor Monaten wurde an der Börse vor Fälschungen von Kupons der Siegener Eisenwerke g warnt. Einer der Kauf­leute, der von Tounellier mit einigen solcher Kupons beglückt war, hatte an ein hiesiges größeres Haus eine Zahlung zu leisten und gab hierbei auch die Siegener Kupons aus. Der Groß-Kaufmann und auch der Einzahler waren nicht wenig erstaunt, als ersterer bereits die echten Kupons mit den gleichen Nummern vorzeigen konnte. Die Kriminalpolizei wurde sofort benachrichtigt mtD verhaftete gestern Abend Werst du Frau Tonnellirr, weil sie im Verdacht steht, Beihilfe geleistet zu haben, und heute früh Neu Buchdruckerei­besitzer selbst. In seinem Besitz befanden sich einige der gefälschten Kupons. Wie bisher ermittelt wurde hat Tounellier bis jetzt etwa 1000 Nummern dieser Fäl­schungen in Verkehr gebracht.

Lüdenscheid. Der Bahnhossnachtwächter Kilian hat gestohlen, was er kriegen konnte, Uhren, Goldsachen, Granatschmuck, Hackebretter, Sodener Pastillen, Atrappen, Revolver, Decken, Tücher, sogar Sporen. Er öffnete einfach die verschiedenen Koffer und Kisten, die als Passagiergut im Gepäckraum des Bahnhofes lagen, mit Nachschlüsseln, deren er eine ganze Collektion besaß, im Nothfälle erbrach er sogar die Behältnisse. D^r saubere Nachtwächter konnte 4 Monate lang sein Handwerk treiben, weil keine der Gestohlenen, meist Mädchen, An- zeige machte. Erst im November kam die Geschichte an's Licht. Bis heute sind für eine Menge Sachen die Eigenthümer nicht ermittelt. Kilian erhielt von der Hagener Strafkammer zwei $abre Zuchthaus, seine Frau als Hehlerin zwei Monate Gefängniß.

Meldorf, 3. Februar. Einen eigenthümlichen Han­del machte in Albersdorf kürzlich der Fischhändler Hardt, welcher sich eines sehr ansehnlichen Bartwuchses erfreut, so daß der Mühlenbcsitzcr Mettelmann ein Gebot von 900 M. für den prachtvollen flachssarbigen Bart für nicht zu hoch erachtete. Der Bartbesitzer ging schleunigst auf die seltene Verkaufsgelegenheit ein, ließ sich den Bart abschncideu und schickte denselben per Post an den Käufer. Der Barbier erhielt für seine Bemühung 15 Mk., Beweis genug, daß der Bart wirklich außerge­wöhnlicher Natur sein muß.

Osterfeld, 9. Febr. Der Krach der hiesigen Vor- schußbank hat schon viel Noth und Elend in die Fa- milien der Mitglieder gebracht und es sind wohl noch viele Subhastationen zu erwarten, da die geforderten veruntreuten Gelder unerschwinglich sind. In Folge dessen haben in dieser unglücklichen Angelegenheit Herr Bürgermeister Fackel sowie die beiden Liquidatoren um Audienz beim Herrn Staatsminister v. Bötticher nach­gesucht, welche ihnen auch gewährt ist. Erlassene Bitt- rufe um Unterstützung haben nichts gefruchtet. Nun beabsichtigt man, Se. Maj. den Kaiser um Genehmigung einer Lotterie zu bitten. In Folge dieser Kamalität stockt Handel und Wandel.

Schmittken (Masuren), 5. Februar. Ein trauriges Ende fand kürzlich ein taubstummer Angler aus dem Dorfe Sdorn. Derselbe hatte auf dem nahen Spirding- see an seiner Angel einen so großen H-ckt gefangen, daß die von ihm in das Eis gehauene Oeffnung zu /trirr war, um den Fisch hcrauszuzieheu. Um dies durch

i Gewalt zu ermöglichen, halte er dem Fische die mit | einem dicken Fausthandschuh bezogene rechte Hand tief in den geöffneten Rachen gesteckt. Der Hecht aber biß dem Manne die Pulsader durch, ließ die einmal ge­packte Hand nicht wieder los, der Angler vermochte die­selbe durch das kleine Loch nicht wieder aus dem Wasser zu ziehen und mußte so verbluten. Erst am andern Tage fand man den Unglücklichen todt; an seinem Arme hing unter dem Eise der ebenfalls todte Fisch im Ge­wichte von 29 Pfund.

Lokales und Provinzielles.

* Schlächtern, 15. Febr.

* Zur Frage der Haftpflicht des Vermiethers gegenüber dem Miether ist der Verlauf eines kürzlich vor dem Berliner Kammergericht verhandelten Prozesses von grundsätzlicher Bedeutung. Der Bäcker K. hatte nämlich seine Mehlvorräthe in einem von dem Haus­besitzer D. gemietheten Keller untergebracht und den­selben mit dem Ersuchen, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, am 14. Juli 1887 darauf aufmerksam gemacht, daß bei plötzlicher Ueberflulhung durch Regengüsse der Inhalt der auf dem- Hose befindlichen Senkgrube sehr leicht in die betreffenden Kellerräume dringen und das darin lagernde Mehl verderben könnte. D. begann auch Vorkehrungen zu treffen, die aber, als am 29. Juli ein Wolkenbruch heruntciging, sich noch als ganz ungenügend erwiesen, indem nämlich der Keller von der Senkgrube überschwemmt und das darin lagernde Mehl verdorben würde. K. strengte nun gegen D. die Klage wegen Schadenersatzes an, indem er für das verdorbene Mehl 11(0 Mark und dafür, daß er die Kundschaft wegen Mangels an M.hl nicht vollständig habe bc» dienen können, also einen Verlust an Kunden erlitten habe, 000 Mark in Ansatz brächte. Er wurde jedoch bis zum Kammergericht hinauf abgewiesen, indem letzteres aKiahm, daß der Wirth in der Periode, welche zwischen der Warnung und dein Anliegen des K. bis zu dem Eintritt der Ueberschweminung lag, nicht die ge­hörige Zeit zur Herstellung genügender Vorkehrungen und also auch nicht die Schuld an dem Verluste des K. gehabt habe. Das Reichsgericht hob aber diese Entscheidung unter der Motivirung auf, daß der Ber- Miether grundsätzlich verpflichtet fei, die vermiethete Sache während der Miethzeit in brauchbarem Zustande zu erhalten, und daß der Beklagte diese Verpflichtung nicht erfüllt habe, wenn er die Senkgrube seines Grund­stücks in solcher Verfassung ließ, daß bei einer Ueber« schwemmung der Inhalt der Senkgrube sich in die Miethsräume ergießen konnte. Das Kammergericht, an welches die Sache zurück verwiesen wurde, verurtheilte nun den Hauswirth zum Ersatz des Mehls in Höhe von Mk. 1100, wies dagegen den anderen Anspruch ab, indem es keinen Kausalnerus zwischen dem an der Kundschaft erlittenen Verlust des K. und der damaligen Ueberschwcmmuug zu finden vermochte.

Gersfeld, 11. Februar. Heute Morgen fand man den 10jährigen Jungen Karl Bohn in der Nähe des Schreiner Johann Stumpf'schen Hauses dahier, an einem Baume erhängt, auf. Derselbe kehrte gestern Abend, nachdem er zuvor mit seinen Kameraden spielte, nicht in die Wohnung des Stumpf, wo er sich in Pflege befindet, zurück und konnte auch von den Stumpf'schen Eheleuten, welche nach ihm suchten, nicht ausfindig ge­macht werden, bis ihn heute Morgen die Nachbarsleute hängen sahen. Das Motiv zu diesem Selbstmord ist unbekannt.

Hersfcld, 10. Februar. Das 3. Bataillon des 32. Jnf.-Regls. wird von Hersfeld nach Cassel am 1. April 1890 verlegt. Die Hoffnung, Ersatz für unser Bataillon zu erhalten, braucht noch nicht aufgegeben zu werden. Nach einer Notiz aus Carlsruhe sieht man in Ettlingen (Baden) der Verlegung der dortigen Unterofficierschule nach Hersfeld entgegen; über die Art des Ersatzes, der als sicher gilt, gehen die Ansichten noch auSeinanber. Wir wollen hoffen, schreibt dieH. Z.", daß diese Nach­richt nicht ohne thatsächlichen Hintergrund bleibt; wenn dieselbe auch vorsichtig ausgenommen werden muß, so klingt sie nicht unwahrscheinlich. Die vorzunehmenven Truppenverschiebungen nach den Grenzen des Reiches haben eine stärkere Belegung der dortigen und in der! Nähe liegenden Garnisonstädte zur Folge, und bisher! daselbst bestehende MilitälbildutigSgnstglten müssen, um'

Platz zu schaffen, mehr in das Innere des Reiches ver­legt werden. Eine Unterofficierschule besteht aus 4 Compagnien, je 150 Mann stark, würde also vollen Ersatz für das uns verlassende Bataillon bilden.

Auch ein Roman aus dem Leben. In einem Orte bei Cassel war im Sommer des Jahres 1888 eine Bande Zigeuner eingekehrt und trotz aller Be­mühungen der Einwohner und Behörden gelang es erst nach zwei Tagen, die braunen Gesellen zum Aus­rücken zu bewegen. Diese zwei Tage hatten - jedoch genügt, einem jungen reichen Bauersohne den Kopf zu verrücken, denn er hatte einem der üppigen Zigeunerinäschen zu tief in die Hexenaugen geblickt. Als die Bande endlich aus dem Dorfe hinausbugsirt war, da war auch derAndres" mit ihr verschwunden. Er hatte seinem Alten auf ein Stück Papier, das um sein Butterbrot gewickelt gewesen, die Meldung gemacht, daß er ohne die braune Fee nicht leben könne und ihr folgen werde bis an's Ende der Welt. DerAlte wußte zunächst nicht, ob er wache oder träumte, dann, als er die Situation begriffen, sprang er mit einemHimmel- kreuzbombendonnerwettcr" auf, ging spornstreichs zur Stadt und ließ durch einen Anwalt ein Kodizill zu seinem bereits anfgest-llten Testamente anfertigen, laut welchem er seinen ältesten Sohn Andres enterbte und auf den Pflichttheil verwies. Der Andres aber blieb verschwunden, bis seinem Vater dieser Tage endlich Nachricht von ihm zugekommen ist. Andreas schrieb, diesmal nicht auf Butterbrotpapier, sondern auf fein» parfumirtem Briefbogen, seinem Vater auS der Ferne einen Brief, der wie ein Roman klang. Er habe lange das Leben auf dem Lande satt gehabt und mit Freuden die Gelegenheit ergriffen, den engen Verhältnissen zu entfliehen. Mit Hilfe seiner Geliebten, die inzwischen seine rechtsmäßige Frau geworden, Und der Unter­stützung der übrigen Mitglieder der Bande habe er in P. in Galizien eine Reitschule ins Leben gerufen, die ausgezeichnet prosperiere. Er lebe mit seiner Frau und einem inzwischen angenommenen kleinenAndreas" glücklich und zufrieden und bitte den Vater um Ver­zeihung wegen seines eigenmächtigen Handelns. Der Alte, der auch einst ein schneidiger Reitersmann ge­wesen und im Grunde seines Herzens seinen Andres noch immer liebte, ist am Sonntag in die Stadt ge­fahren, um das Kodizill wieder umzustoßen. Er fand seinen Anwalt nicht zu Hause, hatte jedoch das Wieder­kommen versprochen.

Heppenheim a. d. B., 4. Februar. In einer kleineren Gemeinde der oberen Bergstraße foppten kürzlich einige Bauersleute die beiden dortigen jungen Lehrer wegen deren vermeintlich geringen Qualifikationen zur Ausführung landwirthschaftlicher Arbeiten. Der Widerspruch der beiden Jugendbildner reizte einen be­güterten Oekonom dermaßen, daß er denselben den Er­trag von 300 Garben Weizen versprach, falls die zwei Lehrer dieses Quantum Getreide in seiner Scheuer ausdreschen würden. Die Lehrer gingen sofort auf diese Offerte ein und dreschen nun, da keine bestimmte Zeit vorbehalten war, täglich ordnungsmäßig einige Garben zum Gaudium der Bevölkerung und zum Aerger des verblüfften Besitzers.

Aus der guten alten Zeit oder:Wie unsere Alten ihre Kinder erzogen." Mitgetheilt «on P. W. g.

Es hat einmal einer gesagt, wie in der Natur Tag und Nacht, Sommer und Winter, Sonnenschein und Regen abwechseln, so folgen in der Weltgeschichte die geschmeichelten" und diegeprügelten" Ge­schlechter Wechselsweise auf einander. Gegenwärtig, weint er, werde den Leuten geschmeichelt, und es könne darum gar nicht anders sein, als daß demnächst wieder eine Zeit der Prügel anbrechen werde.

Wie mir scheinen will, hat der Mann so ganz Un­recht nicht; der Grundfehler des Geschlechtes unserer Tage ist der, daß man in Haus und Schule nicht Mehr recht auf Zucht und Gehorsam hält, zwei Dinge, die doch zur Erziehung gerade so nöthig sind, wie Steine Und Ziegel zu einem Hausbau. Unsere Zeit legt es förmlich darauf an, die Menschen zu verhätscheln und zu verweichlichen, zu verwöhnen und zu verziehen, so daß sie später zu nichts mehr tauglich sind, vor allen Dingen nicht zum Kampf ums Dasein und zum Kampfe