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jf 13 Mittwoch, den 12. Februar 1890'
hufs einer der Stellung der Fabrikinspectionen entsprechenden Aufsicht, wie sie bis zum Jahre 1865 bestanden hat.
Zur Vorberathung dieser Fragen will Ich, daß der StaaiSrath unter Meinem Vorsitze und unter Zuziebung derjenigen sachkundigen Personen zusammentrete, welche Ich dazu berufen werde. Die Auswahl der letzteren behalte Ich Meiner Bestimmung vor.
Unter den Schwierigkeiten, welche der Ordnung der Arbeiterverhältnisse in dem von Mir beabsichtigten Sinne ertgegenstehen, nehmen diejenigen, welche aus der Nothwendigkeit der Schonung der heimischen Industrie in ihrem Wettbewerb mit dem Auslande sich ergeben, eine hervorragende Stelle ein. Ich habe daher den Reichskanzler angewiesen, bei den Regierungen der Staaten, deren Judustie mit der mistigen den Weltmarkt beherrscht, den Zusammentritt einer Conferenz anzuregen, um die Herbeiführung gleichmäßiger inter« nationaler Regelungen der Grenzen für die Anforderungen anzustreben, welche an die Thätigkeit der Arbeiter gestellt werden dürfen. Der Reichskanzler wird Ihnen Abschrift Meines an ihn gerichteten Erlasses miltheilen.
Berlin, den 4. Februar 1890.
Wilhelm R.
An die Minister der öffentlichen Arbeiten und für Handel und Gewerbe.
Deutsches Reich.
Berlin. Dem preuß. Herrenhause ist der Gesetzentwurf über Rentcugüter zugegangen. Derselbe bestimmt in der Hauptsache: Bei der eigenthümlichen Ueber« tragung eines Grundstückes gegen Uebernahme einer festen Geldrente (Rentengut) kann die Ablösbarkeit der letzteren von der Zustimmung beider Theile abhängig gemacht werden. Die Feststellung dcS Ablösungsbe- lrages und der Kündigungsfrist bleibt der vertragsmäßigen Bestimmung überlassen. Von dem Rentenberechtigten darf jedoch ein höherer Ablösungsbetrag als der 25fache Betrag der Rente nicht gefordert werden, wenn die Ablösung auf seinen Antrag erfolgt. Bei der Eintragung der Rente in das Grundbuch müssen die Abreden über den Ausschluß der Ablösbarkeit, sowie über die Feststellung des Ablösungsbetrages und der Kündigungsfrist in das Grundbuch eingetragen werden. Ist dies nicht geschehen, so gilt Dritten gegenüber die das Grundstück belastende Rente als eine solche, welche von dem Verpflichteten nach sechsmonatlicher Kündigung mit dem zwanzigfachen Betrage abgelöst werden kann. — Den festen Geldrenten sind gleich zu achten feste Abgaben in Körnern. — Sofern bei Veräußerung eines Grundstückes gegen eine Rente der Eigenthümer des Rentengutes vertragsmäßig in seiner Verfügung dahin beschränkt wird, daß die Zu- lüssigkeit einer Zertheilung des Grundstücks oder der Abveräußerung von Theilen desselben von der Zustimmung des Rentenberechtigten abhängig sein soll, so kann die versagte Einwilligung durch richterliche Entscheidung der Auseiuaudersctzungbehörüe ergänzt werden, wenn die Zertheilung oder Abveräußerung im gemeinschaftlichen Interesse wünschenswerth erscheint. Ist dem Erwerber eines Rentengutes vertragsmäßig die Pflicht auferlegt, die wirthschaftliche Sclbstständig- keit des übernommenen Grundstücks durch Erhaltung des baulichen Zustandes darauf befindlicher oder darauf zu errichtender Gebäude, durch Erhaltung eines bestimmten landwirthschaftlichen Inventars auf derselben oder durch andere Leistungen dauernd zu sichern, so kann der Verpflichtete durch richterliche Entscheidung der Auseinandersttzungsbehörde von seiner Verpflichtung befreit werden, wenn der Aufrechterhaltung der wirth- schaftlichen Selbstständigkeit des Grundstückes überwiegende gemeinwirthschaftliche Interessen entgegen- stehen."
Hamburg, 8. Februar. Nach einer Meldung der „Börsenhalle" haben die Direktoren der nach Nordamerika fahrenden Dampferlinien kürzlich in Köln eine Konferenz gehalten, um mit Rücksicht auf die gestiegenen Kohlenpreise und Arbeitslöhne eine Erhöhung sämmtlicher Frachtraten und Personentarife in Erwägung zu ziehen.
Ilmenau, 4. Februar. Zur Bürgermeisterstelle in Ilmenau haben sich gemeldet: 3 Majore a. D., 3 Obersten a. D., 2 Premierlieulenanls, 8 Bürgermeister
Zwei Erlasse des Kaisers, die Fürsorge für die Arbeiter betr., bringt ocr „Reichsund Staats-Anzeiger," der eine an den Reichskanzler, der andere an die Minister der öffentlichen Arbeiten und für Handel und Gewerbe:
„Ich bin entschlossen, zur Verbesserung der Lage der deutschen Arbeiter die Hand zu bieten, soweit die Grenzen es gestatten, welche Meiner Fürsorge durch die Nothwendigkeit gezogen werden, die deutsche Industrie auf dem Weltmärkte concurrenzfähig zu erhallen und dadurch ihre und der Arbeiter Existenz zu sichern. Der Rückgang der heimischen Betriebe durch Verlust ihres Absatzes im Auslande würde nicht nur die Unternehmer, sondern auch ihre Arbeiter brodlos machen. Die in der internationalen Concurrenz begründ.keu Schwierigkeiten der Verbesserung der Lage unserer Arbeiter lassen sich nur durch internationale Verständigung der an der Beherrschung des Weltmarktes beteiligten Länder, wenn nicht überwinden, jedoch abschwächen. In der Ueberzeugung, daß auch andere Regierungen von dem Wunsche beseelt sind, die Bestrebungen einer gemeinsamen Prüfung zu unterziehen, über welche die Arbeiter dieser Länder unter sich schon internationale Verhandlungen führen, will ich, dass zunächst in Frankreich, England, Belgien und der Schweiz durch Meine dortigen Vertreter amtlich angefragt werde, ob die Regierungen geneigt sind, mit uns in Unterhandlung zu treten Behufs einer internationalen Verständigung über die Möglichkeit, denjenigen Bedürfnissen und Wünschen der Arbeiter entgegenzukommen, weitste in den Aus- ständen der letzten Jahre und anderweit zu Tage getreten sind. Sobald die Zustimmung zu meiner Anregung im Princip gewonnen sein wird, beauftrage Ich Sie, die Kabinette aller der Regierungen, welche an der Arbeiterfrage den gleichen Antheil nehmen, zu -einer Conferenz behufs Berathung über die einschlägigen Fragen einzuladen.
Berlin, den 4. Februar 1890.
Wilhelm I. R.
An den Reichskanzler.
Bei Meinem Regierungsantritt habe ich Meinen Entschluß kundgegeben, die fernere Entwicklung unserer Gesetzgebung in der gleichen Richtung zu fördern, in welcher Mein in Gott ruhender Großvater Sich der Fürsorge für den wirihschafllich schwächeren Theil des Volkes im Geiste christlicher Sittenlehre angenommen hat.
So werthvoll uno erfolgreich die durch die Gesetzgebung und Verwaltung zur Besserung der Lage des Arbeiterslandes bisher getroffenen Maßnahmen sind, so erfüllen dieselben doch nicht die ganze Mir gestellte Aufgabe.
Neben den weiteren Ausbau der Arbeiter-Ver- sicherungSgesetzgebung sind die bestehenden Vorschriften der Gewerbeordnung über die Verhältnisse der Fabrikarbeiter einer Prüfung zu unterziehen, um den auf diesem Gebiete lautgewordenen Klagen und Wünschen, soweit sie begründet sind, gerecht zu werden.
Diese Prüfung hat davon auszugehen, daß es eine der Aufgaben der Staatsgewalt ist, die Zeit, die Dauer und die Art der Arbeit so zu regeln, daß die Erhaltung der Gesundheit, die Gebote der Sittlichkeit, die wirthschaftlichen Bedürfnisse der Arbeiter und ihr Anspruch aus gesetzliche Gleichberechtigung gewahrt bleiben.
Für die Pflege des Friedens zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind gesetzliche Bestimmungen über die Formen in AuSsicht zu nehmen, in denen die Arbeiter durch Vertreter, welche ihr Vertrauen besitzen, an der Regelung gemeinsamer Angelegenheiten betheiligt und zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei Verhandlung mit den Arbeitgebern und mit den Organen Meiner Regierung befähigt werden. Durch eine solche Einrichtung ist den Arbeitern der freie und friedliche Ausdruck ihrer Wünsche und Beschwerden zu ermöglichen und den Staatsbehörden Gelegenheit zu geben, sich über die Verhältnisse der Arbeiter fortlaufend zu unterrichten und mit den letzteren Fühlung zu behalten.
Die staatlichen Bergwerke wünsche Ich bezüglich der Fürsorge für die Arbeiter zu Musteranstalten entwickelt zu sehen, und für den Privaibergbau erstrebe Ich die Herstellung eines organischen Verhältnisses Meiner Bergbeamten zu den Betrieben, Be
; im Dienst, 4 Sekondelieutenants, 5 Referendare, 2 Kammergerichtsreferenbare, 1 Maler, 3 Assessoren, 5 Rechtsanwälte und 1 Gutsbesitzer.
Klingenberg a. M., 6. Febr. Unser Städtchen ist in finanzieller Hinsicht sehr glücklich siluirt. Aus der Ortskasse wurden 30000 M. an die hiesigen Bürger Der« theilt, so daß auf jeden derselben 134 M. 50 Pf. kommen; ferner erhielt jeder drei Klafter Holz unentgeltlich. Eine Million Mark ist als Reserve angelegt. Gemeinde- Umlagen werden hier keine bezahlt.
Lokales und Provinzielles.
* Schlüchtern, 11. Febr. Die Wahlbewegung kommt nunmehr in Fluß. Am vergangenen Sonnabend hat eine Versammlung von Vertrauensmännern aus den drei Kreisen Fulda, Gersfeld und Schlüchtern Herrn Landrath Trott zu Fulda als Gegencandidaten gegen das Centrum ausgestellt. Die Versammlung des national- liberalen Vereins zu Steinau hat sich dieser Candidatur angeschlossen und in einer weiteren Versammlung desselben Vereins (siehe unter den Anzeigen) soll für dieselbe auch in Schlüchtern gewirkt werden.
* — Der Club für Landwirthe zu Frankfurt hat nach lebhafter eingehender Verhandlung einstimmig beschlossen, daß zur Erhallung und Hebung des Bauernstandes durchaus darauf zu bestehen und zu wirken ist, daß: 1. Die landwirthschaftlichen Zölle beibehalten werden. !2. die Gesetze gegen Seuchengefahr mit aller Strenge aufrecht zu erhalten sind; 3. durch ein Reichsgesetz der Ablauf städtischer Abgänge in die Flüsse zu verbieten ist, um diese Dungstoffe der Land- Wirthschaft zu erhalten. Alle Landwirthe werden dringend aufgefordert, int eigenen Interesse und in dem der gesummten Bevölkerung bei der bevorstehenden Reichs» tagswahl nur für solche Kandidaten zu stimmen, welche im Reichstag für die drei Punkte eintreten wollen.
* — Die zu New-Aork erscheinenden Hess. Blätter vom 18. Januar bringen nachstehende Notiz: In Cranford, N. I., ist am 13. Januar die in deutschen Kreisen wohlbekannte und hochgeachte Frau Elisabeth« Iahn geb. Reuter aus Schlüchtern (Kurhessen) im hohen Alter von 82 Jahren und 10 Monaten in die Ewigkeit eingegangen. Das am 14. Januar ftattge- Habte große Leichenbegängniß bewies, wie die Verlebte von jedermann und speziell von ihren Freunden und Bekannten geliebt war. Die Verstorbene beweinen deren Kinder Frau Margaretha Roll geb. Iahn und Herr Philipp Iahn nebst Verwandten.
— Der 19. Februar ist nach Falb ein kritischer Tag erster Ordnung.
* — Wie erfahrene Obstzüchter behaupten, ist die gelinde Witterung im Monate Januar und die plötzlich darauf folgende Kälte für de n Obstbau insofern förderlich gewesen, als zahllose Insekten, die durch die anhaltende Wärme zum Leben gerufen worden waren, dann auf einmal vernichtet worden sind. Rechnet man hierzu noch den Umstand, daß im vorigen Jahr die Obstbümne nicht oder nur sehr wenig getragen und daher gut ausgeruht haben, so bürste, wenn nicht widrige Witterungsverhältnisse alle Hoffnungen zunichte machen, auf ein gutes Obstjahr gerechnet werden können.
* — Alle Gartenbesitzer und Obstbautreibende machen wir darauf aufmerksam, daß es jetzt an der Zeit ist, einem gefährlichen.Feinde der Apfelblüthen, dem Apfel- blüthenstecher, entgegenzuwirken und geben wir hierzu folgende Anleitung: Wo halten sich bie Apfelblüthen- stecher besonders gern über Winter auf? Der Apsel- blüthenstecher, ein Rüsselkäfer, dessen Larve den Obst- züchtern als „Maiwurm" bekannt, sich von den edlen. Blüthentheilen ernährt und diese zerstört, überwintert entweder im Boden unter den Bäumen ober zum größten Theil hinter den Rindenschuppen von Stamm und Aesten. Mit besondere Vorliebe sucht er die losen abgestorbenen Rindenstückchen auf der Südseite der Bäume auf. Hier zeigt er bei Sonnenschein bald Leben und begibt sich schon zeitig im Frühjahr (man hat schon an warmen Januartagen den Apfelblüthenstecher in voller Wanderung begriffen angetroffen) auf die Bäume, um die Blüthenknospen mit je einem Ei zu bestiften; ein Weibchen setzt deren bis zu 50 Stück ab. Um diesem kleinen gefährlichen Unhold die Winterquartiere zu nehmen, sollte jeder Baumbesitzer eines Ortes seine