Regener Kolonien .Progreso" und ,3 de Abril", welche im Jahre 1888 von der Aktiengesellschaft „La Solo- nizadora de CorrienteS' gegründet worden waren, und In denen sich auch eine Anzahl Familien aus verschie- »eurn deutschen Staaten befinden.
Ich entnehme dieser Schilderung Folgende»:
.Nachdem die Kolonisten Ende des Jahre» 1888 Lngekommen waren, mußten sie noch mehrere Monate warten, bis sie ihre Ländereien zugewiesen erhielten. Obwohl die Gesellschaft sich verpflichtet hatte, ihnen Materialien für den Bau ihrer Häuser zu liefern, waren sie gezwungen, fast ein halbes Jahr lang im Freien zu schlafen. Statt der ihnen zugesicherten Arbeitsthicre und Milchkühe erhielten sie wilde Ochsen und milchlose Kühe. Sie konnten dahier ihre Aecker Nicht bearbeiten und litten sehr bald große Noth. Die Sterblichkeit unter ihnen war eine erschreckend große. Allein in der Kolonie „3 der Abril" sind von den Anfangs vorhandenen 500 Personen in den ersten Monaten 100, im ganzen bis jetzt über 200 Personen gestorben. Für Arzt und Arzenei hatte die Gesellschaft nicht gesorgt. Die Leichen wurden häufig ohne Särge begraben. Jetzt haben zwar alle Kolonisten Obdach; ullrin es fehlt ihnen an genügenden Lebensmittel. An Stelle der ihnen außer Fleisch zugesagten monatlichen Beihilfe von 6 Pesos pro Kopf gibt man ihnen Scheine, welche sie in der Stadt nur mit 20% Verlust ver- faufen können. Sie sind daher gezwungen bei der Gesellschaft zu kaufen, und erhalten da viel theure, manchmal sogar gefälschte Nahrungsmittel. Die mit ihnen ausbedungenen, in sProspecte festgesetzten Viehpreise werden um 30—50 Prozent erhöht. Die Kolonisten haben kein Brennholz und müssen sich dasselbe für hohe Kosten von weit herholen. In der Kolonie „Progreso" gibt es keine Brunnen und die Kolonisten sönnen aus eigenen Mitteln die tiefliegenden artesischen Brunnen nicht graben. Wenn dieLeutc sich beschweren, so behandelt man sie brutal und wirft sie mitunter sogar ins Gefängniß. Wollen sie, um ihrer traurigen Lage zu entgehen, wegziehen, so hindert man sie mit Gewalt daran und läßt zu diesem Zweck durch die Polizei den Ausschiffungshafen bewachen.
Der Direktor der Gesellschaft hat die Kolonien erst 10 Monate nach ihrer Eröffnung besucht. Die vorhandenen Mißstände hat er dem obengenannten Professor Läwenthal gegenüber lediglich mit der Schwierigkeit der Herbeischaffung der nöthigen Materialien, mit der Höhe der Viehpreise und mit der Unzuverlässigkeit »er Unterbeamten entschuldigt. Trotz seiner Versprechung, |
für Abhülfe' zu sorge«, find die Ksloaistcn di» jetzt nur (in den Besitz der ihnen zugesagten Arbeststhiere gelangt. Dabei wagt es die Gesellschaft noch, eine Liste bei den Kolonisten circulireu zu lassen, in welcher dieselben ihre Zufriedenhrit mit der gegenwärtigen Lage auSzusprechen haben. Die Unterzeichnung dieser Liste soll durch Drohung mit Entziehung von Lieferungen erzwungen werden.
Nr. 3147. Der Landwirth Heinrich Betz, geboren am 18. November 1863 zu Neustall, hat um Ertheil««- eines Paffes, zwecks Reise nach Amerika, nachgesucht. Schlüchtern, den 6. Mai 1890.
Der Königliche Landrath: i. B.: Goerz.
Bekanntmachung.
Für die Zeit vom 15. Mai bis Ende September wird in Bad Wildungen wieder eine Postanstalt mit Telegraphenbetrieb als Zweigstelle des kaiserlichen Postamts in Wildungen Stadt unterhalten werden.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor: Zielcke.
Bedingungen
für die Aufnahme von Fohlen auf der Biebersteiner Fohlenweide im Kreise Fulda.
1. Die Zahl der aufzunehmenden Fohlen soll 55 beitragen, keinenfalls 60 übersteigert.
2. Ausgenommen werden 1, 2 und 3 jährige Stuten« und Wallachfohlen, sowie
3. nicht castrirbare einjährige Hengstfohlen.
Ausgeschlossen von der Aufnahme werden solche Fohlen, welche an Mängeln oder Krankheiten leiden, die eine fortwährende ärztliche Behandlung und Aufsicht erforderlich machen, oder durch ihren Aufenthalt auf der Weide das Leben oder die Gesundheit der anderen Fohle» in Gefahr bringen.
Zu entrichten ist für jedes Fohlen 15 Mark Weidegeld und 300 Pfd. ---- 150 ko gesunder guter Hafer, für welchen indeß auch der Anschaffungspreis erlegt werden kann.
Der Weidegang beginnt in der Regel in der zweite« Hälfte des Monats Mai und endet in der zweiten Hälfte des Monats September.
Die erforderlich werdende thierärztliche Hilfeleistung wird durch den Kreisthierarzt kostenlos während dex Weidezeit besorgt, ebenso werden die Medikamente aus der Fohlenweide-Kasse beschafft.
Druck und Verlag von T. Hohmeister in Schlüchtern.