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102. Mittwoch, den 25. Dezember
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1889.
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Schlächtern, im Dezember 1889. Der Herausgeber.
chaben. Vielmehr ruft uns das Weihnachtsfest mit
_ , . . . , .... : feiner Friedensbotschaft von Neuem die Mahnung zu,
. Abermals zieht diese frohe Botschaft deS Weihnachts- n^ na hznlasscn in der Erreichung des Ziels, in der festes durch die Lande, und rm Palast wie in der ^MiWwg ^ed Friedens und somit auch in der An- Hü"e läßt sich jener christliche Friede nieder, ber. roenbUng des einzigen Mittels dazu, in der Bethätigung alle Feindfchast und Bosheit aus den Herzen veifcheucht ^ wahren Christenthums. Dann werden wir auch
Friede sei mit Euch
und Liebe und Mitleid statt ihrer verbreitet. Zum
Weihnachtsfest zieht in jede christliche Familie der Friede ein: es ruhen die Sorgen des Werktaglebens, die so oft mit Unfrieden verknüpft sind, es ruhen die Streitigkeiten der großen Welt, und Alles kehrt seine Herzen und Sinne dem Symbol des Friedens, dem Lichterglanz zu, welcher von der dunkelgrünen Tanne in der kalten Wilsterszeit ausstrahlt.
DaS „Friede sei mit Euch," welches in der Weihnacht von den Engeln den Hirten auf dem Felde zuge- rufen wurde, ist eine Botschaft des Heils, welche der Welt verkündet wurde, ebenso aber auch eine fortwährende Mahnung, die sich an die Christenheit richtet. Wo wahres Christenthum herrscht, da breitet sich auch - und nicht nur zur Weihnacht — der Friede aus. Sie ist also eine Mahnung zur Bethätigung wahren Christenthums! Man hat oft Waffen gffchu das Christenthum daraus geschmiedet, daß cd trotz jener Heilsbotschaft nie an Kriegen und Unfrieden gefehlt, daß sie also der Christenheit den Frieden nicht gebracht hat. Wo dieser aber nicht zur Herrschaft gelangte, war nicht das Christenthum, sondern die Verleugnung, die Nichtachtung des Christenthums daran Schuld. Und so wird es immer bleiben! In dem Maße wie die öffentlichen Zustände, die Verhältnisse der großen Welt wie deS inneren Herzens sich abwenden von den christlichen Grundsätzen, entschwindet die Wohlthat des Friedens: der Friede kann nur erkämpft werden durch die Beseitigung der Hindernisse, welche zu allen Zeiten sich den Grundsätzen des Christenthums entgegen stellen.
Wenn wir unS heute in dem öffentlichen Leben der Wohlthätigkeit des Friedens erfreuen, so dürfen wir sagen, daß eS ein christlicher Geist war, welcher unseren Kaiser und seinen Kanzler dazu geführt hat, diejenigen Bedingungen zu schaffen, unter denen eS den Völkern vergönnt ist, sich ihrer arbeitsamen Thätigkeit in Ruhe und fern von Kricgsdrangsalen widmen zu können. Demselben Geiste des Christenthums ist die Fürsorge für die armen und arbeitenden Klassen entsprungen, welche gerade in diesem Jahre davon reichliche Beweise erhalten haben. Hier wie dort hat es großer Mühen und Anstrengungen bedurft, um der guten Sache zum Siege.zu verhelfen und die Hindernisse zu beseitigen, welche auS der menschlichen Natur wie aus den äußeren Verhältnissen der Welt den Grundsätzen deS Christenthums erwachsen. Aber die Mühen und Anstrengungen sind mit sichtbaren Erfolgen gesegnet. Wie das Volk in seiner Gesammtheit sich einer fröhlichen Weihnachtsfeier hingeben kann, so wird, Dank der Wiederherstellung des Friedens, in denjenigen Klassen der Arbeiter, in denen es noch in den letzten Wochen wieder gährte, auch in so mancher Arbeiter- wohnung die Weihnachtsfreude ungetrübt empfunden werden.
Aber gerade diese letzten Sorgen haben uns gezeigt, daß um den Frieden fortwährend gerungen werden muß. Immer von Neuem entsteht Zwietracht auS der Wurzel der Eigenliebe, welcher mit dem christlichen Sinne nicht vereinbar ist. Nicht minder haben während der letzten Wochen die Streitigkeiten der Parteien int politischen Leben und klar vor Augen geführt, wie fern wir dem „Friede sei mit Euch" oft sind. Doch diese Thatsachen können unS in dem Glauben an die friedenbringende Kraft des Christenthums um so weniger wankend machen, als wir da, wo sie wirklich thätig war und wirksam wurde, so schöne Erfolge erzielt
sicherlich Alles überwinden, was sich diesem mit Bewußtsein oder absichtslos entgegenstellt. Möchte die Weihnachtsfeier unserem Volke zu rechtem Segen gereichen, daß daS „Friede sei mit Euch" immer mehr zur Wahrheit werde.
Deutsches Reich.
Berlin, 21. Dcc. Das Unwohlsein deS Kaisers besteht in einer leichten Erkältung, die nicht als «Influenza" bezeichnet werden kann, weil das Hauptmerkmal dieser Modckrankheit, starkes Fieber, bis jetzt fehlt. Die Uebersiedelung der kaiserlichen Familie in daS hiesige Schloß ist nicht, wie der sogenannte Hofbericht irrthümlich meldete, auf den 30. d. M., sondern bereits auf den 28. d. M. festgesetzt. Hoffentlich wird der Kaiser bis dahin wieder vollständig hergestellt sein.
,^-^Tamtz—aller ossiziösen Ableugnungen erhält sich am hiesigen Hofe das Gerücht, daß der Sisttan dem deutschen Kaiser im Laufe des kommenden Frühjahrs einen Gegenbesuch abstatten werde. Diplomatische Verhandlungen darüber haben zwar noch nicht stattge- funden, doch soll der Sultan persönlich dem Kaiser als seine feste Absicht angekündigt haben, ihm diesen Gegenbesuch abzustatten. Die Ableugnungen sind wohl nur erfolgt, weil weder ein bestimmter Zeitpunkt verabrede worden ist, noch wie gesagt, zwischen den beiderseitigen Regierungen die üblichen Verhandlungen stattgefunden haben.
Hagen, 17. Dcc. Gestern wurde der Knecht Sander des Landwirths V. zu Wengern verhaftet. Derselbe hat kürzlich die Leiche des 4'/s Monate alten Kindes (Mädchen) des Bergmanns W. zu Bommern, das auf dem Kirchhofe zu Wengern beerdigt worden war, aus- gegraben und den Sarg mit der Leiche im Heuboden seines Brodherrn versteckt. Der Knecht, welcher bereits 1873 mit zehn Jahren Gefängniß wegen Leichenschändung bestraft worden ist, hat seine frefelhafte That unumwunden eingestanden. Er will ein Stück aus der Leiche herausgeschnitten haben, um solches zur Heilung seines alten Bruchschadens zu verwenden; dann giebt er wieder an, es sei ihm nur darum zu thun gewesen, ins Gefängniß zu kommen, wo er seiner Zeit gut verpflegt worden sei. Anscheinend liegen jedoch gewinnsüchtige Gründe vor, da S. früher zu der genannten hohen Strafe verurtheilt worden, weil er die Haut von sieben Kinderleichen als Riemen an Dreschflegeln verwendet hatte.
Hagen, 14. Dezember. Die Schleuder, jenes gefährliche Kinderspielzeug, hat, wie gerichtSseitig nunmehr festgestellt wurde, den Tod eines Knaben verursacht. Am 10. Mai d. J. schleuderte der 12jährige Ichulknabe L. H. zu Mitten einen Stein nach einem Baum, traf aber einen kleinen Mitschüler am Hinter- kopf. Der Kleine 'erlitt einen Bluterguß inS Gehirn uns starb nach wenigen Minuten. Der Thäter wurde von der Strafkammer wegen fahrlässiger Tüdtung zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt.
Eisenach, 19. Dezember. Der Einbrecher und Wilddieb K l o tz b a ch, der im vorigen Jahr auS dem Lengsfelder Amtsgericht auSgebrochen war stand heute vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts. Ueberführt wurde Klotzbach, 14 EinbruchS- diebstähle begangen zu haben, doch wurde ihm nur ein Wilddiebstahl nachgewiesen, obgleich, mehrere Anzeigen gegen ihn vorlagen, und schließlich hatte er sich noch wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu ver- autworteu. Er wurde zu einer Gesammt-ZuchthauS-
strafe von 7 Jahren verurtheilt. Seine Einbruchsdiebstähle hat er mit einer Ausnahme sämmtlich imEisenacher Oberlande verübt. Bezeichnend ist, daß Klotzbach in 16 Diebstahlsfällen außer Verfolgung gesetzt werden mußte, da erste nachgrwiesener Maßen nicht verübt haben konnte. Es haben also Andere anf seine Rechnung gestohlen.
Das Schöffengericht in Kelbra hat in seiner letzten Sitzung die Frage entschieden: Ist das Kirchweihfest ein Volksfest oder nicht? Im Dorfe Uftrungen hatte bei Gelegenheit der diesjährigen Kirmes der OrtS- Vorsteher den Wirthen aufgegeben, Personen unter 16 Jahren die Theilnahme am Kirmeßtanze nicht zu gestatten. Die Wirthe kamen gehorsam dem Befehle ihrer Ortsbehörde nach und verboten durch Anschlag Kindern bis zu 16 Jahren den Zutritt zum Tanze. Trotzdem veranlaßten einige Eltern ihre Kinder, am Kirmeslanze theilzunehmen, wurden dafür angezeigt und vom OrtSvorsteher mit einer Ordnungsstrafe von je 3 Mark belegt. Einige der mit Strafmandaten beglückten Eltern erhoben Widerspruch gegen dieselben. Das Schöffengericht entschied, wie die „Magd. Ztg." meldet, daß das Kirchweihfest (die Kirmes ist in Thüringen unstreitig das größte Volksfest im Jahre) zu den Volksfesten gehöre, an deren Tanzlustbarkeiten nach den Verordnungen des Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten auch Personen unter 16 Jahren theilnchmcrn können, und sprach die Eltern von Strafe und Kosten frei.
Bom Ries, 18. Dez. In der Flattermühle bei Wechingen wollten zwei Burschen die Folgen ihres Umganges mit einer Dienstmagd dadurch'beseitigen, daß sie die Arme einfach mit einem Stricke aufknüpften, um so den Schein hervorzurufen, sie habe einen Selbstmord verübt. Zum Glücke kam noch rechtzeitig der Müllermeister dazu und befreite die schon dem Tode nahe Person.
Lokales und Provinzielles.
Schlächtern, 24. Dec.
* — Der Herr LandeSdirektor bringt im Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gaffel zur öffentlichen Kenntniß, daß die Hessische Brand-Versicherungs-Anstalt zu Cassel, im Interesse der Feuerwehrmänner vom 1. Juli laufenden Jahres an der im Jahre 1871 von der Land-Feuer-Societät des Herzogthums Sachsen und der Magdeburgischen Land-Feuer-Societät errichteten Unterstützungskasse für im Feuerlöschdienst Verunglückte beigetreten ist. Die Kasse hat ihren Sitz in Mersc-
bürg. Nach § 8 der Beschädigung den Ortsbehörden der Löschanstalten — sofort Anzeige
der Verwaltungsordnung muß von oder Verunglückung bei Bränden des Brandorles, sowie dem Leiter des Brandes — Oberbrandmeister
erstattet werden,
von aber auch, behufs Erwirkung der Behörde des Wohnorts der Verunglückten und dem Dirigenten
außerdem ist hier» der Unterstützung, Beschädigten oder der Feuerlöschan-
stalten des Wohnorts binnen 3 Tagen Meldung zu machen. Ist die Beschädigung oder Verunglückung bei einer im Feuerlöschdienst ungeordneten Uebung erfolgt, so ist hiervon der Ortsbehörde des Wohnorts der Beschädigten oder Verunglückten und dem Dirigenten der Feuerlöschanstalten binnen 3 Tagen Anzeige zu erstatten. Die Ortsbehörde des Wohnorts des Beschädigten oder Verunglückten wird ersucht, in allen Fällen mit möglichster Beschleunigung den Unterstützungs-Antrag, soweit eS sich um den Regierungsbezirk Lasset handelt, an den LandeSdirektor in Hessen (Hessische Brand-Ver- 'icheruugsanstalt) einzusenden, von welchem dann daS Weitere veranlaßt werden wird. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Unterstützung steht denG schädigten oder den Verunglückten bezw. deren fHinttcdlicbe.ru nicht zu.
* — Die hessischen Sparkasse». Daß