SchlWernerMung
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Jf 98. Mittwoch, den 11. Dezember 1889.
Die Kohlcutheneruttg
Je mehr der Winter vorrückt und der Privatverbrauch an Kohlen wächst, desto empfindlicher zeigt sich die eingetretene Preiserhöhung dieses wichtigsten Brennstoffes. Während leichtsinnigere Naturen im Anfang über die geringe Differenz spotteten, und überlegen prophezeiten, sowie der eigentliche Winterkonsum beginnen würde, könnten sich die hohen Preise nicht mehr halten, da die Konkurrenz dafür sorgen werde, der un- gecheuren Nachfrage ein billigeres Angebot zu stellen. Nun hat es sich aber leider gezeigt, daß diese Optimisten sich gewaltig geirrt, da die Preise noch fortwährend im Steigen begriffen sind.
Die Kohlentheuerung hat nur eine kurze Geschichte. Fast fünfzehn Jahre lang hatten die Besitzer der Bergwerke die Produktion darnieder gehalten. Nun kamen die Rüstungen, der Aufschwung der Industrie, die Vermehrung des Bahngüterverkehrs/ Es wurden Millionen Tonnen Kohlen gebraucht. Aber gerade, als die Thätig keit der Gruben sich verdoppeln sollte, brach der Streik aus. Während sich die Kohlenbesitzer früher gesträubt hatten, ihren Arbeitern eine nur geringe Aufbesserung der Lohuverhällnisse zu gewähren, weil sie keine Ahnung von dem kommenden Aufschwung hatten, mußten sie jetzt angesichts des enorm gesteigerten Bedarfs feiern. Die Folgen des großen Bergarbeiterstreiks beginnen jetzt erst in ihrer weittragenden Bedeutung Hervorzu- treten. In sechs Wochen waren die vorhandenen ungeheuren Borrüthe an Kohlen aufgezehrt. Fabriken mußten gesperrt, Hochöfen ausgeblasen werden. Ein tiefgehender Stillstand kam über die ganze Industrie. Es war immerhin noch ein Glück, daß der Streik durch das schnelle Eingreifen der Volksvertreter und des Kaisers selbst beendet werden konnte. Denn wenn er einige Wochen länger ausgehalten hätte, so würde der empfindlichste Kohlenmangel eingetreten sein. Die durch die Streiks entstandene Panik der Konsumenten wuchs noch mehr, als es zu Tage trat, daß einerseits der Minister von Maybach den Auftrag gegeben, unter allen Umständen einen sechsmonatlichen Kohlenbedarf für die Staatsbahnen anzulegen, wodurch die noch in Privathänden befindlichen Kohlenvorräthe mit Beschlag belegt wurden; andererseits hatten wenige Großnrmen die Produktion ganzer Grubenbezirke aufgekauft, die Vortheile, welche der Streik bot, mit Schlauheit aus- llützend. Diese Kohlenmonopole haben die Preise jetzt vollständig in der Hand und können dieselben beliebig steigern. Stutzig gemacht, rafften alle größere Ju- dustricfirmen die irgendwie aufzuireibenden Kohlen zusammen, um sich für mehrmonatlichen Bedarf zu sichern, da nach einem Urtheil des Leipziger Ober-Handelsgerichts ein Streik nicht als höhere Gewalt anzusehen sei, welche einen Kontraktbruch rechtfertige. Die Privat- konsumenten sind nunmehr einer großen Gefahr ausgesetzt. Treten nämlich Schneeverwehungen und Trans- portstörnngen ein, so ist leicht vorauszusagen, daß manche kleinere Fabrik und manche Privathaushaltung, die sich nicht für den Winter mit Kohlen versorgt haben, günstigen Falls einer unausbleiblichen enormen Preissteigerung gegenüberst hen werden, wenn sie nicht gar vollständig lahm gelegt werden.
Aber ein Gutes hat diese Panik; sie wird es ermöglichen, daß wieder vorkommenden Falls Hilfe da ist Denn die moderne Industrie besitzt eine so große Ausdehnungsfähigkeit, daß jede höhere Preiswelle sofort den Unternehmungsgeist reizt. Das Kapital wird diesen Industriezweigen zuströmen, neue Koaksöfen anlegen und mit einer vermehrten Arbeiterschaar die Produktion derart steigern, daß eine Kvhlennoth, wie in diesem Sinter nicht mehr eintreten kann.
Zugleich aber mahnt die jedem Einzelnen nahestehende Preiserhöhung, dafür einzutreten, daß bei Zeiten den Arbeitermilliouen hinreichende Fürsorge und Ausbesserung zu Theil wird, damit dieselben nicht bei Gelegenheit wiederum durch ihren immerhin gerechtfertigten Ausstand die ganzen Erwerbs- und Lebens- Bedu gungen gefährden.
Deutsches Reich.
Berlin. Kaiser Wilhelm ist am Freitag in Darm stadteingetrosfeu. Der Kaiser unternahm am Sonnabend einen Jagdausflug nach Großgerau. Um 5 Uhr fand
dann im Kaisers-.al ds Schlosses zu Darmstadt eine Galatasel von 110 Gedecken stalt.^Jn Erwiderung eines Toastes des Großherzogs sprach der Kaiser seinen Dank für den schönen Empfang aus und gedachte seines früheren Aufenhaltes in Darmstadt, da er in dem großherzoglichen Hause wie ein Sohn aufgenommen worden sei. Der Kaiser gedachte sodann der Mitwirkung des Großherzogs und seiner Hessen im Kampf um die deutsche Einheit, und sprach die Zuversicht aus, daß, wenn die Noth rufen sollte, der hessische Stahl sich ebenso hart bewähren würde. Der Kaiser schloß mit einem Hoch auf das hessische Volk, seinen Herrscher und dessen Haus. Nach der Tafel besuchte der Kaiser das Hoftheater. Ein Fakelzug brächte den Enthusiasmus der Bevölkerung zum Ausdruck. Um 2 Uhr 45 Min. fuhr der Kaiser mit Gefolge nach Worms, um das Spiel- und Festhaus zu besichtigen und der Aufführung des Herrig'schen Volksschauspiels: „Drei Jahrhunderte am Rhein" beizuwohnen.
Lokales und Provinzielles.
Schlächtern, 9. Dec. Seitens eines hiesigen Freundes unseres Blattes sind wir um Aufnahme nachstehender Zeilen des „Kasseler Tageblatt und Anzeiger" gebeten, dem wir um so bereitwilliger entsprechen als in fragt. Artikel aus den Krebsschaden des langen Borgens hingewiesen wird, dessen Beseitigung zur Aufbesserung der Vermögens- und Creditverhältnisse jedes Einzelnen dringend geboten und von den tüchtigsten Männern schon so oft und so ernst empfohlen ist. Der einzelne kann zwar daran nichts ändern, indeß die Vereinigung sämmtlicher oder eines großen Theiles der Inhaber einer Brauche kann einen kräftigen Anstoß zum Wandel wenigstens für den hiesigen Kreis geben. Das Casseler Tageblatt und Anzeiger schreibt: „Der Umstand", daß in den letzten Monaten der Zinssatz der Banken von 3 auf 7 Procent gestiegen ist, versetzt jeden Kaufmann in die Nothwendigkeit, den Credit einzuschränken, den er seither seinen Kunden auf Grund der Flüssigkeit und Billigkeit des Geldes auf längere Zeitdauer gewähren konnte. Es ist daher kein unbilliges Verlangen, wenn der Kaufmann, der Geschäftstreibendc, der Handwerker an seine Kunden, die ihm schon längere Zeit Geld für gelieferte Arbeit oder gelieferte Waare schulden, das Ersuchen richtet, ihn mit Rücksicht auf die veränderten Geldverhältnisse alsbald zu bezahlen. Ein nicht geringer Procentsatz der Geschäftstreibenden ist selbst auf Credet angewiesen, den er jetzt um 3 Proceut theurer als seither bezahlen muß, ohne daß er deshalb für seine Waare einen höheren Preis erzielte.
* — Zur Gebäudeversicherung. Eine Verfügung aus dem Jahre 1829 hat die Landesdirektion in Kassel in Erinnerung gebracht. Hiernach dürfen Gebäude in geschlossenen Orten nicht in ausländischen Ber- sicherungs-Gesellschaften versichert werden, wenn sie sich nicht der Gefahr aussetzen wollen, daß im entsprechenden Falle die Entschädigungsgelder beschlagnahmt werden. Unter „ausländischen" Versicherungen sind alle nicht hessischen Gesellschaften zu verstehen.
* — Stempelsteuer bei Verkäufen von Immobilien. Oer Strafsenat des Kammergerichts hat als höchste Instanz folgendes Urtheil abgegeben, welches die bisher geübte Geschäftspraxis als unrichtig hinstellt und von einschneidender Wirkung sein wird. Bei dem Verkauf hier ländlichen Besitzung hatten die Kontrahenten den Auflassungs-Stempel vom Kaufpreis von 9300 M. bei der Auflassung mit 93 M. entrichtet. Die Kontrahenten wurden nun wegen Stempelsteuer-hinterziehung angeklagt, weil sie nicht gleich den Kaufvertrag mit 93 M. versteuert hatt n (im Falle der Kaufvertrag versteuert wird, ist ein Auflassungsstempel nicht mehr• nöthig.) Sie wurden aber sowohl vom Schöffengericht, wie von der Strafkammer zu Thorn freigesprochen, im sein angenommen wurde, daß das Steuergesetz vom 5. Mai 1872 keine ausdrückliche Vorschrift über Die Versteuerung des Kaufvertrags enthalte und damit eben die Vermeidung einer Doppelbesteuerung bezweckte. Deshalb sei auch die mangelnde Versteuerung der Kaufvertragsurkunde nicht strafbar, wenn innerhalb 14 Tagen der Anflassungsstempel entricht würde. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat nun das Kammergericht cntipiedjcHöj dem Antrags der Obsistaatsauwallschaft
die Vorentscheidungen aufgehoben und die Angeklagten je zur Zahlung des vierfachen Betrages der oben genannten Stempelsteuer verurtheilt. In den Motiven des Urtheils heißt es: Es ist rechtsirrthümlich, wenn der Vorderrichter annimmt, daß der Kaufvertragsstempel durch den Autlassungsstempel für gedeckt zu erachten ist. Nach 1 und 32 des Gesetzes vom 5. Mai 1872 soll der Auflassungsstempel den Kaufvertragsstempel nur dann decken, wenn mit der Auflassungserklärung oder innerhalb der Frist die das Veräußerungsgeschäft enthaltende Urkunde in stempelpflichtiger Form dem Grundlichter vorgelegt wird, oder wenn nach Entrichtung des Auflassungsstempels die Urkunde über das der Auflassung zu Gruude liegende Verkaufsgeschäst gerichtlich ausgenommen oder der Steuerstelle 14 Tage nach Errichtung der Urkunde zur Stempelentrichtung vorgelegt wird. Weder das Eine noch das Andere ist aber hier geschehen, und deshalb haben die Angeklagten auf Verrechnung des Auflassungsstempels auf den Verkaufsstempel keinen gesetzlichen Anspruch.
* — Gegen Mäuse in Scheunen und auf Schüttböden wendet ein Getreidehändler in S. mit bestem Erfolge die wilde Kamille an. Er umlegt mit derselben die Bansen, die Scheune, bestreut mit ihr ringsum den । Schüttboden, und seitdem dies geschehen, sind die Mäuse spurlos verschwunden.
* — Vergänglichkeit der Anilin-Tinte. Dokumente, überhaupt wichtige Schriftstücke, welche für längere Jahre Giltigleit haben, sollten niemals mit Anilin- Tinte geschrieben werden, indem letztere Tintensorte nach und nach erblaßt, infolge dessen das Geschriebene unleserlich wird. In Amerika entdeckte s. Z. ein Beamter, daß außerordentlich wichtige und amtliche werthvolle'Berichte zwei Jahre hindurch mit Anilin-Time geschrieben worden waren. Daraus hin kam sofort ein amtlicher Befehl, laut welchem sämmtliche mit Anilin- Tinte geschriebenen Akten-Stücke unverzüglich umge- schrieben werden mußtep, gleichwie gleichzeitig die Benutzung von Anilin-Tinte bei amtlichen Schriftstücken untersagt wurde. Bei uns in Deutschland wird in Laien-Kreisen bei Kontrakten rc. leider oft noch Anilin- Tinte verwendet.
Hanau, 6. Dec. Im „Anzeiger" lesen wir: AuS guter Quelle erfahren wir, daß die Seitens der Stadt beabsichtigte Erwerbung des Altstädter Schlosses nebst Park Allerhöchsten Orts genehmigt wurde. Der Kaufpreis ist wie wir hören, 320,000 Mk., ein unserer Ansicht nach sehr billiger. Diese Nachricht wird sicher von unserer ganzen Bürgerschaft freudig begrüßt werden, weil durch den Besitz des Altstädter Schlosses u. A. manches Projekt, welches auf andere Weise nur sehr schwer ausführbar wäre, z. B. Erbauung eines allen Bedürfnisse» entsprechenden Konzert- und Ballsaales, dadurch leichter zu verwirklichen ist.
Hanau. Die Wichtigkeit der Brieftauben für'S Verkehrsleben, sowie ihre Verwendung zu mililärischen Zwecken wohl würdigend, beschloß der Brieftaubenklub des Vereins für Geflügel- und Singvögelzucht auf die Zucht dieser Thiere mehr Sorgfalt zu verwenden, zumal Hanau Aussichten hat ein militärisch wichtiger Ort zu werden. Durch Ankauf von 50 Paar jungen belgischen Brieftauben, von gut trainirten Eltern ab- stammend, sollen die durch Abschießen und Vergiften im letzten Jahre entstandenen Verluste, wieder ersetzt werden. Die beschafften Thiere werden durchs LooS zum Selbstkostenpreis an die Mitglieder zur Weiter- zucht übergeben, damit im Herbste nächsten Jahres mit dem Trainiren begonnen werden kann. Mitglieder, die bei der letzten Monatsversammlung nicht zugegen, müssen, wenn sie auch in Besitz solcher Tauben gelangen wollen, hiervon den Schriftführer des Vereins bis zum 15. dieses Monats in Kenntniß setzen. Damit nun der Verein auf diesem Gebiet keinen Mißerfolg zu verzeichnen habe, bittet er alle Liebhaber und Freunde, dies Unternehmen nach Kräften zu unterstützen, und besonders auf die Frevler, welche durch Vergiften und Abschießen von diesen und anderen Tauben manche Hoffnung vernichtet, wachsames Auge zu haben. Auch sichert der Verein, 10 Mark Belohnung Demjenigen zu, der durch eine diesbezügliche Anzeige den Vorstand des Vereins in die Lage setzt, gegen den oder die Thäter gerichtlich einschrcilen zu können«