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M 96. Mittwoch, den 4. Dezember

1889.

Deutsches Reich.

Berlin. DerKöln. Ztg." wird aus Berlin ge­meldet, daß die Nachricht, der russische Großfürst- Thronfolger werde die Prinzessin Margarethe von Preußen heirathen, sich in hohen Berliner Kreisen erhält.

Zu der Lehrerfrage in Preußen wird aus Lehrerkreisen geschrieben: Eine Abkürzung der Seminar­kurse zur Beseitigung des Lehrermangels findet zur Zeit wieder in verschiedenen preußischen Provinzen statt, besonders im Osten. Diese Maßnahme ist ge­eignet, die Volksschule in ihren Leistungen zu schädigen und dem Lehrerstande mangelhaft vorgebildete Ele- mente zuzuführen. Bei dem geringen Zudrang zu den Lehrerbildungsanstalten ist eine strenge Handhabung der bestehenden Vorschriften schon an und für sich aus­geschlossen, so daß gegenwärtig jeder junge Mann ins Seminar ausgenommen wird, der unter anderen Um* ständen abgewiesen würde. Wenn nun auch die Kurse noch 5 bis 6 Monate abgekürzt werden, um die Schul- amtskandidaten so viel früher auf die verwaisten Stellen senden zu können, so wird der Mißstand da­durch verdoppelt.

Aus Konitz wird über eine Begräbnißverweigerung berichtet: Kürzlich starb hier der Postdirektor Jarzam- beck. Derselbe gehö-te der hiesigen altkatholischen Ge­meinde an. Deshalb verweigerte der neukatholische Pfarrer die Beerdigung und ein Grab in der ordent­lichen Reihe der Gräber. Der neukatholische Pfarrer erklärte ferner, daß er das Betreten des Kirchhofes durch einen altkatholischen Geistlichen zu hindern suchen würde.

Königsberg, 25. Nov. Ueber einen seltenen Fall von Anhänglichkeit eines französischen Offiziers an eiqe hiesige Bürgerfamilie, bei welcher er im Jahre 1870 bis 71 als Kriegsgefangener im Quartier lag, wird derK. Allg. Ztg." nachstehende Mittheilung: Vor Kurzem wurde dieser Familie durch die Post eine Kiste zugcstcllt, und als Absender derselben war auf der Adresse ein französischer Oberst genannt. Schon wollte man die Sendung der Post nicht abnehmen, indessen erinnerte man sich noch rechtzeitig, daß 1870 ein fran­zösischer Souslieutenant gleichen Namens bei ihnen Quartier genommen und in freundschaftlichem Verkehr mit der ganzen Familie gestanden habe. Der reiche junge Offizier hatte sogar damals eine stille Neigung zu der Tochter d s Hauses empfunden, welch letztere indessen wenige Wochen, vor dem Friedensschlüsse der Diphtherilis erlag. Trostlos reiste der Souslieutenant ab, wechselte darauf noch einige Briefe mit der Fa­milie, die indessen bald aufbörlen So glaubte man, daß der junge Offizier die Erinnerung an die hiesige Kriegsgefangenschaft bereits vergessen habe. Nach langen Jahren des Schweigens kam nun ein neues Zeichen der Anhänglichkeit in Gestalt der bezeichneten Kiste, deren Inhalt aus kostbaren Geschenken bestand. Denselben beigefügt war ein Schreiben, in welchem der Offizier der Familie mittheilte, daß ihr ehemaliger Einquartirter zum Obersten avancirt sei und vor kurzer Zeit eine Dame als sein Weib heimgeführt habe, welche der damals verstorbenen, ihm so theuren Tochter des Hauses zum Sprechen ähnlich, Deutsche von Ge­burt sei und denselben Vornamen führe.

Der evangelische Pastor Dr. Lorenz in Erfurt erläßt folgende Bekanntmachung :Zwei Fälle, wo der Besuch Und die Einwirkung des römischen Pfarrers in Misch, ehen dahin abzielte, die evangelisch erzogenen, meiner Gemeinde zugehörigen Kinder der römisch - katholischen Schule und Kirche zuzuführen, veranlassen mich zu der öffentlichen Aufforderung an meine Gemeindeglieder, jedwede derartige Zumuthung, von welcher Seite sie auch kommen möge, als Slörung des konfessionellen wie des ehelichen Friedens gebührend zurückzuweisen, auch mir sofort jeden Fall von Seelenfängerei zur öffentlichen Brandmarkung mitzutheilen."

Jena. Einen heiteren Beitrag zum Kapital vom 8 11 des PreßgesetzeS, dem Paragraphen von den Be, richtigungen, finden wir in derAltenburger Zeitung". Dieselbe hat nämlich aus Jena, aus studentischen Kreisen, folgende fideleBerichtigung" erhalten:

Geehrte Redaktion! In einer der letzten Nummern derAltenb. Ztg." schreiben Sie:Das Wunder von $ML" Eine große Menge Menschen (fast die halbe

Lokales und Provinzielles.

Schlächtern, 3. Dez. Wir machen hierdurch da­rauf aufmerksam, daß die 4°/o Berg.-Märk.-Eisenbahn- Prioritäten-Serie VII. sämmtlich zum Umtausch in 3 VnWo Prcuß. Konsols aufgerufen sind. Der Umtausch muß bis zum 20. Dezember geschehen sein.

Ueber die Diphte ritis hielt vor kurzem Herr Professor Dr. Petersen, Direktor der Poliklinik der Universität zu Kiel, einen Vortrag über die Diph- teritis, dem wir Folgendes zu Nutz und Frommen unserer Leser entnehmen. Der Referent führte in Kürze etwa Folgendes aus: Während in früheren Jahren die Zahl der Erkrankungssälle in der Stadt Kiel 400 nicht erreichte, seien im laufenden Jahre deren bereits 1817 angemeldet worden. Nun gebe es Leute, welche bezüg­lich der Diphteritisgefahr zu ängstlich sind, andere welche in richtiger Weise die Ansteckungsgefahr würdigen, aber auch wieder solche, die dagegen höchst gleichgültig sich verhalten. Wer von der Krankheit noch nicht betroffen gewesen sei, könne davon betroffen werden, wer aber bereits betroffen sei, wäre vor der Wiederkehr ebenfalls nicht sicher. Die Meinung, daß die Krankheit nicht ansteckend sei, wäre eine unrichtige und müsse bekämpft werden. Gesunde Kinder dürften daher niemals zu Erkrankten ins Bett gelegt werden. Vor allem müsse zunähst auf möglichste Reinlichkeit und Lüftung der Wohnräume gehalten werden. Ansteckend ist der Belag im Halse des Kranken, der zwar nicht durch gewöhnliches Athmen, wohl aber beim Sprechen und Husten ausge­worfen wird. Das Gift theilt sich so der Luft mit und gelangt dadurch in den Mund der Gesunden. Letztere müssen deshalb jede Berührung mit Kranken vermeiden. Es ist Pflicht der Eltern, jede Erkrankung anzumelden und einen Arzt zu Rath und Hülfe zu ziehen. Das Ansteckungsgift setzt sich am leichtesten an den Mandeln im Munde fest, weil darin kleine Grübchen sind. Daher muß durch Gurgeln mit kaltem Wasser und etwas Alaunauflösung das Gift fortgeschwemmt und an die Luft befördert werden. Das Gurgeln muß den Kindern schon in gesunden Tagen beizubringen ver­sucht, ja sie müssen förmlich darin unterrichten werden, damit sie selbst eine gewisse Fertigkeit darin erlangen. Die ersten Anzeichen der Krankheit sind blasses Aussehen, Heiserkeit, Frösteln, Appetitlosigkeit und Halsschmerzen. Sobald das Kind hierüber klagt, muß man ihm in den Hals sehen; die Mundöffnung dem Licht zugewandt, die Zunge mittels eines Löffelstieles herabgedrückt, muß der Kranke ein lautes A ausstoßen, Wird etwas Ver­dächtiges entdeckt, so muß sofort zum Arzt geschickt werden. Durch regelmäßige Lüftung wird der Krank­heitsstoff verdünnt, die Gefahr somit verringert. Alles was aus dem Hause kommt, muß deSinfizirt oder doch wenigstens wie z. B. die Mülleimer angefeuchtet und dadurch der Uebergang des Giftstoffes in die Luft verhindert werden. Im Anschluß hieran sei noch erwähnt, daß die Stadtvertretung der Stadt Kiel in ihrer letzten Sitzung beschlossen hat, einen Desinfektions­apparat auf städtische Kosten anzuschaffen und denselben zur unentgeltlichen Benutzung zur Verfügung zu stellen. Derselbe wird bereits zu Neujahr der allgemeinen Be­nutzung übergeben werden können.

(Verweigerung der Nothhilfe im Brandfalle.) Bei einem kürzlich in einem Orte bei Frankfurt auS- gebrochenen Brande befand sich ein Landmann unter den Zuschauern. Von einem Gendarmen aufgefordert, sich am Löschgeschäfte zu betheiligen, weigerte er sich

5tabt) hatte sich auf dem Marktplatz zu Jena mit Kind und Segel versammelt.Was ist denn da los?" fragt neugierig ein Fremder.E Student hat e 20* Markstück auf de Sparkasse getragen." Dagegen möchten wir bemerken: Erstens war es kein Student, sondern nur ein nicht immatrikulierter Hörer, da er* fahrungsmäßig die Studenten kein Geld haben. Zwei­tens war es kein 20-Markstück, sondern nur ein 5- Markstück. Drittens trug er dies nicht auf die Spar­kasse, sondern er machte dem Schneider eine Abschlags­zahlung von 5 Mark." (Wir möchten auch das be­zweifeln. Anm. d. Redakt.) Mit der auf § 11 des Paßgesetzes gegründeten Bitte, diese Berichtigung in Ihrer werthen Zeitung aufnehmen zn wollen, kommen wir Ihnen ein Stück aufs Spezielle. Ergebenst:

(Folgen die Unterschriften.)

mit den Worten, er sei kein Feuerwehrmann. Zur Anzeige gebracht, wurde er von dem zuständigen Amts­gerichte wegen verweigerter Nothhilfe, die er nachge- wiesenermaßen ohne erhebliche eigene Gefahr hätte leisten können, mit Bezug auf § 360 Ziffer 10 des Reichs - Straf - Gesetzbuches zu 3 Tagen Haft und Tragung sämmtlicher Kosten verurtheilt. Die ansge- sprochene Freiheitsstrafe ist dem Verschulden angemessen, weil der in Rede stehende Brand sehr bedeutenden Um­fang 'zunehmen drohte.

Verkauf von Branntwein durch Geschäftsreisende. Der Strafsenat des Kammergerichts fällte am 28. eine für den Handel mit Spiritussen bemerkenswerthe Ent­scheidung. Die Anklage betraf eine in Hannover domizi- lirende Firma bezw. deren Prokuristen, welche in den beiden Vorinstanzen wegen Zuwiderhandelns gegen § 56a Nr. 3 der Gewerbeordnung und §§ 20, 23 des Steuergesetzes vom 3. Juli 1876 bestraft worden waren, weil sie außerhalb ihres Domizils durch einen Beauf­tragten Bestellungen auf Branntwein aufsuchen ließen. Das Schöffengericht und auch die Berufungskammer erblickten hierin einen unzulässigen Gewerbebetrieb im Umherziehen. Das Kammergericht hob indessen die letztgedachte Entscheidung auf, erkannte auf Freisprechung und legte die sämmtlichen Kosten der drei Instanzen der Staatskasse zur Last, da in der Handlungsweise des Angeklagten ein Gewerbebetrieb im Umherziehen über» überhaupt nicht zu finden sei. Derselbe sei gemäß § 44 der Gewerbeordnung berechtigt, auch außerhalb des Ortes seiner gewerblichen Niederlassung durch Beauf­tragte Bestellungen auf Waaren jeder Art aufzusuchen, ohne daß bezüglich des Branntweinhandels in dieser Beziehung eine gesetzliche Beschränkung vorliege; die rechtliche Auffassung der beiden Vorinstanzen sei deshalb irrthümlich und unbegründet.

Zur Verhütung von Unglücksfällen auf den Jagden hat der Jagdverein zu Glogau beschlossen, folgende Vorschriften streng durchzuführen: 1. Auf den Sammelplätzen muß Jeder das Gewehr mit der Mün­dung nach oben tragen. 2. Das Gewehr darf nicht eher geladen werden, bis der Schütze ausläuft oder bei Waldtreiben angeftellt ist. 3. In den Kessel darf nicht geschossen werden, sobald das SignalTreiber rein" gegeben. 4. Nach Schluß des Kessel- ober Waldtreibens muß Jeder sein Gewehr entladen. 5. Bei Waldtreiben darf kein Schütze eher seinen Stand verlassen, als bis er abgerufen ist. 6. Mit angelegtem Gewehr durch die Schützen- oder Treiberlinie zu ziehen, ist untersagt, ebenso 7. das Besteigen eines Gefährts mit geladenem Gewehr. Uebertretungen dieser Bestimmungen werden mit Geldstrafe geahndet. Eine möglichste Verbreitung dieser Gebote ist sehr wünschenswerth.

* Von Köln a. Rhein wird mitgetheilt, daß von der Jury der Internationalen Ausstellung für Nah­rungsmittel und Hausbedarf der Nährmittelfabrik Frank und Co. in Bock.nheim für ihre ausgestellten Nähr- mittel:Rademanns Kindermehl" undFranks Avenacia" die höchste Auszeichnung:die goldene Me­daille" zugesprochen worden ist. Die Ausstellung zeigte sämmtliche Phasen der HerstellungSweise beider Nähr- mittel, aus welchen der Schluß gezogen werden mußte, daß mit größter Sorgfalt und Peinlichkeit bei Auswahl der Rohstoffe und bei der Fabrikation verfahren wird, Factoren, welche gerade bei Nährmitteln Frank'S Avenacia für Magenkranke, Reconvalescenten, schwache Personen K. berechnet, und nochvielmehr bet der Er­nährung kleiner Kinder hauptsächlich ins Gewicht fallen. Die erhaltene Auszeichnung wird für die Fa­brikanten ein Sporn sein, stets tadellose Präparate herzustellen, und somit den errungenen, vorzüglichen Ruf, welche diese beiden bereits jetzt schon bei den Aerzten sowohl, als auch in allen Schichten der Be­völkerung genießen, zu befestigen und zu erhalten.

In Nttrichshauscn wurde am Freitag gegen 11 Uhr der in den 40er Jahren stehende Hüttuer Johannes Hohmann in Folge ungenügenden Hemm- Werkes von einem mit Steinen beladenen rückwärts treibenden Wagen so gegen ein Haus gedrückt, das er todt auf dem Platze blieb. Dieser Unglücksfall mahnt wiederum zu steter Vorsicht beim Fuhrwerk.

* In den Gemeinden Flieden und Hosenfeld ist die Diphterilis epidemisch ausgebrochen, so daß in Hosenfeld die Schulen haben geschlossen werden müssen,