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Jf 87.
Samstag, den 2. November
1889.
Brandstiftungen durch Kinder.
Unter diesem Titel ist vor Kurzem Nr. 7 der Druckschriften-Sammlung : „Die Förderung des Feuerlöschwesens und der Feuersicherheit in der Provinz Sachsen" durch die Generaldinktion ausgegeben worden. Der Inhalt dieses Schri'tchens hat nicht i ur für die genannte Provinz, sondern für die weitesten Kreise Bedeutung, weshalb die wichtigsten darin verzeichneten Beobachtungen und Gedanken hier wiedergegeben werden mögen.
Der in Untersuchung gezogene Zeitraum umfaßt die Jahre von 1872 bis 1887 einschließlich, also 16 Jahre. Während dieser Zeit sind in der genannten Provinz an Brandstiftungen durch Kinder zu verzeichnen:
1872:
81
Brände.
1880:
86
Brände.
1873:
63
W
1881 :
72
M
1874:
75
H
1882:
74
M
1875:
46
If
1883:
96
1876:
44
N
1884:
105
H
1877:
61
W
1885:
99
tr
1878: 66 „ 1886: 123 „
1879: 62 „ 1887: 126 „
Für 1888 und 1889 wird sich nach den bis jetzt vorliegenden Angaben mindestens eine gleiche Anzahl ergeben. Noch ist hierbei zu berücksichtigen, daß zahlreiche Kinderbrandstiftungen, durch die nur geringe Schäden veranlaßt worden sind, gar nicht zur Kenntniß der Versicherungsgesellschaften gebracht worden sind. Bon diesen 1279 Brandstiftnngen sind 1178 durch Spielen mit Streichhölzchen und 101 durch unvorsichtiges Umgehen mit Fener und Licht entstanden. Die Schadenvergütungen haben sich im Ganzen auf 3 872 297 Mark belaufen. Ueberwiegend zahlreich kommen diese Brandstiftungen auf dem platten Lande vor. In den einzelnen Regierungsbezirken und Kreisen herrscht eine große Verschiedenheit. Ueberwiegend kommen die Brandstiftungen an solchen Orten vor, deren Bevölkerung infolge ihrer Erwerbsthätigkeit. (namentlich Arbeiten in ausgedehntem Feldbau und in den industriellen Unternehmungen am Ort selbst oder in den benachbarten größeren Städten) den Haupttheil des Tages ortsab- wesend ist, während die Kinder ohne Aufsicht zurückbleiben. Nebenbei wirken noch andere Ursachen mit: Der Anreiz, der den Kindern durch Beobachtung des Anzündens von Freudenseuern, von Kartoffelkraut usw. geboten wird, die große Billigkeit der Zündhölzer und bergt. Hinsichtlich der Orte der Entstehung dieser Brände hat festgestellt werden können, daß in Wohnhäusern 487, in Scheunen 210, in Ställen und Nebengebäuden 351, an Diemen und anderen im Freien lagernden Gegenständen 195 Brände stattgefunden haben. Es erscheint demnach das erzwungene Alleinbleiben der Kinder im Gehöft und namentlich im Wohnhaus das Gefahrbringendste. Die Nachforschungen nach dem Stande der Eltern der jugendlichen Brandstifter haben ergeben, daß unter 624 Fällen die Eltern in 405 Fällen der Arbeiterklasse und nur in 219 Fällen der besitzenden Klasse angehören. Dies mag seine Erklärung dadurch finden, daß bei Gehöftseigenthümern oft wenigstens ein Erwachsener im Gehöft znrückbleibt.
Besonders interessant ist das Ergebniß der Ermittelungen, zu welchen Zeiten des Jahres, der Woche und des Tages die Brandstiftungen stattgefunden haben. Danach entfallen die meisten Brände auf die Monate Mai bis Oktober, ganz besonders zahlreiche auf den September; bezüglich der Wochentage auf die Mittwoche und Sonnabende und bezüglich der Tageszeiten auf die Zeit von Mittag 11 Uhr bis Abend 5 Uhr. Auch hier wird der Einfluß der An- oder Abwesenheit der Eltern, sowie auch des Ausfalls des Schule an den beiden Nachmittagen deutlich erkennbar. Die Ermittelungen über das Lebensalter der jugendlichen Brandstifter haben folgendes Ergebniß geliefert:
30 Brandstifter waren 2 Jahre alt,
105
rr
3
rr
rr
248
It
4
rr
330
rr
5
rr
rr
277
0
6
rr
rr
181
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rr
7
rr
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122
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8
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/r
94
ff
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9
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56
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10
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66
0
11
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rr
Mit der zunehmenden Entwicklung der Kinder wächst die Neigung zur Brandstiftung bis zum Eintritt in die Schule, sodann nimmt sie durch die Beschränkung der müßigen Zeit und durch die Schulzucht wieder ab. Unter den jugendlichen Brandstiftern waren 832 Knaben und 89 Mädchen. 11 Knaben haben sich wiederholt einer Brandstiftung schuldig gemacht, ein Knabe hat 4, einer sogar 6 Brände angestiftet. Schließlich giebt das interessante Schriftchen noch einige Mittel zur Verringerung der Brandstiftungen an. Diese sind:
1. Die Ortspolizeibehörden haben jährlich wiederholt und namentlich vor Beginn der Feldbestell- und Erntezeit Mahnungen hinsichtlich der Beaufsichtigung der Kinder und der Aufbewahrung der Streichhölzer an die Eltern zu richten und besonders darauf hinzuweisen, daß die Eltern, wenn sie die sorgsame Aufbewahrung der Zündhölzer und die Beaufsichtigung der Kinder verabsäumen, strafbar sind. 2. Die Lehrer sollen in den Schulen die Kinder namentlich vor Beginn der Bestell- und Erntezeit eindringlich verwarnen. 3. Die Verwaltungsbehörden sollen in den einzelnen Orten eine zweckmäßige zeitweise Beaufsichtigung und Beschäftigung derjenigen Kinder einrichten, die von ihnen außerhalb beschäftigten Eltern allein zu Hause gelassen werden müssen. Eine derartige Einrichtung dürfte namentlich in der Weise sehr wohl möglich sein, daß einzelne bejahrte Ortseinwohner die Aussicht über jene Kinder übernehmen; noch besser würde wohl die Einrichtung von Kinderbewahranstalten in größeren Orten sein. In einigen Orten der Provinz Sachsen sind solche Einrichtungen bereits mit gutem Erfolge getroffen worden. Außerdem dürfte darauf hingearbeitet werden, daß die wegen ihrer leichten Entzündbarkeit so gefährlichen, außerdem auch giftigen Phosphorstreichhölzer durch die sog. schwedischen Zündhölzer ersetzt werden. Wenn wir schließlich nochmals hervorheben, daß in dem erwähnten Bezirk allein ein Schaden von fast 4 Millionen Mark angerichtet worden ist und 37 Kinder dabei elend um das Leben gekommen sind, so schließen wir uns dem Wunsch, daß ein Jeder nach seinen Kräften zur Verminderung der Kinderbrand- stiftungen mitarbeiten möge, aus vollem Herzen an.
Deutsches Reich.
Berlin. Zum Besuch des Kaisers beim Sultan wird gemeldet: Die Vorbereitungen für den Besuch des deutschen Kaisers deuten darauf hin, daß eine unerhörte Pracht entwickelt werden soll. Der Ehrensäbel für den Kaiser Wilhelm und das Halsband für die Kaiserin sollen 40,000 Pfd. (800,000 Mark) kosten. An der Kaiserrevue werden 20,000 Mann Theil nehmen. Die für die Begrüßungsflotte bestimmten Schiffe haben am 24. v. Mts. die Werft am Goldenen Horn verlassen, wo sie einer gründlichen Renovirung unterzogen wurden. Zuerst verließ die Pauzerfregatte „Ossari Tewfik" den Hafen, fuhr nach Dolma - Bagdsche, wurde dort vom Marineminister besichtigt, und steuerte hierauf nach dem Marmarameer. Später folgten die Panzerkorvette „Fheli-Bulend", die Panzerschiffe „Orkanhis", „Mah- muoiö", „Jwni -Allah", „Muin - i- Zasfer", „Hifz-ur- Rahman" und „Nedjin - Schefket", die Holzschiffe „Sinope" und „Beirut" und die Machten „Stambul", „Jzzedim" und „Sultaniä". Sämmtliche Schiffe haben elektrisches Licht. Auf der prachtvollen Macht „Sultans" befindet sich ein Marine - Knabenorchester und eine Kompagnie Marinesoldaten. Sämmtliche Schiffe werden bis auf Weiteres im Marmarameer kreuzen und dort weitere Befehle abwarten.
— Dem Bundesrath ist der Antrag zugegangen, eine weitere Ausprägung von Einpfennigstücken zu beschließen, und zwar ist mit Rücksicht auf die fortdauernd starten Anforderungen des Verkehrs der Betrag der Neuprägung auf rund 1 Million vorgeschlagen.
— Lehrermangel und Lehrgehälter. Der Lehrermangel hat in einzelnen Theiler, des preußischen Staates eine bedenkliche Höhe erreicht. Obgleich schon 1886 11,000 Schulklassen bestanden, für welche keine besondere Lehrkraft angefteüt war, und diese Zahl inzwischen noch wesentlich erhöht wurde, ist es zur Zeit nicht möglich, die bestehenden Lehrerstellen zu besetzen. In Schleswig-Holstein mußte eine größere Zahl von Schulstellen mit Präparanden besetzt werden. Aus Westfalen wird gemeldet, baß für mehrere ausgeschriebene
Lehrerstellen sich kein Bewerber fand, so daß man schließlich Lehrerinnen anstellen mußte. Im Potsdamer Bezirk mußten 40 Stellen unbesetzt bleiben. Aehnliche Berichte liegen aus fast allen Provinzen vor. In den Seminarien sind viele Kurse nur mit der Hälfte den etatmäßigen Zahl von Zöglingen besetzt. Während 1882 in den preußischen Lehrerbildungsanstalten 9955 Seminaristen vorhanden waren, zählte man im Oktober 1888 nur 8507, also 1448 weniger. Der starken Vermehrung der Schülerzahl — 1882 hatte Preußen 4,339,729, 1886 4,838,247 Volkschüler — steht also eine auffällige Verminderung der Schulamtskandidaten gegenüber.
Vom Rhein, 27. Okt. Der Holzgroßhandel ist seit einiger Zeit ungewöhnlich lebhaft. Bei den Firmen in Mannheim, Heilbronn, Würzburg und Kassel, welche im Mainzer Floßhafen ihre eigenen Depots haben, sind die Bestellungen, welche von den niederrheinischen Holzhandlungen gemacht werden, kaum zu bewältigen nnd es vergeht fast kein Tag, an welchem nicht mehrere größere Flösse den Hafen verlassen. Die Hauptnachfrage ist die nach unbehauenem Stammholz, welches bei der Bergwerksindustrie am Niederrhein Verwendung findet.— Daß der diesjährige Wein von seltener Güte sein wird, beweist der Umstand, daß im Rheingan die Traubenrückstände (Trester) zu 50 Mark pro Stück verkauft werden.
Aus dem Münsterlaude, 27. Okt. jZur Brandt' schen Millionen-Erbschaftj. Ein Oelder Bürger, der sich, laut der „Glocke", wegen der Brandt'schen Erbschaftsgeschichte an das deutsche General - Konsulat in Amsterdam gewandt hat, erhielt von diesem folgende Mittheilung: „Auf Ihre an die kaiserliche Gesandtschaft in Haag ger.chtete, hierher abgegaugene Zuschrift vom 10. d. M?, in welchem Sie um Auskunft über den Nachlaß eines vor ungefähr 110 Jahren in Holland verstorbenen Konrad Brandt bitten, wird Ihnen erwidert, daß nach einer von Seiten der niederländischen Regierung dem Auswärtigen Amte in Berlin ertheilten Auskunft, bei welcher es sein Bewenden behalten soll, aus Nachlässen vor 1811 unbedingt nichts mehr zu haben ist.
Erfurt. Kleider machen Leute! Das wird sich jener Schweinehändler hinter die Ohren geschrieben haben, der dieser Tage in Erfurt ein gutes Geschäft gemacht und sich dann in seinem Berufsanzug in eine bessere Bierwirthschaft begeben, dort gut gegessen und gut getrunken und dann zur Bezahlung dem Wirth einen 100- Markschein ausgehändigt hatte. Dem Wirth war der „schädige Kerl mit dem vielen Geld" verdächtig vor- getommen und er hatte nach der Polizei geschickt, die denn auch den Mann arretirt hat. Nach Feststellung der Persönlichkeit hat der Handelsmann wieder seinem Geschäft nachgehen können.
Lokales und Provinzielles.
Schlüchtcr». Vom 1. November ab wird die Gebühr für die Bestellung der Telegramme nach Land- orten ohne Postanstalt von 60 Pfg. auf 40 Pfg. ermäßigt.
— Folgendes Erkenntniß des preußischen Ober- verwaltungsgcrichts, das gegenwärtig durch die Zeitungen läuft und über daS ZüchligungSrecht der Lehrer handelt, dürfte auch für andere Orte zum heilsamen Muster dienen: „Der L-hrer ist zur Vornahme empfindlicher körperlicher Züchtigung berechtigt. Eine merkliche Verletzung ist eine solche, durch welche Gesundheit und Leben der Schüler gefährdet erscheint. Blutunterlau- fungen, blaue Flecken, Striemen für sich allein gehören nicht hierzu; denn jede empfindliche Züchtigung, und zu einer solchen ist der Lehrer berechtigt, läßt derartige Erscheinungen zurück. So ist der Lehrer ebenfalls nicht straffällig, wen» er einen Schüler, der einer anderen Klasse angehört, züchtigt, auch kann die Züchtigung außerhalb des Schullokals staltfinden. Das Verhalten des Schülers außerhalb der Schule unterliegt-ebenfalls der Schulzucht, was so oft von den Eltern gerade de- stritten wird. Dasselbe Züchtigungsrecht hat auch der Geistliche bei Ertheilung des Konfirmanden-Unterrichls. Die Schulzucht kann nur dann Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens werden, wenn eine wirkliche Verletzung des Schülers stattgefunden hat".
— Eine für Arbeiter wichtige Entscheidung fällte