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.4$ 74. Mittwoch, den 18. September 1889.

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Schlächtern, im September 1889.

Die Redaction.

Zum Schweineeinfuhrv-rbot.

Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung brächte vor einigen Tagen einen Artikel über das SLweineeinfnhr- Verbot, von dem sie behauptet, baü es in der noth­wendigen Borsorge gegen die Seucheneinschleppungs- Gefahr seine einzig richtige und natürliche Erklärung finde. Der Artikel schließt:Man ist sich, wie wir zu wissen glauben, vollständig darüber klar gewesen, daß dieses Verbot, ebenso wie andere Maßregeln ähnlichen Inhalts, z. B. das Pferdcausfnhrverbot, welches zeit­weise in Kraft gewesen ist, namentlich in der Ueber- gangsperiode Einzetinteressen empfindlich berühren werde. Zur Milderung dieser Nachtheile ist im Rahmen der erlassenen Verordnung geschehen, was geschehen konnte, ohne die Erreichung deS angestrebten Zieles in Frage zu stellen. Die Regierung hat für einzelne Gcenz- hezirke generelle Dispense ertheilt, die Eisenbahntarise für FleischsenduNgen aus dem Innern des Reiches dort­hin wesentlich ermäßigt, und Händlern die Erlaubniß zur Einfuhr der beim Bekanntwerden des Verbotes be­reits auf dem Eisenbahntransport befindlichen Sen­dungen gewährt. Sofern gleichwohl einzelne Ortschaften in der Gelegenheit zum ausnahmsweise billigen Bezüge ihres Fleischbedarfes beschränkt, einzelne Verkehrsbezieh- ungen abgeschnitten worden sind, müssen diese Sonder- interessen zurücktreten gegenüber dem allgemeinen In­teresse, welches die Schließung unserer Ostgrenze ge­bieterisch erfordert. Wenn aber jetzt in der Presse viel­fach behauptet wird, daß das Schweineeinfuhrverbot eine allgemeine Kalamität im Lande, das Steigen der Preise für alle Lebensbedürfnisse veranlaßt habe, wenn man von einer bevorstehenden Hungersnoth spricht und, mehr oder weniger verhüllt, das Schreckgespenst von Unruhen und Ausständen an die Wand zu malen ver­sucht, so ist es die Pflicht der anständigen Presse, solch tendenziösen Uebertreibungen und Verhetzungen mit Ent­schiedenheit entgegenzutrelen. Es werden im Julande alljährlich etwa 10 Millionen Stück Schweine gezüchtet und zum Verbrauch geschlachtet. Dieser Menge gegen­über spielt die Zahl von etwa 200 000 Slück jährlich, welche durch das neuerdings erlassene Verbot von der Einfuhr in das Inland ausgeschlossen sind, eine ganz untergeordnete Rolle, und was die Qualität anlangt, so liefern manche Gegenden des deutschen Reiches Fett­schweine von gleicher Beschaffenheit, wie sie uns seit­her von dem Steinbrucher Märkte herzugeführt worden sind. Das Einfuhrverbot kann daher als Grund für die jetzt von allen Seiten gemeldete Preissteigerung des Schweinefleisches oder gar der übrigen Lebensbedürfnisse keinesfalls betrachtet werden. Wir glauben vielmehr, daß die Händlerkreise die Grenzsperre als willkommenen Anlaß: benutzt huben, um die Preise künstlich in die Höhe zu schrauben und gleichzeitig der Regierung die Verantwortung für diese das Publikum überraschende und unwillkommene Erscheinung aufzubürden. In diesen Kreisen, denen das Aufsuchen neuer inländischer Ein- kaüfsgebiete in hohem Grade unbequem ist, dürfte auch der Ursprung für die von allen fortschrittlichen Blättern auf das gekästeste betriebene Agitation zu suchen sein. Daß die inländische Produktion vollständig auSreicht, um den Bedarf auch in den Gegenden zu decken, welche seither aus Oesterreich und Rußland Schweine bezogen haben, steht- außer Zweifel. Es ist nur erforderlich, daß diese Bezirke im Innern deS Reiches sich neue Be­zugsquellen eröffnen. An schlachtbarem Vieh ist zur Zeit kein Mangel. Nach einem von der Vossischen Zeitung veröffentlichten Berichte des Kuratoriums des Berliner CentralviehhofeS sind daselbst im August dieses Jahres 36 700 Schweine gegen 35 000 Stück im August des Vorjahres ein Mehr von 1700 Stück geschlachtet worden. Unter diesen Umständen steht zu1

erwarten, daß die Preise bald auf ihr gewöhnliches und natürliches Niveau herabsinken werden."

Neueren Mittheilungen zufolge nimmt in Rußland und Oesterreich-Ungarn die Maul- und Klauenseuche unter Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen fort­während zu.

Deutsches Reich.

Hannover, 13. Sept. Die große Kaiserparade ist auf das Glänzendste verlaufen. Der Kaiser, in großer Generalsuniform, ritt zunächst die Front der Truppen ab und ließ dieselben sodann zweimal an sich vorüber- defilieren. Die Kaiserin, in weißem Reitkleid mit den Farben und Abzeichen des Kürassierregiments Königin (Pommersches) Nr. 2, begleitete Se. Majestät zu Pferde. Der Prinz Albrecht als Gegeralinspekteur der l. Armee- Inspektion cotoyirte das ganze Korps und führte das Hannoversche Füsilier-Regiment Nr. 73, sowie das Braunschweigische Infanterieregiment Nr. 92 und das Braunschweigische Husarenregiment Nr. 17, der Groß- Herzog von Oldenburg das Oldenburgische Infanterie- Regiment Nr. 91 und das Oldenburgische Dragoner- Regiment Nr. 19, Prinz Balduin von Flandern sein Hannoversches Dragonerregiment Nr. 16, Feldmarschall Prinz Georg von Sachsen das altmärkische Ulanen- Regiment Nr. 16, und der Chef des Generalstabes, Graf Waldersce, das 1. Hannoversche Ulanen-Regiment Nr. 13. Die Parade dauerte drei Stunden. Die Auf­stellung der Truppen auf einem sanft ansteigenden Gelände bot einen prächtigen Anblick. Der russische Großfürst Tbronfolger, welcher die Uniform des 1. West­fälischen Husarenregiments Nr. 8 mit dem Bande des Schwarzen Adlerordens trug, wohnte der Parade zur Linken Kaiser Wilhelms bei. Der Kaiser, welcher nach der Parade dem Chef des 10. Armeekorps, General v. Caprivi, gegenüber seine hohe Zufriedenheit mit der Haltung der Truppen, namentlich be^ acht Kavallerie- Regimenter aussprach, kehrte gegen 3 Uhr zu Pferde zur Stadt zurück, während die Kaiserin in Begleitung der Prinzessin Albrecht zu Wagen nach der Stadt fuhr.

Eine große Anzahl von Gutsbesitzern, welche zu­gleich Brennerei-Inhaber sind und auch die Vortheile der landwirthschaftlichen Brenner, d. h. auf die Zahlung des Maischbottichstenersatzes an Stelle des Zuschlags zur Verbrauchsabgabe für gewerbliche Brennereien An­spruch erheben, haben kürzlich an das Landwirthschaft- liche und an das Finanzministerium das Gesuch ge­richtet um die Erlaubniß, ihren Brennereibetrieb wegen eingetretener Kartoffelfäule u. s. w. am 15. September beginnen zu dürfen. Andere landwirthschaftliche Brenner beabsichtigen ohne Weiteres vor dem 1. Oktober ihren Betrieb zu eröffnen, weil sie annehmen, daß sie dazu gegen Zahlung des höheren Steuersatzes (wie das frühere Gesetz unter Umständen gestattete) berechtigt seien. Beide Annahmen sind verkehrt. Von keiner Verwal­tungsbehörde und selbst nicht vom Bundesrath kann die gesetzliche Bestimmung abgeändert werden, daß land­wirthschaftliche Brennereien geringere Steuerbeträge er­legen, als sie gesetzlich verbunden sind. Da es noch ganz ungenügend bekannt zu sein scheint, daß die Maischbottichsteuer lediglich von landwirthschaftlichen Brennereien, d. h. von solchen erhoben wird, welche nur während der Zeit vom 1. Oktober bis Juni be­trieben werden, so folgt hieraus, daß wenn Brennereien auch außer dieser Zeit - und wenn eS auch nur einen Tag wäre betrieben werden, sie nicht mehr unter die Kategorie der gewerblichen Brennereien fallen, welche den hohen Zuschlag zur Verbrauchsabgabe zu erlegen haben. Dann würden solche Brenner für das ganze voraufgegangene Betriebsjahr vom 1. Oktober v. I. bis 30. September d. I. in Bezug auf die sämmtlichen

vorgekommenen Einmaischungen die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem höheren Steuersätze nachzu- zahlen haben, und dieselben würden außerdem für die Folge der Begünstigung verlustig gehen, welche das Gesetz den landwirthschaftlichen Brennereien einräumt.

Bremen 5. September. Der Streik der hiesigen Maurer hat den Erfolg gehabt, daß die nach Abreise der übrigen circa 900 Gesellen hier gebliebenen 350 bei etwa 30tägiger Streikzeit ungefähr 42,000 Mark und die 1000 Bauarbeiter und Handlanger, welche

l wider Willen in die Bewegung mit hineingezogen wurden, etwa 7080,000 Mark an Lohn einbüßten, den gay nicht zu rechnen, den noch andere Gewerke durch die, Unterbrechung der flotten Bauthätigkeit erlit­ten. Jetzt haben sich die Meister andere Gesellen aus dem Oldenburgischen kommen lassen, welche die Stellen der Unzufriedenen einnehmen. So mancher Familien­vater steht jetzt ohne Verdienst da und bereut schwer die Betheiligung an dem Streik, der leichtsinnig zu nennen, da die Hauptforderung, ein Minimallohn von 50 Pf. pro Stunde resp. 5 Mark pro Tag für alle Maurer, fähig oder unfähig für bessere Arbeitet;, ent­schieden für hiesige Verhältnisse eine unbillige ist.

Konstanz, 5. Septbr. Die Strafkammer des hiesigen Landgerichts verurtheilte gestern nach eingehender Ver­handlung, die von Morgens früh bis Abends 11 Uhr dauerte, dieWeinhändlerJos. DeggelmannvonReichenau und Max Levy von Neustadt a. d. H. wegen Betruges und Bergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz zu 9 Monaten Gefängniß und 500 Mark Geldstrafe, dezw. zu 8 Monaten Gefängnißstrafe und 500 Mark Geld­strafe. Dieselben hatten ein großes Quantum Wein (52,000 Liter), welches durch einen früheren Beschluß des gleichen Gerichtshofes als gefälscht anerkannt und ihnen vom Verkäufer ausdrücklich alsgallisirt" be­zeichnet worden war, um den Preis von 13,000 Mk. käuflich erworben und nach Verdünnung durch einen Zusatz von etwa 12,000 Liter Seewafser an einen Großweinhändler in Nürnberg um 200 Mark die 1000 Liter als rothenNaturwein" wieder verkauft.

-g. Gerstuugcn, 14. Sept. Heute Vormittag gegen 10 Uhr wurde am hiesigen Bahnhöfe der berüchtigte Durchbrenner Klotzbach von dem hiesigen Gendarm Herrn Träger, welcher erst vor Kurzem aus der heimat­lichen Gegend des Klotzbach nach hier versetzt wurde, erkannt, festgenommen und nach dem Gerichtsgefängniß transportiert. Bei Vernehmung desselben durch Herrn OberamtSrichter Dr. Ratenbacher gestand der Verhaftete ein, der schon lange gesuchte, auS dem Gefängnisse zu Lengsfeld entsprungene Klotzbach zu sein. Während seiner Flucht war derselbe nur eine kurze Zeit beim Bau einer Bahn an der belgischen Grenze als Arbeiter beschäftigt, im übrigen gestand er ein, sich nur in seiner heimathlichen Gegend aufgehalten zu haben und bat um ein gelindes Urtheil, da sehr Viele auf seinen Namen gesündigt hätten. Klotzbach hatte heute Morgen den um 5 Uhr 59 Minuten abgehenden Personenzug nach Cassel verpaßt und sich zur Benutzung deS Mittagszuges so lange in der Nähe des hiesigen Bahnhofes aufge­halten. Don amtlicher Seite aus wurde sofort die Großherzogliche Staatsanwaltschaft in Eisenach hiervon telegraphisch benachrichtigt. Wie wir nachträglich er­fahren, besuchte Klotzbach einen hiesigen Einwohner und gab sich daselbst als Viehhändler aus. Diesem kam die Persönlichkeit verdächtig vor und er erstattete dem Herrn Gendarm Träger von dem Vorfall Anzeige, worauf die Verhaftung am Bahnhof erfolgte. Bei sich führte Klotz­bach ein in ein Packet eingewickeltes Gewehr und einige Pfund Schinken.

Gießen. Der wegen Fälschung von Safran in 60 Fällen zu einer Geldstrafe von 0000 Mark verurthlilt