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Erscheint Mittwochs und Sonnabends. Preis vierteljährlich 1 Mark. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.

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AS 30.

Wir erfahren, daß vor einiger Zeit auf der hiesigen Bürgermeisterei nachstehend mitgelycilteS Schreiben des KreiS-Ausschusses eingegangen war:

Die vielen Mißstände, welche auf dem Gebiete des Viehhandels einerseits und bei dem Schlachtwesen anderer­seits im Kreise Schlüchtern bestehen, haben den Kreis- Ausschuß veranlaßt, auf Mittel und Wege zur Abhülfe bedacht zu sein. Derselbe ist bei der Berathung hierüber zu der Ueberzeugung gelangt, daß der wirksamste Weg zur Beseitigung jener Mißstiinde die Einführung des Schlachthauszwanges mittelst Errichtung eines öffentlichen Schlachthauses sein würde. Damit wäre die grobe Verunreinigung und die Gefahr für die öffentliche Ge­sundheit, welche die zahlreichen Privatmetzgereien zur Zeit namentlich bei Schlüchtern mit sich führen, mit einem Schlag beseitigt. Ebenso würde die Einführung auswärts geschlachteten Fleisches, welches sich jetzt jeder medizinalpolizeilicher Controlle entzieht, und in letzterer Hinsicht oft recht bedenklicher Natur ist, unmöglich ge­macht. Ferner würde die Ausübung der gesummten Fleischschau nicht bloß wesentlich erleichtert werden, sondern auch an Gründlichkeit und Sicherheit erheblich gewinnen. Nicht minder würde im Interesse der öffent­lichen Moral die Gefahr beseitigt, welche für die Sitt­lichkeit von Kindern und Erwachsenen aus der jetzt fast unvermeidlichen täglichen Anschauung des Schlachtaktes nothwendig erwächst. Endlich würde auch den Vieh­produzenten durch Einführung des Schlachthauses eine sichere Garantie gewährt für unverkürzte Zahlung deS Kaufpreises durch die unter obrigkeitlicher Controlle erfolgende Feststellung des wirklichen Schlacht- gewichts, sowie eine Ersparung des vielfachen Zeitver­lustes und der Kosten herbeigeführt, welche dem Ver­käufer aus der unvermeidlichen eigenen Controlle hierüber jetzt erwachsen. Alle diese Erwägungen lassen die Er­richtung eines öffentlichen Schlachthauses zunächst in Schlüchtern im Interesse sowohl des Kreises wie der Stadt Schlüchtern selbst dringend wünschenswerth er­scheinen. Der Kreis-Ausschuß richtet daher an Ew. Hochwohlgeboren das ergebenste Ersuchen, bei der städtischen Vertretung die Errichtung eines städtischen öffentlichen Schlachthauses zu beantragen. Derselbe ist sich wohl bewußt, daß Ew. Hochwohlgeboren dabei viel­leicht auf Widerstand aus den Kreisen der Metzger stoßen werden, welche in der beantragten Einrichtung eine Beeinträchtigung ihrer Bequemlichkeit sehen könnten. Ebenso könnte die Befürchtung laut werden, daß die Einführung eines Schlachthauses das städtische Budget in bedenklicher Weise belasten möchte. Beide Befürch­tungen werden sich bei näherer Prüfung als unbegründet Herausstellen. Zunächst werden sich die Metzger selbst durch die in anderen Städten hundertfach gemachten Erfahrungen darüber belehren lassen, daß, was der einzelne Metzger vielleicht an Bequemlichkeit durch Ein­führung des Schlachthauszwanges verlieren mag, für ihn zehnfach wieder ersetzt und ausgewogen wird durch die großen Vortheile und Vorzüge, welche dadurch dem Betrieb der gesummten Metzgerei erwachsen. Die Letzteren haben darin ihren Grund, daß kein Metzger im Stande ist, sich diejenigen Annehmlichkeiten, Erleich­terungen, Bequemlichkeiten und Kostenersparungen auf seiner eigenen Hofreithe zu verschaffen, welche das Schlachthaus hinsichtlich der Wartung und Stallung des Schlachtviehs, hinsichtlich der Schlachthauseinrichtungen und der Aufbewahrung des Fleisches in Eiskellern, Kühlräumen, Spülapparaten, Vereinfachung der Fleisch­schau, Abschneidung aller Differenzen mit dem Verkäufer u. s. w. bietet.

Ebenso kann bei rüstiger Handhabung der Schlacht­hausverwaltung von einer Belastung der städtischen Finanzen gar nicht die Rede sein, da die Verwaltungs- kosten durch die Kosten der Fleischschau allein gedeckt werden können, und die Zinsen des Anlagekapitals durch die Mietht für Stallungen, Keller:c. vollständig ersetzt werden.

Wir dürfen unS deshalb der Hoffnung hingeben, daß eS Ew. Hochwohlgeboren gelingen wird, die Zustim- wung der städtischen Vertretung zu dieser überaus ge­meinnützigen Maßregel zu erwirken und erklären wir uns im Voraus bereit, mit Rücksicht auf das große Interesse, daS der ganze Kreis bei der Verwirklichung desselben hat, bei der Kreisvertretung die Bewilligung eines Kostenbetrages von mindestens 1000 Mark zu beantragen.

Samstaq, den 13. April.

Indem wir noch bemerken, daß es sich vielleicht zu­nächst empfehlen dürfte, diese Frage durch eine Com­mission vermöge Besichtigung anderer Schlachthäuser in benachbarten Städten studiren zu lassen, woran wir uns gern betheiligen würden, glauben wir einer baldigen Mittheilung über einen günstigen Erfolg Ihrer Be­mühungen entgegen sehen zu dürfen."

Dasselbe hat dem Stadtrath zur Beschlußfassung Vorgelegen und ist von demselben durch nachfolgendes Schreiben beantwortet worden:

Schlüchtern, den 3. April 1889.

Dem Kreis-Ausschuß des Kreises Schlüchtern theile ich auf die verehrt. Zuschrift vom 9. Februar d. I., I. N. 203 K. t ergebenst mit, daß ich dem Stadtrath den Inhalt dieses Schreibens bekannt gegeben und bei dieser Gelegenheit die Vortheile einer öffentlichen Schlacht­hausanlage erörtert habe.

Bei der Wichtigkeit dieser Sache, namentlich in Hin­sicht auf einen geeigneten Platz, sowie des mit der An­lage verbundenen Kostenpunktes hält der Stadtrath zur Zeit die Ausführung dieses Projertes umsomehr für unthunlich, als die Stadt dermalen durch die Straßen- canalisation und Herstellung von Schulräumen mit Bauten überlastet ist. Aus diesen Gründen wird das ergebenste Ersuchen gestellt, von Erbauung eines öffent­lichen Schlachthauses vorerst absehen zu wollen.

Der Bürgermeister: v. Sturmfeder."

Wir können die lediglich ablehnende Haltung, welche der Stadtrath der Gründung eines öffentlichen Schlacht­hauses gegenüber eingenommen hat, und die Absicht, dieselbe auf ungewisse Zeit hinaus zu vertagen, im Interesse unserer Bürgerschaft nur aufrichtig beklagen und müssen dringend wünschen, daß diese überaus wichtige Angelegenheit einer eingehenderen Prüfung unter Mit­wirkung des städtischen Ausschusses unterzogen wird. Wohl müssen wir anerkennen, daß die Stadt in diesem Jahre und vielleicht auch in den nächsten Jahren hin­länglich mit Bauten belastet ist, um anderweitige Neu­bauten während derselben nicht ausführen zu können. Die Gründung eines öffentlichen Schlachthauses ist indessen eine so wichtige Sache, daß die Verhandlungen und Beschlüsse darüber jedenfalls schon jetzt zugelegt werden müssen, wenn überhaupt in 2 bis 3 Jahren zur Ausführung geschritten werden soll. Dazu kommt, daß die bevorstehende Neuanstettung eines Kreisthierarztes, sowie die schwebende Kanalisationsfrage zwar Momente sind, welche für die Schlachthausfrage im engsten Zu­sammenhänge stehen dürften, und die es daher als besonders wünschenswerth erscheinen lassen, die Berathung über die Letztere nicht auf ferne Tage zu verschieben. Namentlich erscheint es möglich und dringend nöthig, die Grundstücksfrage sofort zu erledigen, damit in dieser Hinsicht bei der Kanalisation nichts versäumt wird, was später nur mit großen Kosten wieder nachgeholt werden kann. Indem wir dies unseren Herrn Stadtrüthen zur nochmaligen wohlwollenden Erwägung vorstellen, hoffen wir, daß dieselben unter Assistenz unseres thatkräftigen Herrn Bürgermeisters Mittel und Wege finden werden, der Stadt Schlüchtern in möglichst naher Zeit die Wohlthat einer öffentlichen Schlachthaus-Einrichtung zu sichern, die heute allgemein als ein unentbehrlicher Kulturfortschritt jedes städtischen Gemeinwesens betrachtet wird. Die Redaction.

Ueber Zahn- und Mundpflege.

Wenn die Chirurgie in den letzten Jahrzehnten große und weitgehende Errungenschaften zu verzeichnen hat, so ist es besonders ein Spezialzweig derselben, dieZahn­heilkunde", welche Hand in Hand gehend mit der Zahn- technik sich in verhältnißmäßig kurzer Zeit zu einer kaum geahnleu Höhe und Vervollkommung emporgeschwungen hat, und wo die hieraus entstehenden Vortheile nicht nur jedem Einzelnen zu gute kommen, sondern in viel höherem Grade die physischen Entwickelungen ganzer Völker steigern und verbessern. Da aber bei uns in Deutschland selbst in besseren Kreisen noch eine Vernachlässigung der Mund- resp. Zahnpflege zu beobachten ist, nehme ich Veranlassung, auf etwaige Folgen einer vernachlässigten Zahnpflege aufmerksam zu machen.

Was die allgemeinen Regeln zur Erhaltung der Zähne betrifft, so genügt oft bei einem Menscheu die Rein­haltung seines Mundes und seiner Zähne mit Zahn­bürste und Wasser bis in ein hohes Alter. Natürlich müssen ausfallende Schädigungen, wie Aufbeißen von

1889.

Nüssen, Fassen und Heben von Geschirren, Gläsern und Stühlen, welche Krastproduktionen man in Folge von Wetten öfters beobachten kann und welche ebenso schäd­lich wie unvernünftig sind, vermieden werden. Ferner sollen auch stählerne Zahnstocher und besonders die von vielengern verwendeten Nadeln, wie auch größere Mengen saurer Flüssigkeiten und verschiedene Arzeneien, besonders Eisen, selbst bei einem in Bezug auf die Bezahnung von der Natur bevorzugten, vermieden, resp, mit der größten Vorsicht genommen werden.

Werden diese allgemeinen Maßregeln beobachtet, so hat dieser Theil Menschenj wenn keine weiteren mecha­nischen Zwischenfälle eintreten, oft bis in ein hohes Alter nicht die geringste Beschwerde mit seinen Zähnen.

Aber gerade diese Vorsichtsmaßregeln werden sehr oft nicht beobachtet, und noch ganz besonders ist es die regel­rechte Reinigung der Zähne, welche in vielen Fällen nur als Nebensache betrachtet und demnach nur sehr oberflächlich gehandhabt oder gar nicht ausgeführt wird. Gleichwie kein anständiger Mensch sein Schlafzimmer Morgens ungewaschen und ungekämmt verläßt, soll er dasselbe auch nie thun, bevor er seine Zähne geputzt und seinen Mund gereinigt hat.

Wird die Reinhaltung der Zähne vernachlässigt, und sind dieselben zudem nicht sehr kräftig gebaut, so er­kranken sie schon im jugendlichen Alter, einer nach dem andern, die Erweichung schreitet in die Tiefe fort, bis sie die Pulpa berührt und dieselbe entzündet.

Jetzt kommen die Schmerzen, und der Zahn wird entweder entfernt, oder der Patient wartet ein qualvolle, kürzere oder längere Zeit ab, bis die Pulpa zerfallen ist und die Schmerzen damit ihr Ende erreichen.

Die todte Pulpa bleibt im Zahn sitzen, geht in den meisten Fällen allmählich in Eiterung über, wodurch zu­nächst Entzündung der Knochenhaut und Fistelbildung entsteht, und der Schluß ist, daß dann der Zahn doch noch entfernt werden muß, wenn man sich keine gefähr­licheren und bleibenden Uebel auf den Hals laden will. So geht es fort, bis ein Zahn nach dem andern ver- loren ist. In der Jugend erträgt man diesen Verlust leicht, den man sagt sich: ich habe ja 32 Zähne und da kommt es auf einige mehr oder weniger nicht an, wenn nur die Vorderzähne gut bleiben, damit man beim Sprechen und Lachen keine Lücken sieht. Auf die Backen­zähne kommt es nicht an, die sieht man ja nicht und das Kauen geht dann auch oder muß gehen ohne Backen­zähne. Eine Reihe von Jahren geht das auch so ganz gut fort, allein es kommt die Zeit, in welcher der ur­sprüngliche reichliche Vorrath der Natur anfängt, auf die Neige zu gehen. Diese Zeit kommt für den einen früher, für den andern später, je nach der Güte, in welcher die Zähne gebildet find, und in dem Grade, wie die­selben in Bezug der Reinhaltung gepflegt worden sind. Nach statistischen Aufstellungen sind die Frauen diesem Verluste im allgemeinen in höherem Grade auSgesetzt, wie die Männer, obwohl man keinen stichhaltigen Grund hierfür anzugeben vermag. Es wird angenommen, daß dieses mit den Funktionen des weiblichen Körpers zu- sammenhängt, mit welcher Annahme auch schon ein längst aufgestellter, Satz übereinstimmt, welcher heißt:Jedes Kind kostet der Mutter einen Zahn." Ist dann die Reihe der Zähne stark gelichtet, so daß das Aussehen darunter leidet, und das Kauen, von dessen Werth man sich mit zunehmendem Alter zu überzeugen reichliche Ge- legenheit gehabt hat, stark behindert, so wird zum künst­lichen Ersatz gegriffen.

Die künstlichen Zähne werden ja jetzt so schön ge­macht, daß sie die Natur in vielen Fällen zu überbieten scheinen, und der Preis ist ein derartiger, daß sich das ein Jeder leisten kann. Was die Schönheit anbetrifft, so ist die Anschauung meist allerdings richtig, doch ist das Kauen mit denselben nur in einem beschränkten Grade ein Ersatz für das Verlorene. Handelt es sich um einzelne .Lücken, welche ersetzt werden müssen, so tritt der Mangel des beschränkten Kauens weniger her­vor, indem in diesen Fällen die noch zahlreich vorhan­denen natürlichen Zähne die Hauptfunktion leisten; ist aber die natürlich Zahnreihe stark gelichtet, oder ist sie ganz geschwunden, dann sieht es mit der Funktion schlecht aus und das ungenügende Kauen der Speisen übt seine störenden Rückwirkungen auf die Verdauung des Magens und die Ernährung des Körpers auS, denn gut gekaut ist halb verdaut, und zum guten Kauen ist ein Dutzend eigener Zähne besser, als wie zwei Dutzend künstlicher.