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hier bestand das große Verdienst des königlichen Com- missars und seiner Organe, der Johanniter- und Mal- theser-Ritter darin, daß sie rasch und sicher die zur Krankenpflege besonders berufenen katholischen Schwestern, Diakonissen und Diakonen, sowie die speciell für den Krieg organisirten Verbände den Kriegslazarethen und sogar dem Schlachtfelde zuführten.

Der Krieg 1866 war eine gewaltige Lehre für den Preußischen Verein und bestätigte in vollem Maaße die eindringliche Mahnung der Genfer Conferenz, Alles aufzubieten, um im Frieden die Vereinsorganisation zu befestigen, den Anschluß an die Staatsbehörden zu sichern und alle Vorbereitungen für den Krieg zu treffen. Hier galt es, das Wort der Miß Nightingale zu beherzigen: Jede wahre Hülfe verlangt Einschulung, Uebung, Disciplin und den unbedingtesten, prompten Gehorsam von Seiten derer, die sie leisten sollen." Wäre nur in jener Zeit die Mahnung und das Beispiel unserer Allerhöchsten Protectotin überall zur Geltung gekommen, die in den Worten zum Ausdruck kam:der Central- Verein, der sich auf internationale Vertragsgrundlagen stützt und dem von Seiner Majestät Corporationsrechte verliehen worden sind, hat gegenwärtig die Aufgabe, die Bestrebungen, die sich allseitig in Preußen auf dem Gebiete der Hülfsleistung für die Armee kundgeben, zu concentriren."

(Fortsetzung folgt.)

Deutsches Reich.

Berlin, 16. März. Ein Verschollener aus dem Krie­ge von 1870|71 wiedergefunden. Die nachstehende über­raschende Mittheilung geht denB. N. N." von einer hiesigen Lokalkorrespondenz zu, welcher wir die Verant­wortlichkeit für dieselbe überlassen müssen. In den Kämpfen bei Noisseville am 31. August und 1. Septbr. 1870 wurde der aus Berlin gebürtige Hans Frödler von französischen Soldaten gefangen genommen und blieb seitdem jede Spur von ihm verschwunden. Man wähnte denselben längst todt und war nicht wenig über­rascht, als seine Eltern vor einigen Tagen aus Cayenne von dem Verschollenen ein Schreiben erhielten, worin derselbe angezeigt, daß er nach achtzehnjähriger Zwangs­arbeit jetzt nach der Heimath zurückkehren dürfe. Kurz nach seiner Gefangennahme, so schreibt er, tödtete er in der Absicht, sich und andere Gefangene zu befreien, einen französischen Soldaten. Das Kriegsgericht, das über ihn zu urtheilen hatte, verurtheilte ihn zu einer zwanzigjährigen Verbannung nach Cayenne, nicht zum Tode, da der Ermordete die Gefangenen, wie bewiesen wurde, barbarisch behandelt und seine Befugnisse ihnen gegenüber gröblich überschritten hatte Jetzt nun, nach achtzehnjähriger Strafverbüßung, hat man ihn begnadigt, weil er sich in jeder Weise musterhaft geführt hat. Er bat die Seinigen in dem Schreiben, ihm nach Brest, wohin er verbracht wurde, die nöthigen Mittel zur Heimkehr nach Deutschland zu senden. Der Vater des Wiedergefundenen machte sich persönlich auf, um seinen Sohn in Brest in Empfang zu nehmen.

(Menschenhaudel in Deutschland') Der Handel hat in unserer speculativen Zeit, wie sattsam bekannt, auch schmutzige Zweige in großer Zahl angesetzt. Sein schmutzigster Handel ist der Mädchenhandel. Nur allzu häufig melden die Zeitungen von angehaltenen Transporten, von Verhaftungen gewissenloser Agenten, aber das Geschäft blüht weiter, ja, es wird sogar immer schwunghafter betrieben. Galizien und Ungarn sind die Länder, in denen jene Agenten zumeist ihre Opfer ködern, vornehmlich für den Export nach Brasilien und nach den südamerikanischen Republiken, wo die Preise für menschliche Waare hochstehen. Indeß, nicht nur der überseeische Export, auch der Binnenhandel blüht. Nicht nur in Galizien und Ungarn, auch in Deutschland, in Schlesien wirdverkauft". Am 7. d. M. stand die separirte Schuhmachersfrau Anna Pyttlick in Ratibor vor der 3. Strafkammer, um sich wegen ihres unsauberen Geschäftes zu verantworten. Die Angeklagte hatte Geschäftsverbindungen mit Oesterreich. Zu ihren Opfern gehörte auch ein Mädchen uus Wielepole, Kreis Nybnik, das in Mikoles in Ungarn untergebracht war. Es ge­lang dem Mädchen, der Mutter unter der Hand Nach­richt von der traurigen Lage zu geben, in der es sich befand. Die Königliche Staatsanwaltschaft wurde ver- ständigt, und die Folge war, daß gegen die Pyttlik die Untersuchung eingeleitet wurde. Die angcstellten Er­mittelungen förderten wunderbare Dinge zu Tage. Das Verfahren, welches bei Abschluß der Geschäfte zwischen der Agentin Pyttlik und ihren Abnehmern beobachtet wurde, und seine Folgen für die Opfer dürften in allen Fällen gleich gewesen sein. Es wird also genügen, die Erfahrungen eines dieser Opfer wiederzugeben. Die unverehelichte D. suchte eine Stellung als Stuben­mädchen. Sie wandte sich an die auf der Langestraße wohnhafte Frau Mosler, welcher schon früher wegen ihres Lebenswandels und der in ihrer Wohnung herr­schenden jeder Beschreibung spottenden Zustände ihre Kinder hatten entzogen werden müssen. Von dieser wenig vertrauenswürdigen Persönlichkeit wurde die D. an die Pyttlik gewiesen, die sich bereit erklärte, ihr die gewünschte Stellung drüben in Oesterreich zu verschaffen. Beide fuhren eines Tages nach Oderberg, wo sie von zwei Herren erwartet wurden. Die beiden Herren

nahmen die D. in Empfang und brachten sie nach Lipto-St.-Miklos (Ungarn) zum Gastwirth Haas. Hier wurde dir D. freundlich ausgenommen und sofort mit Wein bewirthet. Am nächsten Tage begann ihrDienst". Unerfahren, unter fremden, ihr feindselig gesinnten Menschen, mußte sie sich fügen. Und die Bedingungen des Dienstes? Sie war Sklavin. Lohn wurde ihr nicht gezahlt. Sie blieb auf den Ertragihres Dienstes" angewiesen, aber auch dieser Ertrag war illusorisch. Denn sie hatte monatlich für Kleidung und Kost an den Haas fünfzig Gulden zu zahlen! Verdiente sie nicht so viel, so wurde der Fehlbetrag auf ein Debet-Konto für den folgenden Monat geschrieben. So wurde sie binnen Kurzem, zumal da auch die Vermittelungsgebühr für die Pyttlik auf ihr Schuld-Konto kam, völlig ab­hängig. Schreiben durste sie nicht, das Haus verlassen durfte sie auch nicht. Sie blieb abgesperrt. Erklärte sie, die Stellung aufgeben zu wollen, so drohte man ihr, man würde sie einsperren lassen wegen ihrer Schulden. Aber das Schlimmste kam noch. Sie wurde eines Tages für 80 Gulden verkauft an einen Gastwirth Cohn in Marion, der natürlich das­selbe Geschäft betrieb wie Haas. Bon Marton aus wurde sie weiter verkauft nach Neusol, von Neusol nach Gran. Dabei stieg sie immer im Preise. Zuletzt brächte sie ihrem Verkäufer 118 Gulden ein. Wie das Schicksal dieses Mädchens, so gestalteten sich die Schicksale der anderen Mädchen, welche Frau Pyttlikunterbracht". Erwähnt sei noch, daß auch die älteste Tochter der oben erwähnten Mosler nach Oesterreich geschafft wurde. Sie soll im Wege des Verkaufs nach Budapest gekommen sein. Die Gerichtsverhandlung, welche alle diese Scheuß­lichkeiten zu Tage förderte, fand unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt. Die Angeklagte wurde zu einer Gefängnißstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten und Ehr­verlust auf 2 Jahre verurtheilt.

Wiesbaden, 14. März. Jeder Messerstich ein Jahr Gefängniß. Die Wiesbadener Strafkammer hat in ihrer gestrigen Sitzung einen zwanzigjährigen Dienst­knecht von Niederwallmenach, der gelegentlich einer Wirthshauskeilerei Stuhlbein und Messer gebraucht hatte, zu 1 Jahr und 6 Monaten Gefängniß, dem Antrag des Staatsanwalts entsprechend, verurtheilt. In der Begründung, so schreibt der Rh. Kur., wurde hervor­gehoben und der weitesten Verbreitung für würdig er­achtet, daß nach einem stillschweigenden Uebereinkommen der Landgerichte jeder Messerstich mit einem Jahr Ge­fängniß gebüßt werden muß.

Bonn, 13. März. Durch Kabinets-Ordrevom 9. er., dem Todestag Sr. Majestät des Hochseligen Kaisers Wilhelm, wurde die Firma P. H. Jnh offen, Dampf- Kaffee-Brenncrei hierselbst, zum Hoflieferanten Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Friederich ernannt. Genannte Firma, durch ihre vorzüglichen gebrannten Kaffee's im ganzen Deutschen Reiche hochrenommirt, be­sitzt bekanntlich das größte Etablisiment der Branche am hiesigen Platze und war schon feit einer Reihe von Jahren mit der regelmäßigen Kaffeelieferung für die Tafel ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich resp, des Deutschen Kronprinzen und nachmaligen Kaisers Friedrich Majestät betraut.

Tages-Ereignisse.

Steinau, 18. März. Die Industrie unseres Städt­chens hat in ihren verschiedenartigen Zweigen in den letzten Jahren einen bedeutenden Aufschwung genommen. Neben einer längst bestehenden Cigarrenfabrik hat sich zunächst eine Wagenbauanstalt aus den kleinsten Anfängen zu einem bedeutenden Etablissement entwickelt, das mit seinen verschiedenen Werkstätten und einem Dampfsäge­werk bereits einen großen Gebäudecomplex füllt und noch in steter Weiterentwicklung begriffen ist. Ebenso hat der Betrieb einer Dampfziegelei bedeutend an Um­fang gewonnen. ' Namentlichen Vortheil bringen der gesammten Ackerbau treibenden Bevölkerung Steinaus und dessen Umgebung zwei schwunghafte Dampfmolkereien, die dem Landwirth Gelegenheit geben, seine Milch möglichst bequem und vortheilhaft abzusetzen, wodurch einerseits der Werth von Grund und Boden, besonders der Wiesen, wesentlich gestiegen ist, während andererseits durch die vielen billigen Molkereiabfälle die Schweine­zucht besonders gefördert wurde. Im Laufe dieses Jahres haben drei weitere Industriezweige hier ihre Heimstätte aufgeschlagen, die hauptsächlich der Arbeiter- klaffe lohnenden Erwerb versprechen. Eine Portefeuille­fabrik, die seit Neujahr in Betrieb gesetzt ist, hat mit 25 Arbeitern begonnen. Heute nimmt eine Filiale der ersten deutschen Diamantenschleiferei von Gebr. Hong in Hanau, wozu die frühere Herrenmühle zweckmäßig umgebaut wurde, ihren Betrieb, zunächst mit 20 Arbei­terinnen, auf. Die ganze Anlage ist für 150 Schleif­scheiben eingerichtet. Eine weitere großartige Anlage ist bereits im Entstehen. Eine Wiesbadener Firma steht im Begriff, ihren am hiesigen Weinberg erworbenen Kalksteinbruch durch eine Schienenanlage mit der Eisen­bahn zu verbinden, um aus dem überreichen Kalkstein­lager eine große Ausbeute gewinnen zu können. Wir wünschen, daß all diese Industriezweige durch eine ge­deihliche Weiterentwicklung ein Segen für die ganze hiesige Bevölkerung werden. Andererseits hegen wir aber auch den Wunsch, daß die städtische Verwaltung

dieser veränderten Sachlage Rechnung tragen und auch ihrerseits mit Neuschaffung und Vervollkommnung ge- ' meinnütziger Schöpfungen vorgchen werde. So dürfte | die Errichtung eines städtischen Krankenhauses sich als eine unabweisliche Nothwendigkeit erweisen. Das Kreis- krankenhaus nämlich hat für uns nicht viel mehr Zweck, als daß wir zu deren Unterhaltung wesentlich beitragen dürfen. Denn diejenigen Kranken, die sich dorthin be- geben können resp, müssen, könnten auch in ihren Familien behandelt werden, während für Schwerkranke oder plötz­lich Verunglückte, die aus Mangel an Raum oder ge­eigneter Pflegetröste in ihren Familien die zweckmäßige Pflege nicht finden können, durch den weiten Transport nach dem Kreiskrankenhaus wozu auch der rechte TranSpartwagen mangelt leicht ein nicht wieder gut zu machender Schaden erwachsen kann. Daher hoffen wir, daß die Errichtung eines Krankenhauses der neuen Stadtväter erste Sorge sein wird. Die Straßenbe­leuchtung und das Pflaster rufen viele berechtigte Wünsche wach; auch würde die Verschönerung städtischer Plätze und der die Stadt umgebenden Wege dem Stadtralh alle Ehre machen und ihm den Dank aller Bürger sichern. Wir geben uns der Hoffnung hin, daß es nur dieses Fingerzeiges bedarf, um den Stadtrath zu einer eifrigen Thätigkeit nach der angegebenen Richtungchin anzuspornen.

Homburg v. d. Höhe. Eine Polizeiverordnung ist an fämmiMt hiesige Wirthe ergangen, wonach von nun an unter Strafandrohung verboten wird, nach 11 Uhr noch Karten zu spielen; ohne Spiel darf man bis 12 Uhr sitzen bleiben. Grund hierzu soll gegeben haben, daß in einigen Kasinos und Wirthschaften Hazardspiele verunstaltet wurden! einzelne Hausfrauen haben sich in anonymen Schreiben an das Bürgermeisteramt um Abhilfe gewandt. Cherchez Ia femme!

Marburg, 6. März. Strafkammer. In der Anklage- sache gegen den Handelsmann Jsaak Plant aus Rauschen- berg und den Handelsmann Meier Buchheim aus Wohra, wegen Gotteslästerung, Beschimpfung der christlichen Kirche und Beleidigung, erging heute Mittag 12 Uhr folgendes Urtheil: Sowohl der Angeklagte Plant wie der Angeklagte Buchheim werden des Vergehens der Gotteslästerung aus § 166 des Reichsstrafgesetzbuches schuldig gesprochen und ersterer zu einer Gefängnißstrafe von 4 Monaten, letzterer zu einer solchen von 1 Monat verurtheilt. In der Urtheilsbegründung führte das Gericht aus: Die Eidesworte, welche der Angeklagte Plant in einer Wirthsstube seinem Zechgenossen Buchheim vorsprach, sind namentlich nach dem Zeugnisse des Schreiners Bornemann festgestellt, folgende: Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen, daß ich Deine Schwester ......will, so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium!" Der Angeklagte hat hierin Gott in Ver­bindung gesetzt mit niederen unfläthigen Reden, er hat das allerhöchste Wesen in das Gemeine herabgezogen, er hat daher Gott gelästert; und weil er dies öffentlich that in einer Wirthsstube und ein Aergerniß gab, so ist er aus § 166 des Reichsstrafgesetzbuches zu bestrafen. Er hat durch dieselben Worte aber auch zugleich in dem Schlußsätze eine Richtung gegen das Christenthum gegeben und hat also hiermit die christliche Kirche be­schimpft. Ferner ist demselben nachgewiesen, daß er über seine Zechgenossen die Worte sprach:Der Herr segne euch und behüte euch!" Das sind die Worte des kirchlichen Segens, er hat also diese kirchliche Einrichtung beschimpft. (Obh. Z.)

Barchfeld, 14. März. Ein in hiesiger Gegend statt« gehabter räuberischer Anfall mahnt namentlich Handels­leute, die öfter genöthigt sind, in der Nacht zu gehen, zur Vorsicht. Der Kaufmann Nußbaum aus Vacha ging am Dienstag, 12. d. M., Abends gegen 11 Uhr von Jmmelborn nach Barchfeld. Auf dem Weg dahin schloß sich ihm ein unbekannter Mensch an, der angeblich auch nach Barchfeld wollte. Ungefähr in der Mitte deS Weges blieb letzterer jedoch einige Schritte zurück und versetzte seinem ahnungslosen Begleiter einen wuch­tigen Schlag auf den Kopf, offenbar in der Absicht, ihn dadurch zu betäuben und dann auszurauben. Der Hieb war jedoch etwas seitlich geführt worden, an dem starken Filzhut des Angegriffenen abgeprallt und hatte nur die eine Ohrmuschel, allerdings sehr erheblich, verletzt. Herr Nußbaum, der gänzlich unbewaffnet war, parirte den zweiten Schlag mit dem Arm, faßte dann den Strolch an der Brust, warf ihn zu Boden und entriß ihm den Stock. Wenn es ihm auch nicht gelungen ist, den sauberen Burschen fest zu halten, so konnte er doch gleich in dem nahen Barchfeld den Vorfall zur Anzeige bringen. Der That dringend verdächtig, wurde am anderen Tage der Fabrikarbeiter Jlling aus Witzelrode ermittelt und verhaftet.

Milchhändlers Philosophie.Sonderbar! Das Waffer ist echt, die Milch auch sobald man aber beides zusammengießt, nennt man es gefälscht.

Witterungsbericht.

Das Wetter wird in den nächsten 23 Tagen muth' maßlich folgenden Gang nehmen: Es wird etwas wärmer werden; der Himmel wird bedeckt sein; es werden ziemlich starke Süd- bis Westwinde vorherrschen; Niederschläge sind zu erwarten.