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Mittwoch, den 6. Februar.

Ueber den Selbstmord des Kronprinzen Rudolf

haben toir nach verschiedenen Blättern noch einiges nachzutragen. Der Kronprinz hatte an dem Abend vor dem verhängnißvollen Morgen mit dem Grafen Hoyos zu Abend gespeist. Zwischen 10 und 11 Uhr wurde die Tafel aufgehoben.Ich fühle mich doch noch ein wenig ermüdet und möchte gern morgen frisch bei der Jagd sein," sagte der Kronprinz und zog sich zurück. Am anderen Morgen, Mittwoch, den 30. Januar, schellte der Kronprinz um 7 Uhr seinem Kammerdiener Löschet. Als dieser eintrat, lag der Kronprinz im Bett und gab ihm alle Aufträge für die Jagd. Der Beginn sollte um halb 8 Uhr sein, Lösche!' selbst sollte die Verfügungen treffen und die Wagen an ihre Stelle beordern. Der Kammerdiener wagte die Einrede, daß er, um in der Nähe Sr. kaiserlichen Hoheit zu bleiben, dem Jäger Auftrag geben werde, Alles nach Befehl auszuführen. Nein! nein!" schnitt der Kronprinz diesen Einwand ab,es kämen nur Confusionen heraus; Loschek mußte selbst alle Anordnungen treffen. Der Kronprinz blieb allein. Um halb 8 Uhr pochte Löschet, der zurückgekehrt war, an die Thür, um dem Kronprinzen zu melden, daß Alles bereit sei. Aus dem Zimmer des Kronprinzen kam keine Antwort; Lösche! Hopste nochmals, abermals keine Antwort; er wiederholt nun noch mehrmals ver­geblich den Versuch, die Aufmerksamkeit seines hohen Herrn auf sich zu lenken. Gegen 8 Uhr kamen der Prinz von Sobmg und Graf Hoyos ins Schloß. Auf ihre Frage nach dem Kronprinzen meinte Lösche!, Se. kaiserliche Hoheit scheine fest zu schlafen; er habe wieder­holt geklopft, ohne eine Antwort zu erhalten. Man beschloß, noch eine Weile zu warten und dann den Versuch, den Kronprinzen zu wecken, stärker zu erneuern. Als auf mehrmaliges, immer stärkeres Klopfen der Kronprinz kein Lebenszeichen gab, ergriff die Außen­stehenden eine schwere Besorgniß. Nach kurzer Bera­thung entschlossen sich Prinz Philipp von Koburg, Graf Hoyos und der Kammerdiener Loschek, die Thür gewaltsam zu öffnen. Ihren vereinigten Anstrengungen gelang es in kurzer Zeit, das Mittelstück der Thürfüllung heraus- zubrechen, durch die Oeffnung an die innere Seite des Thürschlosses zu gelangen und so die Thür zu öffnen. Bei ihrem Eintritt in das Gemach bot sich ihnen der entsetzliche, schon im vorigen Blatte geschilderte Anblick dar, bei dem der Kammerdiener in die Worte ausbrach, der Kronprinz habe sich mit Stoyfein vergiftet. Erst bei der späteren Besichtigung gewahrten, wie schon ge­meldet, Prinz Koburg und der Kammerdiener, daß der Schädel des Kronprinzen zertrümmert war und fanden auch den Revolver, mit welchem der Kronprinz die That vollfüyrt hatte. Graf Hoyos jagte inzwischen zu Wagen nach Wien, wo er sich zunächst der Kaiserin melden ließ. Er suchte sich seiner furchtbaren Aufgabe so schonend, als die Berhältnisse es zuließen, zu ent­ledigen. Seine erste Mittheilung lautete: Der Kronprinz sei sehr schwer erkrankt. Auf das Andringen der von dieser Nachricht entsetzten Monarchin, Näheres mitzu- theilen, machte er sodann das Geständniß der Kronprinz sei todt, und als die Kaiserin sich entfernen wollte, um das Entsetzliche dem Kaiser mitzutheilen, sagte er: »Ich habe Eurer Majestät etwas noch Schrecklicheres hinzu- zufügen: der Kronprinz hat sich vergiftet."Das vermag ich dem Kaiser nicht zu sagen," erwiderte die Kaiserin tief erschüttert; in der That erfuhr erst der Kaiser am Abend, daß der Kronprinz mit eigener Hand seinem Leben ein Ende gemacht habe.

Die Frage, welche sich nun Jedem auf die Lippe drängt, ist: Warum hat der Kronprinz die That begangen? Auch darüber soll, wie es heißt, auf Anrathen der Minister Kalnoky und Tisza der Öeffentlidjieit die Wahrheit nicht vorenthatten werden. Bis jetzt verlautet, daß der Kronprinz, als er nach Meyer ling fuhr, noch nicht den Ent­schluß gefaßt hatte, dort freiwillig sein Leben zu enden, sondern daß während des Aufenthalts in Meyerling ein Ereigniß eintrat, welches ihn zur entsetzlichen That drängte; wohl ist aber Grund zur Annahme vorhanden, daß er sich schon in früherer Zeit mit Selbstmordgedanken trug, denn er sprach wieder­holt Todesahnungen aus und äußerte zu seiner Um­gebung, wenn dieselbe von seiner Zukunft und seinen künftigen Herrscherpflichten sprach:Sie werden sehen, ich werde es nicht erleben." Zu seinem nervösen Zustand

soll ein Sturz mit dem Pferde beigetragen haben, der dem Kronprinzen im vorigen Jahre zustieß, von ihm aber sehr geheim gehalten wurde. Der Kronprinz soll damals Kontusionen am Kopf davongetragen haben.

Der Kronprinz hinterließ mehrere Briefe, jedoch in keinem soll angeblich eine Aufklärung über die Gründe der entsetzlichen That zu finden sein. Unter den Briefen ist einer an die Kaiserin, sowie ein Schreiben an den Sektionschef Szögyenyi mit der Bitte, die in Ordnung zurückgelassenen Papiere des Kronprinzen zu übernehmen. Auch an die Kronprinzessin ist ein Brief vorhanden, derselbe trägt aber ein um acht Tage früheres Datum. Das Testament des entseelten Prinzen ist bereits er­öffnet, dasselbe ist 1886 datirt. Der Kronprinz setzt seine Tochter zur Erbin ein; der Kronprinzessin Stephanie ist der Fruchtgenuß des Vermögens für Lebens­zeit eingeräumt. Das Vermögen besteht aus Baargeld, Wertpapieren, aus der Insel Lakroma und dem Besitz- thum Meyerling.

Tages-Ereignisse.

Schlüchtern. Dem Königlichen Förster Kranz von Marjoß wurde das goldene Ehrenportepee verliehen.

Schlüchtern. Für den Dienstbotenwechsel, der am häufigsten um diese Zeit zu geschehen pflegt, bringen wir zur Vermeidung von Bestrafungen den Betreffenden ins­besondere folgende Vorschriften in Erinnerung: 1) Jeder Dienstbote muß beim Eintritt in den Dienst mit einem von der Ortspolizeibehörde ausgefertigten Dienstbuche versehen sein; er hat beim Ausscheiden aus dem Dienste das mit dem Zeugniß der letzten Dienstherrschaft ver­sehene Dienstbuch der Ortspolizeibehörde zur Beglau­bigung rc. vorzulegen und dann der neuen Herrschaft zur Aufbewahrung zu übergeben. 2) Keine Dienstherr­schaft darf einen Dienstboten ohne Dienstbuch in den Dienst nehmen und jede Dienstherrschaft hat in dem von ihr aufzubewahrenden Dienstbuche bei Lösung des Dienst- vertrageS die Kolonnen 5 und 6 wahrheitsgetreu aus- zufüllen; die wissentlich unrichtige Ausfüllung ist strafbar.

Ueber die Entstehungsursache der im Jahre 1888 im Bezirke der hessischen Brandkasse stattgehabten 279 Brandschäden ist Folgendes ermittelt worden: In 12 Fällen kalter Blitzschlag, in 6 Fällen Blitzschlag, welcher gezündet hat, in 10 Fällen vorsätzliche Brandstiftung aus Gewinnsucht (muthmaßlich), in 41 Fällen vorsätzliche Brandstiftung aus anderen Motiven (3 erwiesen, 38 muthmaßlich), in 57 Füllen Fahrlässigkeit einschließlich Rauchen (24 erwiesen, 33 muthmaßlich), in 18 Fällen Spielen der Kinder mit Streichhölzchen (9 erwiesen, 9 muthmaßlich), in 3 Fällen Spielen der Kinder mit sonstigen Zündstoffen (erwiesen), in 41 Fällen vorschrifts­widrige oder schadhafte Feuerungsanlagen (24 erwiesen, 17 muthmaßlich), in 23 Fällen sonstige vorschriftswidrige oder mangelhafte Bauart (22 erwiesen, 1 muthmaßlich), in 3 Fällen der Gewerbebetrieb (1 erwiesen, 2 muth­maßlich), in 3 Fällen Selbstentzündung, in 15 Fällen Gardinenbrändc. 47 Fälle waren nicht zu ermitteln.

(Ein neues Mittel gegen den Schnupfen.) Bei der wechselvollen, ungesunden Witterung dieser Tage es ist bekanntlich, wie der Berliner richtig sagt,nicht alle Tage Sonntag" wird ein neues Mittel gegen den Saison-Plagegeist, genannt Schnupfen, allen Denen willkommen sein, die unter den Chikanen dieses Unholdes zu leiden haben, und dazu dürfte abwechselnd und ein­ander ablösend wohl der größte Theil der Bewohnerschaft der mit großem Unrecht so genanntengemäßigten" Zone gehören. Wir veröffentlichten schon vor einigen Monaten einmal eine ganze Reihe vonvorzüglichen Mitteln, die alle nichts helfen", und wir sind heute in der Lage, ein neues Hinzuzufügen, das sich nicht minder auszeichnen soll. Dasselbe wird sehr gerühmt, wird von Dr. Dabson im Correspondenzblatt für Schweizer Aerzte empfohlen und besteht im Einathmen von Kampher- Dämpfen. Die Prozedur ist in folgender Weise vorzu- nehmen. Man schüttet einen Theelöffel voll gepulverten Kamphers in ein hohes Gefäß, füllt dieses zur Hälfte mit siedendem Wasser und stülpt eine trichterförmige Papierdüte darüber; die Spitze derselben reißt man soweit ab, daß man die ganze Nase bequem hineinstecken kann. Man athmet nun die warmen, kupferhaltigen Wasserdämpfe etwa zehn bis fünfzehn Minuten lang durch die Nase ein und wiederholt diese Prozedur nach vier bis fünf Stunden. Auch der hartnäckigste Katarrh soll nach dreimaligen Einathmungen verschwunden fein, |

in der Regel bedarf es sogar keiner Wiederholung, wenn man das erste Mal energisch zu Werke geht.

Folgende Regimenter des XL Armeekorps haben in Folge der erwähnten Allerhöchsten Verordnung nach­stehende Benennungen erhalten und zwar das Hessische Füsilier-Regiment Nr. 80 zur Erinnerung an den General- Lieutnant von Gersdorff: Füsilier-Regiment von Gers- dorff (Hessisches) Nr. 80; das 3. Hessische Infanterie- Regiment Nr. 83 zur Erinnerung an den General- Lieutnant von Wittich: Infanterie-Regiment von Wittich (3. Hessisches) Nr. 83; das Rheinische Dragoner-Regi­ment Nr. 5 zur Erinnerung an den General-Feldmarschall Freiherrn von Manteuffel: Dragoner-Regiment Freiherr von Manteuffel (Rheinisches) Nr. 5; das 2. Hessische Husaren-Regiment Nr. 14 zur Erinnerung an den Land­graf Friedrich II. von Hessen-Homburg: Husaren-Regi­ment Landgraf Friedrich II. von Hessen - Homburg (2. Hessisches) Nr. 14.

Das Reichsgericht hat am 2. October vorigen Jahres ein für die Landwirthschaft schwerwiegendes Erkenntniß gefällt, das Landwirthe, welche krankes Vieh zu verkaufen in die Lage kommen, zur Vorsicht mahnt. Bekanntlich kommt es nicht selten vor, daß krankes oder krankheitsverdächtiges Vieh, um größere -.Verluste zu vermeiden, für einen geringen Preis an Schlächter ver­kauft wird, ein Verfahren, welches in den Augen vieler Landwirthe als durchaus erlaubt erachtet wird. Das Reichsgericht hat nun in dem fraglichen Falle entschieden, daß der Verkauf lebender Thiere unter das Nahrungs­mittelgesetz fällt, sobald dem Verkäufer bewußt war, daß die betreffenden Thiere zur menschlichen Nahrung dienen sollten. Veranlassung zu dem Erkenntniß gab der Verkauf eines auffallenden Krankheitserscheinung zeigenden Kalbes, dessen Fleisch nachher als für die menschliche Gesundheit schädigend erkannt wurde.

Am 1. April wird auf allen preußischen Staats­bahnen ein einheitlicher und mehrfach billigerer Personen- tarif eingeführt. Es bestehen dann nur noch einige Privatbahnen in Preußen, welche an den höheren Ta­rifen festhalten. Die Geltungsdauer der gewöhnlichen Retourbillets bis zu 100 km Entfernung, welche zur Zeit zwei Tage und nur beim Lösen des Billets vor einem Sonn- und Festtage drei Tage beträgt, wird vor­aussichtlich vom 1. April d. I. an auf drei Tage all­gemein festgesetzt werden.

Die Einlösung der am 1. März d. I. fällig werdenden Zins-Abschnitte derLandeskreditkassc wird bei derselben vom 25. Februar d. I. an, sowie außerdem in bisheriger Weise bei allen Kgl. Steuerkaffen des Reg.-Bez. Kassel erfolgen.

Durch Ministerial-Erlaß vom 15. März 1888 ist bestimmt worden, daß bei Vollstreckung der von den Polizei- und Verwaltungsbehörden festgesetzten Geldstrafen eine Mahnung des Schuldners nicht zu erfolgen hat. Demgemäß muß fortan nach Ablauf der in den betref­fenden Strafverfügungen angegebenen Zahlungsfrist sofort mit Pfändung vorgegangen werden.

Kressenbach, 31. Januar. Der 30. Geburtstag Sr. Majestät unseres lieben Kaisers Wilhelm II. ist am 27. Januar auch in unserem kleinen Dörfchen festlich begangen worden. War es ja der erste, den Sc. Majestät als deutscher Kaiser und König von Preußen feierte. Es ließen sichs darum die hiesigen Gemeindeglieder nicht nehmen, denselben auf eine ehrwürdige Weise mit- zufeiern. Es konnte auch nicht anders sein, denn Patriotismus und ein Zusammenhalten unter einander ist denselben eigen. Nach beendigtem Nachmittags­gottesdienste holte der hiesige Gesangverein bei seinem Präsidenten, Herrn Lehrer Jordan, in dessen Wohnung, wo sich im Schulsaal die Schüler und Festjungfrauen bereits versammelt hatten, seine Vereinsfahne ab. Zwei Knaben trugen die der Schule zum Andenken an den ersten Geburtstag Sr. Maj. Wilhelm II. als deutscher Kaiser und König von Preußen geschenkten Fahnen. Der Zug bewegte sich durch die Straßen des Dorfes und begab sich vor das Gotteshaus. Nachdem von dem Liede:Vater kröne du mit Segen" rc. 3 Verse ge­sungen waren, hielt Herr Lehrer Jordan eine von Herzen kommende, aber auch zu Herzen gehende Ansprache, in welcher er die Gottesfurcht, die Siebe zum Frieden und den festen Character als Regent und Soldat Sr. Maj. Wilhelm II. in gebührender Weise hervorhob. Auch unserer beiden hochseligen Kaiser, Sr. Maj. Wilhelm I. und Sr. Maj. Friedrich II. wurde in ehrender Weise