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Nr. 48»

Samstag, den 9. November

1889.

Verzeichnis

der Preise und des Gewichtes der Backwaaren für den Monat November 1889.

Namen her Bäcker bczw. Backwaaren- Händler.

§ Z

^ e

s 2

9 c

8 S &^

2

H

2$.

K e

2

1* Stadt Schlichter»

VI

ps

Pg.

Pfg.

i.

Adam Freund, Bäcker

40

3

26

2.

Ferdinand Rüster, Bäcker

50

3

-

--

26-/7

3.

Ph. Weitzel, Bäcker

40

3

--

' -4-

4.

H. Bolender,

3"

3

26

5.

Georg Weitzel

50

3

28

6.

Leonh.' Barst,

50

3

28

24

7.

Johs. Weitzel,

40

3

-----

26

8.

Jobannes. Denhärd

40

3

-

ö--se

26

9.

W. Urbach,

4)

3

--

26

,.,

10.

Ludw. Holender, Bäcker

5)

3

255/,

24

11.

Beneblet Strauß

5

36

26

12.

Philipp Rüster

50

26

13.

Marzr. Gerlach Bäckerei

40. 3

L. 5

vtadt Steinau.

1.

W.Euler, am Bellingerth.

;0

1 *

25

2.

W. Euler, Georgs Sohn

40

3

,77-?

*-

25

3.

Stiebt Euler

40

3

-------------'

- .

25

4.

Johs. Weitzel, Johs. Sohn

45

3

-

22 h,

S

Johs. Weitzel, W. Sohn

40

3

? !; -

6

Friedrich Buß

40

3

-

.

>

7.

Konrad Euler

40

3

25

8.

Konrad Buß

40

3 45

3

24

.

9.

Peter Fink

40

3|

26

10.

Karl Fuchs 1

35

3 40

3

27

-

11.

Dietrich Müller [ Händler

36

3

-

24«/,

12

Bernhard Fink 3

36

3

24

13.

Christ. Rüttger Frau

36

3

24°/,

8. Stadt Salmüttster.

1.

Simon Wolf

40

3

45

3

25

24

2.

Chr. Hinkelbein

80

6

50

3

22

3.

Th. Weher, Bäcker

80

6

50

3

22

4.

Joh. Georg Roll

90

6

50

3

24

5.

H. Harnischfeger

24

4» Stadt Soden.

i.

Eduard Betz, Bäcker

40

3

50

3

24

2.

UrBan Betz, ,

40

3

ob

3

24

3.

Johannes Hild,

33

3

43

3

7.

22

4.

5.

asw*

30

3

40

3

^!^

24

5. Stomsthal

i.

Karl Fink

40

3

50

3

25 VH

2.

Joseph Roll

40

3

50

3

25/>i

3.

Karl Roll, Händler

40

3

60

3

255M

4.

Georg Ritzel

40

3

90

6

Schlüchtern, der 29. Oktober 1889.

Der Königliche Landrath: Roth.

Bekanutmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 4"Aiigen 'Staatsanleihe von 1880.

Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreihungen der Preußischen konsolidirten 4prozemigen Staatsanleihe von 1880 ü^cr die Zinsen für die Zeit von 1. Januar 1890 bis 31. Dezember 1899 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 2. Dezember d. Js. ab von der Kontrolle der Staatspapiere Hierselbst, Oranienstraße 92^94 unten links, Vormittags von 8 bis. 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle, selbst in Empfangs genommen oder durch die Regierung-Haupt- kassen, sowie in Frankfurt a. M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Ein­reicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine aus­drückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Fall erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke ober Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurück- zugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der S taa ts p ap i er e sich mit den Inhabern derZinsscheinanwe isungen ntchtein lassen. Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen ^beziehen will, hüt . derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse ein- zureichen. Das eine Verzeichniß - wird mit einer Empfangsbescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzU- liefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von des Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu be­zeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Ziiisscheillanweisungen abhanden gekommen