3. Abschnitt IV. bezüglich der Controle über die Militär- Verhältnisse der Auswanderer besondere Anordnungen getroffen worden.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises werden hiermit veranlaßt, die vorstehenden Bestimmungen künftig genau zu beobachten resp, zu befolgen.
Die deutsche Wehrordnung ist durch Bekanntmachung des Herrn RegierungS-Präsidenten vom 19. d. M. — Amtsblatt Seite 61 — veröffentlicht und ist in Bro- fchüreform der Nr. 13 des diesjährigen Amtsblattes beigefügt.
Schlüchtern, den 22. März 1889.
Der Königliche Landrath.
Roth.
Bekanntmachung.
Den Herrn Lokalschulinspektoren und Lehrern des Kreis- Schulinspektions-Bezirks Fulda wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß die diesjährige Hauptconferenz für die zu einem Confcrenzverbande vereinigten Kreise Schlüchtern, Gelnhausen und Hanau am 30 Mai er. in Soden (Kr. Schlüchtern) stattfindet.
Die Verhandlungen beginnen um 11 Uhr in dem Rathhaus-Saale daselbst; Referent für das gestellte Hauptthema („die Vorbereitung des Lehrers auf den Unterricht") ist Herr Lehrer Runkel-Eckardroth, Corre- fcrent Herr Lehrer Klassert-Höchst. Das an die Verhandlungen sich wie üblich anschließende Mahl findet in dem Saale des Gastwirths Herrn Joh. Betz statt.
Die Herren Lokalschulinspektoren, welche seither ihr Interesse für die Schule durch allseitige Betheiligung an den Jahresconferenzen in anerkennenswerthester Weise bekundet haben, hoffe ich auch diesmal wieder vollzählig begrüßen zu können, ebenso wie die Herrn Lehrer, von denen event. Anzeige der Verhinderung unter Angabe des Grundes rechtzeitig vorher erwartet werden würde.
Da eine Erneuerung der gegenwärtigen Bekanntmachung nicht beabsichtigt ist, so wird es sich empfehlen, den Termin im Kalender sofort anzumerken.
Fulda, den 21. März 1889.
Der Kgl. Kreisschulinspektor.
Dr. Kley.
Nr. 1807. Den Herren Bürgermeistern werden in diesen Tagen die Duplikate der von der Königlichen Regierung festgesetzten Klassensteuer-Rollen für das Etatsjahr 1889/90 zugehen.
Die Rollen sind in Gemäßheit des § 13 des Klassensteuergesetzes nach Empfang zu Jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen, und zwar dergestalt, daß die Offen- legungsfrist, welche für die Städte auf 8 Tage und für die Landgemeinden auf 6 Tage bestimmt wird, mindestens einen oder zwei Werktage des Monats April d. J. einschließt. Vor der Offenlegung ist in orts- übliger Weise zur Kenntniß zu bringen, daß .wo und während dieser Zeit die Klassensteuer-Rolle ausgelcgt ist.
Nach Ablauf der Offenlegungsfrist jedenfalls aber bis zum 10. April d. J. ist über die erfolgte Offcn- legung eine Bescheinigung nach dem unten stehenden Muster auszustellen und ungesäumt einzureichen.
Die Duplikat-Rollen bleiben in den Händen her Herren Bürgermeister und sind sorgfältig aufzubewahren.
Die Steuerzettel, welche die Königlichen Steuerkaffen demnächst mittheilen werden, sind ungesäumt zu be- Händigen.
Schlüchtern, den 19. März 1889.
Der Königliche Landrath.
Roth.
Daß die Klassensteuer-Rolle der hiesigen Gemeinde pro 1889/90 nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung vom ten März bis ten April er. im Geschäftslocale des Unterzeichneten zur Einsichtnahme der Steuerpflichtigen offen gelegen hat, bescheinigt.
.........den ten April 1889.
(Siegel)
Der Bürgermeister.
Nr. 1937. Für die Anna Eva Schmidt, geboren am 6. Februar 1870 zu Kressenbach, Tochter des Bauern Adam Schmidt zu Kressenbach, ist um Entlassung aus dem diesseitigen Staatsverbande zwecks Auswande» rung nach Amerika nachgesucht worden.
Schlüchtern, den 23. März 1889.
Der Königliche Landrath.
Roth.
Bekanntmachung.
Die Herren Bürgermeister des diesseitigen Kassen- bezirks werden davon in Kenntniß gesetzt, daß die Grund- und Gebäudesteuer-Heberollen pro 1889|90 in der Zeit vom 1.—14. April d. I. von Morgens 8 bis 1 Uhr im Geschäftslokal der Steuerkasse zur Einsicht der Steuerpflichtigen offen liegen, wovon denselben bestehender Bestimmung gemäß in ortsüblicher Weise Kenntniß zu geben ist.
Schlüchtern, den 26. März 1889.
Königliche Steuerkasse.
Kai er.
Druck und Verlag von 6. Hohmeister in Schlüchtern.