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Amtliches Blatt für Die Veröffentlichungen des Kreises Schlüchtern

Erscheint Mittwochs und Samstags. Preis vierteljährlich 1 Mark. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.

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Samstag, den 29. December.

1888

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach § 94,1 der Wehrordnung vom 22. November 1888 der Diensteintritt Einjahrig-Freiwilliger bei sämmt­lichen Waffengattungen ausschließlich des Trains am 1. October, bei dem Train ant 1. November stattfindet. Im Bereiche des 11. Armee-Corps können nach An­ordnung des Königlichen General-Commandos bei dem Infanterie-Regiment 81, 1., 2. und 4. Bataillon In­fanterie-Regiments 83, Füsilier-Bataillon Infanterie- Regiment 94 und Infanterie-Regiment 116 Einjährig- Freiwillige auch am 1. April eingestellt werden.

Ferner haben nach § 13,2 der Heerordnung vom 22. November 1888 die Bolksschullehrer und Candidaten des Volksschulamtes eine IOwöchige active Dienstzeit abzuleisten und werden dieselben während der Zugehörig­keit znr Reserve zu 2 Uebungen von 6 und 4 Wochen eingezogen.

Die active Dienstzeit sowie auch die Uebungen werden grundsätzlich in die Zeit der Ersatz-Reserve-Uebungen gelegt.

Fulda, den 18. December 1888.

Königliches Bezirks Commando.

Nr. 7729. Den Herren Geistlichen und Synagogen» Aeltesten des Kreises wird die Bestimmung des § 45 pos. 7a der Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 in Erinnerung gebracht und sind die Gcburts-Listen "' ^:" '" Jahr-1872 aeborenen männlichen Personen

'theilt werdenden FgL__

mulars bis zum 15. Januar 1889 an die Ortsvorstände abzuliefern.

Schlüchtern, den 22. December 1888.

Der Königliche Landrath.

R o l h.

Nr. 7729. An die Herren Standesbeamten d e s K r e i s e s.

Unter Hinweis auf die ' cstimmung im § 45 pos. 7b der Wehr-Ordnung vom . September 1875 (Amts­blatt Seite 282) forder ich Sie auf, bis zum 15. Januar 1889 unter Benutzung des Ihnen zugehenden Formulars einen Auszug aus dem Sterbe-Register des Jahres 1888, enthaltend die Eintragung von Todesfällen männlicher Personen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hierher einzusenden. Schlüchtern, 22. December 1888.

Der Königliche Landrath: Roth.

Bekanntmachung.

Die Herren Standesbeamten der Landgemeinden werden hierdurch veranlaßt, die Standesamt s- nebenregister pro 1888 nebst Eheschließungsakten bis zum 15. Januar 1889 an mich einzureichen.

Gleichzeitig sind die Liquidationen derjenigen Standes- bcamten-Stellvertreter, deren Remuneration der Staats­kasse zur Last fällt, vorzulegen.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses:

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Vorschriften in §§ 33 und 147 Nr. 1 der Gewerbeordnung auf den Kleinhandel mit dena-

turirte m finden wie Spiritus.

Spiritus in gleicher Weise Anwendung auf den Kleinhandel mit gewöhnlichem

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses. Roth.

Bekanntmachung.

Unter Hinweis auf. § 38 des Gesetzes vom 5. Mai 1886 werden die Herren Bürgermeister und Gutsvor­steher hierdurch ersucht, das ihnen demnächst zugehende Verzeichniß der Unternehmer der unter § 1 des vor­genannten Gesetzes fallenden land- und sorstwirth- schaftlichen Betriebe alsbald öffentlich auszulegen und vor der Auslegung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen, daß das Verzeichniß während einer Frist von 2 Wochen zur Einsicht der Betheiligten offen liegt, und letztere binnen einer weiteren Frist von 4 Wochen wegen Aufnahme oder Nichtaufnahme ihrer Betriebe in das Verzeichniß, sowie gegen die Veranlaguug und Abschätzung derselben bei mir Einspruch erheben können.

Nach Ablauf der zweiwöchigen Auslegefrist ist mir daS Verzeichniß mit der Bescheinigung über die stattgehabte Auslegung versehen unverzüglich zurückzureichen.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusse

tsches Reich

Kriserücken frevMaeS Q

steht für das Jahr in Aussicht, welches

zuerst nur leise angedemel zu wcroen pflegt und schließ­lich mit Kanonenschüssen öffentlich verkündet wird.

13. Dez. Der Ueberzieherdieb, welcher in der Universität sein Unwesen trieb, ist am Mittwoch in der Person des stuck, jur. H. aus E. verhaftet worden. Es ist ein düsteres Blld, welches bei dem Geständniß der ungenannte junge Mann von seinem Leben entrollt. Sein Vater war in E. Krcisgerichtssecrelär, legte sich und seiner Ehefrau die schwersten Entbehrungen auf, nur um die beiden Söhue studiren lassen zu können. So kam der älteste vor einigen Jahren zur Universität, machte dumme Streiche und bereitete seinem Vater solchen Kummer, daß der alte Mann sich erschoß. Obgleich die unglückliche Mutter nun allein in der Welt stand, wollte sie den Wunsch des dahingeschiedeucn Mannes wenigstens an dem jüngeren Sohne erfüllt sehen und sandte den­selben nach Berlin zur Universität und zwar mit einem Wechsel von 50 Mk. Mehr sich abzudarben war die Frau nicht im Stande, aber es war und blieb selbst für die geringsten Ansprüche zu wenig. H. versuchte zwar durch Ertheilung von Unterricht sein knappes Ein­kommen aufzubessern, doch gelang es nicht immer, und so will er schließlich auf den verzweifelten Gedanken ge­kommen sein, sich durch Diebstahl die nothwendigen Mittel zum weiteren Studium zu verschaffen! H. ist geständig, Diebstähle in der Lesehalle der Universität, in der königlichen Klinik und in der Charitck ausgeführt zu haben und hat bereits 23 Fälle zugegeben. Er wohnte, wenn er einen Diebstahl beabsichtigte, den medi- cinischen Vorlesungen bei und zog nach Beendigung der­selben in der Gardrobe einen Ueberzieher an, während er ohne einen solchen gekommen war. Die Ueberzieher versetzte er bei Pfandleihern, in der Regel auf den vollen Namen des rechtmäßigen Eigenthümers, dessen Legiti­mationskarte H. in der Brusttasche des Ueberziehers fand. Man hatte schon längst bei der Criminalpolizei die Vermuthung, daß der Thäter nur ein Student sein könne. Die schlaue Ausführung der Diebstähle machte aber denDieb sicher, bis ihn am MittwochAbend bei einem Pfandleiher in der Karlstraße sein Geschick ereilte. Dieser Pfandleiher wußte um die Dicbstählc in der Charitck und da ihm H. verdächtig vorkam, ließ er ihn ver­haften.

(Eine merkwürdige Lotteriegeschichte.) Ein interes­santer Rechtsfall dürfte demnächst die Gerichte das

Criminalgericht sowohl, als auch das Civilgericht beschäftigen, falls sich die klagelustige Partei nicht noch eines Besseren besinnen sollte. Der Lehrling eines sehr bekannten MaEfacturwaarengeschüfts in der Span­dauerstraße hatte sich einer Unterschlagung im Betrage von 24 M. schuldig gemacht, die jedoch alsbald entdeckt wurde. Der Chef der Firma, der in solchen Fällen brevi manu selbst Recht zu üben Pflegt, ließ sich den ungetreuen Burschen in sein Privatcomptoir kommen und unterwarf ihn dort einem Vcrhör. Nach anfäng­lichem Leugnen gestand der Bursche das Vergehen ein und gab auf weiteres Befragen auch an, daß er das unterschlagene Geld zum Ankäufe eines Lotterielooses verwendet habe. Der Chef nahm ihm das betreffende Loos ab, hielt ihm sodann noch eine Standrede und entließ den ungetreuen Lehrling ohne Weiteres aus dem Ge­schäft. Einige Tage nach diesem Vorgang tauchte im Geschäfslocal ein Loosehändler auf, der nach dem in Rede stehenden Burschen Nachfrage hielt, und auf die Gegenfrage, was er von demselben wolle, mit der freu­digen Botschaft herausrückte, daß das Loos, welches der Lehrling bei ihm neulich gekauft habe, mit einem Haupt­treffer gezogen worden sei und daß auf dessen Antheil etwa 5000 M. entfielen. Der Chef hob auf das in seinem Besitz befindliche LooS den Gewinn ab, und zwar in der ausgesprochenen Absickt, denselben zn Wohlthätigkeitszwecken zu verwenden, weil er sich mit dem ihm auf so sonderbare Art zugefallenen Gelde selbst nicht bereichern mag. Inzwischen hatten aber auch der Lehrling und seine Angehörigen Kenntniß von dem Gewinne erlangt, der auf das mit dem veruntreuten Gelde erworbene Loos gefallen war, und die besagten Herren Eltern" hatten nichts Eiligeres zu thuen, als von dem einstigen Lehrherrn ihres Sprößlings die Herausgabe des Gewinnes nach Abzug der verun­treuten 24 M. zu fordern. Da diese Zumuthung rundweg abgelehnt worden ist, so haben sie mit einer gerichtlichen Klage gedroht, die, wie gesagt, nicht blos einen interessanten Civilproceß zur Folge haben, sondern auch den StaatSanwalt beschäftigen dürfte, der unter den beregten Umständen ja Kenntniß von der famosen Vorgeschichte" erlangen muß.

25. December. Die aus London an dieMagd. Ztg." gelangte Nachricht von einem Attentat auf Eleve- land lautet:Hier eingelangte Depeschen melden ein Mordattentat aus Cleveland; der Präsident sei verwundet worden. Ueber den Grad der Verletzung und die Person des Attentäters und dessen Beweggründe fehlen

noch nähere Berichte." Es liegt unS auch m geringste Bestätigung dieser Sensationsnachricht

Ratibor, 21. December. (Der Raubmörd welcher, zum Tode verurtheilt, in dem Hiesi'

nisse internirt ist, und vor wenigen Tagen Staatsanwalt Mazier nach dem Leben weigert seit vier Tagen die Annahme je um so des Hungertodes zu sterben, findet jetzt eine zwangsweise Ernährur statt. Kreisphysikus Dr. Heer begi Tages nach der Zelle des Mörders Beihülfe eines Aufsehers vermit' mit aller Kraft geschlossen gehe darauf Holzkeilchen zwischen hasst. Sodann wird ein Röhrchen in den -

. ver

n .ten

. deS unter abe das sfnet und jt werden, r eingeführt

und durch dieses unter Zuhilfenahme eine. Spritze eine mit 25 Gramm Mehl abgekochte Quantität Milch (ein Liter) eingeflößt. Selbstverständlich ist bei diesenMahl­zeiten" die Fesselung des Mannes die stärkste.

Rendsburg, 22. December. Vor einigen Tagen wurde der 25jährige Student der Philologie Klindt aus Rendsburg, welcher bisher auf der Universität Berlin studirte, schrecklich verstümmelt auf dem Bahnkörper in der Nähe seiner Vaterstadt aufgefunden. Zwei Stunden später starb der Unglückliche. Die Maschine deS um 10 Uhr von Süden kommenden Zuges hatte ihm beide Beine abgefahren und außerdem verschiedene Wunden am Kopfe beigebracht. Wie das Unglück entstanden ist, konnte noch nicht ermittelt werden.

Schmirgel, 21. December. In großer Gefahr schwebten vorgestern die fünf Kinder des Ritterguts- pächters Heinrich auf Radomitz bei Schmieget. Die Kinder, welche theils im schulpflichtignn Alter stehen, theils noch jünger sind, hatten sich mit einem kleinen Schlitten auf die noch nicht feste Eisdecke eines Teiches begeben und waren eingebrochen. Auf ihr Geschrei eilten zwei Knechte, die zufällig vorbeifuhren, Hinzn, und während sich der eine an die Errettung der Kleinen machte, lief der andere zum Hofe, um weitere Hilfe zu holen. Dem ersteren gelang es, bald die drei älteren Kinder aus Land zu bringen. Die jüngeren, die sich im Schlitten befunden hatten, waren jedoch bereits versunken, und der muthige Retter wäre beinahe selbst zwischen den Eisschollen in dem moorigen Grunde des Teiches steckengebliebe», wenn nicht inzwischen der Vater der Kinder und andere Helfer mit Stangen herbeigeeilt wären und ihn und auch die beiden erstarrten Kinder herausgezogen hätten. Es gelang, die letzteren wieder