SchlüchternerMtung
I Amtliches Blatt für die Veröffentlichungen des Kreises Schlüchtern.
Erscheint Mittwoch- und Samstags. - Preis vierteljährlich 1 Mark. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.
^ 98. Mittwoch, den 12. December. 1888.
Abonnements-Einladung.
Bestellungen auf das 1. Quartal 1889 (Januar, Februar, März) der
„Schlüchterner Zeitung" bitten wir durch die Post (auch Landbriefträger) oder Boten gefälligst machen zu wollen und zwar möglichst bald, da Nachlieferung bereits erschienener Nummern nicht immer möglich ist. Neu zutretende Abonnenten erhalten das Blatt vom Tage der Bestellung an bis zu Ende d. Mts. gratis.
NE^ Die immer größer werdenden Ansprüche, welche an unser Blatt gestellt werden, nöthigen uns, den amtlichen Theil unserer Zeitung getrennt von dieser erscheinen zu lassen.
Vom 1. Januar u. I. ab werden daher'die amtlichen Bekanntmachungen des Kreises in einem besonderen Blatte unter dem Titel „Kreisblatt" veröffentlicht, so, daß die seitherige „Schlüchterner Zeitung" zu einem vollständigen Lokalblatt gestaltet wird.
Eine Erhöhung des Preises tritt trotz dieser für die Leser so vortheilhaften Umänderung nicht ein; die „Schlüchterner Zeitung" mit „Kreisblatt" kostet wie bisher vierteljährlich 1 Mark.
Schlüchtern, im December 1888. Der Herausgeicr.
Amtlicher Th eil.
Bekanntmachung,
Durch Kreistagsbeschluß vom 24. August er., genehmigt von dem Bezirksausschüsse in Cassel unterm 31. October er., ist der Krankenversicherungszwang aus die forstfiskalischen Arbeiter, sowie aus die in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen (§ 142 des Gesetzes vom 5. Mai 1886) ausgedehnt.
Das dieserhalb abgeänderte bezw. ergänzte mit seiner heutigen Publicirung in Kraft tretende Statut für die Krankenversicherung im Kreise Schlüchtern lautet nuu- ' mehr wie folgt:
§ 1. Dem Krankenversicherungszwange unterliegen im Kreise Schlüchtern außer den im § 1 des Gesetzes vom 15. Juni 1883 genannten Personen noch folgende Personen:
a. Handlungsgehülfen und, Handlungslehrlinge, Gehülfen und Lehrlinge in Apotheken,
b. Personen, welche bei einem Fuhrgewerbebetriebe beschäftigt werden,
c. alle Arbeiter, welche in der Land- und Forstwirthschaft auf Grund von besonderen contractlichen Verabredungen länger als 8 Tage beschäftigt werden,
d. alle Personen, welche, ohne zu einem bestimmten Arbeitgeber in einem dauernden Arbeitsverhältnisse zu stehen, vorwiegend in land-oder forstwirthschaftlichen Betrieben gegen Lohn beschäftigt sind, auch für diejenige Zeit, in welcher eine Beschäftigung gegen Lohn nicht stattfindet, mit der Maßgabe jedoch, daß auf die Arbeitgeber derselben die §§ 49—53 des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883 keine Anwendung finden.
Die Versicherungsbeiträge sind von diesen Personen vierwöchentlich pränumerando zu zahlen.
§. 2 . Die An- und Abmeldung der vorstehend (§ 1, a—c der Versicherungspflicht unterstellten Personen) bei der Gemeindebehörde ihres Beschäftigungsortes liegt den Arbeitgebern (§ 49 des Gesetzes) ob.
§ 3. Den Arbeitgebern der im § 1, a—c der Ver- sicherungspflicht unterstellten Personen liegt ferner die Verpflichtung ob, die statutenmäßigen Kassenbeiträge der Letzteren vorbehaltlich der Verrechnung (§ 53 des Gesetzes) in Gemäßheit des § 51 des Gesetzes an die Krankenkasse einzuzahlen, denselben soll gestattet sein, diese Beträge auch auf eine längere Frist als auf eine Woche im Voraus zu zahlen.
§ 4. Die Arbeitgeber der sämmtlichen nach § 1, a—c dem Versicherungszwange unterworfenen Arbeiter sind verpflichtet, ein Dnttheil der Beiträge, welche auf die von ihnen beschäftigten Personen entfallen, gemäß § 52 des Gesetzes vom 15. Juni 1883 aus eigenen Mitteln zu leisten.
§ 5. Der Kreistag erläßt die für die Verwaltung der Krankenkasse weiter erforderlichen Reglements.
Schlüchtern, den 17. November 1888.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses. Roth,
I. Nr. 7414. Der Schneider Adam Ommert zu Vollmerz ist von mir als Trichinenbeschauer eidlich verpflichtet worden.
Schlüchtern, den 7. December 1888.
Der Königliche Landrath. _________________i. V. Goerz.________
Bekanntmachung.
Den Herren Ortsvorständen des hiesigen Kassenbezirks wird hierdurch mitgetheilt, daß die Setbrente für früher in natura bezogenes Besoldungsholz für das Jahr 1889 im Monat Januar k. Js. gegen vorschriftsmäßige, auf die Königliche Regierungs-Hauptkasse zu Cassel lautende, Quittungen dahier in Empfang genommen werden kann.
Schlüchtern, am 10. December 1888.
Königliche Steuerkasse. Kaiser.
Woran leiden der Kaiser und die Kaiserin von Rußland.
Railway-spine . . . Der Name einer Krankheit, von welcher die wenigsten Menschen aus dem großen Publikum gehört haben dürften. Die Engländer haben die betreffende Krankheit zuerst beschrieben, und so ist derselben der englische Name in der medicinischen Wissenschaft verblieben.
Railway-spine . . . Diese Krankheit und ihre Bezeichnung ist uns in den Sinn gekommen, als in der vorigen Woche in den Blättern ein Petersburger Bericht erschien, welcher Folgendes erzählte: „Der Czar ist durch die Entgleisung bei Borki doch mehr erschüttert worden, als man seiner Natur nach annehmen mußte. Die zahlreichen Opfer und der Schmerz der Hinterbliebenen beschäftigten den Czaren fortwährend, und es ist schwer, ihn auf andere Gedanken zu bringen. Man hat den Czaren schon einigemal allein in seinem Zimmer in Thränen gefunden." — Und vor einigen Tagen brächte die „Politische Correspondenz" einen Petersburger Bericht, in welchem es heißt: „Die ziemlich stark verletzte Hand der Kaiserin ist fast wieder gesund, es ist aber deutlich zu merken, daß die schreckliche Katastrophe einen außerordentlich tiefen Eindruck auf die Kaiserin hinterlassen hat, und Professor Botkin hat dringend die Veranstaltung von allerlei Zerstreuungen anempfohlen, um die Gedanken der Kaiserin von der Katastrophe zu entfernen."
Railway-spine, das heißt, wörtlich ins Deutsche übersetzt, „Eisönbahn-Rückgrat". Das hat eigentlich keinen rechten Sinn. Aber die Engländer sind Freunde kurzer Bezeichnungen, sie sagen Railway-spine, um nicht das langathmige Wort „Rückenmarkserschütterung nach Eisenbahnunfällen" zu gebrauchen. Die Krankheit wurde zuerst in England an Personen beobachtet, welche das Unglück einer Entgleisung oder eines Zusammenstoßes von Eisenbahnzügen scheinbar glücklich überstanden hatten, später aber einem eigenthümlichen Siechthum verfielen, das häufig lange dauert, in anderen Fällen aber hartnäckig der Kunst der Aerzte trotzt. Eine Verletzung ist dabei oft gar nicht vorhanden; ist eine solche erfolgt,
so heilt man sie ganz gut, und trotzdem treten dann jene Erscheinungen auf, welche das Vorhandensein der Railway-spine kenntlich machen. Das ist das Besondere an dieser Krankheit, daß der Betroffene nach dem Eisenbahnunglück sich noch fähig fühlt, die Reise fortzusetzen, daß er umhergcht, als wäre ihm nichts geschehen, und daß erst nach Tagen und selbst Wochen über ihn ein Zustand großer körperlicher Schwäche und zugleich seelischer Verstimmung hereinbricht. Solche Kranke fühlen sich im höchsten Grade abgeschlagen und unglücklich, sie sind nicht selten wie vertauscht, früher lebenslustig, jetzt aufs Aeußerste niedergeschlagen und hoffnungslos, leicht in Thränen ausbrechend, bei dem leisesten Geräusch zu- sammenfahrcnd. Dazu gesellen sich Kopfschmerz, Schwindel, Ohrensausen, Herabsetzung der Fassungsgabe und des Gedächtnisses . . .
Ein Mann, der auf der böhmischen Nordbahn als Packer angestellt war und einen Eisenbahnzusammenstoß erlebt hatte, ohne dabei verwundet zu werden, litt an dieser Krankheit. Er wurde in Wien behandelt und ein dortiges Blatt berichtet über diesen Fall Folgendes: Der Arzt untersuchte den Mann sorgfältig, aber er konnte anfänglich aus dem Falle nicht klug werden. Der Mann schien ganz kräftig, sein Appetit war nicht schlecht, sein Schlaf ziemlich ungestört. Er klagte nur über eine gewisse Schwäche in den Füßen und über einen „schlechten Humor." Oft sei ihm zum Weinen und außerdem verliere er immer mehr das Gedächtniß. Erst nach Ablauf mehrerer Wochen nach dem Eisenbahn- unfalle habe er empfunden, wie seine Füße schwächer wurden und wie die schlechte Laune immer stärker über ihn komme. Die Geschichte von dem Zusammenstoß schwebte ihm fortwährend vor den Augen, den Gedanken daran könne er gar nicht vergessen, einen Waggon oder Locomotive könne er gar nicht mehr ansehen, ohne daß ihm ums Herz schlecht würde. Der Schrecken sei ihm nachträglich in die Glieder gefahren.
Was ist die Ursache dieses Zustandes?
Irgend eine Verletzung ist nicht nachzuweisen, und war auch ein äußerer Schaden vorhanden, so heilt derselbe, und dennoch schreitet die Krankheit, fort! Was also ist die Ursache derselben? Die Erschütterung offenbar, welche der Körper bei der Entgleisung, bei dem Zusammenstoß erlitten hat. Und diese Erschütterung, sie trifft nach der Meinung der Aerzte das Rückenmark, bewirkt an diesem so überaus wichtigen Organe Veränderungen der kleinsten Theile, Veränderungen, die man noch nicht näher kennt. Wir wissen nicht, wie es kommt, daß durch den heftigen Schlag eines Hammers auf einen Magnet die magnetische Kraft desselben gebrochen, herabgesetzt oder aufgehoben wird; wir wissen aber sehr wohl, daß dem so ist, und das Eisen die magnetische Kraft verloren hat. So ist es auch bei der Railway-spine. Die Erschütterung erfolgt, vom Rückenmark uno Gehirn gehen die Krankheitserscheinungen aus, was im Rückenmark selbst vorgegangen ist, das ist unbekannt. . . .