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Amtliches Blatt für die Veröffentlichungen des Kreises Schlüchtern.
Erscheint Mittwochs und Samstags. - Preis vierteljährlich 1 Mark. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.
M 91. Samstag, den 17. November. 1888.
Ungültigkeits-Erklärung.
Der auf den Namen der Eli sabeth Zieg ler aus Altengronau unterm 28. Januar 1888 ertheilte Wander- gewerbc-Schein Nr. 4060 für das Jahr 1888 zum Handel mit gewöhnlicher Seife und Hefe, welcher angeblich verloren ist, wird hierdurch mit dem Bemerken ungültig erklärt, daß der rc. Ziegler ein Ersatz-Wauder- gewerbcschein ertheilt worden ist.
Cassel, den 9. November 1888.
Königliche Regierung, Abtheilung für directe Steuern, Domänen und Forsten.
B l o b e l.
Bekanntmachung,
Kreis -Vi eh -Berstch er ungs-Anstal t betreff.
Die Herren Ortsvertreter zu Schlüchtern, Steinau, Salmünster, Soden, Ahl, Breitenbach, Eckhardroth, Heubach, Hintersteinau, Hohenzell, Hütten, Kerbersdorf, Marjoß, Mottgers, Niederzell, Sannerz, Seidenroth, Ulmbach, Uttrichshausen, Vollmerz, Wahlert, Wallroth, Weichersbach, Weiperz und Züntersbach werden wiederholt an umgehende Einsendung der Versicherungs-An- träge oder Vacat-Anzeige hierdurch erinnert. Schlüchtern, den 16. November 1888.
Namens des Kreis-Ausschusses.
Der Vorsitzende:
Roth, Königlicher Landrath.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung, Vieh-Versicherungs-Anstalt für den Kreis Schlüchtern betreffend.
Den Herren Ortsvertretern werden in den nächsten Tagen die Versicherungsscheine für Schwcineversichcrung gegen Finnen und Trichinen zugehen, und werden dieselben hierdurch bevollmächtigt, sofort nach Empfang derselben mit der Abschließung von Versicherungsverträgen vorzugehen.
Die erhobene Versicherungsgebühr ist in einem Einnahmejournal, von welchem Formularbogen mit den Versicherungsscheinen den Ortsvertretern zugehcn, cin- zutragen und allmonatlich an die Kreis-Kommunal-Kasse abzuführen.
Schlüchtern, den 12. November 1888.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses:
R o t h, Königlicher Landrath.
Bekanntmachung.
Ich bringe hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die Wahlen zur Ergänzung des Kreistages (§ 65 der Kreis-Ordnung) stattgefunden und folgendes Resultat gehabt haben.
Es sind wieder- bczw. neugewählt:
1. im Wahlverbande der Landgemeinden:
III. Wahlbezirk: Noll, Johannes, Bürgermeister von Romsthal,
V. „ Müller, Johannes, Vicebürger- meister von Hütten,
VII. „ Ullrich, Johann Peter, Bürgermeister von Altengronau,
VIII. „ Blum, Heinrich, Bürgermeister von Sterbfritz, an Stelle des aus- geloosten Wirths Kohlhepp von Schwarzenfels,
X. „ V ö g l e r, Johannes, Bauer von Heubach.
2. im Wahlverbande der Städte:
a. Stadt Schlüchtern:
von Sturmfeder, Adolf, Bürgermeister, an Stelle des ausgelovsten Stadtraths Orth, Schäfer, A. Philipp, Ausschußvorsteher.
b. Stadt Soden:
Berta, Rudolf, Bürgermeister.
3. im Wahlverbande der Großgrundbesitzer:
W e tz e l l, Ernst, Königl. Oberförster von Mottgers, an Stelle des ausgelovsten und verstorbenen Oberförsters Nickel von Marjoß,
Kaiser, Philipp Heinrich, Königl. Rentmeister von Schlüchtern, von Hütten, Karl, Freiherr zu Würzburg.
Schlüchtern, den 13. November 1888.
Der Königliche Landrath. Roth.
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Deutsches Reich.
Hamburg, 11. Novbr. (Nachträgliches zum Kaiser- besuch.) Als sich der Kaiser anschickte, die Kunsthalle nach eingenommenem Kaffee zu verlassen, wurde ihm eine große Düte voll Bonbons mit der Bitte überreicht, dieselbe seinen Söhnen Mitnehmer: zu wollen. Jedes Bonbon war in eine mit einem Soldatenbilde verzierte Hülle eingewickelt. Sichtlich erfreut betrachtete der Monarch das Geschenk und sagte zu den Ueberreichern: „Ich bin nun in St. Petersburg, Kopenhagen, Stockholm und Rom gewesen, aber an meine „Jungens" hat man zum ersten Male in Hamburg gedacht. Das wird zu Hause eine Freude sein!" Und indem er dann das Geschenk annahm, fügte er noch hinzu, er werde die Düte, zu Hause angekommen, in die Rocktasche stecken und seine „Jungens" selbst suchen lassen, was die lieben Hamburger ihnen mitgeschickt.
Tages-Ereignisse.
Schlüchtern. Die in Heiligenstadt erscheinende „Eichsfeldia" schreibt: Das gestrige Concert des blinden Tonkünstlers, Herrn M. Hohner aus Bamberg, fand, wie nicht anders zu erwarten stand, vor ausverkauftem Hause statt. Schon eine Stunde vor Beginn des Concertes waren die Plätze vergriffen. Im Clavierspiel zeigte M. Hohner eine respektable Kraft, eine gewandte, fließende, reine und sichere Technik, sowie einen sehr geschmackvollen Vortrag. Die Wahl der Stücke bekundete durchgehends eine gehobene Richtung. — Das Zither- spiel war so virtuos und schön, daß es als große Seltenheit erscheinen und auch den ernsteren Musiker interessiren muß. — Der höchste Werth indeß war seinen Vorträgen auf dem Streich-Melodion beizumessen. Diesem interessanten Instrumente entlockte Herr Hohner wunderbare Klänge; er spielte dasselbe mit sauberster ©lütte und Reinheit und mit zweifelloser Schönheit. Dabei bot er nur Tonsätze der gediegensten Wahl und widmete denselben wahrhaft künstlerische Wiedergabe, getragen dan gut musikalischem Verständniß und erwärmte voll seelenvoller Hingabe zu innigster Freude und Rührung alle seine Hörer. Unvergeßlich bleiben uns die beiden letzten Zithervorträge, sowie auch das stimmungsvolle ^led: „Schau ins Auge deinem Kinde", von Abt. Die Musikfreunde bewahren ihm deshalb ein durchaus ehrendes und freundliches Andenken und werden ihn bei künftiger Wiederkehr in Heiligenstadt herzlich will- kommen heißen.
Schlüchtern. Die prinzipiell wichtige Frage, ab ein Borschußverrin zur Zahlung von Kommunal- Ruern herangezogen werden kann, ist nach dem „Berliner
Tageblatt", dieser Tage endgiltig zur Entscheidung ge=i langt. Der Magistrat zu Löwen in Schlesien veranlagte den dortigen Borschußverein zur Kommunalsteuer. Mit seinem dagegen erhobenen Einspruch abgewiesen, klagte der Verein gegen den Magistrat auf Freilassung von dieser Steuer, weil sein Geschäftsbetrieb nicht über den Kreis seiner Mitglieder hinausgehe, da er Spareinlagen von Nichtmitgliedern nur zum Zweck der Befriedigung des Kreditbedürfnisses seiner Mitglieder angenommen habe. Der Bezirks-Ausschuß schloß sich dieser Ansicht an und erkannte auf Freilassung des Vor- schußvereius von der Zahlung der Kommunalsteuer. Auf die vom Magistrat beantragte Revision hat nunmehr das Ober-Verwaltungsgericht das Urtheil des Be- zirkS-Ausschusses bestätigt, weil nach Einsicht der Geschäftsbilanzen erwiesen sei, daß der Geschäftsbetrieb des Vorschußvereins in der That keinen das Kreditbe- dürfniß seiner Mitglieder übersteigenden Umfang angenommen habe, wegen der Annahme von Spareinlagen Dritter könne der Verein aber auch nicht für kommunalsteuerpflichtig erachtet werden, weil dieselben im Wesentlichen zur Erreichung von Vereinszwecken nothwendig gewesen seien.
Aus der Rhön, 12. November. Folgender traurige Unfall, der wieder durch unvorsichtiges Umgehen mit dem Gewehre verschuldet ward, wird von dem Gute v. d. T. gemeldet. Der dortige Gutsbesitzer hatte einige Leute zum Schutze seines Forstes gegen Holzdiebstahl mit Gewehren ausgerüstet. Einer dieser Leute hatte ein geladenes Gewehr in die Gesindestube gestellt, ein Knecht kommt dazu, ergreift das Gewehr, legt auf eine im Zimmer anwesende Magd an und mit den Worten: „Soll ich Dich 'mal todtschießen?" drückte er ab und trift die Unglückliche so in die Brust, daß sie nach einigen Minuten eine Leiche war. Der Knecht wurde flüchtig.
Hanau, 14. Nov. Die Nordd. Allg. Ztg. veröffentlicht einen Bericht über den Tod des Landgrafen von Hessen, der im indischen Ocean ertrunken ist. Darnach ist jeder Gedanke an einen vorher überlegten Selbstmord ausgeschlossen. Der Landgraf befand sich nach mehreren schlechten Tagen am Abend vor seinem Tode recht wohl und schlief von 9 Uhr Abends bis nach 9 Uhr am nässten Morgen. Als um 11 Uhr seine Kabinenthür geöffnet wurde, war der Landgraf verschwunden. Aus dem Fenster seiner Kabine konnte er sich nicht ins Meer stürzen, und die einzig mögliche Erklärung des Vorfalls ist die, daß der Landgraf, erfaßt von einer plötzlichen Geistesstörung, welche sein vorhergehendes Leiden veranlaßt hatte, nicht wissend, was er thue, die Thüre'
। geöffnet, dann dieselbe verlassen habe und unbemerkt ins Meer gefallen sei.
Frankfurt. Die elektrische Beleuchtung im Hauptbahnhof ist immer noch nicht in Ordnung. Bald leuchtet, bald versagt sie. Das reisende Publikum raisonnirt nicht allein über das mangelhafte Licht, sondern auch darüber, daß man sich vor Rauch und Oelgeruch nicht auf dem Perron aufhalten kann. Die großartigen Hallen haben nämlich nicht die geringste Ventilation; der Rauch bleibt gefesselt und dessen übler Geruch macht sich in den Wartesälen bemerkbar.
— 13. Nov. Unter der Spitzmarke „Ein edler Sohn" schreibt die Kl. Pr.: Vor mehreren Monaten hatte sich der Sohn eines Kaufmannes mit mehreren Hundert Mark, des Vaters goldener Uhr und der Mutter Schmucksachen entfernt. Verfolgen ließ man den Dieb natürlich nicht, der lange nichts von sich hören ließ. Vorgestern nun, zu des Vaters Geburtstag, traf ein Brief aus Luzern ein, in dem der junge Mann Papa herzlich gratulirt und ihm als Geschenk den Pfandschein für die in Karlsruhe versetzte Uhr beigelegt. „Den Pfandschein über der Mutter Schmuck," schrieb er, „sende ich Euch zum Weihnachtsfeste."
— Die Genehmigung zum Neubau des Ostbahnhofs ist in Berlin und Mainz nunmehr ertheilt.- Derselbe wird im Februar begonnen und in etwa zwei Jahren vollendet sein. Das Hauptgebäude soll mit seiner Fa^ade am Ausgang der Ostendstraße in die Hanaucr Landstraße zu stehen kommen und vor dem Bahnhof ein schöner freier Platz angelegt werden. Das bisherige Bahn- terrain wird parzellirt und bebaut und der untere Röder- bergweg nach der Hanauer Landstraße hin geöffnet.
— Bei den hiesigen Gerichten ist ein Proceß gegen den Eisenbahnfiskus anhängig, welcher nicht blos für diesen, sondern auch für die Hausbesitzer im Hinblick auf den Winter von großer Bedeutung ist. Am 19. März kam aus Langen mit der Main-Neckarbahn ein Maurer hier an, stieg aus und war im Begriff, mit seinen Kollegen auf die Arbeit zu gehen, als er auf dem Perron ausglitt und auf die linke Hüfte fiel. Er konnte nicht mehr aufstehen, wurde von mehreren ihn begleitenden Arbeitern aufgehoben, in den Wartesaal getragen und von da mit dem nächsten Zuge in die Heimath zurückbefördert. Es entstand eine Hüftenentzündung, die ihn lahm machte. Er verlangt nun von dem Eisenbahnfiskus nicht allein vollen Schadenersatz, sondern auch bis zu seinem 70. Lebensjahr seinen Arbeitsverdienst für die Sommertage 3,75 Mk., für die Wintertage 3,40 Mk. täglich und zwar wird die Eisenbahn deshalb verant- ' wörtlich gemacht, weil der Perron nicht eisfrei gewesen,