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ZchlüchtemerMmg

Amtliches Blatt für die Veröffentlichungen des Kreises Schlüchtern.

Erscheint Mittwochs und Samstags. - Preis vierteljährlich 1 Mark. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.

J/s 84. Mittwoch, den 24. October. 1888.

Amtlicher Theil.

Verzeichnis

der am 17. October der Körungs-Commission zu Stein au vorgeführten Zuchtstiere.

Standort.

Besitzer.

Abstammung.

Alter.

Farbe.

Haar.

Haut.

Kopf u. Horn.

Ohr.

!H°ls.

Bug.

Rumpf

Rücken­lage.

Schwanz: läge.

»llnz

Beine.

Sleffitiig.

£affuiig

Bemerkungen.

Marborn

Reißinger

Simmenth. Kreutz.

2 Jahre

Gelbroth- Schack

grob

dick

normal

gut

gut

gut

gut

z- gut

gut

normal

gut

etwa« kilhdtff.

gut

Nr. H.

Schlüchtern

C. Schröder

1 I. 3 M.

getlwotb mit weiß. Kopf

weich

schwer

gut

gut

gut

s. gut

gut

s.gut

gut

gut

gut

gut

gut

Sie. L al« jxr Zucht

*u«gejeid)net.

do.

A. Gerlach

,/

1 I. 6 M.

roth-gelb

weich

normal

stark

gut

gut

gut

gut

gut

gut

gut

gut

gut

gut

Nr. ii.

U -yr Zucht <u|

Vorgeführt waren 10 Stück, von denen die obengenannten angekört wurden, die übrigen Thiere wurden theils abgckört, theils zurückgestellt.

Stein au, den 17. October 1888. Die Körungs-Commission:

H. Köhler. Roll. Müller.

Die diesjährige» Herbsteontrol-Versamm- lungen finden im Kreise Schlüchtern nicht wie in Nr. 79 dieses Blattes angegeben, sondern wie folgt statt:

1. in Heubach:

Sonnabend, den 17. November ds. Js., Nachmittags 3 Uhr, für die Ortschaften: Gund- helm, Heubach, Oberkalbach, Oberzell und Uttrichshausen.

2. in Sterbfritz:

Montag, den 19. November d. I., Vor­mittags 9 Uhr, für die Ortschaften: Altengronau, Breunings, Jossa, Mottgers, Neuengronau, Sannerz, Schwarzenfels, Sterbfritz, Weichersbach, Weiperz und Zuntersdach.

3. in Schlüchtern:

Montag, den 19. November d. Js., Nach­mittags 3 Uhr, für die Ortschaften: Ahlersbach, Breitenbach, Elm, Herolz, Hinkelhof, Hohenzell, Hütten, Klosterhöfe, Niederzell, Ramholz, Schlüchtern und Voll- merz.

4. in Ulmbach:

Dienstag, den 20. November d. Js., Vormittags 9 Uhr, für die Ortschaften: Hittler- stcinau, Klesberg, Kressenbach, Neustall, Nabenstein, Rebsdorf, Reinhards, Sarrod, Ulmbach, Uerzell und Wallroth.

5. in Steinau:

Dienstag, den 20. November d. Js., Nachmittags 2 Uhr, für die Ortschaften: Ahl, Bellings, Eckardroth, Kerbersdorf, Marborn, Marjoß, Romsthal, Salmünster, Seidenroth, Soden, Steinau und Wahlcrt,

Zur Gestellung zu den Controlversammlungen sind verpflichtet:

1. sämmtliche Reservisten einschließlich Jäger Klasse A vom Jahrgang 1876 aufwärts;

2. diejenigen Wehrleute I. Aufgebots, welche zur Landwehr II. Aufgebots überzuführen sind; das sind:

a. diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1876 in den Militärdienst eingetreten sind,

b. die in der Zeit vom 1. April bis 30. Sep­tember 1878 in den Militärdienst eingestellten Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen activen Dienst­zeit verpflichtet haben und dieser Verpflich­tung nachgekommen sind,

3. die zur Disposition der Truppentheile Beurlaubten;

4. die vor beendeter Dienstzeit wegen Dienstuntaug- lichkeit oder auf Reklamation und anderer Gründe zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften;

5. die als Halbinvalide anerkannten Mannschaften;

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises werden hiermit ergebend ersucht, die vorstehend aufgeführten Termine den in ihren Gemeinden sich auf­haltenden Mannschaften der vorgenannten Kategorien in geeigneter Weise mitzuthcilcn und dieselben anzuweisen, ßch an den betreffenden Tagen und Orten pünktlich zu gestellen und die Militär-Papiere mitzubringen.

Wer wegen Amtsverrichtungen oder wegen unauf­schiebbaren Reisen in geschäftlichen Angelegenheiten der Coutrol-Versammlung nicht beiwohnen kann, hat so zeitig unter Vorlage einer Bescheinigung der vorgesetzten Be­hörde beziehungsweise Ortsbehörde bei dem Bezirksfeld- lV{M um Befreiung einzukommen, daß ihm noch vor

dem Termine der Control-Bersammlung die bezügliche Entscheidung des Königlichen Bezirks-Commandos Fulda mitgetheilt werden kann.

Wer durch Krankheit an dem Erscheinen verhindert ist, hat sich bis spätestens am Controlplatz durch ein Physikats-, ärztliches oder ein sonstiges obrigkeitlich be­glaubigtes Attest zu entschuldigen.

Fehlende oder nicht pünktlich erscheinende Mann­schaften werden mit Arrest bestraft.

Schlüchtern, den 15. October 1888.

Königliche 3. Landwehr-Compagnie.

J. Ä.:

Breidenstein, Bezirksfeldwebel.

Bekanntmachung.

Für die Wahlen zur XVII. Legislaturperiode des Hauses der Abgeordneten habe ich auf Grund her §§ 17 und 28 der Verordnung vom 30. Mai 1849 (Gesetz­sammlung S. 205) als Wahltermine und zwar für die Wahl der Wahlmänner

den 30. October d. J.

und für die Wahl der Abgeordneten den 6. November d. J. festgesetzt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht wird.

Berlin, den 23. September 1888.

Der Minister des Innern, gez. Herrfurth.

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffent­lichen Kenntniß gebracht und auf Grund des § 11 Absatz 1 des Reglements vom 4. September 1882 zugleich bestimmt, daß die Wahl der Wahlmänner in allen Urwahlbezirken Vormittags 9 Uhr ihren An­fang nimmt. In den Städten Schlüchtern und Steinau wird die Stunde, mit welcher die Wahl am Wahltage zu beginnen hat, von der Gemeindeverwaltungsbehörde festgesetzt.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises werden hiermit unter Hinweis auf § 11 des Reglements veranlaßt, die sämmtlichen Urwähler ihrer Gemeinden zu dem oben bezeichneten Termin in orts­üblicher Weise vorzuladen und hierbei die Stunde, mit der die Wahl ihren Anfang nimmt, sowie das Wahl- local, den Namen des Wahlvorstehers und denjenigen seines Stellvertreters anzugeben. Darüber, daß dieses geschehen, haben die Herren Bürgermeister und Guts­vorsteher sofort, spätestens aber am 30. d. Mts. vor Beginn der Wahl eine Bescheinigung dem Wahl­vorsteher zu übergeben.

Die Namen der Wahlvorsteher und deren Stellver­treter, sowie des Wahllokals sind aus meinen Bekannt­machungen vom 19. September und 8. October d. I. Schlüchterner Zeitung Nr. 76 und 80 zu ersehen. In Ergänzung meiner letztgedachten Bekanntmachung wird hiermit bestimmt, daß die Wahl in den Urwahl­bezirken Elm und Hütten in den Geschäftslocalen der Herren Bürgermeister zu Elm und Hütten stattzufinden hat.

Die Herren Wahlvorsteher des Kreises, welchen

1. die Abtheilungsliste für ihren Bezirk,

2. ein Abdruck der Verordnung vom 30. Mai 1849 und des Reglements vom 4. 9. 82 nebst den dazu gehörenden Anlagen und

3. ein Formular zum Wahlprotokoll zur Benutzung bei der Wahl rechtzeitig zugehen werden, rrsuche ich, Sich den ihnen nach der Verordnung vom

30. Mai 1849 und dem Reglement vom 4. September 1882 zugewiesenen Obliegenheiten sorgfältig und gewissen­haft zu unterziehen und die Wahlverhandlungen sofort nach Beendigung der Wahl an den für den XIII. Wahl­bezirk (Kreise Gelnhausen und Schlüchtern) auf Grund des § 24 des Reglements zum Wahlcommissar bestimmte« Regierungsassessor Schulze-Pelkum zu C a s s e l einzusenden.

Den Herren Wahlvorstehern werden weiter rechtzeitig die Einladungen des Wahlcommissar» zur Theilnahme an der Wahl eines Abgeordneten am 6. k. Mts. zugehen. Die Einladungen sind nach Beendigung der Wahlmänner­wahl mit der Adresse der gewählten Wahlmänner zu versehen und sofort an die Letzteren gegen Empfangs­bescheinigung auszuhändigen. Die EmpfangSbescheini- gungen sind unter Siegel zu beglaubigen und den Wahl- verhandlungen beizufügen.

Schließlich ersuche ich die Herren Wahlvorsteher, die Wahlverhandlungen vor deren Absendung an den »den bezeichneten Wohlcommissar hinsichtlich ihrer Vollständig­keit einer sorgfältigen Prüfung zu unterwerfen, damit Rückfragen vermieden werden.

Die Wahlverhandlungen bestehen aus folgenden Schrift­stücken :

1. dem Wahlprotocoll, welches gehörigen OrtS unter- schriftlich vollzogen und mit der schriftlichen A«- nahmeerklärung der gewählten Wahlmänner ver­sehen sein muß;

2. der Abtheilungsliste;

3. den Bescheinigungen der Bürgermeister über die Vorladung der sämmtlichen Urwähler zur Theil­nahme an der Wahlmännerwahl;

4. den oben bezeichneten Empfangsbescheinigungen der gewählten Wahlmänner.

Falls der Wahlmann die auf ihn gefallene Wahl vor Beendigung der Wahlverhandlung der betreffenden Ab­theilung ablehnen sollte, ist nach Maßgabe deS § 20 des Reglements sofort eine neue Wahl vorzunehmen. Schlüchtern, den 22. October 1888.

Der Königliche Landrath:

I. V.: Bert».

Bekanntmachung

Es wird hierdurch znr öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die für die im November d. Js. stattfindenden Kreistags-Ergänzungs-Wahlen ausgestellten Wählerlisten.

a. der Wahlbezirke III, V, VII, VIII, und X der Landgemeinden;

b. des Wahlverbandes der größeren Grundbesitzer in meinem Büreau während der Dienststunden zu Jeder­manns Einsicht ausliegen.

Schlüchtern, den 19. October 1888.

Der Königliche Landrath.

J. V.:

Der Kreis-Deputirte: B e r t a.

Nr. 6346. Die Herren Bürgermeister und Guts' Vorsteher werden hiermit angewiesen, unter Benutzung des Ihnen zugegangenen Formulares mit den Vorarbeiten zur Klassensteuer-Veranlagung für das Jahr 1889/90 vorzugehen und hierbei nach meiner Verfügung vom 25. October 1884 (Kreisblatt Nr. 85) zu verfahren.

Die Personenstandsausnahme ist unbedingt am 12. November d. Js. vorzunehmen und die Namen der gewählten Mitglieder der Einschätzungs-Commission sind bis spätestens am 6. November d. Js. anzu- zeige», Von Vorlage der Einkommensnachweisnn-tn