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SchWemerMung

Amtliches Blatt für die Veröffentlichungen des Kreises Schlüchtern.

Erscheint Mittwoch- und Samstag-. - Preis vierteljährlich 1 Mark. Anzeigen kosten die kleine Zelle oder deren Raum 10 Pfennig.

Samstag, den 6. October.

Verzeichnis

der Preise und des Gewichtes der Backwaaren für jden Monat October 1888.

£

*

Namen der Bäcker

ii

ii

li

bezw. Backwaaren- HSndler.

5

1

1

8

S«

11

p £8

1. Stadt Schlüchtern

gr

Pf

gr

Ps

Ptg.

Pf».

i.

Adam Freund, Bäcker

30

3

28

2.

Ferdinand Rüffer, Bäcker

50

3

28

8.

Ph. Weitzel, Bäcker

40

3

4.

H. Bolender,

30

3

34*,7

5.

Georg Weitzel .

50

3

.

26

6.

Leonh. Baist, ,

50

3

26

26

7.

8.

Johs. Weitzel, , Johannes Denhard

50

30

3

3

26

26

9.

W. Urbach, ,

50

3

26

10.

Ludw. Bolender, Bäcker

40

3

24

26

11.

Benedict Strauß ,

50

3

»

36

22

12.

Jobs. Gerlach ,

30

3

-

13.

Philipp Rüffer

40

3

-

26

2. Stadt Steinau.

i.

W. Euler, am Bellingerth.

40

8

45

3

24

2.

W. Euler, Georgs Sohn

40 3

-

25

3.

Friedr. Euler

40

3

25

4.

Johs. Weitzel, Johs. Sohn

45

3

25

5.

Johs. Weitzel, W. Sohn

45

3

6.

7.

Friedrich Büß

Konrad Euler

45

40

3

3

25

8.

Konrad Buß

40

3

45

3

24

9.

Peter Fink

40

3

26

10.

Dietrich Müller 1

36

3

228/,

11.

Ad. Fuchs Ww. Händler Bernhard Fink )

40

3

45

3

24

12.

36

3

22°/,

13.

Christian Rüttger

36

3

22°/-

3. «

Stadt Salmünster.

1.

Simon Wolf

40

3

45

3

22

2.

Chr. Hinkelbein

80

6

50

6

22

3.

Th. Weber, Bäcker

80

6

50

6

22

4.

Joh. Georg Noll

90

6

50

6

24

5.

H. Harnischfeger

22

4.

Stadt Soden.

1.

Eduard Betz, Bäcker

40

3

50

3

22

2.

Urbar, Betz, ,

40

3

50

3

24

3.

Johannes Hild, ,

33

3

43

3

22

4.

5.

Martin Kirchners- ., DominikusHild /^"dler

30

3

40

3

25

24

5.

tomsthal.

24<fr

1.

Karl Fink

40

3

45

6

2.

Benedikt Noll Wwe.

40

3

50

6

244/r

3.

Karl Roll, Händler Georg Bitzel

40

3

50

6

255/7

-

4.

40

3

50

6

24

Schlüchtern, den 30. September 1888.

Der Königliche Landrath:

Roth.

Die Herbst - Controlversammlungen dieses Jahres finden im Kreise Schlüchtern wie folgt statt:

1, in Heubach:

Donnerstag, den 15. November ds. Js., Nachmittags 3 Uhr, für die Ortschaften: Gund- hclm, Heubach, Oberkalbach, Oberzell und Uttrichshausen.

2. in Sterbfritz:

Freitag, den 16. November d. I., Vor­mittags 9 Uhr, für die Ortschaften: Altengronau, Breunings, Jossa, Mottgers, Neuengronau, Sannerz, Schwarzeufels, Sterbfritz, Weichersbach, Weiperz und Züntersbach.

3. in Schlüchtern:

Freitag, den 16. November d. Js., Nach­mittags 3 Uhr, für die Ortschaften: Ahlersbach, Breitenbach, (ihn, Herolz, Hiulelhvs, Hohenzell, Hütten, Klosterhöse, Niederzell, Ramholz, Schlüchtern und Boll- merz.

4. in Ulmbach:

Sonnabend, den 17. November d. Js., Vormittags 9 Uhr, für die Ortschaften: Hinter- steinau, KleSberg, Kressenbach, 9ieu|"tall, Rabenstein, Rebsdorf, Reinhards, Sarrod, Ulmbach, Uerzell und Wallroth.

~ 5. in Steinau:

Sonnabend, den 17. November d. Js., Nachmittags 2 Uhr, für die Ortschaften: Ahl, Bellings, Eckardroth, Kerbersdorf, Marborn, Marjoß,

Amtlicher Theil.

Romsthal, Salmünster, Seidenroth, Soden, Steinau und Wahlert,

Zur Gestellung zu den Controlversammlungen sind verpflichtet:

1. sämmtliche Reservisten einschließlich Jäger Klasse ^ vom Jahrgang 1876 auswärts;

2. diejenigen Wehrleute I. Aufgebots, welche zur Landwehr II. Aufgebots überzuführen sind; das sind:

a. diejenigen Mannschaften, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1876 in den Militärdienst eingetreten sind,

b. die in der Zeit vom 1. April bis 30. Sep­tember 1878 in den Militärdienst eingestellten Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen activen Dienst­zeit verpflichtet haben und dieser Verpflich­tung nachgekommen sind,

3. die zur Disposition der Truppentheile Beurlaubten;

4. die vor beendeter Dienstzeit wegen Dienstuntaug- lichkeit oder auf Reklamation und anderer Gründe zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften;

5. die als Halbinvalide anerkannten Mannschaften;

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises werden hiermit ergebenst ersucht, die vorstehend aufgeführten Termine den in ihren Gemeinden sich auf­haltenden Mannschaften der vorgenannten Kategorien in geeigneter Weise mitzutheilen und dieselben anzuweisen, sich an den betreffenden Tagen und Orten pünktlich zu gcstcllcn und die Militär-Papiere mitzubringen.

Wer wegen Amtsverrichtungen oder wegen unauf­schiebbaren Reisen in geschäftlichen Angelegenheiten der Control-Versammlung nicht beiwohnen kann, hat so zeitig unter Vorlage einer Bescheinigung der vorgesetzten Be­hörde beziehungsweise Ortsbehörde bei dem Bezirksfeld- wcbcl um Befreiung einzukommen, daß ihm noch vor dem Termine der Control-Versammlung die bezügliche Entscheidung des Königlichen Bezirks-Commandos Fulda mitgetheilt werden kann.

Wer durch Krankheit an dem Erscheinen verhindert ist, hat sich bis spätestens am Controlplatz durch ein PhhsikatS-, ärztliches oder ein sonstiges obrigkeitlich be­glaubigtes Attest zu entschuldigen.

Fehlende oder nicht pünktlich erscheinende Mann­schaften werden mit Arrest bestraft. Schlüchtern, den 1. October 1888.

Königliche 3. Landwehr-Compagnie.

I. A.:

B r e i d e n st e i n , Bezirksfeldwebel.

Zur Abwendung der Schäden, welche durch die sog. Engerlinge in der Haut des Rindviehs bedingt werden.

Von Dr. Schimdt-Mülheim.

Vom Vorsitzenden desBörsenvereins der Häute, Fell- und Lederbranche für Rheinland und Westfalen" wurde Verfasser aufgefordert, sich über die Frage zu äußern, was zur Abwendung der Schäden geschehen könne, welche durch den Aufenthalt der sog. Engerlinge in der Haut des Rindviehes verursacht werden. Diesem Ersuchen sei um so lieber entsprochen, weil die genannte Frage eine weit größere volkswirthschaftliche Bedeutung besitzt, als allgemein bekannt ist, und weil Verfasser in der Lage zu sein glaubt, einfache und ohne große Mühe und Kosten anwendbare Mittel angeben zu können, welche zu einer Verminderung, vielleicht zu einer völligen Abwendung dieser Schäden führen können. Diesen Vorschlägen seien einige orientirende Bemerkungen vor­ausgeschickt.

Die sog.Dasselbeulen" in der Haut des Rindes enthalten die Larven (Engerlinge) der Dasselfliege, Bies- fliege oder Rinderbremse Oestrus bovis einer ca. 1> ein. langen, schwarzen und dicht behaarten Fliege mit weißgelbem Gesicht. Dieses Jnsect schwärmt vom Juni bis September, am liebsten an schwülen Tagen in der Mittagssonne. Das Weibchen legt dabei seine Eier auf die Haut der Rinder. Aus den Eiern gehen Maden hervor, welche in die Unterhaut eindringen, hier ihren Wohnsitz aufschlagen, sich daselbst völlig ent­

wickeln und zur Bildung von taubeneigroßen Beulen mit einem grützebrciartigen Inhalt Veranlassung geben. Nach einem Aufenthalte von ca. 9 Monaten verlassen die reifen Larven ihre Wohnstätte, durchbohren die Haut, fallen auf den Erdboden und verpuppen sich in den oberflächlichen Erdschichten meistens noch innerhalb der ersten 24 Stunden zu einem tonnensörmigen Gebilde, aus welchem nach Verlauf von 2830 Tagen das fertige Jnsect entschlüpft.

Wenn die Fliege an heißen Sommertagen schwärmt und sich den Rindern auf der Weide nähert, so werden die Thiere durch das Summen des Jnsectes außer­ordentlich geängstigt, laufen laut brüllend und mit auf­gerichtetem Schwänze wie toll umher und stürzen sich, wo es angeht, in ein schützendes Wasser. Dieses ganz eigenartige Benehmen des Rindviehs bezeichnet man als Biesen", und es dürfte von Interesse sein, daß bereits Virgil (Georgica, Lib. III. 146151) dasselbe genau beschreibt. Die Angst der Thiere vor ihren beflügelten Peinigern ist so außerordentlich groß, daß Rinder sich schon wie wahnsinnig geberden, sobald ein Mensch das eigenthümliche Summen der Fliege mit dem Munde nachmacht.

Das Jnsect richtet nun nach vierfacher Richtung hin Schaden an:

1. Die gewaltige Unruhe, welche die schwärmende Fliege unter den Thieren auf der Weide verur­sacht, beeinträchtigt den Fleischansatz und die Milch- production der Rinder in ganz namhafter Weise. Einer der obersten Grundsätze der Viehproductions- lehre verlangt, daß Thiere, die zu den genannten Nutzungszwecken gehalten werden, vor jeder Auf­regung zu schützen sind.

2. Die Rinder können sich bei ihrem rasenden Be­nehmen erhebliche Beschädigungen zuziehen.

3. Eine zahlreiche Ansiedelung der schmarotzenden Larven unterhält einen Hautreiz, der bei seinem monatelangen Bestehen nicht selten zu einem be- merkenswerthen Rückgänge der Thiere im Ernäh­rungszustände und in der Milchabsonderung führt.

4. Die Löcher in der Haut, durch welche die Larven ein- und auswandern, führen zu einer namhaften Entwerthung der Häute und verursachen den Gerbern zahllose Verdrießlichkeiten.

Diese immerhin ganz namhaften Schäden müssen die Beachtung der Viehproduzenten um so mehr verdienen, als sie sich bei einiger Umsicht auf ein Minimum redu- ziren oder vielleicht völlig vermeiden lassen, wenn auch zugestanden werden muß, daß die Maßnahmen, welche man bisher zur Abwendung der Schäden empfohlen hat, sich kaum sonderlich bewähren konnten.

Ein von Brauer (Ueber Oestridenlarven, Zool. An­zeiger, 1865, Jahrg. VI.) gemachter Vorschlag, alle Viehbesitzer einer vonBiesen" geplagten Gegend möchten sich vereinigen, ihre Rinder von April bis August erst nach 10 Uhr Morgens auf die Weide zu treiben, stützt ich auf die an sich ganz zutreffende Beobachtung, daß die reisen Larven stets in den frühen Morgenstunden (etwa bis 8 Uhr Vormittags) die Haut ihrer Wirthe verlassen, auf den Boden fallen und in den Stallungen entweder zertreten werden oder dort durch die Ein­wirkung der Nässe zu Grunde gehen. Denn aus der Larve geht ja, wie oben erwähnt wurde, nicht alsbald das fertige Insekt hervor, sondern zunächst bildet sich eine Tonne, die erst in 2830 Tagen zum Ausschlüpfen der Fliege reif ist. Der Vorschlag hat hin und wieder Beachtung gesunden; seine praktische Anwendbarkeit für weitere Gegenden scheitert aber wesentlich daran, daß die wirthschaftlichen Verhältnisse den Weidebetrieb meistens nur bei ununterbrochenem Aufenthalt der Thiere auf den Weiden rentabel erscheinen lassen.

Sodann hat man eine Reihe von therapeutischen Maßnahmen sowohl zur Abhaltung der Fliegen von der jjaut als zur Entfernung oder Zerstörung der Eier aus er Haut empfohlen. Alle diese Mittel haben nur eine ehr untergeordnete Bedeutung, da sie einen Auswand au Mühen und Kosten verursachen, der zu dem erzielten Vortheil nicht immer in dem richtigen Verhältnisse steht.