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Schlüchterncr Zeitung.

Amtliches Blatt für die Veröffenilichungen des Kreises Schlüchtern.

Erscheint Mittwochs und Samstags. - Preis vierteljährlich 1 Mark. Anzeigen kosten die kleine Zelle oder deren Raum 10 Pfennig.

M 74. Samstag, den 15. September. 1888.

Bekanntmachung.

In Gemäßheit des § 82 der Kreis-Ordnung bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß auf dem am 24. August d. I. stattgcfundeuen Kreistage

1) eine Commission gewählt wurde zur Prüfung der Frage, welche Landwege-Neubauten u.-Correktionen im Kreise als dringend, nothwendig oder wünschens- werth zu bezeichnen; dieser Commission wurde auch die Frage über die Nothwendigkeit der Her­stellung eines Landweges zwischen Weiperz und Breunings und der Einziehung des Landweges von Gundhelm nach Hütten in der Richtung nach Rückers zur Begutachtung überwiesen;

2) wurde die Einkommensteuer- Einschätzungs - Com­mission,

3) die Klassensteuer-Reklamations-Commission,

4) die Civil-Mitglieder der Ersatz - Commission neu­gewählt;

5) erfolgte die Vertheilung der Kreistagsabgeordneten auf die einzelnen Wahlverbände und Wahlbezirke (§ 68 d. Kr.-O.) dem Vorschläge des Kreis-Aus­schusses entsprechend;

6) wurde durch einstimmigen Beschluß der Kranken- versicherungszwang auf die forstfiskalischen Arbeiter und auf die in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen (§ 142 d. Gesetzes vom 5. Mai 1886) ausgedehnt;

7) wurden die zu dem Kreis-Viehversicherungs-Statut erlassenen Ausführungsverordnungen genehmigt;

8) wurde die Aufbringung an die Kreissparkasse zu zahlender Zinsen einer auf der Anstalt Eckardroth lastenden Hypothek geregelt und

Die Nummer 29 derZeitschrift für die landwirth- schaftlichen Vereine des Großherzogthums Hessen" bringt folgenden Artikel des Herrn A. Theiß in Darmstadt über die Winter-Sand-Wicke, welcher auch für unsere Landwirthe von hohem Interesse sein dürfte.

Die Winter-Sandwicke, Vicia villosa.

Schon im vergangenen Jahre nahm ich Anlaß, in verschiedenen Lokalblättern diese so außerordentlich werth­volle Viehsutterflanze zu beschreiben, und will nicht ver- säumen, auch an dieser Stelle noch einmal auf die Winterwicke aufmerisam zu machen.

Die Vicia villosa ist eine hier einheimische, auf manchen Stellen wildwachsende Pflanze, welche voll ent­wickelt in ihrer Pracht eine bewunderungswürdige blumi- stische Schönheit ist. In dieser Schönheit sieht man sie jedoch selten, da diejenigen Stellen, auf welchen die Pflanze wächst, von weidendem Vieh und Wild ausgesucht und vor allen anderen Kräutern abgefressen wird. Erst kürzlich sah ich gelegentlich eines Ausfluges des Oden­wald-Clubs auf der Neunkirchen-Höhe im Odenwald eine vollkommen ausgewachsene Viola villosa wildwachsend und blühend.

Die Vicia villosa läßt sich auf allen möglichen Bodenarten cultiviren, ist aber sehr anspruchslos und gedeiht noch auf purem Sande besser, wie die Lupine, während sie auf besserem Boden natürlich höheren Ertrag giebt.

Die Bestellung der Vicia villosa geschieht am besten im Herbst, und empfehle ich besonders, den Anbau mit Johannis-Roggen zu bewirken, damit sich die jungen schwachen Pflänzchen an dem Roggen in die Höhe ranken und dann nicht lagern können. Die Herbst-, ja Spät­herbst-Aussaat ist entschieden der Frühjahrs-Saat vorzu- zichen, und liefert dieselbe, im Herbste gesäet, das erste Grünfutter 14 Tage früher, als die schönste Luzerne.

Der Ertrag an Stroh ist ein sehr hoher, und wird letzteres sowohl als Grünfutter, wie auch trocken vom Bleh sehr gerne gefressen. Wo Körner gewonnen werden sollen, hat der Roggen, wo Massengrünfutter Haupt- «forderniß ist, hat die Wicke bei der Aussaat vorzu- herrschen. Wer überhaupt auf große Körnererträge bei dieser Wicke rechnet, täuscht sich; die Pflanze bringt schon dmch ihre frühzeitige massige Entwickelung auf dem denkbar schlechtesten Boden hohe Erträge bei niedrigen Erwerbungskosten. Auf die vielen Anfragen, die auch dieses Jahr an mich ergingen, kann ich nur hiermit antworten:

»Die Aussaat kann nunmehr beginnen und bis zum Einwintern fortgesetzt werden. Je früher die Aussaat, um so mehr ist auf ein bis zwei Schnitte und Weide W rechnen, Wicken säet mau 5060 M., Roggen

Amtlicher Theil.

9) von dem auf Grund der lex Huene in diesem Jahre dem Kreise überwiesenen Betrage (12,785 Mark) Kenntniß genommen.

Schlüchtern, den 6. September 1888.

Der Königliche Landrath.

J. V.:

Der Kreis-Deputirte: B e r t a.

Nr. 5675. Für die am 20. März 1872 zu Tiefen- gruben bei Neuhof geborene Christiania Amalie Nix ist um Ertheilung eines Passes zur Reise nach Amerika nachgesucht worden.

Schlüchtern, den 11. September 1888.

Der Königliche Landrath.

In Vertretung:

Der Kreisdeputirte: B e r t a.

Nr. 5632. Zur diesjährigen Nachprüfung werden hierdurch die Hebammen zu Altengronau, Heubach, Kressenbach, Marborn, Niederzell und Züntcrbach, sowie die Hebamme Walther zu Schlüchtern auf Montag, den 24. September cr., und die Hebammen zu Herolz, Hintersteinau, Hohenzell, Jossa, Neuengronau, Oberzell und Ultrichshausen auf Mittwoch, den 26. September cr., jedesmal Morgens 9 Uhr in die Wohnung des Königl. Kreisphysikus Sanitäts­rath Dr. Spaugenberg hierselbst vorgeladen und auf­gefordert,

a) sämmtliche Geräthschaften,

b) das Hebammenlehrbuch,

c) die Geburtsliste vom laufenden Jahre, auf­

2530 Pfd. auf den Morgen. Von einer Einzelsaat rathe ich dringend ab, da die Wicke, allein ausgesäet, nicht die Erträge giebt, als im Gemenge mit einer Halm­frucht.

Deutsches Reich.

DasArmee - Verordnungsblatt" veröffentlicht fol­gende aller hM) st e K abi ne ts ordre, betreffend die Herausgabe des Exerzier-Reglements für die Infanterie: In dankbarem Gedenken an Meines in Gott ruhenden Herrn Vaters Majestät über= gebe ich hiermit der Armee das aus Seiner Anregung hervorgegaugene neue Exerzier-Reglement für die In­fanterie. Dasselbe soll neben voller Aufrechterhaltung der althergebrachten Zucht nnd Ordnung der Ausbildung für die Bedürfnisse des Gefechts weiteren Raum schaffen. Der durch Vereinfachung mancher Formen erreichte Vor­theil darf nicht dadurch verloren gehen, daß von irgend Jemand zur Erzielung gesteigerter äußerlicher Gleich­mäßigkeit oder in anderer Absicht mündliche oder schriftliche Zusätze zu dem Reglement gemacht werden. Es soll vielmehr der für Ausbildung und Anwendung absichtlich gelassene Spielraum nirgends eine grundsätzliche Beschränkung erfahren. Jeden Verstoß gegen diesen M einen Willen werdeJch unach tsicht- lich durch Verabschiedung ahnden. Im Ueb- rigen ist jede Zuwiderhandlung gegen die Festsetzungen des I. und III. Theils mit Ernst zu rügen, mißver­ständliche Auffassung des II. Theils dagegen in belehren­der Form zu berichtigen.

Berlin, den 1. Sept. 1888.

Wilhelm.

Als einst Kronprinz F r i e d r i ch W i l h e l m, der spätere Kaiser Friedrich, durch ein kleines schlesisches Städtchen fuhr, hatten sich alle Vereine im Festzug auf dem Bahnhof aufgestellt, um den Kronprinzen zu begrüßen. Der Zug fuhr langsam und der Kronprinz stand am Fenster und grüßte. Die Männerchöre stimmten einen Festgcsang an. Zwanzig Tenoristen schmetterten wie eine Fanfare die Anfangsworte der Festhymne heraus, die Bässe wiederholten eine Oktave tiefer dieselben Worte, noch einmal nahm der Tenor den Anfang auf und dann brausten 50 kräftige Männerstimmen dem hinaus­schauenden Königssohn entgegen. Da verfinsterte sich plötzlich dessen Auge, die Züge seiner Begleiter wurden zornig und der Zug brauste weiter. Verduzt stand die Sängerschaar und das Publikum über das unterbrochene Opferfest. Was war geschehen? Die Hymne war eine Art von Canon. Der Tenor hatte begonnen:Hängt ihn auf", kraftvoll hatte der Baß geantwortet:Hängt ihn auf!" und endlich der ganze ChorHängt ihn

gestellt nach dem im neuesten Hebammenlehr- buche angegeben Schema, und

d) das Prüfungszeugniß mitzubringen.

Im Falle des Nichterscheinens ohne triftige durch ein Zeugniß des Ortsbürgermeisters zu bestätigende Entschuldigung wird eine Ordnungsstrafe von 3 Mark festgesetzt werden.

Die Herren Bürgermeister haben den vorgeladenen Hebammen noch besonders von vorstehender Vorladung Kenntniß zu geben.

Schlüchtern, den 10. September 1888.

Der Königliche Landrath.

J. V.:

Der Kreisdeputirte: Bert«.

Nr. 5614. Nach Mittheilung des Königlichen Land­rathsamts zu Gelnhausen ist der auf Dienstag, den 15. Januar k. Js. angesetzte Viehmarkt in Wächtersbach durch Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten auf Dienstag, den 8. Januar 1889 verlegt worden. Schlüchtern, den 10. September 1888.

Der Königliche Landrath.

I. V.:

Der Kreisdeputirte: B e r t a.

Bekanntmachung.

Bei den Postagenturen in Gieselwerder, Gottsbüren und Deissel werden am 1. September Telcgraphen- anstalten mit Fernsprechbetrieb eröffnet.

Casfel, 28. August 1888.

Der Kaiserliche Ober-Postdirector. gez.: zur Linde.

auf!" Dann war der Zug weiter gefahren. Die Sänger hatten aber hinterdrein gesungen:Hängt ihn auf den frischen Lorbeerkranz, dem Königssohn zum Preise, der recht nach Zollernweise rc." Die Sache klärte sich bald auf und der Kronprinz hat später viel darüber gelacht.

Reinheim. Auch hier hat sich der von Herrn A. Theiß in Darmstadt neu eingeführte Sibirische L-ommer- Roggen ganz außerordentlich gut bewährt. Michel List von hier erntete von IPfund Aussaat ein ganzes Simmer- Korn im Gewichte von 50 Pfund. Auch der von obiger eingeführter Zeelender Winter Roggen hat durchschnitt­lich ein Simme Frucht der Haufen mehr geliefert, als alle anderen Roggensorten, zudem auch längeres, mithin auch mehr Stroh.

Tages-Ereignisse.

Schlüchtern. Nächsten Dienstag, den 18. d. Mts. feiert die Rettungsanstalt zu Hof Reich bet Schlüchtern ihr 35. Jahresfest. Vormittags um 11 Uhr wird zu­nächst ein Festgottesdienst in hiesiger Kirche abgehalten werden, wozu Freunde und Freundinnen der Anstalt aus nah und fern herzlichst eingeladen sind. Mittags um 1 Uhr wird sodann ein einfaches Mittagsmahl im Gasthauszum Stern" dahier (Couvert mit Wein 1,80 Mk.) eingenommen, wozu Anmeldungen der Besitzer des Gasthauses, Herr Denhardt, sowie auch Herr Pfarrer Hartmann zu Schlüchtern bis zum 17. d. Mls. ent­gegennehmen. Nachmittags um 3 Uhr versammeln sich die Festgäste in der Anstalt selbst, woselbst freie An­sprachen mit Gesängen und Spielen der Zöglinge ab­wechseln werden.

Sicherem Vernehmen nach wird Herr Tanzlehrer Teute aus Nidda im Laufe dieses Winters einen Cursus int Tanzunterrichte abhalten. Da seine Zeug­nisse vorzügliche sind, wünschen wir ihm von ganzem Herzen besten Erfolg.

Der heutigen Nr. liegt der neue Fahrplan Ar die Strecken des Königl. Eisenbahn-Directionsbezirks Frankfurt a. M. bei. Derselbe tritt mit dem 1. Octbr. d. J. in Kraft.

Die zweite sechswöchentliche Uebung der Ersatz- Reservisten findet in der Zeit vom 20. September bis 31. Oktober d. J. statt. Hierzu werden hauptsächlich die Pflichtigen aus den Jahrgängen 1881, 1882 und 1883, also die im Jahre, 1861, 1862 und 1863 ge­borenen Leute einberufen. Ferner werden die Train- Reservisten zu einer I6iügigen Uebung und zwar vom 18. September bis 30. Oktober d. Js. einberufen.

(Für die Dienstwohnungen der Lehrer) müssen sie Gemeinden, wie ja selbstverständlich ist, Oefen be­schaffen, Es wurde die Frage aufgeworfen ob die Ge-