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Schlüchterner Zeitung.

Amtliches Blatt für die Veröffentlichungen des Kreises Schlüchtern.

Erscheint Mittwoch« und Samstag». - Preis vierteljährlich 1 Mark. Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.

M 65. Mittwoch, den 15. August. 1888.

A m 1 l i ch e r Theil.

Nr. 4790. Nachdem in verschiedenen Brandschadens­fällen wahrgenommen worden ist, daß vom Brande ver­schont gebliebene Gebäude bezw. Gebäudetheile selbst gegen den ausdrücklichen Einspruch des Overbrandmeisters niedergerissen worden sind, so liegt der Verdacht nahe, daß diese unberechtigten Maßnahmen hauptsächlich nur deshalb ergriffen worden sind, um eine möglichst hohe Brandentschädigung zu erzielen, bezw. den vom Brande Betroffenen oder deren Nachbarn auf Kosten der Societät zu Neubauten zu verhelfen. Die Herren Bürgermeister und Brandmeister des Kreises weise ich daher an, bei Bränden derartigen Mißbräuchen, welche geeignet sind, die Interessen der Hessischen Brandversicherungsanstalt in hohem Maße zu schädigen, mit aller Energie entgegen zu treten und überall da, wo das Niederlegen von Ge­bäuden rc. erfolgt, ohne daß solches im Interesse des Löschwesens durchaus geboten war, die Schuldigen zur Anzeige zu bringen, damit deren Bestrafung wegen Sachbeschädigung rc. rc. herbeigeführt werden kann.

Die Herren Bürgermeister haben diese Verfügung den Orls-Brandmeistern noch besonders bekannt zu machen.

Schlüchtern, den 9. August 1888.

Der Königliche Landrath.

________Roth._________

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 des Gesetzes über die Schon­zeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 und auf Grund des § 107 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 wird hierdurch bestimmt, daß die Jagd auf Hasen und Fasauen-Hrnnen am 15. September b.J. ihren Anfang nimmt.

Cassel, am 7. August 1888.

Namens des Bezirks-Ausschusses.

Der Vorsitzende.

Die Herren Ortsvertreter der Viehzucht-Genossenschaft Schlüchtern wollen bis spätestens zum 20. d. Mts. die Anmeldungen von Mitglieder hieher einfenden oder wenn keine Anmeldungen erfolgt sind, kurze Mittheilung hier­über machen.

Schlüchtern, den 14. August 1888.

Der Vorstand des landwirthschafll. Kreis-Vereins:

Roth, Königl. Landrath.

Der Kampf um die Schule.

Es gewinnt den Anschein, als ob der von der Cen­trumspartei schon seit Jahren angekündigte Kampf um die Schule bei den für den November d. Js. bevor­stehenden Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus nunmehr in die Agitation hineingezogen werden und in derselben eine Rolle spielen solle. Auf einer kürzlich in Beuthen in Oberschlesien stattgehabten Versammlung der schlestschen Katholiken ist nach einer Rede des be­kannten Herrn v. Huene eine Entschließung angenommen worden, die sich für den Windlhorstschen Schulantrag als einen der wichtigsten Theile des ultramontanen Programms ausspricht, auch fehlt es nicht an anderen Anzeichen, daß auf der ganzen Linie des Centrums der sogenannte Kampf um die Schule begonnen werden soll.

Der erwähnte Antrag des Führers der Centrums- Partei hat, um dies zu wiederholen, folgende Forderungen ausgestellt: In das Amt des Volksschullehrers dürfen nur Personen berufen werden, gegen welche die kirchliche Behörde in kirchlich-religiöser Hinsicht keine Einwendungen gemacht hat. Das zur Leitung des Religionsunterrichts berufene kirchliche Organ ist befugt, nach eigenem Er­messen den schulplanmäßigen Religionsunterricht selbst zu ertheilen, oder dem Religionsunterricht des Lehrers dcizuwohnen, in diesen einzugreifen und für dessen Er- theilung den Lehrer mit Weisungen zu versehen, welche von Letzterem zu befolgen sind. Die kirchlichen Behörden bestimmen die für den Religionsunterricht und die reli­giöse Uebung in den Schulen dienenden Lehr- und Unterrichtsbücher, den Umfang und den Inhalt des schulplanmäßigen religiösen Unterrichtsstoffes und dessen Vertheilung auf die einzelnen Klassen.

Lediglich aus taktischen Gründen hat Dr. Windthorst in der letzten Sitzungsperiode des preußischen Abgeord­netenhauses auf die Berathung seines Antrags verzichtet, bei welcher, wie die offiziöseNordd. Allg. Zeitung" hervorhebt, ganz sicher auch die conservative Partei auf Seiten des preußischen Staates und seiner Ueberliese- rnngen, nicht aber auf Seiten so weitgehender kirchlicher

Ansprüche auf die Schule zu finden gewesen wäre. In der That enthält der Windthorst'sche Antrag, wie auch von hochconservativer Seite betont wird, für den Staat einfach unannehmbare Dinge. Nach der preußischen Verfassung gebührt den staatlichen Behörden die Aufsicht über alle öffentlichen und privaten Unterrichts- und Er­ziehungsanstalten und die Lehrer werden an den öffent­lichen Volksschulen vom Staat angestellt. Der Windt- horstsche Antrag würde dieses Aussichts- und Anstellungs­recht nicht nur für die Religionslehrer vollkommen aufheben, sondern auch überhaupt für jeden Volksschul- lehrer, den die Kirche nur als mißliebig zu bezeichnen braucht, um seine Berufung zu verhindern. Ferner würde er die Ordnung des Schulplanes von dem Be­lieben der kirchlichen Organe abhängig machen, da diese, wie Herr Windthorst wünscht, über Inhalt, Ertheilung und Umfang des Religionsunterrichts entscheiden sollen.

Das ist, wie die offiziöseNordd. Allg. Ztg." erst dieser Tage scharf hervorgehoben hat, in dem Staat Friedrichs des Großen, dessen Heer nach dem Zeugniß des Fürsten Bismarck nicht zuletzt deshalb so mächtig dasteht, weil es sich aus Männern mit guter Schul­bildung zusammensetzt, nicht zulässig und die Durch­führung der Grundsätze des Windthorst'schen Antrages sind deshalb unmöglich, was die Centrumsführer selbst auch ganz genau wissen. Der Zweck ihres Vorgehens kann darum auch nur der sein, von Neuem Oel in die verglimmende Flamme des Kulturkampfes zu gießen und das Mißtrauen der katholischen Bevölkerung gegen den Staat neuerdings zu erregen. Sehr bedauerlich ist es, wenn ihnen dabei von extrem orthodoxen evangelischen Kirchenpolitikern Hülfe geleistet wird, doch bleibt dabei stets zn hoffen, daß im evangelischen Volk für solche Bestrebungen kein Boden vorhanden ist. Der von Herrn Windthorst vorgeschlagene Weg führt unbedingt dahin, das Beste des preußischen Staatswesens zu gefährden und, wenn möglich, zu vernichten.

Deutsches Reich.

Berlin, 10. August. Den Ammendienst bei dem jüngsten Kaiserlichen Prinzen wird, wie dieMecklb. Nachr." schreiben, höchst wahrscheinlich die junge Frau eines Maurers bei Malchow übernehmen. Frau Oberst von Tiele, geb. Gräfin v. d. Schulenburg, hat den Auftrag übernommen, eine Amme für den Prinzen in Mecklenburg zu suchen, und, dem genannten Blatte zu­folge, diese Frau dazu gewählt. Frau Oberst v. Tiele war früher Hofdame in Berlin.

Es verlautete heut gerüchtweise: Feldmarschall Graf Moltke habe seinen Abschied erbeten und erhalten. Herr Graf Waldersee sei an seiner Stelle zum Chef des Generalstabs ernannt worden.

Die Unsitte, Nadeln in den Mund zu nehmen, hat wieder einem jungen Mädchen und seinen Angehörigen schwere Stunden bereitet. Das etwa sechs- zehnjährige Mädchen, welches bei seinen Eltern in der Sebastianstraße wohnt, hatte während des Unterrichts in der Fortbildungsschule ein Tuch vom Rahmen abstecken wollen und hierbei einige Stecknadeln in den Mund genommen, deren eine, als das Mädchen tief aufathmetc, plötzlich in die Kehle hinabsiel. Angewandte Brechmittel waren vergeblich, und so kam das Opfer seines Leicht- sinns nach der Sanitätswache in der Adalbertstraße, wo es großer schmerzbereitender Eingriffe mit Instrumenten bedurfte, um die Nadel, welche sehr fest im Halse saß, herauszuholen.

Düsseldorf. An einem Roggenstücke auf dem Felde bei Düsselthal fand dieser Tage ein Probenmähen mit dem Massey-Bindfaden-Garbenbinder statt Der Probe wohnten mehrere Landwirthe bei. Die genannte Maschine mäht nicht blos das Korn und legt es in Garben, sondern bindet die Garben auch zugleich. Sobald das Korn ge­schnitten ist, wird es durch eine Vorrichtung in den oberen Theil der Maschine befördert und an der an­deren Seite fällt die gebundene Garbe heraus.

Landsberg a. W., 8, August. Eine verhäugnißvolle Te lls p iele rei" ist gestern hier vorgekommen. Der Schlossermeister M. wollte dem Seilermeister G. die Mütze vom Kopf schießen. Die Kugel riß jedoch nicht die Bedeckung vom Kopfe, sondern ging fehl und fuhr seitlich in die Stirn.

Scherfede, 10. August. Ein Muttermord ist gestern hier verübt worden. Ein Sohn kam mit seiner Mutter, wie dies schon öfter geschehen sein soll, in Streit, als er Geld von ihr verlangte, um zu einem landwirth- schaftlichen Feste zu gehen. In Wuth gerathend ergriff

der Sohn ein Beil und ermordete die Mutter, indem er sie zunächst auf den Kopf schlug und ihr dann den Hals zweimal durchhieb. Der Mörder hat sich später selbst der Behörde gestellt.

Aus dem Großherzogthum Hessen, 9. August. Bei der Ausstellung der richt erlichen Beamten in unserem Lande wird jetzt ein neuer Grundsatz ein­gehalten. Während bisher die jungen Gerichts-Asses­soren in der Regel die erste Anstellung als Einzel - Amts­richter in kleineren Landstädten erhielten, werden dieselben künftig zunächst bei den mit mehreren Richtern besetzten Amtsgerichten der größeren Städte verwandt. Es soll damit verhütet werden, daß die jungen Amtsrichter in ein gewisses Abhängigkeitsverhältniß zu den Gerichts­schreibern auf dem Lande gerathen. Die erste Anstellung bei dem Kollegialgericht der Städte wird für sie noch eine Art praktischer Schule sein. In die Amtsrichter- stellen der Landstädte werden dann bereits völlig einge­schulte jüngere Richter entsandt.

Mainz, 7 August. Ein ganz eigenartiger Sonderling, seines Zeichens ein Drechslermeister und als solcher sehr gesucht, ist hier heute in Folge eines Schlaganfalls gestorben. Dem biederen Drechslermeister wollte die seit 1866 eingetretene Umwälzung durchaus nicht ge­fallen, insbesondere konnte er es nicht verschmerzen, daß die Oesterreicher das Feld räumen mußten. Er that damals den Schwur, sein Haus nicht wieder zu verlassen, und hat diesen Schwur treu gehalten. Das einzige, waS er sich noch gestattete, war, daß er den Kopf zum Fenster hinaussteckte, um das Treiben auf der Gasse zu beobachten. Von all den Ereignissen, die sich seit 1866 hier abgespielt haben, von den großen Bauten und Ver­änderungen in unserer Stadt, hat der Sonderling, der nähere Verwandte nicht mehr hatte und allein für sich lebte, nur durch die Zeitungen Kenntniß erhalten, per­sönlich gesehen hat er davon nichts.

Tages-Ereignisse.

Schlüchtern. Sicherem Vernehmen nach ist eine Be­schränkung der Wirthschaften zu erwarten. Es soll dem Bedürfniß entsprechen, wenn auf je 600 Seelen der Bevölkerung in Städten eine Wirthschaft kommt.

Schlüchtern. Einfaches Verfahren, um schlechte Kartoffeln durch Kochen schmack­hafter zu machen. Man setze gleichzeitig mit den Kartoffeln ein Gefäß mit Wasser auf und bringe das­selbe zum Kochen. Nachdem die Kartoffeln etwa halb gargekocht sind, gieße man das Wasser ab, schütte dann das kochende Wasser aus dem zweiten Gefäß darüber und lasse vollends garkochen. Nach dem Abgießen dieses zweiten Wassers lasse man die Kartoffeln noch 2 bis 3 Minuten auf Feuer dämpfen, der Geschmack ist ein be­deutend besserer geworden. Das Verfahren empfiehlt sich sowohl für Kartoffeln in Schale, wie auch in Form von Salzstücken.

Für unsere Hausfrauen, wie für die Butterhändler ist folgende Entscheidung des Reichsgerichts von Be­deutung. Nach derselben darf Butter, die nicht genügend ausgepreßt ist und somit eine ungehörige Menge Wasser enthält, nicht in den Verkauf gebracht werden. Das Reichsgericht hat anerkannt, daß in dem ungenügendem Auspressen der Butter, so daß dieselbe eine den normalen Procentsatz übersteigende Menge Wasser enthält, eine Verfälschung der Butter, somit ein Vergehen gegen das Nahrungsmittelgesetz zu finden ist.

Die beiden letzten schönen Tage haben die nieder­gesunkenen Hoffnungen unserer Landwirthe in dem frucht­barsten Theile Deutschlands wieder neu belebt und in den Feldern herrscht fieberhafte Thätigkeit, um unter den endlich herausgebrochenen warmen Sonnenstrahlen die ' Frucht einzueruten. Es war die höchste, die allerhöchste Zeit, noch einige Tage des unaufhörlichen Regens Und Alles wäre verfault und verloren gewesen. Aber der alte Gott lebt noch und bei fernerem Sonnenschein können wir hiernach doch noch auf ein erträgliches Mitteljahr rechnen, welches vor Theurung bewahrt bleibt und die Arbeit des Landmannes, wenn auch nicht reichlich, o doch immerhin leidlich lohnt.

Die Jagdaussichten sind in diesem Jahre nicht ungünstig; wenn auch Rebhühner und Wachteln unter der Ungunst der Witterung empfindlich gelitten haben, so hat der Hase dieselbe jedoch sehr gut überstanden.

Von Seiten des Landesausschusses bezw. des Landesdirectors sind, nach demTh. H,", die Brand­meister und Ortspolizeibehörden des Regierungsbezirks veranlaßt Worden, dafür Sorge zu tragen, daß bei