Aeitage zu Mr. 58 der SchküHterner Zeitung.
Vermischtes.
— Ueber Kannibalismus an her Westküste Afrikas wird von dort berichtet: Im Januar ds. Js. besamen alle Europäer, die sich an den sogenannten Oelflüssen anfhalten, sowie die Könige und Häuptlinge der einzelnen Länder — Benin, Braß, Bony, NcuCalaber, Okrika und Opobo — die Aufforderung, in Bonny zu erscheinen und an einer Versammlung an Bold des englischen Kriegsschiffes „Royalist" theilzunchmen. Sämmtliche Geladene kamen, die Europäer theils in kleinen Dampf- barkassen, theils in kleinen Gigs, die Eingeborenen in ihren schlanken Gigskanvs, malerisch ausgeschmückt, mit über 30 bis 50 Sklaven Bemannung. Nachdem der Kommandant des Kriegsschiffes, Sir Walter Grubb, seine Freude ausgedrückt, daß die Eingeborenen so zahlreich erschienen seien, bemerkte er bei den einzelnen, oben angeführten Stämmen ihre Fehler und legte ihnen aus Herz, sich zu bessern. Nur als er auf die Okrikaleute zu sprechen kam, wurde er sehr ernst und sagte ihnen, daß wenn sie nicht von ihrem Kannibalismus ließen, er ihr Land zu verwüsten und ihre Häuptlinge todten würde. Die Okrikaleute wohnen im Nigerdelta, von Bony etwa sechs Stunden entfernt, an einem Crenk. Ihre Hauptbeschäftigung ist der Handel. Sie tauschen ihre Produkte: Palmöl, Palmkerne, etwas Elfenbein Jndiarubber mit den Europäer aus und zwar hauptsächlich gegen Rum, Gin, Pulver, Zeug und Salz. Landbau und Viehzucht ist ihnen wohlbekannt, aber zu unbequem und sie tauschen daher lieber einen Theil der eingchan- delten Waaren mit den Jboleuten, d. h. Leuten, die im Jnlandc wohnen, gegen Uams, Bananen und Platanen aus, als selbst zu arbeiten. Ihre Religon ist der Fetisch dienst und diesem ihrem Gott zu Liebe wird der schrecklichste Kannibalismus getrieben. In der Nacht geht der Priester mit seinen Sklaven umher, um die Beute zu fangen. Nichts wild geschont, Greise und Kinder, Alle fallen ihm zum Opfer. Als Schreiber dieses vor drei Jahren dort in Geschäften war, wurde versucht, einen seiner großen, kräftigen Neger von der Kruküste zu fangen, und nur durch energisches Auftreten wurde das Tödten desselben verhindert. Jeder Okrikamann hat spitzgeschärfte Zähne und langgewachsene Nägel. Nicht nur an lebende Personen machen sie sich heran, tödten und verzehren sie, sondern anch an todte. Leichen, vom Wasser angeschwollen, die auf den Fluß treiben, sind ein beliebtes Nahrungsmittel, ebenso frisch verscharrte Leichen. Auch der Tod eines Häuptlinges erfordert viele Opfer. Stirbt ein solcher, so werden ihm so und so viele Sklaven, je nach dem Vermögen bemessen, mit auf den Weg nach dem Jenseits gegeben, und zwar findet folgendes Verfahren statt: 1. werden einige hübsche junge Mädchen getödtet, die Köpfe abgeschnitten und in die Gräber gelegt; 2. mehrere Sklavinnen werden festlich gekleidet und dann in die Erde gelegt, indem man ihnen Nase, Mund, Ohren mit Lehm verstopft; 3. werden mehreren Sklaven die Arme und Beine gebrochen und sie werden dann ebenfalls lebend inS Grab gelegt; 4. werden einzelne Sklaven an 30 bis 40 Fuß hohen Pfühlen mit dem Kopfe nach unten aufgehängt und bleiben daran, bis der Tod eingetreten ist, um dann ebenfals verscharrt zu werden. Dieses ist der Kannibalismus, der in Westafrika in unmittelbarer Nähe der europäischen Niederlassungen bis aus den heutigen Tag herrscht."
— EineFlohgeschichte. Vor einigen Jahren zog der Italiener Bartoletti an verschiedenen Höfen umher, um seine mit unendlicher Kunst dressirten Flöhe zu zeigen und überall erntete er nicht nur "reichen klingenden Lohn, sondern auch Staunen und Bewunderung ob der wohlgelungenen Dressur der braunen Springer. Unter Anderem kam Bartoletti auch an den Hof von — sagen wir Gerolstein; wie überall erregten die kleinen Künstler auch hier lebhaftes Interesse und allabendlich fanden Vorstellungen statt, welchen nicht nur der Großherzog und die Großherzogin, sondern auch der ganze Hofstaat unter großer Heiterkeit beiwohnten. Da geschah es, daß eines Abends, nach beendeter Vorstellung, der beste Akrobat der braunen Gesellschaft entsprang; Bartoletti war untröstlich und angesichts seiner Verzweiflung versprach die Großherzogin, überall genaue Nachforschung halten zu lassen und auch selbst nach dem Flüchtling zu suchen. Zu ihrem nicht gelinden Schrecken entdeckte die hohe Frau den Entsprungenen in den Falten ihrer eigenen Gewänder: rasch entschlossen ergriff ]ie den Ausreißer, barg ihn in einem kleinen Glaskästchen Und freute sich im Voraus auf die Dankbarkeit Bartoletti's. Als am nächsten Tage der Hof versammelt war, erschien der Künstler mit betrübtem Gesicht, um Nachfrage nach seinem entsprungenen Schüler zu halten; triumphirend überreichte die Großherzogin dem Italiener das Kästchen, aber wer beschreibt den Schrecken, der sich ihrer wie des ganzen Hofes bemächtigte, als Bartoletti traurig sagte: „Durchlaucht — ein Floh ist's freilich, aber nicht der meinige!"
— Großes Glück hat ein Verbrecher gehabt, der M§ dem Zuchthaufe in Schaffhaufen in der Schweiz
in einem Dorfe der Diöccse Hildburghausen entnehmen wir folgende Preise für die wichtigsten Lebensbedürfnisse in den Jahren 1828 bis 1830. Fleisch: 1 Pfd Rindfleisch 6 Kr., 1 Pfd. Schweinefleisch 9 Kr., 1 Pfd. Schöpsenfleisch 6 Kr., 1 Pfd. Kalbfleisch 4 ’/a bis 6 Kr., 1 Pfd. Rothwurst 12 Kr., 1 Zunge 20 Kr., 1 Gelüng 21 Kr. Wild: 1 Hase 20 bis 30 Kr., 1 Rebhuhn 6 Kr. Zahmes Geflügel: 1 Paar Tauben 6 bis 8 Kr., 1 Kapaun 22 Kr., 1 Gans 52 */a Kr. Fische: von solchen wird blos der Hering erwähnt, welcher 4, 5, 6, ja 7 Kr. kostete, also damals ein ver- hältnißmäßig theueres Vergnügen war. Brot, Kartoffeln und Milch werden nicht erwähnt, weil jedenfalls etwas Landwirthschaft getrieben wurde. 1 Pfd. Butter galt 16 Kr. Koloni a lw a a r en: 1 Pfd. Kaffee 20 Kr., 1 Pfd. Zucker 24 Kr., 1Pfd. Chokolade 35 Kr., 1 Pfd. Tabak 32 Kr., 1 Zitrone 6 Kr., 1 Loth Nelken 4 Kr, 1 Pfd. Baumwolle 1 Fl. 20 Kr. bis 1 Fl. 36 Kr., 1 Muskatnuß 2 Kr. Getränke und andere Flüssigkeiten: 1 Maß Bier 3 Kr., Broihan 4 Kr., Apfelwein 3 Kr., Branntwein 18 Kr. (natürlich blos für die landwirthschaftlichen Arbeiter), Essig 3 Kr., Weinessig 12 Kr., Leinöl 15 Kr., Salatöl 27 Kr. Bee ere n: 1 Maß schwarze Beeren 2 Kr., Himbeeren 3 Kr., 1 Metze Preiselbeeren 12 Kr. Verschiedenes: 1 Pfd. Lichter 18 Kr., 1 Pfd. Unschlitt 12 Kr., 1 Pfd. Pech 11 Kr., 1 Strohdecke 18 Kr., 1 Fensterscheibe 24 Kr., 1 steinerner Topf 16 Kr., 1 Schanzkorb 9 Kr., 100 Runkelpflanzen 3 Kr. Lichter und Stiefelwichse scheinen meist im Hause hergestellt worden zu sein. Der Taglohn für Garten- und Feldarbeit schwankte zwischen 6 und 12 Kr. täglich. 1 Geschirr nach der Stadt kostet 1 Fl., daneben ist jedoch einige Male das Trinkgeld für den Kutscher mit 30 Kr. ausgesetzt, wofür mau zu damaliger Zeit schon einen gehörigen Stiefel trinken konnte.
— Ein kleiner Gefallen. Kaufmann: Sie wollen nach dem Nordpol reisen, Herr Professor? Professor: Jawohl, was wollen Sie? Kaufmann: Ach, Sie könnten mir einen kleinen Gefallen thun und aus dem Nordpol diese Tafel hier aufhängen, welche meine wirklich vorzüglichen Hosenträger empfiehlt.
— Ein ahnungsvoller Engel. Der Herr Baron klingelte bei seinem Pferdehändler und fragt den kleinen Moritz, der ihm die Thüre öffnet: „Ist Herr Haberkorn zu sprechen?" — „Nein ", entgegnet Moritz, „Papa ist nicht zu Hause; aber das sag' ich Ihnen gleich, Herr Baron, gepumpt wird nicht mehr! Entweder Geld oder Wechsel!"
— Bräutigam (zum kleinen 7 jährigen Schwager, der neben ihm bei Tische sitzt): „Nun, Fritzchen, freust Du Dich denn auch, daß wir nun miteinander verwandt sind?" Fritzchen: „Nicht besonders; Papa sagte neulich, viel wäre nicht an Dir und Schwester Marie heirathe Dich nur, weil sie keinen Anderen gekriegt hätte."
— (Eine alte dürre Dame geht mit einem Rosenstrauß in der Hand auf der Straße; ein Schusterjunge kommt vorüber und bleibt stehen.) Schusterjunge: Da seh mal Eener det Wunder! Da trägt fojar een oller Stock noch frische Rosen!
— Fremder: Ist hier vielleicht das Wirthshaus zum Ochsen? Wirth: Treten Sie nur herein, das ist hier; weil ich aber das Schild neu machen lasse, so sehe ich indessen zum Fenster hinaus, damit sich niemand verläuft.
— Erstes Dienstmädchen: „Du Clara, warum gehst Du denn jetzt mit einem schwarzen Husaren?" Zweites Dienstmädchen: „Weil ich Trauer hab' — meine Mutter ist gestorben."
— Immer Geschäftsmann. Sohn: Vater unten hauen sich zwei Leute. — Vater: Geh schnell 'runter vielleicht kannst Du Dir da noch Zeugengebühren verdienen.
— E m a (zu ihrem Bräutigam): „Denke Dir, Edgar, der dicke Doktor, der wahrscheinlich nichts von unserer Verlobung weiß, hat heute Morgen um meine Hand angehalten!" — Edgar (Bräutigam): „Nun, was sagtest Du ihm darauf? — Emma: „Es thät' mir sehr leid, ich sei schon verlobt!"
— Im Eifer. Dienstmädchen: Herr Professor der Storch hat ein kleines Kindchen gebracht — Professor (arbeitend): Geben Sie ihm ein Trinkgeld und legen Sie es vorläufig dort in die Ecke.
— Hausfrau: „Lina, das Verhältniß mit Ihrem Dragoner dulde ich fernerhin nicht mehr!" — Dienstmädchen : „So, dann muß ich Ihnen kündigen! Denn 'ne Madame kann ich jeden Tag kriegen, ’nen Dragoner aber nicht!"
— Gräfin: „Johann, die Köchin hat sich bei mir beklagt, daß Sie sie küßten. Johann:- „So? Ja, hat's ihr denn weh gethan?"
— Ei n tluger Hausvater. Hausherr (zum neuen Zimmerherrn): „Wie gefällt Ihnen meine junge Frau ?" Mietherr: „Ganz ausgezeichnet, vorzüglich wirklich eine bildschöne Frau — so ganz nach meinem Geschmack!" Hausherr: „Freut mich zwar, aber dann will ich Ihnen doch lieber gleich kündigen."
mit dem Bahnzug nach Zürich geschafft wurde. Er wurde gefesselt in die Arrestzelle des Gepäckwagens eingesperrt, während der Gensdarm im Gepäckwagen selbst Platz nahm, lluterw^gs wußte der Gefangene sich seiner Handfesseln zu entledigen, er schraubte Fenster und Gitter des Wagens ab, kletterte während der Fahrt durch die Fensterluke auf das Dach des Wagens, schwang sich dann in kühnem Sprunge auf die längst der Bahn laufende Telegraphenleitung, deren Drähte mit den Händen erfassend. So hängend ließ er den Zug sammt Gensdarm vorüberbrausen und suchte dann abspringend das Weite.
— Cottbus ('Aberglauben.) Auf einem Gute des Cottbusser Kreises, welches polnische Arbeiter beschäftigt, ereignete sich kürzlich folgende hübsche Geschichte, welche den Aberglauben, der bei den Leuten im Schwang geht, hell beleuchtet. Einer der Polen hatte seinem Landsmann eine Kleinigkeit gestohlen und obgleich sich der Verdacht gegen ihn richtete, konnte er nicht überführt werden. Der Vorarbeiter versammelte nunmehr seine Leute, steckte jedem ein Stück von einem Strohhalm in den Mund und versicherte ihnen (selbstverständlich waren alle Stücke gleich lang) bei dem Diebe würde der Strohhalm wachsen und derselbe unfehlbar daran erkannt werden. Nach kurzer Zeit ließ er sich die Halme zurückgeben und siehe da — das Stück des Verdächtigen war bis auf die Hälfte aufgegessen! So hatte er sich in seiner abergläubischen Angst selbst verrathen.
— Anlegerinnen werden gesucht. Das Journal für Buchdrucker erzählt folgende ergötzliche Geschichte: Ein Stuttgarter Vuchdruckereibesitzer erließ kürzlich in einem dortigen Lokalblatte eine Anzeige um Anlegerinnen (an der Schnellpresse), die nicht ohne Erfolg war, ihm aber auch folgende originelle Offerte einbrachte: „Bezugnehmend auf ihre Annonce anerbiete ich mich zur Anfertigung von Anlegerinnen. Da mir aber diese Art von Rinnen nicht bekannt ist, so ersuche ich Sie, um Ihnen meine Offerte vorlegen zu können, um gefällige Zusendung einer kleinen Zeichnung. Hochachtungsvoll 35, Klempnermeister. Spezialität: Fabrikation von Rinnen." Um dem Wunsche des betriebsamen Blechschmiedes zu entsprechen, und ihm zu der gewünschten Bekanntschaft zu verhelfen, soll der betreffende Stuttgarter Drucker die hübscheste unter den sich meldenden „Rinnen" ausgesucht und sie ihm als „Modell" übersandt haben; doch ist er angeblich nicht geneigt, so lange zu warten, bis jenem Spezialisten die „Anfertigung" dauerhafter „Anlegerinnen" gelungen ist.
— Eventuelle Haft b arkeit eines Rechts-' anwalts für einen von ihmertheitenRath. Das Reichsgericht, vierter Zivilsenat, hat unter dem 16. Januar d. J. über die Anwendbarkeit der §§ 217—221 A. L.-N. Thl. 1. Tit. 13 aus einen Nechtsanwalt eine bemerkenswerthe Entscheidung getroffen. Demnach haftet ein Sachverständiger, wenn er in Angelegenheiten seiner Kunst und Wissenschaft Rath ertheilt, für ein grobes Versehen; aber auch ein mäßiges Versehen muß er dann vertreten, wenn er seinen Rath gegen Bezahlung oder Belohnung ertheilt hat. Nechtsanwalt S. in L. hatte dem Stellenbesitzer V. angerathen, von dem Gutsbesitzer P. eine Hypothek, von cirka 2700 Mk., eingetragen auf ein Grundstück des P. und auf seine Frage, ob alles in diesen Hypotheken in Ordnung sei, geantwortet: „Ja, es ist alles in Ordnung; die Sache ist gut und sicher, Sie können es machen, in acht Tagen erhalten Sie das Hypotheken-Jn- ftrument." Als die Hypotheken nun auf den neuen Er- werber umgeschrieben werden sollten, stellte sich heraus, daß nicht Alles in Ordnung sei, und der Grundbuchrichter verweigerte deshalb die Umschreibung. Da B. die gezahlte Valuta von P. nicht zurückerlangen konnte, strengte er die Regreßklage gegen den Rechtsanwalt S. an, und der Beklagte wurde denn auch in allen drei Instanzen zur Erstattung des ganzen Betrages nebst 5 pZt. Zinsen verurtheilt. Derselbe hatte u. A. eingewendet, daß er gar nicht der Mandatar des Klägers gewesen sei, von demselben auch keine Gebühren erhalten habe. Das Reichsgericht verwirft diesen Einwand, indem es sagt: Allerdings war der Beklagte mit der Abfassung der Quittungs- und Cessions-Erklärung nicht von B., sondern von P. und den Geschwister» I. beauftragt worden; allein mit Unrecht wird hieraus gefolgert, daß der Beklagte gegenüber dem B. eine Berufsthätigkeit nicht ausgeübt, namentlich dem Letzteren einen Rath nicht habe ertheilen können. Denn es ist ausdrücklich festgestellt, daß bei Gelegenheit der Abfassung jener Erklärung der Beklagte in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt dem B., nachdem er von diesem in seinen Berufsangelegenheiten um eine Auskunft, um einen Rath ersucht worden war, darauf den obengedachten Bescheid ertheilt hat. Ob der Beklagte für den ertheilten Rath dem B. gegenüber Gebühren liquidirt hat, erscheint bedeutungslos, da die Haftung eines Sachverständigen für grobes Versehen auch bei unentgeltlicher Rathertheilung eintritt.
— Aus der guten alten Zeit. Aus dem sehr sorgfältig geführten Haushaltungsbuch eines Pfarrhauses