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Schlüchterner Zeitung.

Amtliches Blatt für die Veröffentlichungen des Kreises Schlüchtern.

Erscheint Mittwochs und Samstags. - Preis vierteljährlich 1 Mark. Anzeigen kosten die kleine Zelle oder deren Raum 10 Pfennig.

J£ 52. Samstag, den 30. Juni. 1888.

Bestellungen auf das 3. Quartal 1888 (Juli, Auguste September) der

Schlüchterner Zeitung" bitten wir durch die Post (auch Landbriefträger) oder Boten gefälligst machen zu wollen und zwar möglichst bald, da Nachlieferung bereits erschienener Nummern nicht immer möglich ist. Neu zutretende Abonnenten erhalten das Blatt vom Tage der Bestellung an bis zu Ende d. Mts. gratis.

Schlüchtern, im Juni 1888. Der Herausgeber.

Bekanntmachung.

Die Königliche Regierungshauptkasse hat Anweisung erhalten, den Standesbeamten die denselben nach der Zahl der eingereichten und vorschriftsmäßig ausgefüllten Zähl­karten über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle von dem Königlich preußischen statistischen Bureau fest­gestellten Kopialienentschädigungsbetrüge für die Etats­periode vom 1. April 1887 bis 31. März d. I. gegen Qnittung zahlen zu lassen, wovon die Herren Standes­beamten des Kreises mit dem Bemerken benachrichtigt werden, daß, sofern die Abhebung nicht binnen Monats­frist erfolgt, die Zustellung des zur Anweisung gelangten Betrags durch die Postportofrei" stattfinden wird.

Schlüchtern, den 26. Juni 1888.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses Roth.

Nr. 3817. Der Communallandtag hat in seiner Sitzung vom 9. Dezember 1887 beschlossen, den Herrn Landesdirector zu ermächtigen, den für die Brandver­sicherungsanstalt bestellten Schätzern, event, den dazu qualificirten ständischen Baubeamten die sachverständige Mitwirkung bei der polizeilichen Abnahme der Roh- resp. Neubauten (§ 30 der Baupolizeiverordnung vom 1. August 1885, Amtsblatt Seite 201) zu übertragen.

Diese nicht nur im Interesse der Brandversicherungs­anstalt, sondern auch zur Erhöhung der Gewähr für prompte Durchführung der Baupolizeiverordnung ge­schaffene Einrichtung wird künftig in der Weise gehandhabt werden, daß die oben bezeichneten Organe der ständischen Bauverwaltung die Abnahme der Bauten in Zukunft

Deutsches Reich.

Berlin. Die Kaiserin-Mutter Victoria hat die beiden englischen Aerzte ihres verstorbenen Gemahls, Morell Mackenzie und Marc Hovell, vor deren Abreise in be­sonderer Audienz empfangen und denselben ihren Dank für die aufopfernde Pflichttreue ausgesprochen, welche dieselben am Krankenlager weiland Kaiser Friedrichs bewiesen hätten. Als Zeichen ihrer Huld und des Hochseligen Kaisers überreichte die Kaiserin jedem der Aerzte ein Angedenken an den Dahingegangenen, be­stehend aus Gegenständen, welche der Kaiser bei Lebzeiten benutzt hatte.

Von Kaiser Friedrichs Sinn und Geist zeugt folgende Erinnerung. Wie s. Z. Friedrich Wilhelm I. in Königs - Wusterhausen, so besuchte der damalige Kronprinz Friedrich Wilhelm jährlich wieder­holt und unangemeldet die seiner Gutsherrschaft ange­hörenden Dörfer Bornstädt und Eicha bei Potsdam und verfehlte niemals, durch eigenes Prüfen Lehrern und Schülerngehörig auf den Zahn zu fühlen". So hatte auch der Kronprinz speziell dem Unterricht in der dritten Klasse der Bornstedter Schule längere Zeit beigewohnt, um den neuberufenen Lehrer und seine Unterrichtsweise kennen zu lernen; er wollte alsdann nur noch einen controllirenden Blick in die erste Klasse werfen, als plötzlich der Briefträger mit einer Depesche an den Lehrer Mathies eintrat, durch welche derselbe an das Sterbebett seiner hochbetagten Mutter in einem Dorf bei Spandau berufen wurde. Der Kronprinz forschte nach dem offenbar schmerzlichen Inhalt der Depesche und erklärte sofort dem Lehrer, daß derselbe unverzüglich abreisen müsse, um noch den letzten sehnsüchtigen Wunsch seiner Mutter zu erfüllen.Gehen Sie," antwortete der Kronprinz,die Schule werde ich übernehmen, bis um 11 Uhr der Herr Prediger zum Confirmanden- Unterricht kommt; eilen Sie nur, daß Sie Ihre gute Mutter womöglich noch lebend antreffen." Und so über­nahm der Kronprinz in der That das Amt des Lehrers in der ersten Klasse der Bornstedter Schule und prüfte die Kinder von 10 bis 11 Uhr in der Geschichte der Reformation, hier und da treffende Schilderungen ge- jchichtlichex Persönlichkeiten und Thatsachen jener großen

Amtlicher Th eil.

bewirken, während des Bauens eine Prüfung vornehmen und etwaige Contraventionen resp. Abweichungen von den genehmigten Bauplänen zur Anzeige bringen werden. Hierbei mache ich ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die nach der Baupolizeiverordnung den Herren Bürger­meistern obliegende Verpflichtung durch die oben be­zeichnete Mitwirkung der Organe der ständischen Bau­verwaltung in keiner Weise geändert oder aufgehoben wird und daß dieselben auch ihrerseits nach wie vor ver­pflichtet sind, die Ausführung der Bauten polizeilich zu überwachen und für Beseitigung etwa vorgekommener Ordnungswidrigkeiten zu sorgen.

Schlüchtern, den 25. Juni 1888.

Der Königliche Landrath: Roth.

Nr. 3992. Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 27. October 1886 J. Nr. 7582 Kreisblatt Nr. 86 werden die Königlichen Gendarmen des Kreises hierdurch angewiesen, in sämmtlichen Stadt- u. Landgemeinden eine unvermuthete Revision der im Ver­kehr befindlichen Maße, Gewichte, Waagen und sonstigen Meßwerkzeuge vorzunehmen und über das Ergebniß der Revisionen tabellarische Aufzeichnungen (cfr. Seite 9 Nr. 11 der Jnstruction) zu machen und letztere, event. Vacatanzeige an die Ortspolizeibehörden einzureichen, welche dieselben bis zum 20, August d. J. an mich einzusenden haben.

Auf Nr. 10 (Seite 8) der Justruction wird noch besonders aufmerksam gemacht, da bei den vorjährigen Revisionen von Seiten mehrerer Ortspolizeibehörden

Zeit einflechtend. Nachdem er um 11 Uhr die Kinder dann entlassen hatte, fuhr er bei dem Pastor und Schul- inspector vor, machte demselben Mittheilung von der plötzlichen Abreise des ersten Lehrers und zeigte gleich­zeitig an, daß er noch beim Confirmanden-Unterricht Hospitiren wolle. Noch drei Viertelstunden, folgte er mit Aufmerksamkeit dem Unterricht, lobte zwar die Lei­stungen, tadelte aber bei der Jnspection der Bücher den abgenützten Zustand vieler Bibeln, die auf seinen Befehl und seine Kosten sofort erneuert werden sollten. Die kleine hübsche Geschichte hat noch eine Nachgeschichte. Nach der Lehrstunde sagte der Kronprinz:Jetzt, Kinder, wollen wir Geographie treiben, holt einmal den Globus her!"Einen Globus haben wir nicht, der Lehrer nimmt immer den großen Gummiball da." Und richtig, derneue Herr Lehrer" nahm denn auch den großen Ball und führte so die kleine Schaar in die schwierigen Geheimnisse der Erdkunde ein. Als aber der beurlaubte Lehrer nach wenigen Tagen zurückkehrte, strahlte ihm beim Eintritt in die Klasse ein funkelnagelneuer Globus entgegen, ein Geschenk dessen, der ihn ersetzt halte, während er zum Sterbebett seiner Mutter geeilt war. Seitdem brauchen die Bornstedter nicht mehr an einem Gummiball Geographie zu lernen.

Mainz, 23. Juni. Ein hiesiger bekannter und be­liebter Arzt kam vor einigen Tagen in eine gefährliche Situation. Der fragliche Arzt wurde zu einem Offizier beschieden, um eine Untersuchung des Halses vorzunehmen. Der Arzt begann gerade die Visitation des Halses, als der große Hund des Offiziers dem Arzt wüthend an den Hals sprang und ihm einen Biß in die Wange beibrachte; nur dadurch, daß der Offizier das Thier mit Gewalt zurückriß, wurde weiteres Unglück verhütet. Zum Glück ist die Wunde nicht gefährlich; es ist aber eine neue Warnung für die Herren Aerzte, keine Unter­suchung eines Kranken vorzunehmen, so lange Hunde in dem Krankenzimmer zugegen sind.

Heute Vormittag desertirte ein Soldat des 117. Regiments von dem Exercierplatz auf der Eisgrube aus, indem er sein Gewehr vor der Front wegwarf. Derselbe soll zu einer vierwöchigen Uebung einberufen gewesen sein und ist demnoch wahrscheinlich ein Ersatzrefervist

vorzugsweise der ländlichen Orte nicht immer richtige und gesetzmäßige Entscheidungen getroffen worden sind.

In denjenigen Gemeinden, wo tabellarische Auf- zeichungen nicht zu machen sind, genügt die Erstattung einer einfachen Vacatanzeige. Die Formulare zu den Aufzeichnungen, können, im Falle des Bedarfs, gelegent­lich von den Königlichen Gendarmen in meinem Büreau in Empfang genommen werden.

Schlüchtern, den 27. Juni 1888.

Der Königliche Landrath:

Roth.

Nr. 3663. Die Herren Bürgermeister und Guts­vorsteher des Kreises werden hiermit veranlaßt, in allen denjenigen Fällen, in welchen beim Betriebe eines stehenden Gewerbes ein Wechsel in der Person des Geschäftsinhabers stattfindet, darauf zu sehen, daß der abgehende zur Abmeldung des Gewerbebetriebes ver­pflichtete Geschäftsinhaber ebenso den Betrieb abmeldet, wie der den Geschäftsbetrieb Uebernehmende die An­meldung zu bewirken verpflichtet ist, da nach einer Ent­scheidung der Königlichen Regierung die Gewerbesteuer, welche auf den bisherigen Geschäftsinhaber veranlagt ist, so lange fortzuentrichten ist, bis derselbe die Ab­meldung bewirkt. Die Abmeldung des bisherigen und die Anmeldung des neuen Geschäftsinhabers ist aus Zweckmäßigkeitsgründen in einem Protokolle resp. Berichte zusammenzufassen.

Schlüchtern, den 21. Juni 1888.

Der Königliche Landrath.

i. V.: G o e rz.

erster Klasse. Er wurde verfolgt und von zwei , Gen­darmen geschlossen nach dem Justizpalast verbracht.

Bicbrich, 24. Juni. Vorgestern Mittag erschoß sich während der Felddienstübung ein Sergeant der hiesigen Unteroffiziersschule. Derselbe manöverirte mit seiner Mannschaft in der Nähe des Forts Bühler und befahl seinen Leuten sich einige Hundert Schritte weit von seinem Standpunkt zu entfernen; kaum hatten die Soldaten den Ort verlassen, als ein Schuß krachte. Die Hinzu­eilenden fanden den Unglücklichen als Leiche.

Tages-Ereignisse.

Schlüchtern, 28. Juni. Sicherem Vernehmen nach wird unserAcisbrunuen" demnächst eine neueZierde" erhalten. Es soll nämlich daselbst eineLuftkuranstalt", verbunden mit Spring-, Gymnastik- und Alpenweide, für die demnächst geboren werdenden Kälber unserer Schweizerkühe errichtet werden. Demnächst soll sich auch eine Deputation nach der Schweiz begeben, um die hierzu nöthigenSennerinnen" dortselbst auszu- wählen; doch ist die Sache noch ungewiß, da bei den betreffenden Betheiligten bis jetzt noch keine Einigkeit in der Wahl derDeputirten" zu erzielen gewesen ist, weil nämlich Jeder am liebsten selbst mitginge, während andererseits die Weiber der Betreffenden viel weniger davon entzückt sein und mehrere ihren Männern schon ein für allemaljede Betheilung" an der Sache strengstens verboten haben sollen. Hoffentlich wird das Unternehmen hieran nicht scheitern und bald die erste Ladung .draller Alplerinnen" hier eintreffen.

An Stelle des pensionirten GerichtsdienerGrebe ist der Gerichtsdiener Kreß von Steinbach-Hallenberg an das hiesige Amtsgericht versetzt.

Die Gewinn-Liste der dritten Klasse 178. Königl. Preußischen Klassen-Lotterie liegt in unserer Expedition, sowie bei Herrn G i a n a t i o in der Bierhalle zur Einsicht aus.

Ein Tanzvergnügen, welches durch einen ge­schlossenen Verein veranstaltet wird, gewinnt nicht den Character der Oeffentlichkeit dadurch, daß durch öffentliche Einladung eingeladene Freunde und Gönner des Vereins, welche einen Beitrag von 59 Pf. bezahlen, durch Vereins-