Schlüchterner Zeitung.
Amtliches Blatt für die Veröffentlichungen des Kreises Schlüchtern.
Erscheint Mittwochs und Samstag«. - Preis vierteljährlich 1 Mark. — ynfeigen kosten die kleine Zeile oder deien Raum 10 Pfennig.
Jf 45. Mittwoch, den 6. Juni. 1888.
Bestimmungen für die Anmeldungen zu den Unter- offiziereVorschulen und Unteroffizierschulen.
I. Nothwendige körperliche Eigenschaften für die Aufnahme.
A. Unteroffzier-Vorschulen.
1) Die zur Einstellung in die Unteroffizier-Vorschulen sich meldenden jungen Leute müssen mindestens 14'/s Jahre alt, vollkommen gesund und frei von körperlichen Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein. Dieselben sollen eine Körpergröße von mindestens 151 cm und einen Brustumfang von 70 bis 76 cm, bei einem Alter von 16 Jahren eine Körpergröße von mindestens 153 cm und einen Brustumfang von 73—79 cm haben. Der Entwickelung der Brust organe ist bei der ärztlichen Untersuchung die größte Aufmerksamkeit zu schenken und genau zu prüfen^ ob dieselben vollständig gesund sind und flut dem übrigen Bau des Körpers in Größe und Thätigkeit überein- stimmen.
2) Auf dem rechten Auge muß volle Sehschärfe vorhanden sein, auf dem linken muß die letztere mehr als die Hälfte betragen. Kurzsichtigkeit, bei welcher der Fernpunktsabstand auf dem rechten Auge 70 cm oder weniger beträgt, schließt von der Einstellung aus. Die Ergebnisse der Untersuchung jedes einzelnen Auges — bei verdecktem anderen Auge — sind unter Benutzung der Snellen'schen Sehproben in unreduzirten Zahlen anzugeben. (Vergl. § 4, 8 der Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militärdienstfähigkeit rc. vom 8. April 1877).
3) Beide Ohren müssen normale Hörweite besitzen.
4) Die in der Anlage 1 der Rekrutirungs-Ordnung verzeichneten Fehler machen der Mehrzahl nach zur Aufnahme ungeeignet, wenn sie nicht sehr unbedeutend sind, oder sich noch beheben lassen. Dieselben sind in dem ärztlichen Attest in jedem Falle zu erwähnen.
Amtlicher Th eil.
5) Die in Gemäßheit des § 63, 2 der Dienstanweisung vom 8. April 1877 auszustellenden militärärztlichen Atteste haben sich darüber auszusprechen, ob der Untersuchte im Verhältniß zu seinem Alter gut, genügend oder mangelhaft entwickelt ist, sowie ob derselbe voraussichtlich mit dem vollendeten 18. bezw. 19. Lebensjahre völlig felddienstfähig sein wird.
B. Unteroffizierschulen.
Zu den im § 63, 1 der Dienstanweisung vom 8. April 1877 enthaltenen Vorschriften treten nachstehende Bestimmungen hinzu:
1. Das Mindestmaß für den Brustumfang beträgt bei einem Alter von 17 — 18 Jahren 74—80 cm, von 18—19 Jahren 76—82 cm, nach zurückgelegtem 19. Lebensjahre 78—84 cm. Der Entwickelung der Brustorgane ist bei der ärzrlichen Untersuchung die größte Aufmerksamkeit zu schenken und genau zu prüfen, ob dieselben vollständig gesund sind und mit dem übrigen Bau des Körpers in Größe und Thätigkeit überein- stimmen.
2) Auf dem rechten Auge muß volle Sehschärfe vorhanden sein, auf dem linken muß dieselbe mehr als die Hälfte betragen. Kurzsichtigkeit, bei welcher der Fernpunktsabstand auf dem rechten Auge 70 cm oder weniger beträgt, schließt von der Einstellung aus. Die Ergebnisse der Untersuchung jedes einzelnen Auges — bei verdeckten andern Auge — sind unter Benutzung der Snellen'schen Sehproben in unreduzirten Zahlen anzugeben.
'3) Beide Ohren müssen normale Hörweite besitzen.
4) Die in der Anlage 1 der Rekrutirungs-Ordnung verzeichneten Fehler machen der Mehrzahl nach zur Aufnahme ungeeignet, wenn sie nicht sehr unbedeutend sind, oder sich noch beheben lassen. Dieselben sind in dem nach § 63 der Dienstanweisung vom 8. April 1877 auszustellenden ärztlichen Attest in jedem Fall zu er
wähnen. Der Absatz 2 beS § 7 der genannten Dienst anweisung hat keine Anwendung zu finden, da eS sich um die körperliche Brauchbarkeit für eine Unteroffizierschule handelt, deren Zöglinge vielmehr unter Berücksichtigung des an ihre körperliche Tüchtigkeit besonders hohe Anforderungen stellenden künftigen BerufS als Unteroffiziere zu beurtheilen sind und die Brauchbarkeit für den Friedensdienst der Infanterie besitzen müssen.
In dem militärärztlichen Attest ist auszusprechen, ob der Untersuchte gut, genügend oder mangelhaft entwickelt ist.
II. Anmelde-Papiere.
Die Anmeldung bei der Inspektion der Infanterie- schulen wird seitens der BezirkS-CommandoS mittelst eines Nationales bewirkt, für welches das Muster 1 maßgebend ist.
Dem Nationale sind als besondere Anlagen beizu- fügen:
1) Der Meldeschein (§ 83 der Ersatzordnung) in denjenigen Fällen, in welchen eS sich um die Aufnahme von Freiwilligen in eine Unteroffizlerjchule handelt.
2) Eine nach Maßgabe des Musters 2 mit dem Freiwilligen auszunehmende Verhandlung, in welcher sich der Betreffende verpflichtet, nach erfolgtet Ueber* Weisung aus der Unteroffizierschule an einen Truppen- theil noch vier Jahre im aktiven Heere zu dienen.
3) Eine gleichartige, nach Maßgabe des Musters 3 auszunehmende Verhandlung, in welcher der für eine Unteroffizier-Vorschule Angemeldete sich zum Uebertritt in eine Unteroffizierschule und demnächst zur Erfüllung einer entsprechenden Dienstzeit im aktiven Heere verpflichtet.
4) Ein Prüfungs-NachweiS nach Muster 4.
5) DaS ärztliche Attest.
Berlin am 8. April 1888.
KriegS-Ministerium. Bronsart v. Schellendorff.
Nationale Muster i.
des . . . (Sor. und Zunamen! . . . aus dem Bezirk der Landwehr-Bataillons..............., der sich zum Eintritt in die
Unteroffizierschule
Unteroffizier-Vorschule ^ ............__________
i.
Dornamen und
Zunamen.
2.
a. Tag
b. Ort (Kreis, Regierungsbezirk, BundeSstaat) bet Geburt.
3.
a. Namen und Vornamen der Eltern
b. ob solche leben oder nicht
c. Gewerbe, Stand, Vermögen und früheres Militärverhältniß des Vaters.
4.
a. Wohnsitz der Eltern oder des Vormunde«.
b. Aufenthaltsort des Angemeldete».
S.
a. Religion
b. wann konfirmier bez. eingefegnet.
6.
War für Schulen besucht und bir zu welchem Jahr.
7.
Bürgerlicher Beruf oder sonstige
Beschäftigung seit dem Verlassen der Schult.
■ 8.
a. Größe
b. Brustumfang.
9.
Kenntnisse
10.
a. Zahl der Geschwister
b. Stand derselben
.......
Bemerkungen.
Erläuterunge« zum Nationale.
Unteroffizierschule „ .
1) Line bestimmte Unteroffizier-Vorschub 1(1 "" bann anzugeben, wenn ein genugenb begründeter Wunsch vorliegt.
2) Unter Bemerkungen ist das Urtheil des Bezirks-Commandeurs kurz anzugeben (ob der Angemeldete körperlich, geistig und sittlich geeignet, ob der Ruf seiner Familie gut, ob derselbe empfohlen wird, ob baldige Einstellung erwünscht ist). Die Ermittelungen in Beziehung auf die sittliche Geeignetheit müssen so sorgfältig wie möglich angestellt werden. ,
3) In Spalie Bemerkungen ist ferner auszusprechen, ob bei den Anmeldungen zu einer Unterosfizier-Vorschule die jungen Leute Anspruch auf Aufnahme in ba» Militär-KnabenErziehungS-Jnstitut fu Annaburg hatten, vergl. A.-V.-Bl. 1880 Seite 223.
Ort und Datum. ____________
a. Lese»
b.
Schreiben
C.
Rechnen
Unters
christ.
Unteroffizierschule Muster 2.
Verhandelt ......den . . ten......18 . .
ES erscheint ...... am .. 18 .. zu .... . Kreis......geboren, wohnhaft zu......und
bittet um Aufnahme in ^Unteroffizierschule.....
Nachdem der Genannte mit der Bestimmung des § 86 der Ersatz-Ordnung bekannt gemacht worden ist und von der kriegsministeriellen Verfügung vom 8. April 1888 — A.-V.-Bl. Seite 82 — Kenntniß genommen hat, erklärt derselbe:
„Ich verpflichte mich hiermit auf Grund der vorgenannten mir bekannt gewordenen Bestimmungen, nach erfolgtet Ueberweisung aus der Unteroffizierschule an einen Truppentheil noch vier Jahre im aktiven Heere zu dienen. V. g. u.
(Unterschrift.)
Geschehen wie oben.
(Name, Charge.)
Unteroffizier-Vorschule Muster 3.
Verhandelt ......den. . ten......18 . .
Es erscheint......am . . 18 . . zu ......
Kreis......geboren, wohnhaft zu......und
bittet um Aufnahme in ^Unteroffizier-Vorschule . . .
Nachdem der Genannte von der Bestimmung des Kriegsministeriums vom 8. April 1888 — A.-V.-Bl. Seite 80 — Kenntniß genommen hat, erklärt derselbe: „Ich verpflichte mich hiermit auf Grund der vorgenannten mir bekannt gewordenen Bestimmungen, aus der Vorschule, unter Uebernahme der für die Ausbildung in einer Unteroffizierschule festgesetzten besonderen Dienstverpflichtung, unmittelbar in die hierfür bestimmte Unteroffizierschule überzutreten und für jeden vollen oder auch nur begonnenen Monat des Aufenthalts in der Unteroffizier-Vorschule zwei Monate über die gesetzliche Dienstpflicht hinaus im aktiven Heere zu dienen) für den Fall aber, paß ich dieser
Verpflichtung überhaupt nicht ober nicht in vollem Umfange nachkommen sollte, die auf mich gewendeten Kosten, im Betrage von 465 Mark für jedes auf der Unteroffizier-Vorschule zugebrachte Jahr, zu erstatten." V. g. u.
(Unterschrift.)
Der unterzeichnete Vater (oder Vormund) genehmigt die vorstehende Erklärung seines Sohnes rc.
(Unterschrift des Vaters.) Geschehen wie oben.
(Name, Charge.)
-------------- Muster 4.
PrüfungS-NachweiS.
Diktat (in deutscher Schrift).
Abschrift (in lateinischer Schrift).
Addition. Subtraktion.
Multiplikation. Division.
Unter meiner Aufsicht gefertigt.
Tag.
(Name, Charge.)
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