Schlüchterner Zeitung.
Amtliches Blatt für die Veröffentlichungen des Kreises Schlächtern.
Erscheint Mittwochs und Samstags. — Preis vierteljährlich 1 Mark. — Anzeigen kosten die kleine Zeile oder deren Raum 10 Pfennig.
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Mittwoch, den 30. Mai.
1888.
Das diesjährige Aushebungsgeschäft für den Kreis Schlüchtern findet
Freitag, den 1. und Sonnabend, den L.Juni er.
Morgens 8 Uhr im Saale der Bierhalle hierselbst statt.
Die Herren Bürgermeister haben bei Strafvermeidung die militairpflichtigen Leute ihrer Gemeinde schon um 7 Uhr Morgens zwecks Rangierung im vorgenannten Lokale vorzuführen und beim Verlesen, sowie bei der Vorstellung derselben persönlich zur Stelle zu sein, um erforderlichen Falls die Persönlichkeit feststellen zu können.
Die Militairpflichtigen haben sauber gewaschen, reinlich gekleidet und nicht in betrunkenem Zustande zu erscheinen.
Diejenigen, welche ohne genügende Entschuldigung fehlen, haben eine Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen und außerdem die im § 24, 7 resp. § 65, 3 der Ersatz-Ordnung angedrohten Nachtheile zu gewärtigen.
Die zur Vorstellung kommenden Mannschaften haben die in ihren Händen befindlichen Loosungs-Scheine mit- zubringen und abzugeben.
Diejenigen Militärpflichtigen, welche in anderen Aushebungsbezirken sich gestellt haben und nach Beendigung des diesjährigen Musterungsgeschäfts zugezogen sind, sind aufzufordern, sich sofort bei dem Unterzeichneten unter Vorlage der Loosungs-Scheine zu melden.
Bezüglich der Reklamationen, sowie der über Krankheiten, Fehler rc. seitens der Militärpflichtigen beizu- bringenden Atteste rc. verweise ich auf meine deshalbige Bekanntmachung vom 16. März er. — Kreisblatt Nr. 25 — und erwarte deren genaue Beachtung. Hierbei wollen die Herren Bürgermeister solchen Militärpflichtigen, welche Ohrenleiden angeben, auffordern, für gehörige Reinigung ihrer Gehörgänge zu sorgen. Wird dies unterlassen und kann in Folge dessen seitens des Militärarztes der Fehler nicht constatirt werden, so haben die Betreffenden trotz ihres angeblichen Leidens Einstellung in den Militärdienst zu gewärtigen.
Die Vorladungen, welche den Herren Bürgermeistern noch zugehen werden, sind den Militärpflichtigen gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen, welch' letztere binnen 3 Tagen nach Empfang anher einzureichen ist.
Schlüchtern, den 12. Mai 1888.
Der Königliche Landrath.
i V.: G o e r z.
Freitag, den 1. Juli er., Vormittags 8 Uhr, wird das Gras an der Landwegestrecke Steinau— Ulmbach bis an den Staatswald, um 10 Uhr an der
Soll man Sie Tauben zur Aussaatzeit einsperren?
Zur Beantwortung dieser Frage bringen die „Landw. Nachr. v. u. f. Rheinhessen" in Nr. 17 Folgendes: Im Frühjahr, wenn die Aussaat stattgefunden hat, dann werden allgemein die Tauben eingesperrt, damit sie nicht auf die Felder hinaus können, weil sie dort nach der Meinung der meisten Landwirthe die Samenkörner auf- fressen. Wenn nun auch nicht zu leugnen ist, daß die Tauben ein Samenkorn nicht verschmähen, so ist doch als feststehend zu erachten, daß der Nutzen, den die Tauben auch in der Aussaatzeit durch Vertilgung der Unkrautsamen bringen, ein weit größerer ist als der Schaden, der durch die gelegentliche Aufnahme einiger Samenkörner verursacht werden kann. Ein Pfarrer Suell im Nassauischen hat vor einer längerer Reihe von Jahren nachgewiesen, daß das Lieblingsfutter der Taube die Samen der unter dem Namen Vogelwicken bekannten verschiedenen Wickenarten sind, dem Landwirth ist von diesen Wickenarten namentlich die sogenannte Zitterlinse bekannt, die besonders in nassen Jahren oft in Roggen- und Weizenfeldern im Frühjahr in großer Menge auftritt, die Pflanzen umspinnt und zur Erde herabzieht. Dieses plötzliche, massenhafte Auftreten kommt daher, daß die Samen der Wicke oft Jahre lang an der Oberfläche liegen bleiben, ehe sie zum Keimen kommen.
Diese Vogelwickensamcn sind nun das besondere Liedlingsfutter der Tauben, und sie nehmen davon ungeheure Mengen zu sich. Nach den Angaben der „Köln. Ztg". fand Pfarrer Suell z. B. in dem Kröpf einer am 16. Juli gegen Abend geschlachteten jungen Taube Nicht weniger als 3582 Samen. Nimmt man an, daß etwa halb so viel Futter vom Morgen an bereits in Ma-e» Übergängen War, so erhöht sich die Hahl
Amtlicher Theil.
Landwegestrecke Steinau—Schmidtmühle bis an den Staatswald, auf die Dauer von drei Jahren öffentlich meistbietend verpachtet. Die Bedingungen werden im Termin bekannt gemacht.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, die Verpachtung durch die Schelle in den interesfirten Gemeinden bekannt zu machen.
Soden, den 26. Mai 1888.
J. A. des Kreisausschusses: Berta, Bürgermeister.
Es naht die Zeit der Hagelschläge! Wie kann man sich dagegen schützen? — Diese Frage hat auch dem Kreis-Ausschuß Veranlassung zur Berathung und zu nachfolgendem Schreiben an eine der größten und solidesten Deutschen Hagelversicherungsgesellschaften gegeben. Bei der Wichtigkeit der Frage glauben wir im Interesse unserer ländlichen Leser zu handeln, wenn wir den Beschluß des Kreisausschusses hier auszugs weise mittheilen:
„Der ergebenst Unterzeichnete erlaubt sich die Aufmerksamkeit der Direction der Norddeutschen Hagelversicherung zu Berlin Behufs allgemeinerer Einführung der Hagelversicherung in dem Kreise Schlüchtern (Regierungsbezirk Cassel) auf diejenigen thatsächlichen Verhältnisse zu lenken, welche bisher eine solche verhindert haben.
Da die Versicherungsprämie baar vorgelegt werden muß, konnte der Bauer meist nur durch Inanspruchnahme seines persönlichen Kredits zur Versicherung gelangen. Da aber der Kredit im Frühjahr bereits gewöhnlich anderweitig erschöpft ist — muß selbstverständlich die Hagelversicherung unterbleiben, abgesehen von einzelnen Ansnahmefällen, die nicht in Betracht kommen.
Durch Einführung der Gemeinde Versicherung, wie solche von der Direction der Norddeutschen Hagelversicherung angebahnt ist, könnte hier allerdings Abhülfe geschaffen werden, da die Gemeinden ohne Schwierigkeiten bei den Sparkassen die im Mai zu zahlende Prämie bis zur Zeit nach der Ernte anleihen könnten. Der Einführung der Gemeindeversicherung stellt sich jedoch die jetzige Höhe der Prämie noch entgegen. Wenn ich solche auch nur auf 1 Mk. pro 100 Mk. Versicherungssumme annehme, so ergiebt dies doch für jede Gemeinde eine jährliche Mehrbelastung, vor welcher dieselben begreiflicherweise zurückschrecken — um so mehr, da der Kreis Schlüchtern in dem letzten Jahrzehnt sehr glückliche Hageljahre zu verzeichnen hatte (während dieser Zeit sind nur zweimal in dem an den baierischen Amts
auf 5373, halb so viel behält aber wohl jede alte Taube für sich im Kröpfe, so daß zur Heckzeit eine einzige Taube täglich über 8000 Vogelwickensamen verzehrt und nach weiteren Angaben also in 188 Tagen etwa 800,000 Samenkörner am Keimen und am weiteren Entwickeln verhindert. Nimmt man nur 500,000, so kommen auf einen Flug von 20 Paar Tauben im Jahr 20 Millionen dieses lästigen Unkrautes. Pfarrer Suell fand auch ferner, daß seine Tauben 70 Tage nur von Vogelwickensamen lebten, 108 Tage nährten sie sich halb von Vogelwicken, halb von anderen Unkrautsamen und Getreidekörnern. Während der übrigen 177 Tage des Jahres wurden die Tauben zu Hause gefüttert, oder sie nährten sich von ausgefallenen Getreide- oder Unkrautsamen. Unter diesen befanden sich solche, welche dem Landwirth oft noch weit lästiger sind als die Vogelwicke, nämlich Hederich und wilder Senf. Den ersteren nehmen sie nur bei großem Hunger, den wilden Senf aber fressen sie massenhaft. Dazu kommen nun noch die Samen der Ampferarten, der Kornblume, der Ackerwinde, der Wucherblume und einiger anderer; ferner verzehren sie die kleinen Zwiebeln der Gagea arvensis und des Allium oleraceum, sowie auch die kleine nackte Gartenschnecke, die Raupen von Noctua segetum, verschiedene Maden und sonstiges Gethier.
Aus allen diesen Beobachtungen, die von anderer Seite bestätigt werden, ist wohl der Schluß zu ziehen, daß der Nutzen der Taube für den Acker ein bedeutender ist, und daß sie gerade auch im Frühjahr diesen Nutzen bringen kann, deshalb soll man sie zur Zeit der Aussaat nicht eingesperrt halten.
bezirk Brückenau angrenzenden Sinnthale nennenswerthe Hagelschläge bekannt geworden).
Die Voraussetzung einer allg e m e i n e n Einführung der Gemeindehagelversicherung würde daher immer eine erhebliche Ermäßigung der Prämien unter ihren jetzigen Betrag sein.
Bei der Berathung, welche ich über diese Frage mit dem Kreisausschuß gehabt habe, wurde, wie es mir scheint, nicht ohne Berechtigung darauf hingewiesen, daß dieses Ziel der Prämienermäßigung vielleicht durch eine angemessene Herabsetzung der Entschädigungsgrenze bis auf % oder % des versicherten Schadens zu erreichen sei. Schon heute werde bei Herabsetzung dieser Grenze auf % des Schadens eine Prämienermäßigung von 20% gewährt, welche sich bei 5jährigem Abschluß auf 25% erhöhe. Es liege jedoch kein wesentlicher Grund vor, diese Grenze nicht noch weiter herabzusetzen, da ein Hagelschlag erst dann zu einer Existenzfrage für den Betroffenen würde, wenn dadurch % oder % der Ernte vernichtet würde, während Beschädigungen von % bis Vi2 der Ernte durch Frost, Windbruch, Ueberschlemmung, Rost rc. alljährlich den Landwirth beträfen, ohne daß derselbe dadurch nothwendig in seiner Existenz bedroht würde. Erst wenn die Hagelbeschädigung die gewisse Grenze überschreite, welche dieselbe zu einer Lebensfrage für den Besitzer mache, sei dieselbe als ein wirklich dringendes öffentliches Bedürfniß anzusehen, zu dessen Befriedigung eine Mitwirkung der Organe der Selbstverwaltung gerechtfertigt erscheine. Diese Grenze glaubt der Kreisausschuß bei % bis % des Schadens finden zu dürfen. Da nun erfahrungsmäßig die Höhe der Prämie gerade durch die große Zahl der kleineren Hagelschläge und die unverhältnißmäßige Höhe ihrer Regulierungskosten bedingt werde, so glaubte der KreisauS- schuß in der zulässigen Herabsetzung der Entschädigungsgrenze bis zu % oder % des Schadens vielleicht den Weg erblicken zu dürfen, auf dem eine Ermäßigung der Prämiensätze bis auf einen Betrag zu erzielen wäre, der es auch dem kleineren verschuldeten mitteldeutschen Landwirth ermöglichen würde, sich gegen den stets drohenden Ruin durch eine schwere Verhagelung seiner Felder zu schützen.
Ich vermag nicht zu beurtheilen, inwieweit die vorstehenden Gedanken ihre Verwirklichung gestatten, habe aber bei dem Ernst der hier vorliegenden volkswirth- schaftlichen Frage doch nicht unterlassen wollen, dieselben der geneigten Erwägung der Direction zu unterbreiten.
Schlüchtern, den 24. Mai 1888.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: Roth.
Deutsches Reich.
Bahreuth, 24. Mai. Der At tentäter Kull- m ann, welcher am 13. Juli 1874 den Fürsten Bis- mark in Kissingen durch einen Pistolenschuß leicht ver- .wundete, soll, wie verschiedeneZeitungen melden, demnächst „wegen Ablauf seiner Strafzeit von 14 Jahren Zuchthaus entlassen werden." Diese Meldung ist nicht richtig, denn Kullmann hat außer diesen 14 Jahren Zuchthaus wegen des Attentates auf den Reichkanzler noch Anfangs der 1880er Jahre eine Zusatzstrafe von weiteren 6 Jahren erhalten, weil er im Zuchthaus einen Mordversuch auf einen Aufseher machte._____________________________
Tages-Ereignisse.
Schlüchteru, 29. Mai. Von einem Leser unseres Blattes in Amerika geht uns folgendes Gedicht zu, das wir, wiewohl durch den weiten Weg verspätet, dennoch unsern hiesigen Lesern bringen wollen. Es zeigt, mit wie inniger Liebe unsere Landsleute, ehemalige Kurhessen, drüben über dem großen Wasser ihrem alten Vaterlande, das in neuer Pracht entstanden, zugethan sind, und welche allseitige Trauer über das Hinscheiden unseres verehrten Heldenkaisers auf dem ganzen Erdkreise sich kund gegeben hat.
Kaiser Wilhelm.
Der Kaiser Wilhelm — todt! — Der Ruf durch- dringt die Welt.
Die mächtige deutsche Eiche, auch sie ist nun gefällt! Er, der dem deutschen Volke viel Macht und Größe gab, Der Deutschen größter Kaiser zum Rothbart stieg hinab.
Im Schlosse des Kyffhäusers ist lange man bereit, Ihn würdig zu empfangen. Die Thore werden weit, Des Rothbarts müdes Auge erglänzt in mildem Strahl, M ihm der Knabe meldet; „Ein Kaiser am Portal!"